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G31 LCI - Laderaumabdeckung - Rollen abgebrochen, keine Garantie oder Kulanz

BMW 5er G31
Themenstarteram 5. Juni 2022 um 15:40

Hallo zusammen,

ich musste neulich einen größeren Karton transportieren. Dazu habe ich das Laderaumrollo aus den Führungsschienen nach unten ausgehakt und in die Kassette aufrollen lassen (also nicht einfach losgelassen und das reinschnappen lassen sondern das langsam aufrollen lassen).

Nach dem Transport habe ich das Ding leider nicht wieder in die Führungsschienen bekommen und dachte schon ich wäre zu blöd.

Wegen eines anderen Mangels musste ich eh bei der örtlichen BWM Werkstatt vorbei und habe das Thema angesprochen. Die meinten dann, dass links und rechts die beiden Rollen abgebrochen sind. Somit eindeutig ein Fehler des Kunden und kein Garantiefall. Als Preis wurden mir 641€ genannt. Auf meine Beschwerde hin wollte man das bei BMW reinreichen (man hat sogar Fotos gemacht) und mir beim nächsten Termin die Entscheidung mitteilen.

Dieser nächste Termin war nun am Freitag. Bei der Fahrzeugabgabe wusste man davon gar nichts (mehr) und hat mich auf den Nachmittag vertröstet. Da hieß es dann (allerdings wieder erst auf Nachfrage) wieder lapidar, dass ich das selber kaputt gemacht hätte und daher kein Garantiefall sei.

Ist dies ein "bekanntes" Problem bei BMW? Ich muss sagen, ich komme von Mercedes und vor dem Kauf wurde immer vollmundig mit der Kulanz von BMW geworben und jetzt wird man einfach als "Störenfried" abgewimmelt.

Ich vermute hier entweder einen Materialfehler oder einen Konstruktionsfehler. Man sieht noch wo die Achse der Welle (ab-)gebrochen ist - das ist vielleicht 2mm im Durchmesser und quasi eine Sollbruchstelle. Wenn ich das wirklich selbst kaputt gemacht hätte, dann würde ich auch dazu stehen und ggf. noch um den Preis feilschen. Aber ich weiß beim besten Willen nicht, wie das passiert sein soll. Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Und ich gehe mit meinem Eigentum immer sehr pfleglich um.

Zum Fahrzeug:

G31 LCI

EZ 12/2020

gekauft 11/2021 (also sind die 6 Monate Beweislastumkehr beim Verkäufer auch rum).

 

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25 Antworten
am 5. Juni 2022 um 16:59

Naja wenn du logisch vorgehst muessen die Rollen vor deiner Aktion ja in Ordnung gewesen sein (hat ja funktioniert).

 

Von daher kann ich den Haendler schon verstehen. Schaue doch ob du bei Iehbaeh ;) eine gebrauchte findest.

 

am 5. Juni 2022 um 18:46

Grundsätztlich: BMW bietet nicht Garantie, sondern Gewährleistung, dafür halt 3 Jahre. Das heißt aber nicht, daß alles, was beanstandet wird (ist defekt), automatisch anerkannt und vergütet wird. Nach technischer Bewertung über den höchswahrscheinlichen Schadenshergang wird die Entscheidung getroffen.

Unbesehen, technisch betrachtet wäre mir auch etwas verwunderlich, wieso gleich beide Rollen abbrechen. Bei Produktionsfehler ist (nur) einer denkbarer, als gleich beide. Leider kann hier keine klarere Ferndiagnose gemacht werden, nur Gedanken.

Nichtdestotrotz nach meiner Erfahrung kann man dennoch Chancen wahren, wenn man bei der technischen Ablehnung wie hier, darauf besteht die Behauptung des von mir verursachten Schdensvorganges eklären zu lassen, evtl. sogar als technische Stellungsnahme berichten zu lassen. Da kommen manche oft ins stottern, weil technische Behauptungen dafür gründlicher, fundierter sein müssen, als eine lapidare Aussage, ich habe Fehler gemacht. Wenn man verbal und technisch etwas versiert ist, kann das manchmal direkt Spaß machen die Argumente zu zerlegen. Ein Versuch ist es Wert, ggf. kommt ein teilweises Kulanzangebot (das ist immer freiwillig="Goodwill") heraus.

am 5. Juni 2022 um 21:34

Der Druck oder Zug ist sicherlich auf beiden Seiten ständig identisch. Aus diesem Grund sehe ich schon die Möglichkeit, dass beide Seiten nahezu gleichzeitig abbrechen können.

