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Führerscheinsperre auf Lebenszeit????

Moin moin,
ich habe hier im bekanntenkreis gestern folgenden fall erfahren,
der mich ein wenig ratlos und sprachlos macht:
- junger mann, jetzt 24 jahre, hat 2008, in der absicht geld zu sparen (ferienaufenthalt mit fahrschule und fahrprüfung als abschluss)
führerschein in Tschechien gemacht und geriet mit diesem, 4 Monate nach erhalt, daheim
in eine verkehrskontrolle. er durfte nach der kontrolle sogar weiterfahren, bekam
aber ca. 4 wochen danach post vom landratsamt - fahren ohne führerschein -
entsprechende geldstrafe und lebenslanges fahrverbot für D.
er ist gerichtlich gegen geldstrafe und fahrverbot vorgegangen, hat
aber in allen instanzen (bis oberlandesgericht) kein recht, bzw
revision der sperrauflage erhalten, obwohl er glaubhaft machen
konnte, dass er wg mangelnder information auf das
günstige auslandsangebot für den FS hereingefallen war.
meines wissen bedeutet lebenslange FS-sperre 20 jahre??
diese extreme fahrverbotsauflage erscheint mir unglaublich.
ein jugendlicher, der auf einem frisierten mofa erwischt wird
und im prinzip ja ohne FS unterwegs ist, bekommt 1 oder 2 jahre
sperre um pkw führerschein zu machen. Tschechien ist seit
2004 mitglied der EU. Wie kann es sein, dass man, wenn man
mit einem gültigen EU-Führerschein unterwegs ist, der art hart bestraft wird??
Für Auflagen, wie umschreibung innerhalb einer gewissen frist und evt.
theoretische prüfung oder dergl hätte ich ja noch verständnis,
aber lebenslange fs sperre? da ist doch die fahrschullobby am werk??
kennt jemand einen ähnlichen fall und ist es wirklich so, dass in solchen
fällen solch drastischen massnahmen ausgesprochen werden??
Die krux ist ja, er darf nur in D nicht fahren, sonst wird der FS
weltweit, auch in der EU, anerkannt. wir haben uns hier im ausland (asien) getroffen,
er ist auf montage unterwegs für seine firma,
wo er munter mit leihwagen unterwegs ist.

gruss
willi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von w.boos


...gestern...

welches datum gestern war, ist dir bekannt?

:confused::D
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für mich ist das unglaubwürdig....
dank der eu gelten ALLE im ausland erworbenen führerscheine. selbst der "führerschein tourismuss" (in deutschland keinen deckel mehr, im eu ausland einen neuen machen) war 2008 noch "gang und gebe". die frage is halt ob nicht hier ein fahrverbot in deutschland noch im hintergrund aktuell ist.

Zitat:

Original geschrieben von w.boos


...gestern...

welches datum gestern war, ist dir bekannt?

:confused::D

Die wahren Hintergründe wären interessant.
Von nichts kommt nichts.
Die gesetzliche Regelung bei Führerscheintourismus sollte doch jedem bekannt sein.
Darüber kann man genug im Net und Presse lesen.

moin
@ dr mok - lol
kommt da noch mehr oder war es das???

@ fabjo
ich verlasse mich da mal auf das, was mir der junge mann sagte:
vorher nie in irgendeiner form in erscheinung getreten, weder im
strassenverkehr noch sonstwie. mit 24 jahren industriemechanikermeister,
hat zwar nicht unbedingt was zu sagen, aber deutet eher
auf geordnete lebensverhältnisse hin. da müsste mich meine
menschkenntnis schon sehr verlassen haben, wenn dies wesentlich
anders wäre.
willi

Zitat:

Original geschrieben von w.boos


Wie kann es sein, dass man, wenn man mit einem gültigen EU-Führerschein unterwegs ist, der art hart bestraft wird??

Ohne Kenntnis der Urteilsbegründung des OLG können wir das kaum beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von w.boos


...gestern...
welches datum gestern war, ist dir bekannt? :confused: :D

Anscheind nicht wirklich

:D

dann poste doch mal das aktenzeichen...

Oh man TE du bist ein echter April fool. :D

Ohne Kenntnis der Details des Urteils bleibt das hier sowieso nur Kaffeesatzleserei...:rolleyes:

Hahaha.......... heute ist schon der 2te ;)

Vielleicht schiebt der TE ja noch ein paar konkrete Fakten nach, damit hier mal etwas Ernsthaftigkeit in die Diskussion kommt...

moin drahkke,
ok, ob er hier draussen das AZ angeben kann, glaube ich eher nicht,
werde ihn, falls er mir wieder über den weg läuft, mal fragen,
aber danke.
@ fruchtzwerg
stell dir vor - dass man unseren bundespräsidenten gestern
mit seiner lg verheiratet hat, ist sogar hier angekommen.
wenn du noch was ernsthaftes beizutragen hast - gerne,
an sonsten - simply keep quiet!!
danke
willi

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner grenzenlosen Güte und Weisheit entschieden, dass ein ausländischer EU-Führerschein nur dann anerkannt wird, wenn der Betroffene auch in der Zeit seinen Wohnsitz im entsprechenden Ausland hatte.
Weiteres dazu siehe hier:
http://www.welt.de/.../Richter-erschweren-Fuehrerschein-Tourismus.html

Das ist korrekt. Im vorliegenden Fall geht es aber darum, wie bzw. womit die Dauer der Fahrerlaubnis-Sperre begründet wird.

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