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Ganz legal Autofahren in Deutschland ab 16. Lebensjahr

Themenstarteram 16. März 2018 um 23:30

Gestern war wieder einer der Tage, wo ich einmal quer durch Deutschland gefahren bin, um ein Auto abzuholen.

Da mein Zugfahrzeug für meinen “Humbaur” Autotransporter / Anhänger gestern nicht verfügbar war, bin ich also mit meinem VW Passat CC und einem meiner Fahrer losgefahren, um das Auto per Einzel- Überführung auf roten Kennzeichen abzuholen.

Also in Bremen angekommen, die roten Kennzeichen an den VW Sharan angeschraubt, und dann die 530 km zurück.

Unterwegs auf der Autobahn bei Achim, das ist ein kleiner Ort bei Bremen, kurz bei McDonald’s angehalten, um etwas zu essen, die Mac-Wraps Sind da gerade diesen Monat im Angebot für halben Preis, also zwei Euro das Stück.

Und was sehe ich draußen stehen,?

Einen kleinen Fiat 500, der offensichtlich nur zwei Reifen auf der Vorderachse hat, und hinten gar keine Reifen.

Also schaue ich mir das Fahrzeug genau an, was das denn auf sich hat, denn so etwas habe ich bislang noch nicht gesehen.

So bin ich ins Gespräch mit den beiden Insassen gekommen, die auch sehr nett waren, und die mir berichtet hätten dieses Fahrzeug, d.h. der Fiat 500 hätte wohl so etwas wie eine Roller Zulassung, weil hinten nur ein Reifen montiert wäre, und man dieses Fahrzeug wohl mit einem Moped Führerschein oder ähnlichem fahren darf, welchen man auch legal in Deutschland mit 16 erwerben kann...

Also können somit auch Sechzehnjährige in Deutschland legal Autofahren, wohl gemerkt jedoch nur mit einem solchen Fahrzeug mit Roller Zulassung.

Dieser kleine Fiat 500 sei wohl gedrosselt auf 90 KMH, und der Neupreis dieses umgebauten Fiat 500 Liege wohl so bei 18.000 € circa....

Nun gut ja, dass man schon mit 16 Jahren legal in Deutschland Autofahren darf, ist mir selber persönlich nichts neues, da ich auch selber 1980 im Alter von 16 Jahren in den USA meinen Führerschein erworben habe, das hat damals 2 Stunden gedauert und hatte $ 20.— gekostet, und durfte dann damit ganz legal ein Jahr in Deutschland Autofahren bis zu meinem 17. Lebensjahr, und von 17-18 konnte ich diesen Führerschein nicht nutzen in Deutschland.

Ich werde nun einmal ganz einfach ein paar Fotos

https://www2.pic-upload.de/.../...4301-1B01-408E-B36E-26F8BF5C1B3F.jpg

und ein kleines Video dieses kleinen niedlichen Fiat 500 hochladen.

Jetzt einfach mal das kleine Video, kurz aber sehenswert:

https://vimeo.com/260505704

 

Da der Abgelichtete Rechte an diesen Bildern Anmeldet was ich nicht Prüfen Kann sind die Bilder gelöscht
Moorteufelchen
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Beste Antwort im Thema

Ja, das ist der Elenator. Den kennt man hier in Bayern schon seit Jahren. Überteuerte Kutsche für Snobkinder. Darf man mit dem A1 Führerschein fahren.

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Ja, das ist der Elenator. Den kennt man hier in Bayern schon seit Jahren. Überteuerte Kutsche für Snobkinder. Darf man mit dem A1 Führerschein fahren.

Themenstarteram 17. März 2018 um 0:39

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 17. März 2018 um 01:16:21 Uhr:

Ja, das ist der Elenator. Den kennt man hier in Bayern schon seit Jahren. Überteuerte Kutsche für Snobkinder. Darf man mit dem A1 Führerschein fahren.

Wieso überteuerte Kutsche für snob- Kinder?

Ich hatte mit 16 auch schon einen Autoführerschein, den ich ja wie oben beschrieben, legal in den USA erworben habe. Und ich bin mit 16 auch schon mit dem Dienstwagen meines Vaters rum gefahren, das war damals ein Audi 100 mit 136 PS, und der war auch nicht gerade langsam, und ich bin damit auch ziemlich rum gerast .

 

Das Autofahren als Minderjähriger mit einem US-Führerschein, egal ob Deutscher oder Amerikaner ist illegal und ich glaube, dass das vor 30 Jahren auch schon so war. Begleitetes Fahren ab 17 mal ausgenommen.

 

https://www.adac.de/.../

 

 

 

Zitat:

aus der Fahrerlaubnisverordnung:

§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. [...]

Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird.

[...]

(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

[...]

1a.   die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben

Ob es vor 38 Jahren auch schon so war, weiss ich nicht. Den Paragraf gab es aber auch schon in der Vorgängerversion der Verordnung ohne den Zusatz mit dem Mindestalter, aber auch nur mit 6 Monaten.

