ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Garantie auf Gebrauchte vom Ausländer???

Garantie auf Gebrauchte vom Ausländer???

Themenstarteram 17. September 2004 um 6:06

Hallo,

es gibt sie ja fast in jeder Stadt eine frei Fläche und meist ein Türke, der eigentlich recht günstig Autos verkauft. Da die Autos ja teilweise für 300 € angeboten werden, frag ich mich, ob die als Händler eigentlich auch ein Jahr Garantie auf den Gebrauchten geben müssen?

Weiss da jemand bescheid?

Suche nämlich gerade ein günstiges Winterauto!

Ähnliche Themen
16 Antworten

Hi,

als eingetragene Händler müssen sie das natürlich - im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.

Inwiefern du das dann im Fall dere Fälle durchsetzen kannst....

"Recht haben und recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Sachen

Grüße

Schreddi

PS: Ich kaufe nie wieder von der Wiese - man ist nch dem ersten Problemfall für die Zukunft geheilt...

genau.

Also wenn ich denen so ins Gesicht schaue, und überlege,

wie ich ihm klarmachen könnte, daß ich den

Schrotthaufen wg. Mängeln zurückgeben will...

ich weiß nicht.

Bei 300 Euro Investition tuts doch auch ein Wagen,

der von privat kommt, und offenbar mehr als nur

die Probefahrt übersteht, oder?

Seit meinen Quattros hab ich natürlich kein Winterauto mehr, aber

oft schon, wo ich so einen Wagen dann ohne Probleme

im Frühjahr für 500 wieder verkloppt hab, wenn er´s Wert war.

Hab auch schon 300,- Euro - Autos weggeschmissen.

läuft mal so, und mal so.

Wie im Leben. *gg*

Ach du fährst Quattros?

Es gibt so Sachen, die man nicht glaubt ;)

Aber wie gesagt - so 'ne "Winterschlampe" (Zitat Kunde letztens *g*) is immer mit Vorsicht zu genießen - was vielleicht weniger am Verkäufer liegt, sondern viel mehr in der Natur der Sache, für wenig Geld ein Auto haben zu wollen --> klappt ja ohnehin in den wenigsten Fällen absolut so, wie man essich vorstellt.

Denn - was passiert mit dem Sommerauto? Lässt du's stehn und meldest es ab? Wie übersteht es die Monate ohne Bewegung?

Was machst du am Ende mit dem Winterauto? (Kosten zur Entsorgung und und und)

Hab auch vor zwei Jahren mit dem Gedanken gespielt, mich dann aber ganz tapfer für nen Satz gute Winterräder entscheiden ;)

Wie gesagt - Gewährleistung nach Gesetz ja, Garantie nein.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Ach du fährst Quattros?

Es gibt so Sachen, die man nicht glaubt

ja aber wieso denn nicht???? *hihi*

Als nick war mir "WinterautoohneGarantiedealer" einfach zu lang.

Winterschlampe find ich übrigens hervorragend.

Ein Bekannter von mir macht diese großen

Aufkleber für die Heckscheibe, weißt du?

aber lassen wir das.... ;)

ja, das Sommerauto. Wenn ich so überlege, eigentlich der

ausschlaggebende Faktor an der Geschichte.

Wenn ich ja noch was in der Garage hab, das ich notfalls

schnell anmelden kann, ist das beim Winterauto-entscheid

vielleicht das Zünglein an der Waage...

@winterautoohneGarantiedealer

@Winterschlampe - Worterfinder

Wenn der Dealer den Wagen als Bastlerauto verkauft braucht er auch keine Gewährleistung zu geben.Oder er gibt alle möglichen und unmöglichen Mängel an und schreibt diese in den Vertrag , dann isser aus dem Schneider.

Für 300,- Euro auch noch Garantie , wie soll der überleben ? Der ist doch in einer Woche pleite.

Dann lieber von Privat als vom 10.te Hand Dealer Mustafa Üzmür ( Name frei erfunden ) :)

Grüße

capri

@Mustafa-Üzmür-Kunde ;)

Hast natürlich recht - aber von Bastlerauto war ja ni die Rede.

Aber okay, das stimmt - in dem Fall.

Und dann kommts ja auf den Kunden an - ich würd sowas nie unterschrieben, wo all diese MÄngel aufgelistet stehen (auf den 3 Seiten A4 Anhang *gg*)

Aber stimmt - diese Variante gibts auch.-

Ich denke nur, die Ausgangsfrage ging um ganz "normale" Gebrauchte, die da rum stehen auf dem Hof vom international-angehauchten Händler. :)

Und genau dann gehts grundsätzlich nicht ohne Gewährleistung (Garantie ja ohnehin wohl nie, genau)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

natürlich - im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.

Inwiefern du das dann im Fall dere Fälle durchsetzen kannst....

Klopf, klopf. Hallooo! Jemand zu Hause? Die Frage war nach Garantie.

Zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" gibt es himmelweite Unterschiede. Aber DIE brauche ich Dir ja nicht zu erklären. Oder?

Gruß, Günther.

Natürlich nicht, sonst hätt ich drum gebeten *lol*

Aber die Frage nach Garantie erübrigt sich doch oder?