Ist die Niederlassung noch nicht mal zu einer Kulanz, besser Teilkulanz zu bewegen, wüsste ich, wo ich das nächste Auto sicherlich nicht mehr kaufen würde.

Auch Empfehlungen meinerseits würden spärlich ausfallen.

Wieder mal ein klassisches Beispiel für einen unglaublich professionellen Umgang mit Kunden - heute das Geschäft … morgen alles egal.:mad:

Trotzdem- Ich würde absolut dran bleiben. Denn wenn nach so kurzer Zeit von 1,5 Jahren, bereits ein Defekt vorliegt,

dann ist es nur noch eine Frage der Zeit wann die nächsten Fahrzeuge mit abgebrochenen Nasen auflaufen!

Zudem hat die Abdeckung doch sicherlich bereits vom Kauf an öfter leicht gehakt, nur dass man es nicht mit einem bevorstehenden Defekt in Verbindung gebracht hat und so nicht reklamierte, oder?:):confused::rolleyes:

( Ja, damit kann man tatsächlich Erfolg haben! )

Und außerdem… das Aus- und Einhängen sollte doch wohl mehr als nur einer Beschreibung in der Anleitung standhalten.

Wenn ich mich recht erinnere, hatte BMW auch beim F11, in dem Schienensystem keine sonderlich dauerhafte Konstruktionen eingebaut.

am 6. Juni 2022 um 5:54

Naja, das Problem hier ist halt, dass der Schaden ja eindeutig auf eine Handlung des Kunden zurückzuführen ist. Ob das Teil diese Handlung hätte aushalten müssen oder nicht ist dann schwer zu belegen.

Es gibt einfach Fälle, da hat man Pech.

am 6. Juni 2022 um 6:07

Verstehe immer noch nicht, was da abbrechen soll? Habt ihr mal ein Foto?

 

Bei mir lässt sich das immer total easy aus- und wieder einhaken.

am 6. Juni 2022 um 6:16

Wo genau ist denn da was abgebrochen, in den Führungsschienen seitlich oder am Rollo selbst? Ich sehe das ähnlich wie meine Vorredner, warum sollte BMW hier einen Schaden übernehmen der vom Kunden verursacht wurde?

am 6. Juni 2022 um 9:08

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 6. Juni 2022 um 07:54:08 Uhr:

Naja, das Problem hier ist halt, dass der Schaden ja eindeutig auf eine Handlung des Kunden zurückzuführen ist. Ob das Teil diese Handlung hätte aushalten müssen oder nicht ist dann schwer zu belegen.

Es gibt einfach Fälle, da hat man Pech.

Verstehe ich nicht. Wie macht man das Laderraumrollo denn anders weg?

Habe ich schon xmal so gemacht und es funktioniert noch einwandfrei.

am 6. Juni 2022 um 15:29

Zitat:

@Amen schrieb am 6. Juni 2022 um 11:08:34 Uhr:

Verstehe ich nicht. Wie macht man das Laderraumrollo denn anders weg?

Habe ich schon xmal so gemacht und es funktioniert noch einwandfrei.

Ja und das sagt BMW bzw. der Händler eben auch und unterstellt, dass es daher in irgendeiner unsachgemäßen Art und Weise zu Schaden gekommen sein muss - das muss sich ja nicht ausschließlich auf den Ausbauvorgang beziehen.

am 6. Juni 2022 um 15:31

Habe diesen Thread gefunden.

War auch bereits beim F11 ein Problem.

https://www.motor-talk.de/.../...umabdeckung-abgebrochen-t5044254.html

Ich persönlich bin der Meinung, dass man solche Teile so verbessern und auslegen sollte, dass sie auch einem etwas intensiveren, jedoch vernünftigen Umgang standhalten sollten.

Diese Optimierung scheint BMW beim G31 VfL und auch nun beim FL nicht für nötig gehalten zu haben.

