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Garantie auf Arbeiten bei Rückrufaktion, Dieselleckage am Injektor
Hallo!
Es geht um einen Volvo XC 90 D5 185 PS MJ 2006.
Vor einem Jahr hat ein Volvobetrieb daran eine Rückrufaktion ausgeführt.
http://www.autoservicepraxis.de/cms/volvo/600181?
Dabei wurden die Injektorhalter ausgetauscht und die Hochdruckleitungen getauscht.
Jetzt verliert der Motor an einem Injektor massiv Diesel. Ich vermute: entweder ist die Hochdruckleitung beschädigt (worden) oder es wurde am Injektor beim Lösen der Überwurfmutter nicht gegengehalten, so dass der Injektor kaputt ist.
Die ausführende Werkstatt gibt es nicht mehr (Insolvenz). Wenig weiter hat ein neuer Volvobetrieb aufgemacht...
Daher kann ich keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Wie sieht das mit Garantie über Volvo aus?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Plastikfuchs
wenn deine Kiste jetzt abbrennt bezahlt niemand ausser du selbst. Denn du fährst mit einem Fahrzeug zur Zeit was eine Undichtigkeit an eine Dieselleitung hat - das ist grob fahrlässig.
Gruß
und das noch dazu :
Zitat:
Ne danke. Aufgrund diverser schlechter Erfahrungen (nicht nur bei Volvo) mache ich Wartungen selbst. So wird das zu 100% richtig gemacht.
LG
Vidaman
edit: danke, da war der inselmann schneller
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17 Antworten
Vertragspartner war die insolvente Werkstatt.
Garantie und Gewährleistung wurden in deren AGBs geregelt.
VOLVO selber hat damit nichts zu tun.
VOLVO gibt lediglich eine Zusage bzgl. Hersteller-Neuwagengarantie.
Vielleicht hast du aber Glück und es ist lediglich ein bekanntes D5 - Problem:
Schau mal HIER rein.
Um das klar zu stellen: Es ist nicht die Kupferdichtung zwischen Zylinderkopf und Injektor.
Undichtigkeiten der Hochdruckverschraubungen sind bei fachgerechter Montage kein Thema. Das ist eine metallische Dichtung, die auch nicht altert. Wenn da was undicht wird, dann hat da vorher in fasten allen Fällen jemand geschlampt.
Ich suche nach einer Möglichkeit, hier Volvo als Hersteller (und nicht die Werkstatt) mit ins Boot zu holen. Denn Rückrufaktionen fallen meiner Meinung letztlich in die Verantwortung des Herstellers. Wenn dabei was schief läuft kann es nicht sein, dass dafür der Kunde gerade stehen soll.
Viele Grüße
Hallo MV97,
da deine Reparatur wie du schreibst ein Jahr her ist denke ich nicht das das mit der Aktion zu tun hat.
Es liegen bis zu 1600bar an den Düsen an und wenn da etwas lose war oder ist dann hättest du das schon nach paar KM gemerkt.
Da du kein € für die Arbeit gezahlt hast wäre es sogar schwer den insolventen Händler wenn er noch arbeiten würde zu belangen.
VCG hat nichts mit dem Schaden zu tun.
Du kannst ja über die Kundenbetreuung versuchen nach der Reparatur bei Volvo ein Betrag X erstatten zu bekommen.
Du hast ja bestimmt alle Wartungen bei Volvo machen lassen?! Das kommt immer gut wenn man Treu ist. :-)
Gruß der Fuchs
Zitat:
Denn Rückrufaktionen fallen meiner Meinung letztlich in die Verantwortung des Herstellers. Wenn dabei was schief läuft kann es nicht sein, dass dafür der Kunde gerade stehen soll.
hallo,
eine rückrufaktion stellt immer eine qualitätsverbesserung dar. die durchführung erfolgt dann über den händler. dieser hat ja alle nötigen vorgaben zur reparatur vom hersteller bekommen und in seiner werkstattausstattung vorliegen (reparaturhandbuch, teilebedarf, drehmomente,...)
wenn dieser händler nun (vielleicht) nicht korrekt nach vorgabe repariert, was kann dann der hersteller dafür?
aber ich muss mich hier der aussage von plastikfuchs anschliessen. wenn geschlampt worden wäre, dann wäre das schon viel eher aufgefallen.
gruss
Zitat:
Original geschrieben von volvo-rueg2206
eine rückrufaktion stellt immer eine qualitätsverbesserung dar.
Ich sehe das Abstellen einer Brandgefahr nicht als Qualitätsverbesserung! Es geht um den Eigenschutz von Volvo gegen Haftungsansprüchen aus der Produkthaftung.
Zitat:
Original geschrieben von volvo-rueg2206
die durchführung erfolgt dann über den händler. dieser hat ja alle nötigen vorgaben zur reparatur vom hersteller bekommen und in seiner werkstattausstattung vorliegen (reparaturhandbuch, teilebedarf, drehmomente,...)
