Forum80, 90, 100, 200 & V8
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. 80, 90, 100, 200 & V8
  6. Gäbe es eine Chance, den Wagen in Deutschland zuzulassen?

Gäbe es eine Chance, den Wagen in Deutschland zuzulassen?

Audi
Themenstarteram 17. April 2016 um 16:35

Hallo liebe Zielgruppe,

es mag verrückt sein, aber dieser Fund auf mobile.de löst so einen kleinen "Will ich!"-Refelx aus.

Mal eine ganz theoretische Frage: Gibt es irgendeine realistische Chance, dieses Auto in Deutschland zugelassen zu bekommen? Ich gehe mal davon aus, dass es in Polen keinen Blödsinn wie ein Abgasgutachten gibt.

Für, die nicht auf dne Link klicken wollen: Da hat ein Pole in ein 1991er Quattro-QP einen 2011er 4,2 Liter V8 mit Vierventilkopf gepflanzt. Das Dingen löste definitiv ein "Will ich" aus, auch wenn man noch etwas Arbeit reinstelcken müsste

Ähnliche Themen
12 Antworten
am 17. April 2016 um 16:52

Nabend.

Oha, das ist mal ne Herausforderung. Geh doch mal zum Tüv, zeig dem freundlichen Blaukittel das Inserat und achte auf die Gesichtsfarbe. Sowas geht, wenn überhaupt nur, wenn du den Tüv eng mit einbindest.

gehen tut alles !! wenn die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden !!

andere fahren auch einen 3er BMW von 1997 mit einem v12 vom 850i !!!

also warum soll das nicht möglich sein ??

vorher erkundigen beim tüv was alles eingehalten werden muß (mindestanforderngen), wie z.B. bremsanlage, Lenkung, Bereifung, abgaswerte, verstärkugsbleche, usw.usw.

Denke mal die Sache mit dem Luftfilter wirst du ändern müssen.

Aber das sollte überschaubar sein.

Müsste nur abgeklärt werden wie es mit den Bremsen steht ob die 276er ausreichen.

Dann musst du schauen ob die Kats die zu diesem Motor Original sind auch verbaut sind oder der Pole da ein Leerrohrsystem dranne hat. Die sind in DE dann wieder gefordert und müssen ggf neu eingearbeitet werden

klar warum denn nicht

ich kenne einen im norden der baut v8 in audi 80 cabrios ein und in 80 er coupes

geht alles

gruss

Themenstarteram 17. April 2016 um 18:37

Danke für Euren Input,

es war ein Gedankenspiel. Ich gehe mal davon aus, dass man so etwas besser in Zusammenarbeit mit dem TÜV in Deutschland baut.

Ich finde es nur immer wieder interessant, wie unterschiedlich innerhalb der EU die Bestimmungen sind. Das beginnt schon damit, dass ein aktuelles Auto, das mit einer Gasanlage ausgerüstet wird, nur in Deutschland ein Abgasgutachten für die Gasanlage benötigt. In keinem anderen EU-Land ist das nötig, nicht zuletzt, weil bei einer funktionstüchtigen Gasanlage das ABgasverhalten immer besser als im Benzinbetrieb ist, da Gas chemisch viel homogener als Benzin ist und recht eindeutig verbrennt.

Geht, allerdings ist die Beschreibung falsch.

Das ist ein simpler ABH, keiner aus 2011..somit gehe ich davon aus dass da getrickst wurde.

Zulassen ja, jedoch Einzelabnahme mit Nachweis des Abgasverhaltens (Abgasgutachten, Kostenpunkt 1200€/Versuch)

Wenn ich wirklich scharf auf den Wagen wäre und keinen Bock (oder keine Chance) auf eine entsprechende TÜV-Abnahme hätte... würde ich mir echt Gedanken über einen Zweitwohnsitz in Polen machen. Dann bliebe der Wagen dort angemeldet, wobei ich nicht weiß, ob es hier letztlich tatsächlich legal wäre, einen Wagen mit ständigem Standort Deutschland und polnischer Zulassung zu fahren. Man müßte sich mal belesen und alles durchrechnen.

