1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. S-Klasse & CL
  6. S-Klasse
  7. Für Österreich, ist eine Umrechnung eines NEFZ auf WLTP möglich?

Für Österreich, ist eine Umrechnung eines NEFZ auf WLTP möglich?

Mercedes S-Klasse W221

Ich wünsche euch allen einen schönen Abend.
Ich möchte mich bei allen da draußen bedanken, wenn mir jemand helfen könnte. Ich melde mich aus Österreich und habe einen importierten Mercedes S350 aus dem Jahr 2013 gekauft. Da in Österreich eine NOVA, basierend auf den CO?-Emissionen, zu zahlen ist, fällt bei meinem Auto ein riesiger Betrag an, der doppelt so hoch ist wie die bisherigen Kosten des Fahrzeugs. Das Finanzamt teilte mir mit, dass ich bei Mercedes nach einer eventuellen Möglichkeit schauen sollte, den NEFZ-Wert auf WLTP umzurechnen. Weiß zufällig jemand, ob das möglich ist?
mfg
Doni

Ähnliche Themen
17 Antworten

Hallo,
etwas Offizielles von MB AG für das Finanzamt bin ich mir sicher, das du da nichts bekommst.
NEFZ war bis Ende 2018 gültig, dann kam WLTP. Da hängt einfach viel dran, das man da einen Wisch bekommt. Das Procedere ist sehr aufwendig und kostspielig.
Ist es wenigstens ein W222?

Nein, es ist ein Mercedes S W221 350, Baujahr 2013, aus Japan. Weiß jemand, ob es eine andere Möglichkeit gibt, damit ich nicht viel Auszahlen. Mann, das Auto könnte jetzt eigentlich direkt in Deutschland fahren. Seit Jahren geht mir dieses Scheiß-Land "Ö" auf die Nerven.
mfg

Zitat:

@E500AMG schrieb am 13. April 2025 um 16:55:56 Uhr:


Hallo,
etwas Offizielles von MB AG für das Finanzamt bin ich mir sicher, das du da nichts bekommst.
NEFZ war bis Ende 2018 gültig, dann kam WLTP. Da hängt einfach viel dran, das man da einen Wisch bekommt. Das Procedere ist sehr aufwendig und kostspielig.
Ist es wenigstens ein W222?

W221 gab es nur NEFZ, somit aussichtslos. Wenn es ein W222 gewesen wäre, hätte man versuchen können von einem letzen W222 mit WLTP die Daten dem Amt vorzeigen und besprechen können.
Aber dies - bin ich mir auch sicher - wäre auch nicht gegangen. Heutzutage wird jedes Modell jedes Jahr neu zertifiziert, andere Software, andere Bauteile, somit ein paar Gramm weniger CO².
Vergiss den Weg, ist meiner Meinung nach jeder Gedanke mit der Idee Zeitverschwendung.
Man kann ein Einzelgutachten machen, aber von den Kosten her kannst dir dann einen W222 kaufen, der nach WLTP zertifiziert wurde.

Briefkasten in d?
Duck und wech....

Was? Ich verstehe nicht.

Zitat:

@Rhanie schrieb am 13. April 2025 um 19:12:20 Uhr:


Briefkasten in d?
Duck und wech....

Servus, warum ein W221 S350 aus Japan importieren?
Ist es eine spezielle Ausführung, Designo?

War wohl eher Gier friest hirn

AMG-Ausführung, einfach ein schönes Auto, mit wenig Kilometern und ...

Zitat:

@avanti1130 schrieb am 13. April 2025 um 19:19:24 Uhr:


Servus, warum ein W221 S350 aus Japan importieren?
Ist es eine spezielle Ausführung, Designo?

Wenn man das mit der Nova in diesem Land ganz genau analysiert, ist es einfach ein staatliches Verbrechen. Es fahren so viele Schrottautos herum, aber für ein Auto, das sich in hervorragendem Zustand befindet, muss man Beträge zahlen, während so ein Auto in Deutschland sofort auf die Straße dürfte... Sprachlos.

..

