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Führerscheinneuling Lkw mit neuen Job hat Fragen zur Arbeitszeit/Lenkzeit
Hallo in die Runde,
ich hab da mal ein paar Fragen zwecks Lenk und Arbeitszeiten. Hier zu meinen Fall:
Ich habe jetzt seit ca. 1 Monat den Lkw Führerschein habe diese Woche angefangen bei einer Spedition zu arbeiten, fahre Lebensmittel im Nahverkehr, aber mir kommt das etwas komisch vor zwecks Arbeitszeit:
- Fahrerkarte wird erst gesteckt wenn Lkw von mir beladen wurde
- An den Märkten muss ich ausladen und das Kontrollgerät auf Pause stellen ( und das an jeden Markt )
Gestern habe ich angefangen um 11 mein Lkw zu laden, nach dem beladen und bearbeiten der Papiere habe ich meine Karte gesteckt. Nach 2 Märkten wieder zurück nochmal laden und wieder 2 Märkte ausgeliefert.
Alles zusammen war ich die Nacht um 1 uhr 30 auf dem Hof und konnte Feierabend machen. Ist doch eigentlich viel zu lang oder irre ich mich da.
Und wie gesagt jedesmal wenn ich den lkw abstelle und tanke oder laden tue bzw entladen tue muss ich auf Pause stellen, bzw stellt das Gerät ja automatisch auf Pause.
Haut das alles so hin oder ist das nicht rechtens? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Beste Antwort im Thema
Willkommen in der Realität....
13,5 Schichtstunden sind erlaubt. Jedoch darf ein gewisses Mittelmaß nicht überschritten werden (genannte 10 Stunden).
Wird aber nicht verfolgt seitens der Behörden. Solange die Lenkzeiten/Pausenzeiten in Ordnung sind und die 13/15 Stundeneieingehalten werden (durch 13 und 15 ergeben sich ja die Pausenzeiten von 9 bzw. 11 Stunden Pause im 24h-Stunden Zeitraum) passiert nichts.
Dass du die Karte erst stecken sollst, wenn du fertig geladen hast, ist nicht legal....
Das auf Pause stellen während dem Entladen ist auch nicht erlaubt, aber gang und gebe. Nur so kann man die Tage ja auf 13 oder 15 Stunden ausweiten.
Nahverkehr und dann noch Lebensmittel...da hast du dir ja was schönes ausgesucht..mein Beileid.
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20 Antworten
Nein ist nicht rechtens!
Der Tacho gehört auf Arbeit gestellt wenn du arbeitest, dazu gibt es ja diese Funktion.
Außerdem gibt es eine tägliche maximale Arbeitszeit von 10 Stunden.
Willkommen in der Realität....
13,5 Schichtstunden sind erlaubt. Jedoch darf ein gewisses Mittelmaß nicht überschritten werden (genannte 10 Stunden).
Wird aber nicht verfolgt seitens der Behörden. Solange die Lenkzeiten/Pausenzeiten in Ordnung sind und die 13/15 Stundeneieingehalten werden (durch 13 und 15 ergeben sich ja die Pausenzeiten von 9 bzw. 11 Stunden Pause im 24h-Stunden Zeitraum) passiert nichts.
Dass du die Karte erst stecken sollst, wenn du fertig geladen hast, ist nicht legal....
Das auf Pause stellen während dem Entladen ist auch nicht erlaubt, aber gang und gebe. Nur so kann man die Tage ja auf 13 oder 15 Stunden ausweiten.
Nahverkehr und dann noch Lebensmittel...da hast du dir ja was schönes ausgesucht..mein Beileid.
Ich muss dazu sagen ich mach auch keine Pause, die vorgeschriebenen Pausenzeiten entstehen ja dadurch beim stand am Markt wenn ich entladen tue. So ist es aber gang und gäbe bin ja vorher schon 2 Wochen als Praktikum mitgefahren und da hat es jeder so gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Mixi110
Ich muss dazu sagen ich mach auch keine Pause, die vorgeschriebenen Pausenzeiten entstehen ja dadurch beim stand am Markt wenn ich entladen tue. So ist es aber gang und gäbe bin ja vorher schon 2 Wochen als Praktikum mitgefahren und da hat es jeder so gemacht.
Nicht nur im Nahverkehr, auch im FV ist dies NORMAL
Zitat:
Original geschrieben von DB NG-80
Außerdem gibt es eine tägliche maximale Arbeitszeit von 10 Stunden.
Laut Arbeitsrecht (gilt für jeden Arbeiter) gilt:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Und ab 2013 gibt es neue Lenkzeiten Link: BAG . Nach zu Lesen unter: "Was ist unter den Begriffen "Lenkzeit", "Fahrtunterbrechung" und "Ruhezeit" zu verstehen?"