Habe doch ausdrücklich geschrieben "Garantie nein" - so what?

Daher habe ich auf die Gewährleistung hingewiesen - nicht richtig?

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Natürlich nicht, sonst hätt ich drum gebeten *lol*

Aber die Frage nach Garantie erübrigt sich doch oder?

Habe doch ausdrücklich geschrieben "Garantie nein" - so what?

Daher habe ich auf die Gewährleistung hingewiesen - nicht richtig?

Grüße

Schreddi

Recht so. Natürlich hast Du "später" im Tread darauf hingewiesen: "Garantie nein" Warum denn nicht gleich so? Deine erste Antwort auf "frag ich mich, ob die als Händler eigentlich auch ein Jahr Garantie auf den Gebrauchten geben müssen" von T3-Jürgen war

Zitat:

--------------------------------------------------------------------------------

Original geschrieben von Schreddi

als eingetragene Händler müssen sie das natürlich - im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.

--------------------------------------------------------------------------------

Und das ist für einen Laien absolut verwirrend. Garantie im Rahmen der Gewährleistung? Nur auf diese Antwort bezog sich mein Einwurf.

Ansonsten hast Du m.E. nach vollkommen recht.

Gruß, Günther.

Hi,

ach jetz seh ich was du meinst - okay, das war tatsächlich missverständlich.

Also okay - da war ich einfach gleich den Schritt zur Gewährleistung gegangen ;)

Merci, die Richtigstellung stimmt natürlich

Schreddi

Zum Thema der rechtlich möglichen Gewährleistungsausschlüsse. Die Sache mit den benannten Mängeln im Vertrag ist eine Möglichkeit, aber natürlich sehr umständlich.

"Bastlerauto" oder "Ersatzteildepot" und was dergleichen Umschreibungen mehr sind, sind nicht generell wsserdicht; da kommt es auf den Einzelfall an. Vor allem spielt der Preis des Autos da eine große Rolle.

Bei einer 300-Euro "Winterschlampe" würde ein Ausschluss der Gewährleistung durch obige Attribute vermutlich vom Gericht gedeckt werden (falls es zu Knatsch kommt). Wie schon gesagt, wovon soll "Mustafa" denn leben, wenn er 300-Euro Autos verkauft und die dann 1 Jahr kostenlos reparieren soll?

Ganz anders sieht die Sache bei teureren Autos aus. Da gab es speziell in den Monaten nach der betrefflichen Gesetzesänderung massenweise Fälle. Mal wollte ein Händler einen 5 Jahre alten Jeep für ca. 14.000 Mark als "Bastlerauto" deklarieren, mal ein anderer hat einer Studentin für 3.000 Mark "rollenden Schrott, berechnet nach Kilogramm" angedreht.

Die deutschen Richter haben mit derartigen Sperenzchen jedoch wenig Geduld gezeigt. In solchen Fällen haben die Händler gleich doppelt eins reingewürgt bekommen, weil den Käufern gleich zwei Jahre Sachmängelhaftung zugesprochen wurden.

2 Jahre ist nämlich die gesetzliche Standardfrist, und kann nur durch ausdrückliche Formulierung auf 1 Jahr reduziert werden (das ist das Minimum).

Zitat:

Original geschrieben von Styre Vass

.............Wie schon gesagt, wovon soll "Mustafa" denn leben, wenn er 300-Euro Autos verkauft und die dann 1 Jahr kostenlos reparieren soll?..............Die deutschen Richter haben mit derartigen Sperenzchen jedoch wenig Geduld gezeigt. In solchen Fällen haben die Händler gleich doppelt eins reingewürgt bekommen, weil den Käufern gleich zwei Jahre Sachmängelhaftung zugesprochen wurden.

2 Jahre ist nämlich die gesetzliche Standardfrist, und kann nur durch ausdrückliche Formulierung auf 1 Jahr reduziert werden (das ist das Minimum).

Und genau das ist der Grund, warum in Deutschland ansässige Händler nur noch selten "ältere, preiswerte Gebrauchte" verkaufen. Das Risiko ist denen (trotz geschickter Formulierungen) einfach zu groß. Da gehen solche Autos eher direkt auf den Schrottplatz oder ins "gewährleistungsneutrale" Ausland.

Die Chancen, einen "alten Winterwagen", der vielleicht in 5 Jahren ein gesuchter "Klassiker" ist vom Händler zu kaufen, werden immer geringer.

Gruß, Günther.

Themenstarteram 21. September 2004 um 5:45

Danke für die rege Diskussion,

hab mir gestern ne "Winterschlampe" gekauft. Von privat und für 60 Euro. Einen Polo Bj.82. Hat zwar kein TÜV mehr, aber dürfte kein grosses Problem werden! Hoffe ich (:

oh, ein schöner kleiner 86C...

Hatte ich vor´n paar Jahren auch kurz einen.

Ab dem ersten Regen schleppte ich immer so

zwanzig Liter Wasser mit mir rum. Für Goldfische

war ich zu tierlieb, aber vergessen werd ich die Kiste nich...

;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Garantie auf Gebrauchte vom Ausländer???