Also über ein Jahrzehnt minderwertige Ausführung verbaut.:rolleyes:

Aber dann dem Kunden unsachgemäßes Handling unterstellen - naja …:):mad::confused:

Mal schauen was beim nächsten 5er sein wird….:):confused::D

am 6. Juni 2022 um 15:49

bei meinem g31 vfl ist auf der linken seite der mitnehmer, welcher das rollo in der schiene hoch-/runterfahren lässt, gebrochen. bei leebmann für 17€ bestellt und drücke es meinem händler beim service demnächst in die hand. ich hoffe mal auf einen wechsel auf kulanz, denn fremdeinwirkung kann ausgeschlossen werden. mein 3. 5er touring aber das erste mal ein derartiger defekt

am 6. Juni 2022 um 15:52

Das es um keine Diskussion gehen sollte ist doch grad der Witz an der Beweislastumkehr für 3 Jahre nach Kauf des Qualitätsbriefs oder wie auch immer BMW im Moment die Garantie nennt: Bis 3 Jahre geht man davon aus, dass der Mangel am Kaufdatum bestand. BMW muss beweisen(!), dass der Kunde es kaputt gemacht hat, zu sagen, es sei unwahrscheinlich, da das Teil normalerweise hält, reicht eben gerade nicht.

 

Das ist doch der Kern des Qualitätsbriefs.

Themenstarteram 6. Juni 2022 um 18:13

Zitat:

@525itouring schrieb am 6. Juni 2022 um 08:16:03 Uhr:

Wo genau ist denn da was abgebrochen, in den Führungsschienen seitlich oder am Rollo selbst? Ich sehe das ähnlich wie meine Vorredner, warum sollte BMW hier einen Schaden übernehmen der vom Kunden verursacht wurde?

Der Schaden ist am Rollo selbst. Links und rechts fehlen die Rollen.

Hatte das Fahrzeug als Premium Selection letzten Oktober gekauft (abgeholt im November). Fahrzeug war vorher ein Mietwagen - vielleicht war das schon vorgeschädigt und bei mir sind die Dinger dann ganz abgebrochen.

Nochmal meine Frage: An wen wende ich mich jetzt am besten? Wie gesagt vermute ich fast, dass der Händler das noch gar nicht weitergeleitet hat und versucht den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen.

Edit:

Qualitätsbrief ist ein gutes Stichwort: Dieser ist auch auf weitere Besitzer übertragbar. Gilt das auch für Ex-Mietwagen?

Weil in den Bedingungen steht die Beweislastumkehr zu Gunsten des Kunden. Das wäre ja mal ein Ansatzpunkt...

am 6. Juni 2022 um 18:33

Zitat:

@Amen schrieb am 6. Juni 2022 um 17:52:04 Uhr:

Das es um keine Diskussion gehen sollte ist doch grad der Witz an der Beweislastumkehr für 3 Jahre nach Kauf des Qualitätsbriefs oder wie auch immer BMW im Moment die Garantie nennt: Bis 3 Jahre geht man davon aus, dass der Mangel am Kaufdatum bestand. BMW muss beweisen(!), dass der Kunde es kaputt gemacht hat, zu sagen, es sei unwahrscheinlich, da das Teil normalerweise hält, reicht eben gerade nicht.

Das ist doch der Kern des Qualitätsbriefs.

In dem Moment, wo ein Schaden durch Benutzung entsanden ist, ist es nicht so einfach. Ansonsten könnte der Besitzer ja auch mit einer Delle im Stoßfänger kommen und BMW bitten die auf Gewährleistung zu reparieren, wenn sie nicht beweisen können, dass sie durch einen Unfall verursacht wurde. :)

Im konkreten Fall reicht es wohl schon aus, wenn BMW darlegen kann, dass der Schaden durch eine Handlung beim Benutzen des Fahrzeugs entstanden ist. Gewährleistungspflichtig sind sie für Mängel, die schon bei Auslieferung bereits vorhanden sind. Im Zweifel müste man einen Gutachter prüfen lassen, ob das konkrete Teil aufgrund schlechter Materialqualität kaputt ging, was wohl den Rahmen sprengen wird.

Interessant wäre es aber definitiv, wenn so ein Fall mal komplett auf dem Rechtsweg zu Ende geführt werden würde.

am 7. Juni 2022 um 5:34

Zitat:

@marsupilami schrieb am 6. Juni 2022 um 17:49:45 Uhr:

bei meinem g31 vfl ist auf der linken seite der mitnehmer, welcher das rollo in der schiene hoch-/runterfahren lässt, gebrochen. bei leebmann für 17€ bestellt und drücke es meinem händler beim service demnächst in die hand. ich hoffe mal auf einen wechsel auf kulanz, denn fremdeinwirkung kann ausgeschlossen werden. mein 3. 5er touring aber das erste mal ein derartiger defekt

Dein Ernst?

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