Zitat:
Original Zitiert von der BAG
Für die Lenk- und Ruhezeiten ergibt sich nach Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR Folgendes:
Tägliche Lenkzeit / Tageslenkzeit Höchstens 9 h
Erhöhung auf höchstens 10 h zwei Mal in der Woche möglich
Lenkzeitunterbrechung Nach spätestens 4,5 h mindestens 45 min
Aufteilung in einen Abschnitt mit mindestens 15 gefolgt von einem Abschnitt mit mindestens 30 min möglich
Tägliche Ruhezeit Mindestens 11 h
Mindestens 3 h gefolgt von 9 h
Reduzierung auf mindestens 9 h drei Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten möglich (kein Ausgleich erforderlich)
- jeweils innerhalb eines 24 h Zeitraums
Mehrfahrerbetrieb: mindestens 9 h innerhalb eines 30 h Zeitraums
Unterbrechung der täglichen Ruhezeit Maximal zwei Mal für maximal 1 h bei Fahrern, die Fahrzeuge begleiten, die auf einem Fährschiff oder der Eisenbahn befördert werden
Wöchentliche Lenkzeiten/
Wochenlenkzeit Höchstens 56 h
Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen Höchstens 90 h
Wöchentliche Ruhezeit Mindestens 45 h (einschließlich einer Tagesruhezeit)
Reduzierung auf mindestens 24 h möglich, wenn in Vor- und Folgewoche mindestens eine Ruhezeit von 45 h eingehalten wird (Ausgleich innerhalb von drei Wochen erforderlich)
- spätestens nach sechs 24 h Zeiträumen
Ausnahme im AETR für Mehrfahrerbetrieb
Der Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 und 2. Der Anwendungsbereich des AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals) bestimmt sich nach Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 i.V.m. Art. 2 und 3 AETR. Danach gilt das AETR für die gesamte Fahrstrecke bei Fahrten, die streckenweise außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erfolgen, sofern das Fahrzeug in der EU, dem EWR oder einem AETR-Staat zugelassen ist. Ist das Fahrzeug außerhalb dieser Staaten zugelassen, gelten die Vorschriften des AETR nur für die Streckenabschnitte, die innerhalb der EU, des EWR oder eines AETR-Staates liegen.
Suche dir am besten eine Bessere Stelle, und wenn du diese hast gehe mal zu RA, evtl. wird dein jetziger Arbeitgeber dir dann einiges an Lohn nach zahlen müssen.
Euer Meik
Tut mir Leid wenn die Frage jetzt dumm ist aber wenn ich also eine Kombination aus Lenkzeit und Arbeitszeit ( be und entladen ) habe dann darf dies maximal 10 std betragen oder?
Das doch alles Mist, gerade erst dort angefangen, den ersten Job als Fahrer und dann sowas.
Jetzt weiss ich auch warum wir solange fahren, wenn ich nicht auf Pause stellen würde würde ich die Tour garnicht schaffen. Hatte gestern 427 km zum Schluss auf dem Tacho stehen
Wenn du 10 Stunden fährst also Lenkzeit hast darfst du regulär keine weiterre Arbeit ausführen!,
Aber in Warheit siehts ganz anders aus 4-5-6-7 Ent und Beladestellen + 10 Stunden Lenkzeit auf der Uhr, thats the real life im Transportgewerbe.
Unterscheidet zwischen EU-Verordnung für Kraftfahrer und dem Deutschen Arbeitszeitgesetz.
Die EU-Vorschrift erlaubt ganz klar 13 und 15 Stunden Schichten.
Deshalb ja auch der 24 Stunden Zeitraum.
13 Stunden Schicht, 11 Pause = 24 Stunden Zeitraum
15 + 9 = 24 Stunden
Der, der oben nur das Deutsche Arbeitszeitgesetz zitiert, sagt also nur die halbe Wahrheit...
Ist bei mir nicht anders fahre baustoffe aus.
Allerdings wird bei mir karte nur zum auslesen entnommen. Ich schau das ich meist beim "laden bzw wartezeit" ne viertel stunde pause schaffe und dann wenns geht bei 1. kundschaft dann die halbe stunde mache beim abladen. Das man das nicht machen soll ist mir bekannt aber anders schafft man das nicht bzw gibts ärger vom kunden wo man so lange bleibt.Wenns nicht anders geht mach ich sie aber auch nach vorschrift.
Aber da mein tacho nach jedem zündung aus automatisch auf pause schaltet und ich mit kran öfters abstellen muss bringts fast eh nix wenn ich auf arbeit umstelle ^^
Hab dann am ende vom tag meist zwischen 9 und 12 manchmal bis selten auch 14 stunden drauf allerdings nie probleme mit lenkzeit bzw ruhezeit.450 km am tag ist das mindeste weiterste war 670 km da musste ich aber alles bis auf die letzte minute ausnutzen.
Bist also im Lebensmittel bereich nicht der einzige^^
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Unterscheidet zwischen EU-Verordnung für Kraftfahrer und dem Deutschen Arbeitszeitgesetz.
Die EU-Vorschrift erlaubt ganz klar 13 und 15 Stunden Schichten.
Deshalb ja auch der 24 Stunden Zeitraum.
13 Stunden Schicht, 11 Pause = 24 Stunden Zeitraum
15 + 9 = 24 Stunden
Der, der oben nur das Deutsche Arbeitszeitgesetz zitiert, sagt also nur die halbe Wahrheit...
Moin,
wenn du länger als 10 Stunden arbeitest dann begehst du einen Verstoß gegen das Arbeitszeit Gesetz! Egal was die EU sagt.
Das es in der Realität anders aussieht ändert nichts daran das du nicht länger als 10 Stunden pro Tag arbeiten darfst.
Gruß
das ändert sich erst
wenn die gewerbeaufsicht in dem betrieb tätig wird
aber dann grundlegend
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
13,5 Schichtstunden sind erlaubt. Jedoch darf ein gewisses Mittelmaß nicht überschritten werden (genannte 10 Stunden).
Wo hast du denn 13,5 Std Schichtzeiten her? Wenn du von der täglichen Rughezeit von 11 oder 9 Stunden ausgehst, wären es 13 (bei 11 Std. tgl. Ruhezeit) bzw. 15 Std (bei 9 Std. Ruhezeit). Darin enthalten dürfen höchstens sein 10 Std. arbeitszeit, davon wiederum 9 bzw. 10 Std. maximale Tageslenkzeit. Ich gehe mal davon aus, du hast dich verschrieben.
Aber zum Thema:
Ein Karte, die ausschließlich nur Lenkzeiten und Ruhezeiten (Pausen) enthält, also keinerlei sonstige Arbeiten, kann von den Zeiten so schön aussehen, wie sie will. Sie wird von den Kontrollbehörden als "Bescheißer-Karte" identifiziert. Denn nach den minimalsten Pflichten des Fahrers zur Ladungssicherung, Ladungsvorbereitung (selbst wenn nicht selbst geladen werden muss) und Abfahrtkontrolle müsste zumindest etwas sonstige Tätigkeiten auf der Karte vermerkt sein.
Im konkreten Fall wird der Kollege wohl massiv ausgebeutet, vielleicht auch noch zu einem untergründig niedrigen Pauschallohn. In diesem Fall empfehle ich zu kündigen. So schön kann es garnicht sein, im Nahverkehr zwar regelmäßig (aber dann nur für ein paar Stunden) zu Hause zu sein.
Das dumme an der ganzen Sache ist aber folgendes:
Wenn die Karte — wie so schön erwähnt — von den Kontrollorganen richtigerweise als "Bescheißer-Karte" idetifiziert wird, kann es dem Fahrer, der ja dann durch (sicher) angeordnete falsche Zeitgruppenaufzeichnungen diesen Beschiss letztlich "aktiv" begangen hat, angelastet werden.
Und es kostet erst einmal viel "Redeaufwand" und möglicherweise auch einige Talerchen.
Seine Talerchen!
Bei der Schnarchlappigkeit so mancher Aufsichtsbehörden kann es ewig dauern, bis da der Firma ihr ach so profitables Arbeitszeitmodell kostenpflichtig und schmerzhaft um die Ohren gehauen wird.
Ich habe es in Wien erlebt, dass das so genannte Arbeitsinspektorat sich bei zwei telefonisch dort gemeldeten Betrieben einen Scheißdreck um gravierende Verstöße im Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gekümmert hat. Bei dem einen wollte man einen "Hausbesuch" machen, aber die betreffende Außenstelle des Betriebes ist gerade nicht besetzt gewesen: Niemand angetroffen => zu den Akten zum Staub ansetzen. Nix passiert. Bei dem anderen ohne Hausbesuch auch nix passiert.
Ich kann mich dem Rat der anderen Kollegen nur anschließen: Such Dir einen anständigen Arbeitgeber.
Vielleicht wäre es hilfreich, wenn der Kollege Mitglied einer Gewerkschaft wäre .... aber nur vielleicht!
(Auch da sitzen leider oft genug Schnarchlappen, die "Beamten-Mikado" spielen ....)
Zitat:
Original geschrieben von DB NG-80
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Unterscheidet zwischen EU-Verordnung für Kraftfahrer und dem Deutschen Arbeitszeitgesetz.
Die EU-Vorschrift erlaubt ganz klar 13 und 15 Stunden Schichten.
Deshalb ja auch der 24 Stunden Zeitraum.
13 Stunden Schicht, 11 Pause = 24 Stunden Zeitraum
15 + 9 = 24 Stunden
Der, der oben nur das Deutsche Arbeitszeitgesetz zitiert, sagt also nur die halbe Wahrheit...
Moin,
wenn du länger als 10 Stunden arbeitest dann begehst du einen Verstoß gegen das Arbeitszeit Gesetz! Egal was die EU sagt.
Das es in der Realität anders aussieht ändert nichts daran das du nicht länger als 10 Stunden pro Tag arbeiten darfst.
Gruß
Nun macht den "Frischling" mal nicht so viel Angst Verstösse gegen das Arbeitgesetz und daraus resultierende Straffen muss einzig und allein der Unternehmer bezahlen dem Fahrer passiert einfach nur gar nix.