In der alten Verordnung gab es aber den Zusatz, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland nicht verwendet werden darf, wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes erworben wurde, der dem Besuch einer Schule oder Hochschule gedient hat

 

Dazu habe ich glaube ich schon mal einen TV- Beitrag gesehen und es so wohl tatsächlich legal sein, aber wie @Sitzheitzung schon schreibt: sich für so viel Geld ein gedrosseltes Pseudo- Auto zu kaufen, ergibt für mich keinen Sinn. Dann lieber einen Roller oder ein kleines Motorrad.

Der Ellenator fährt immerhin 90 km/h, hat 20PS, ist wasserdicht, man darf mehrere Leute mitnehmen, hat Airbag. Also abgesehen von Preis schon wesentliche Vorteile gegenüber Roller (vor allem im Winter)

Das ist doch eigentlich schon viel besser.

Allerdings ist das eine schwachsinnige Verordnung. Mit vier richtigen Rädern wäre er für 16 jährige nicht erlaubt, aber sicherer zu bewegen und eher eine kleinere Gefährdung für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer

Man muss halt nur Lücken in der Gesetzgebung finden und gute Ideen haben.

Themenstarteram 17. März 2018 um 7:08

Zitat:

@400.000km schrieb am 17. März 2018 um 05:46:45 Uhr:

Das Autofahren als Minderjähriger mit einem US-Führerschein, egal ob Deutscher oder Amerikaner ist illegal und ich glaube, dass das vor 30 Jahren auch schon so war. Begleitetes Fahren ab 17 mal ausgenommen.

 

https://www.adac.de/.../

In den USA kann man als Sechzehnjähriger in den meisten Bundes-Staaten ganz legal einen Führerschein erwerben....

Ich habe jetzt absichtlich nicht Führerschein machen geschrieben

„to make a Drivers License”

- also einen Führerschein herstellen / fabrizieren / selber bauen ....

Sondern ich habe das Wort erwerben geschrieben „to get a drivers license”

In Montana, und das ist der einzige Bundesstaat Kann man sogar ganz legal mit 15 den Führerschein erwerben, und wenn man kranke Eltern hat oder sonst wie seine Angehörigen medizinisch versorgen muss, dann kann man diesen Führerschein sogar schon mit 14 erwerben, und ganz legal.

Für alle anderen staaten gilt hier dann das 15. Lebensjahr

Also Brauch mir niemand erzählen, dass in den USA minderjährige kein Auto fahren dürfen

Ich selber hatte von 1997-2007 in den USA gelebt, und zwar davon überwiegend in New Mexico,

Genau genommen in der zweitgrößten Stadt in New Mexico in Las-Cruces mit 78.000 Einwohnern.

Im Jahre 2004 hatte mich Vater und Sohn in den USA besucht, und beide haben dort den Führerschein erworben:

Der Vater, weil sein deutscher Führerschein ganz einfach weg war, und er in den USA einen neuen erworben hatte, und sein Sohn war damals 16 Jahre alt, und er hat auch gleich den Führerschein mit erworben.

Die beiden sind dann nach zwei oder drei Wochen, so genau weiß ich das jetzt nicht mehr wieder zurückgeflogen nach Deutschland, und ich hatte noch einigen losen Kontakt zu den beiden, und weiß daher dass beide mit dem Führerschein in Deutschland Auto gefahren sind.

Themenstarteram 17. März 2018 um 7:15

Zitat:

@400.000km schrieb am 17. März 2018 um 06:02:12 Uhr:

Zitat:

aus der Fahrerlaubnisverordnung:

§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. [...]

Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird.

[...]

(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

[...]

1a.   die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben

Ob es vor 38 Jahren auch schon so war, weiss ich nicht. Den Paragraf gab es aber auch schon in der Vorgängerversion der Verordnung ohne den Zusatz mit dem Mindestalter, aber auch nur mit 6 Monaten.

In der alten Verordnung gab es aber den Zusatz, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland nicht verwendet werden darf, wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes erworben wurde, der dem Besuch einer Schule oder Hochschule gedient hat

Also damals, 1980 ging es auf jeden Fall, das weiß ich ganz genau aus eigener Auffassung, und vor circa 13 Jahren ging es auch noch, wie mein vorheriger Beitrag Jahr zeigt.

Es kann jetzt natürlich sein, dass sich die Gesetze in den letzten jahren geändert haben, und demnach das jetzt nicht mehr möglich ist, und daher als Ersatz dieses begleitende fahren ab 17 eingeführt wurde.

Jedenfalls was die USA Führerscheine anbetrifft, so war das noch bis 2005 uneingeschränkt möglich, dann gab es schon die ersten Hürden wegen Nachweis Erbringung des festen Wohnsitzes in New Mexico usw....

Hintergrund war ganz einfach hier eine Beschwerde Deutschlands, weil in diesen drei Jahren einfach zu viele Deutsche in die USA geflogen sind, um dort den Führerschein zu erwerben, denen der Führerschein vorher weggenommen worden ist .

Und mit zu viele meine ich eine Grüßen Ordnung von acht Leuten die Woche.

Ab 2006 Könnten dann keine deutschen Touristen mehr in New Mexico einen Führerschein erwerben, und damit war die Sache dann erledigt.