Zitat:

@E500AMG schrieb am 13. April 2025 um 17:19:39 Uhr:


W221 gab es nur NEFZ, somit aussichtslos. Wenn es ein W222 gewesen wäre, hätte man versuchen können von einem letzen W222 mit WLTP die Daten dem Amt vorzeigen und besprechen können.
Aber dies - bin ich mir auch sicher - wäre auch nicht gegangen. Heutzutage wird jedes Modell jedes Jahr neu zertifiziert, andere Software, andere Bauteile, somit ein paar Gramm weniger CO².
Vergiss den Weg, ist meiner Meinung nach jeder Gedanke mit der Idee Zeitverschwendung.
Man kann ein Einzelgutachten machen, aber von den Kosten her kannst dir dann einen W222 kaufen, der nach WLTP zertifiziert wurde.

Ja, ist so. Leider. Habe auch mehrmals NOVA zahlen müssen, da ich nicht das richtige Auto in Österreich finden konnte.
Aber das weißt man, bevor man ein Auto einführt.
Ein kleiner Lichtpunkt, der wir hier haben ist, dass man 3 Autos auf ein Kennzeichen haben kann und nur für das PS stärkste Motorbezogene Versicherung zahlt.

Würde es etwas bringen, wenn das Auto zuerst in Deutschland angemeldet wird und dann wieder als gekauft in Österreich angemeldet wird? Oder könnte ich es an eine Person mit Behinderung verkaufen und es dann wieder kaufen? Hast du eine Idee, ob das etwas bringen würde?

Zitat:

@avanti1130 schrieb am 13. April 2025 um 19:55:23 Uhr:


Ja, ist so. Leider. Habe auch mehrmals NOVA zahlen müssen, da ich nicht das richtige Auto in Österreich finden konnte.
Aber das weißt man, bevor man ein Auto einführt.
Ein kleiner Lichtpunkt, der wir hier haben ist, dass man 3 Autos auf ein Kennzeichen haben kann und nur für das PS stärkste Motorbezogene Versicherung zahlt.

@donii in der Schweiz gibt es sowas wohl. Ob das zur Abgabenberechnung herangezogen werden kann (in Österreich) müsste man nachfragen.
https://cleanfleet.ch/.../?...(vgl.

Zitat:

@donii schrieb am 13. April 2025 um 17:02:51 Uhr:


es ist ein Mercedes S W221 350, Baujahr 2013, aus Japan

Hallo zusammen und

@donii

,

einmal angenommen, bei deinem Fahrzeug lautet die HSN 1313 und TSN BQY, dann findest du in der PDF-Datei:

  • Verzeichnis der CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchs-Typprüfwerte von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen und Wohnmobilen (Klasse M1: Pkw, Wohnmobile), Stand: 15. März 2025 (SV 2.2.2)
https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SV/sv222_m1_kraft_pdf.html

auf der Seite 494

(Suchfunktion: [Tasten CTRL und F] gleichzeitig drücken)

NEFZ-Typprüfwerte für CO2 von 177-211 g/km und Kraftstoffverbrauchsangaben von 7,6 - 9,0 l/100 km

Für eine Umschlüsselung in D gleich welcher Art müssen min. 2 Voraussetzungen erfüllt sein, die du unter keinen Umständen erfüllen kannst, erst recht nicht für eine Änderung des Prüfverfahrens nach erteilter Typgenehmigung:

1.) Nachweis

    Im Verkehr befindliche Fahrzeuge sind auf Verlangen des Herstellers, Fahrzeughändlers oder des Fahrzeughalters bei Nachweis der Erfüllung anspruchsvollerer als bisher dokumentierter Emissionsvorschriften umzuschlüsseln.
    Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Fahrzeugherstellers oder durch ein Gutachten eines technischen Dienstes erbracht werden. Aus dem Nachweis muss ersichtlich sein, ob die neu zu verschlüsselnde Emissionsvorschrift vom betreffenden Kraftfahrzeug bereits ab dem Tage der Erstzulassung oder erst ab einem bestimmten späteren Zeitpunkt erfüllt wird.

2.) Gesetzliche Voraussetzung

    Für das Straßenverkehrsamt gilt der Grundsatz "Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes". Das bedeutet, dass das Straßenverkehrsamt ohne gesetzliche Ermächtigung [nichts] ändern darf.

Und außerdem läuft die Vorstellung ins Leere, dass Typprüfwerte nach WLTP zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen.

Die offiziellen Verbrauchsangaben nach WLTP sind realistischer und damit höher als nach NEFZ. Das führt meistens dazu, dass auch die Verbrauchs- und CO2-Werte steigen. Und weil der Verbrauch bzw. der CO2-Ausstoß Teil der Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer/NOWA ist, erhöht sich diese für neu nach WLTP zugelassene Modelle.

Walter, nicht schlecht. ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen