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Führerscheinfrage Traktor

Themenstarteram 1. September 2011 um 22:01

moin!

ein großer traktor bzw. eine selbstfahrende arbeitsmaschine (höchstgeschwindigkeit über 32kmh) soll mit kurzzeitkennzeichen auf der straße von a nach b gefahren werden - das fahrzeug wird NICHT für land-/forstwirtschaftliche zwecke eingesetzt....

welchen führerschein muss der fahrer haben?

muss es die klasse t sein, oder reicht (weil es kein landwirtschaftlich genutztes fahrzeug ist) die klasse c?

 

Beste Antwort im Thema

Hmm, Pferd vom falschen Ende aufgezäumt ;)

Der C hat keine Beschränkungen irgendwelcher Art, außer dem Anhänger.

Die anderen Klassen sind ein Konstrukt um es bestimmten Berufsgruppen unter bestimmten Bedingungen "einfacher" zu machen.

Mit der Klasse C darfst du einen Schlepper auf der Straße fahren. In der Klasse C geht es nur um den Oberbegriff "Kraftfahrzeuge" :)

Grüße

Steini

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Ohne jetzt meine Karte rauszuwühlen dachte ich immer--> C geht für alles :confused:

Gruß Volker

am 1. September 2011 um 22:16

Soweit ich weiß brauchst du Klasse T oder CE. Klasse C schließt glaube nur Klasse L mit ein.

am 1. September 2011 um 22:18

Hier steht es auch nochmal Klasse C/CE

Klasse B schließt M,L uns S mit ein

Klasse C schließt M, L, S, B und C1 mit ein

Klasse CE schließt C1E, BE, T mit ein sowie die Klassen M, L und S.

Themenstarteram 1. September 2011 um 22:19

Zitat:

Original geschrieben von voller75

Ohne jetzt meine Karte rauszuwühlen dachte ich immer--> C geht für alles

und genau das ist die frage! :confused:

wenn ich die fev richtig deute, darf ich mit einem führerschein der klasse c (OHNE ce) ein solches fahrzeug (das NICHT für land-/forstwirtschaftliche zwecke genutzt wird) völlig legal fahren...

fahre ich hingegen mit selbigem fahrzeug in den wald um bäume zu rücken - wäre ich ohne die entsprechende fahrerlaubnis unterwegs...da dann, da das fahrzeug für land-/forstwirtschaftliche zwecke genutzt wird die klasse t erforderlich ist...

Zitat:

Original geschrieben von Actros1857

Hier steht es auch nochmal

der traktor kann zum einen ein landwirtschaftlich genutztes fahrzeug sein -> klasse t; ODER ein "kraftwagen über 3,5t zgg" und damit klasse c...

anders ausgedrückt: hängt die notwendige führerscheinklasse schlichtweg vom verwendungszweck ab?

am 1. September 2011 um 22:24

Davon gehe ich doch schwer aus. Mit einem Link kann ich dir das nun nicht direckt belegen aber mit C darf ich auch kein CE fahren. Hört sich zwar blöd an aber ich denke für T brauchst du CE. Wenn ich was finde poste ich es.

Themenstarteram 1. September 2011 um 22:33

Zitat:

Original geschrieben von Actros1857

aber mit C darf ich auch kein CE fahren

das steht hier aber nicht zur debatte... :p

zur debatte steht, ob ich einen herkömmlichen "traktor" mit der führerscheinklasse c fahren darf, der zwar schneller als 32kmh - langsamer als 60kmh fährt und NICHT für land-/forstwirtschaftliche zwecke eingesetzt wird...

die klasse t, wird in der fev wiefolgt definiert - das fett markierte ist das, was bei dem traktor um den es geht aber NICHT zutrifft:

Zitat:

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden...

am 1. September 2011 um 22:34

Okay ich nehme alles zurück. Laut Wiki darf man auch die Klasse T ohne Anhänger mit der Führerscheinklasse C bewegen.

Traktoren im öffentlichen Straßenverkehr

Führerscheinrecht

Die Führerscheinklassen zum Betrieb landwirtschaftlichen Gerätes sind in Europa national geregelt. Sie gelten nicht international.