Da wäre die Frage, wer Auftraggeber ist bzw. war. So einfach scheint mir das nicht zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von Plastikfuchs
Du hast ja bestimmt alle Wartungen bei Volvo machen lassen?! Das kommt immer gut wenn man Treu ist. :-)
Ne danke. Aufgrund diverser schlechter Erfahrungen (nicht nur bei Volvo) mache ich Wartungen selbst. So wird das zu 100% richtig gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Plastikfuchs
da deine Reparatur wie du schreibst ein Jahr her ist denke ich nicht das das mit der Aktion zu tun hat.
Es liegen bis zu 1600bar an den Düsen an und wenn da etwas lose war oder ist dann hättest du das schon nach paar KM gemerkt.
Auffallen tun nur wenige Tropfen (aktuell 3 pro Woche) unter dem Auto auf dem Garagenboden und Diesel oben auf dem Motor. Das kann also schon durchaus längere Zeit vor sich hinlecken. Ich habe es erst aufgrund der Farbe auf einem untergelegten Blatt Papier in der Garage für Motoröl gehalten. Allerdings scheint der Diesel alles schön vom Motor zu waschen, so dass dann auf dem Boden nach dem Verdunsten des Diesels eben Öl, Schmutz und die langkettigen Bestandteile des Diesels zurück bleiben.
Zusätzlich muss ich dazu sagen, dass der XC 90 nicht viel fährt. Das ist kein Vertreterauto.
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von MV97
Zitat:
Original geschrieben von volvo-rueg2206
eine rückrufaktion stellt immer eine qualitätsverbesserung dar.
Ich sehe das Abstellen einer Brandgefahr nicht als Qualitätsverbesserung!
Zitat:
Original geschrieben von MV97
Zitat:
Original geschrieben von volvo-rueg2206
die durchführung erfolgt dann über den händler. dieser hat ja alle nötigen vorgaben zur reparatur vom hersteller bekommen und in seiner werkstattausstattung vorliegen (reparaturhandbuch, teilebedarf, drehmomente,...)
Da wäre die Frage, wer Auftraggeber ist bzw. war. So einfach scheint mir das nicht zu sein.
hallo,
wenn das mal keine verbesserung ist, was dann?
es ist doch noch nicht einmal geklärt, ob der jetzige mangel mit der reparatur der injektorhalterungen in verbindung steht. du sprichst hier ja selbst nur von "vermutung". ist der mangel in einer fachwerkstatt begutachtet / geprüft worden?
und nach deiner aussage ist bei fachgerechter montage die dichtheit einer hochdruckleitung kein problem.
wenn es also nicht fachgerecht ist / war, dann hätte der jetzige mangel nicht ein jahr auf sich warten lassen.
daher gehe ich stark davon aus, dass der ehemalige reparierende händler seine arbeit hier anständig gemacht hat.
das du verärgert bist kann wohl jeder hier nachvollziehen.
du könntest dich jetzt als erstes mal an den hersteller wenden um die lage zu schildern und um eine eventuelle einigung für die reparatur bitten.
wenn du natürlich gleich die grosse nummer willst, dann lasse dich vorher über die rechtliche lage beraten.
ich denke aber, dass die reparatur des jetzigen mangels schneller und preisgünstiger ist als ein kräftemessen vor gericht.
gutes gelingen.
gruss
Zitat:
Original geschrieben von volvo-rueg2206
es ist doch noch nicht einmal geklärt, ob der jetzige mangel mit der reparatur der injektorhalterungen in verbindung steht. du sprichst hier ja selbst nur von "vermutung". ist der mangel in einer fachwerkstatt begutachtet / geprüft worden?
Wie soll das in einer "Fachwerkstatt" geprüft werden? Die sehen auch nur undicht, also neuer Injektor und neue Leitung. Das geht letztlich nur im Rahmen eines Gutachtens mit dann erfolgender Demontage von HD-Leitung und Injektor.
Zitat:
Original geschrieben von volvo-rueg2206
wenn du natürlich gleich die grosse nummer willst, dann lasse dich vorher über die rechtliche lage beraten.
Genau zu der rechtlichen Lage suche ich Erfahrungen und Berichte.
Wenn es prinzipiell eine Möglichkeit gäbe hier Volvo (nicht die Werkstatt) zu belangen, dann kann das weitere Vorgehen geklärt werden.
Zitat:
Original geschrieben von volvo-rueg2206
und nach deiner aussage ist bei fachgerechter montage die dichtheit einer hochdruckleitung kein problem.
wenn es also nicht fachgerecht ist / war, dann hätte der jetzige mangel nicht ein jahr auf sich warten lassen.
daher gehe ich stark davon aus, dass der ehemalige reparierende händler seine arbeit hier anständig gemacht hat.
