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GAP = Neupreisentschädigung?
Hallo, habe ein Cupra Born geleast. Plane den nicht zu übernehmen. Wird am 13.02 zugelassen.
Bin jetzt auf der Suche nach einer passenden Versicherung. GAP sollte man ja unbedingt nehmen, aber es gibt Verträge, die haben eine 24 oder gar 36 Neupreisgarantie bei Totalschaden.
Braucht man da dann noch GAP? Oder was ist da jetzt der Unterschied? Wenn ich nach 18 Monaten z. B. einen Totalschaden hätte, würde ich den Neupreis erstattet bekommen (oder etwa nicht?) bei der Neupreisgarantie und dann ja kein Problem mit dem geringeren Restwert des Autos haben, oder mache ich irgendwo einen Denkfehler?
Deswegen die Frage, braucht man GAP bei Neupreisgarantie für den gesamten Leasingszeitraum?
Oder besser beides haben und wenn man sich entscheiden müsste, besser GAP?
Will halt auch nichts bezahlen müssen in der Versicherungsprämie, die mir nichts bringt.
Und noch was, gibt es eine Möglichkeit etwas wie GAP bei einem normalen Schaden zu haben? Sprich, ich beschädige meine zB Fahrertür, die muss getauscht werden, Auto gilt dann als Unfallwagen und Restwert ist geringer, muss am Leasingende Geld nachzahlen. Gibt es da eine GAP, die solche "normalen" Unfälle GAP mäßig abdeckt?
Danke schonmal für hhoffentlich viele Tipps.
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18 Antworten
Die GAP deckt auch bei Eigenverschulden im Totalschaden/Verlustfall u.a. die restlichen Leasingraten bis Laufzeitende. Beim Leasing also GAP. Die meist "kostenfreie" NP-Entschädigung ist trotzdem ganz nett.
Gibt es überhaupt noch Versicherungen ohne Neupreisentschädigung? Vielleicht bei der Pfefferminzia.
Die GAP-Deckung tritt ein, wenn der Leasingvertrag nach dem Schaden abgerechnet wird, demnach dürfte das bei einem Totalschaden der Fall sein. Damit wird die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswertwert des Fahrzeugs und dem Leasingrestwert der Leasingesellschaft (Buchwert) gezahlt. Teilweise sind die Monatsraten auf eine bestimmte Anzahl limitiert.
Der Neupreis (zum Schadenzeitpunkt) wird bei Zerstörung, Totalschaden und Verlust gezahlt oder wenn eine Reparatur des Fahrzeugs höher als 80% des Neupreises ist. Der Neupreis des Fahrzeugs steht demjenigen zu, in dessen Eigentum es sich zum Schadeneintritt befunden hat, der es als Neufahrzeug beim Hersteller oder Händler erworben hat, demnach der Leasinggesellschaft.
Ok, danke für die Antworten. Bedeutet also GAP sollte man auch bei Neupreisentschädigung dabei haben.
Aber gibt es auch eine Absicherung bei einem kleinen Unfall (zB Tür musste getauscht werden), wo der Restwert bei Abgabe ja gesunken ist weil Unfallwagen?
Sprich,die Leasingsfirma plant mit 20t Restwert und weil ja Unfallwagen,ist der Restwert wie 19000 Euro und somit müsste ich auch bei KM Leasing 1000 Euro nachzahlen. Oder wurde das schon durch die normale Unfallversicherung bei der Schadensabwicklung ausgeglichen?
Solche Peanutsschäden sind durch die generische Haftplicht oder die eigene Vollkasko (evtl. minus SB) gedeckt. Jeder Schaden muss der Leasinggesellschaft als Eigentümer des Fahrzeugs gemeldet werden.
Ich hab gelesen das die eine oder andere Versicherung bei der Schadensregulierung einen gewissen Prozentsatz als Minderwert übernimmt. Ich meine bei meiner aktuellen ist das so. Mal sehen ob ich es finde.
Was Dr. Google gefunden hat.
2.Seite (gilt für Hybrid- und E-Fahrzeuge)
Und die VHV:
Interessant was man da findet.
Aber eine Sache verstehe ich da nicht so richtig.