Zitat:

@eddiotos schrieb am 17. März 2018 um 06:18:26 Uhr:

Dazu habe ich glaube ich schon mal einen TV- Beitrag gesehen und es so wohl tatsächlich legal sein, aber wie @Sitzheitzung schon schreibt: sich für so viel Geld ein gedrosseltes Pseudo- Auto zu kaufen, ergibt für mich keinen Sinn. Dann lieber einen Roller oder ein kleines Motorrad.

Nur die vom TE genannten 18000,- € kostet es aber nicht, bzw. kann man nicht voll anrechnen. Es wird ein Serienfahrzeug genommen, dass zum Ellenator umgebaut wird. Das in Summe kostet dann 18000,- €.

Wenn man 18 Jahre alt ist, kann der Ellenator aber rückgebaut werden und man hat ein ganz normales Fahrzeug. Daher fallen für die zwei Jahre Ellenator nur die Umbau- und die Rückumbaukosten an.

Auch braucht man als Basisfahrzeug kein Neuwagen nehmen und weiterhin kann nicht nur ein Fiat 500 zum Ellenator umgebaut werden, sondern auch noch ein paar andere Kleinwagentypen.

Zusätzlich spart man sich ja auch noch die Kosten für den Kauf eines Rollers oder eines kleinen Motorrades und aufgrund der 2 jährigen Fahrerfahrung mit einem PKW ähnlichen Fahrzeugs wird der PKW-Führerschein auch noch günstiger.

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 17. März 2018 um 7:23

Zitat:

@eddiotos schrieb am 17. März 2018 um 06:18:26 Uhr:

Dazu habe ich glaube ich schon mal einen TV- Beitrag gesehen und es so wohl tatsächlich legal sein, aber wie @Sitzheitzung schon schreibt: sich für so viel Geld ein gedrosseltes Pseudo- Auto zu kaufen, ergibt für mich keinen Sinn. Dann lieber einen Roller oder ein kleines Motorrad.

Es gibt Leute, für die spielt Geld keine Rolle, und für diese Leute ist doch ein solches Auto eine schöne Anschaffung für die 16-jährige Tochter oder den 16-jährigen Sohn.

Also ich weiß, wenn es 1980, wo ich 16 Jahre alt war, schon so etwas gegeben hätte, dann wäre ich damals 1980 in Wolfsburg einer der wenigen gewesen, oder vielleicht sogar der einzige, der mit so einem Auto gefahren wäre.

Mein Vater hätte da nicht gezögert, nicht einen Tag, mir so ein Auto zu kaufen, wenn ich das gewollt hätte.

Und ich hätte es 100 % gewollt.

Ein Roller oder ein kleines Motorrad ist doch da wesentlich gefährlicher, Als so ein Drei-rädriges Auto.

Themenstarteram 17. März 2018 um 7:27

Zitat:

@400.000km schrieb am 17. März 2018 um 06:24:44 Uhr:

Der Ellenator fährt immerhin 90 km/h, hat 20PS, ist wasserdicht, man darf mehrere Leute mitnehmen, hat Airbag. Also abgesehen von Preis schon wesentliche Vorteile gegenüber Roller (vor allem im Winter)

Das ist doch eigentlich schon viel besser.

Das ist ja genau das was ich meine mit den Vorteilen gegenüber einem Roller oder einem Motorrad

Zitat:

Allerdings ist das eine schwachsinnige Verordnung. Mit vier richtigen Rädern wäre er für 16 jährige nicht erlaubt, aber sicherer zu bewegen und eher eine kleinere Gefährdung für den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer

Die Verordnung ist sowas von schwachsinnig, weil es stimmt schon: ein richtiges Auto mit richtigen vier Rädern hat natürlich eine wesentlich stabiler und bessere Straßenlage, vor allen Dingen in den Kurven

Bei YouTube ist auch ein Video zu sehen, dass ein solches Auto auch in den Kurven kippen kann.

Themenstarteram 17. März 2018 um 7:31

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 17. März 2018 um 07:56:55 Uhr:

Man muss halt nur Lücken in der Gesetzgebung finden und gute Ideen haben.

Ja, und deswegen ist mir ja auch der Erfinder dieser Idee, der Herr Ellenrieder so sympatisch, denn er hat mit einer Idee etwas umgesetzt, was andere nicht gemacht haben....

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 17. März 2018 um 08:08:15 Uhr:

 

In den USA kann man als Sechzehnjähriger in den meisten Bundes-Staaten ganz legal einen Führerschein erwerben....

Natürlich kann man in den USA mit 16 Fahren, meine Äußerungen bezogen sich auf Deutschland.

Mit einem US Führerschein darf man in Deutschland nur fahren wenn man volljährig ist.

Selbst wenn Du in den USA einen Führerschein erworben gemacht oder erlangt hast ist er in Deutschland ungültig, wenn:

wenn Du schon mal einen deutschen Führerschein hattest und der entzogen wurde,

wenn du nur kurz in den USA gewohnt hast. Führerscheine aus dem Urlaub sind in Deutschland eh ungültig.

wenn Du minderjährig bist.

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