Wenn die prozesssichere Montage von HD-Leitungen nicht möglich wäre, gäbe es im PKW kein CR-System.
Zitat:
Original geschrieben von MV97
Wenn die prozesssichere Montage von HD-Leitungen nicht möglich wäre, gäbe es im PKW kein CR-System.
selbst alte Leitungen bleiben (zum Teil) DICHT
der tausch der hochdruckleitungen, ist nur der/zur sicherheit vorgeschrieben.
LG
Vidaman
PS:
Zitat:
Wie soll das in einer "Fachwerkstatt" geprüft werden? Die sehen auch nur undicht, also neuer Injektor und neue Leitung. Das geht letztlich nur im Rahmen eines Gutachtens mit dann erfolgender Demontage von HD-Leitung und Injektor.
frage mich gerade, ob du denn dann ohne neue Leitung und Injektor weiter willst
ohne die rep. der halterung, könnte der gleiche schaden entstanden sein. wer würde diesen dann zahlen
Zitat:
Original geschrieben von vidaman
selbst alte Leitungen bleiben (zum Teil) DICHT
der tausch der hochdruckleitungen, ist nur der/zur sicherheit vorgeschrieben.
Das ist noch so ein anderes Thema. Bei Bosch (dem Hersteller des Einspritzsystems im D5) soll es für die Werkstätten beispielsweise eine Anleitung geben, wie zu prüfen ist, ob die Leitung nocheinmal verwendet werden kann. Da wird (soweit meine Quelle) die Größe der blankgedrückten konischen metallischen Dichtfläche gemessen (unter 1 mm in axialer Richtung gemessen ist OK), auf Risse geachtet und geprüft, ob die Auflagefläche der Überwurfmutter OK ist. Bei Volvo heißt es: grundsätzlich neu.
Zitat:
Original geschrieben von vidaman
ohne die rep. der halterung, könnte der gleiche schaden entstanden sein. wer würde diesen dann zahlen
Das ist einfach: Den Schaden am Fahrzeug zahle ich. Wenn die Karre aber abbrennt ist Volvo für alle Schäden außer am XC 90 selbst dran - soweit meine Kenntnisse zur Produkthaftung.
Viele Grüße
Zitat:
Das ist einfach: Den Schaden am Fahrzeug zahle ich. Wenn die Karre aber abbrennt ist Volvo für alle Schäden außer am XC 90 selbst dran - soweit meine Kenntnisse zur Produkthaftung.
wenn deine Kiste jetzt abbrennt bezahlt niemand ausser du selbst. Denn du fährst mit einem Fahrzeug zur Zeit was eine Undichtigkeit an eine Dieselleitung hat - das ist grob fahrlässig.
Gruß
Zitat:
Ne danke. Aufgrund diverser schlechter Erfahrungen (nicht nur bei Volvo) mache ich Wartungen selbst. So wird das zu 100% richtig gemacht.
mensch das lese ich ja jetzt gerade erst...
das schreiben zum hersteller kannst du dir sparen. dann musst du dich nicht zu sehr über die "freundliche" kulanzablehnung aufregen...
aber ansonsten ist das schon echt gut.
nie zum fahren, alles selbst machen,... aber wenn dann mal kaputt ist, dann wird geschrien und am besten gleich der hersteller beschimpft / verklagt.
und wieder einmal vermisse ich schmerzlichst den "kopfschüttelsmiley"
Zitat:
Original geschrieben von Plastikfuchs
wenn deine Kiste jetzt abbrennt bezahlt niemand ausser du selbst. Denn du fährst mit einem Fahrzeug zur Zeit was eine Undichtigkeit an eine Dieselleitung hat - das ist grob fahrlässig.
Gruß
und das noch dazu :
Zitat:
Ne danke. Aufgrund diverser schlechter Erfahrungen (nicht nur bei Volvo) mache ich Wartungen selbst. So wird das zu 100% richtig gemacht.
LG
Vidaman
edit: danke, da war der inselmann schneller
Zitat:
Original geschrieben von vidaman
LG
Vidaman
Was gibt es da zu lachen?
Meinst Du, ich bekomme den Ölwechsel nicht hin? Einen Drehmomentschlüssel für die Ölablassschraube habe ich auch... Das richtige Öl von Castrol kaufe ich für 10 Euro den Liter ein. Einen Bremsflüssigkeit nach Herstelleranleitung bekomme ich dank entsprechender Ausrüstung auch hin. Über Luftfilterwechsel brauchen wir hier nicht zu diskutieren.
Zitat:
Original geschrieben von MV97
Zitat:
Original geschrieben von vidaman
LG
Vidaman
Was gibt es da zu lachen?
ist schon , danach auch noch zu fragen
aber,
wie volvo-rueg2206 schon schrieb:
Zitat:
und wieder einmal vermisse ich schmerzlichst den "kopfschüttelsmiley"
so blieb mir doch nur der lacher smiley ()
LG
Vidaman