Deutschland

In Deutschland ist zum Führen eines Traktors eine Fahrerlaubnis der Klasse L (mit 16 Jahren oder mit Sonderantrag mit 15) (früher Klasse 5) erforderlich. Ohne Anhänger darf man Maschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 32 km/h fahren. Die Mitführung eines zulassungsfreien Anhänger (25 km/h; grünes Wiederholkennzeichen) ist erlaubt. Zum Führen eines schnelleren Traktors ist Klasse T (wenn nicht vorhanden, dann in Abhängigkeit vom zGG entweder B, C1 oder C, bei Anhängerbetrieb mit „E“), erforderlich. Ab 16 Jahren bis 18 Jahren ist maximal 40 km/h erlaubt. Ab 18 Jahren kann der Landwirt dann Traktoren bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahren. Fährt der Traktor schneller als 32 km/h und wird er zu einem nicht landwirtschaftlichen Zweck benutzt, so ist ein Führerschein der Klasse C (bei Betrieb ohne Anhänger) bzw. CE (mit Anhänger) erforderlich.

Traktor

und sorry nochmal. Man lernt wohl nie aus ;) .

Themenstarteram 1. September 2011 um 22:41

Zitat:

Original geschrieben von Actros1857

Man lernt wohl nie aus ;)

mach dir nix draus - selbst die zuständigen sachbearbeiter auf der führerscheinstelle konnten diese frage nicht auf anhieb beantworten... ^^:D

am 1. September 2011 um 22:50

Das wundert mich auch nicht bei den ganzen Klassen aber nun wissen wir ja bescheid ;) . Wenn ich noch eine andere Quelle finde melde ich mich wieder aber sollte ja erstmal reichen ;) . Was willst du denn für ein schönes Maschinchen holen ?

Themenstarteram 1. September 2011 um 23:03

Zitat:

Original geschrieben von Actros1857

Was willst du denn für ein schönes Maschinchen holen ?

mich betriffts zum glück nicht ^^

das war lediglich ne rein theoretische frage - die heute morgen während der frühstückspause aufkam...

über die tragweite (und vorallem schwachsinngikeit - das die notwendige führerscheinklasse vom verwendungszweck abhängt) sich aber irgendwie keiner so richtig bewusst war!

 

ich meine wie sinnfrei ist das bitte? :confused:

fahre ich in einer kiesgrube einen großen radlader (der auch im geltungsbereich der stvo - also der normalen straße bewegt wird) benötige ich den lkw-führerschein...

fahre ich nach feierabend mit einem baugleichen radlader über die straße - weil ich gerade meinen heimischen garten umgestalte, benötige ich den traktorführerschein... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

fahre ich nach feierabend mit einem baugleichen radlader über die straße - weil ich gerade meinen heimischen garten umgestalte, benötige ich den traktorführerschein... :rolleyes:

dem ist nicht so, ein Garten ist kein landwirtschaftlicher Betrieb - um das Ganze noch mal etwas komplizierter zu machen.

Wenn der Traktor solo und unter 3,5t ist, darf der sogar mit dem Führerschein B gefahren werden - ausser - er wird landwirtschaftlich genutzt, dann nur bis 30km/h, weil der klassische Trecker-Führerschein im B enthalten ist.

So verrückt ist die Denke nicht!

Kaufe ich als Privatperson mir einen alten Unimog, kann es sein, das der B-Führerschein reicht oder ich sogar den C haben muß, kauft ein Landwirt sich einen für den Betrieb, lässt den auf max 60km/h abregeln, dann benötigt er den Klasse T, ist der Unimog nicht abgeregelt, benötigt auch der Landwirt den Klasse C, da der T nur bis max 60km/h reicht.

Irgendwie hat da sich einen Müll ausgedacht, dessen Tragweite wohl niemand wirklich begreift, denn jetzt ganz neu kommt, das der Unimog, so er ein Feuerwehreinsatzfahrzeug ist und über 3,5t aber unter 7,5t ist, darf er wieder mit der Klasse B gefahren werden.

ok unimog=Universalmotorgerät -> beim Führerschein macht der am meisten Kopfzerbrechen!

Joe

Hmm, Pferd vom falschen Ende aufgezäumt ;)

Der C hat keine Beschränkungen irgendwelcher Art, außer dem Anhänger.

Die anderen Klassen sind ein Konstrukt um es bestimmten Berufsgruppen unter bestimmten Bedingungen "einfacher" zu machen.

Mit der Klasse C darfst du einen Schlepper auf der Straße fahren. In der Klasse C geht es nur um den Oberbegriff "Kraftfahrzeuge" :)

Grüße

Steini

Bis 3,5t reicht der C1. Hat der Traktor in deinem Fall mehr ZGM mußt du C haben, oder eben T :)

Hihi, ich hab ursprünglich den alten grauen Lappen, bis 7,5t geht damit alles, ich darf damit nicht nur die Traktoren, sondern auch die Unimogs fahren. Unser U 1500 ist allerdings abgelastet auf 7,5:)

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