Wertminderung für Elektro- und Hybrid-Pkw (VK)
– Erstattung von 10 % der nachgewiesenen Reparaturkosten
– In den ersten 4 Jahren nach Erstzulassung
– Bei Unfall, mut-/böswilligen Handlungen, Tierkollision
– Wenn Reparaturkosten über 1.000 EUR
Wie ist der Erstattung von 10% gemeint? Also wenn die Tür ersetzt wird für zB 3000 Euro, bekomme ich dann 300 Euro für die Wertminderung des Autos?
Wobei der Leasingnehmer mir wahrscheinlich eine Wertminderung von 2k, weil Unfallwagen reindrücken wird.Da wären 300 Euro Erstattung nicht so viel.
Oder wird das anders gerechnet?
Das wird gemäß AKB vereinbart und hat mit dem realen Wertverlust nichts zu tun.
Als Beispiel kann ich dir mal sagen wie das bei mir ablief. Mir ist durch rückwärts fahren mal einer vorn drauf gefahren. Die VW Leasing hatte mir am Telefon 150€ (waren es glaube ich, oder 300€) als Wertminderung genannt. Diese Info habe ich an die gegnerische Versicherung weitergeleitet und die haben das bezahlt. Also aus meiner Sicht war das einfach ein Betrag der so pi mal Daumen genannt wurde, ohne Bezug zu einer Größe. Auf meine Frage was wenn die gegnerische Versicherung das nicht zahlen würde kam: „wenns am Ende 250€ sind, ist das für uns auch ok“.
Leider ist das Beispiel ungeeignet, da es sich bei Deinem Fall um einen Haftpflichtschaden handelte.
Der TE bezieht sich auf einen Kaskoschaden.
Zitat:
@Schlumpf95 schrieb am 3. Februar 2025 um 11:30:59 Uhr:
Das ist ja voll super.
Dann kriege ich die restlichen Raten ausbezahlt, obwohl die nicht mehr fällig werden und auch noch den Neupreis vom Auto.
Da macht man ja dann richtig Gewinn damit.
Nein. Bei einem vorzeitigen Ende des Leasingvertrages, also auch durch einen Unfall mit Totalschaden oder einem Diebstahl, fordert der Leasinggeber fast immer eine Ausgleichszahlung für das vorzeitige Ende, weil der durch die Versicherung geleistete Schadenersatz geringer ist als der Restbuchwert und die ausstehenden Finanzierungskosten des Leasinggebers. Ohne GAP Versicherung ist diese Lücke (=GAP) vom Leasingnehmer zu bezahlen. Das trifft ihn aber nicht, wenn er eine GAP Versicherung hat, weil diese dann eben genau diese Lücke übernimmt.
Ich nehme an, der Schlumpf hat die
vergessen
Gibt es immer noch Gründe dafür, warum man ein Wort (hier: gap, englisches Substantiv für "Lücke") in Großbuchstaben schreibt?
Spricht etwas gegen das Wort Lückendeckung? Oder, wenn schon denglisch, dann einfach gap? Es schreibt ja auch keiner LEASING.
Bei den zwei oder drei letzten Leasing-Verträgen habe ich es so gehandhabt, dass ich auf die Neupreis-Entschädigung für 24 Monate gesetzt hatte und eine nicht unerhebliche Leasing-Sonderzahlung geleistet hatte. Damit erschien mir der Aufpreis für die Lückendeckung nicht mehr sinnvoll.
Allerdings habe ich in 36 Jahren bisher nie die Kasko in Anspruch nehmen müssen, noch hatte ich einen nennenswerten HP-Schaden an einem Leasing-Fahrzeug. Wie es also ausgegangen wäre....weiß ich nicht.
Das hatten wir doch schon mal.
GAP ist die Abkürzung für "Guaranteed asset protection". Daher gibt es eine GAP Insurance.
Und nebenbei passt das englische Wort "gap" auch sehr gut dazu, worum es geht.
https://www.motor-talk.de/.../...ei-autofinanzierung-t7631184.html?...
@SpyderRyder Ich verstehe das Problem nicht wirklich. Ich schreibe GAP-Deckung, weil es auch in meinen AKB so geschrieben wird.
Für mich sieht gap-Deckung auch irgendwie "falsch" aus.
In den AKB der HUK und der R&V bspw. heißt die GAP-Deckung Differenzdeckung.