Hätte aber wohl kein gutes Bauchgefühl dabei, einen derart Wagen zu fahren, ohne eine Ahnung zu haben, wer da wann was und wie geschraubt, geschweißt oder zurechtgefummelt hat.

Ich hätte eigentlich auch gedacht, daß sich 290 km/h auch ohne diesen Umbau realisieren ließen.

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 19. April 2016 um 10:27:10 Uhr:

[...] würde ich mir echt Gedanken über einen Zweitwohnsitz in Polen machen. Dann bliebe der Wagen dort angemeldet, wobei ich nicht weiß, ob es hier letztlich tatsächlich legal wäre, einen Wagen mit ständigem Standort Deutschland und polnischer Zulassung zu fahren. Man müßte sich mal belesen und alles durchrechnen.[...]

ist nicht legal. wird geahndet nach dem steuerhinterziehungsvorwurf. ;)

Themenstarteram 19. April 2016 um 12:10

Wobei es dort noch den Kniff gäbe, das Auto zulassungstecnisch in Polen zu lassen und steuerrechtlich in Deutschland anzumelden.

Zitat:

@Xotzil schrieb am 19. April 2016 um 14:10:56 Uhr:

Wobei es dort noch den Kniff gäbe, das Auto zulassungstecnisch in Polen zu lassen und steuerrechtlich in Deutschland anzumelden.

Nö.. Fahrzeug muss am Hauptwohnsitz zugelassen sein ;)

Andernfalls wird die Weiterfahrt von der Rennleitung untersagt.

Grund -> regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland mit festem Wohnsitz.

Maßgebend ist also, der gewöhnliche Aufenthalt/Wohnsitz.

Hier ist davon auszugehen, dass durch die Wohnung in Deutschland und nur die gelegentlichen Heimfahrten nach Polen der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist. Hier fällt dann wohl auch die Heimfahrt nach Polen weg .. HAHAHa

Daher greift auch § 20 I 1 nicht ;) der gibt ja an das es bis zu 1 Jahr geht wenn .. der Wohnsitz nicht im Inland ist.

Gemäß § 20 I 1 Fahrzeugzulassungsverordnung FZV

dürfen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge nur vorübergehend (bis zu 1.Jahr) am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

Handelt es sich um einen festen Standort im Inland muss ein Fahrzeug entsprechend des dauerhaften Aufenthaltortes zugelassen werden.

Ergo -> Deutsche Zulassung mit allem drum und dran

hallo

und wenn der wagen weiterhin einem polnischen mitbürger gehört ?

also im brief polnischer eigentümer mit endsprechender adrtessse in polen , onkel tante neffe usw

ich fahr auch täglich autos die nicht mir gehören

ne deutsche zulassung find ich aber auch "sauberer" ich würde auch sagen das es möglich sein sollte den hier durch die zulassung zu bekommen

Mfg Kai

Dann gilt das gleiche ;)

Auch dann darfst damit nicht umher fahren.

Ausnahmen gelten nur für Firmen die hier Aufträge abarbeiten oder für Durchreisen.

Also z.B dein polnischer Arbeitgeber stellt dir den Dienstwagen um deine Aufträge für ihn abzuarbeiten das wäre zulässig.

Das Thema hatten se nun auch schon X mal bei Achtung Kontolle und deren Ablegern..

Ende vom Lied waren immer untersagte Weiterfahrt und ein Steuerstrafverfahren ;D

Gilt übrigens auch für Ausländische EU Bürger die ihren Wohnsitz hier her verlegen.

Da war ein Mann der hier Wohnt in DE und das Auto des Papas hatte der in Bulgarien wohnt.

Die Nutzung war somit illegal.

Legal wäre gewesen .. der Onkel ist bei ihm zu besuch und fährt selbst ;)

da greift dann wieder die Ausnahmeregelung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. 80, 90, 100, 200 & V8
  6. Gäbe es eine Chance, den Wagen in Deutschland zuzulassen?