Garantie Austausch nur einmal beim zweiten Defekt nicht?
Hallo,
an meinem Mondeo wurde vor ca. 6 Monaten die Sitzkonsole ausgetauscht. Der Sitz hatte Spiel ohne Ende und wackelte.
Jetzt ist der Sitz genauso im Eimer wie vor dem Austausch. Während der Fahrt wird man hin und hergeschaukelt. Gerade beim Bremsen ist es sehr unangenehm.
Mein schlauer FFH meinte jetzt, dass ein zweiter Austausch der Konsole nicht möglich sei. Er würde das nicht bezahlt bekommen.
Hat schon jemand einen ähnlichen Fall bei Ford erlebt? Ich würde die Sache ja bei verschiedenen Dingen so lassen aber das ständig Hin und Her beim Fahren und besonders beim Abbremsen strengt schon sehr an. Ein richtiger Schleudersitz eben
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Das heißt also, dass das am 730. Tag nach Autokauf eingebaute Ersatzteil (beispielsweise ein Getriebe oder der komplette Motor, man weiß ja nie) genau einen Tag Garantie hat??!!
Kann ja wohl nicht so ganz sein...
~
Die Logik ist ansich sehr einfach. Eine Garantie garantiert nicht, daß ein Teil nie kaputt geht. Sie garantiert nur für einen bestimmten Zeitraum, daß Du eine Sache, die Du bezahlt hast, auf Kosten des Herstellers repariert oder ausgetauscht kriegst. Diese Leistung hast Du mit dem Kaufpreis mit bezahlt (ist ja nicht so, daß Du die Garantie geschenkt bekommst, im Kaufpreis für irgendein Produkt ist immer ein bestimmter Satz drin, aus dem Hersteller Rücklagen für Garantieleistungen bilden). Bei einem ganzen Auto sind das eben 2 Jahre, gegen Aufpreis kannst Du den Zeitraum verlängern. Bei Teilen für ein Auto, sei es ein neuer Motor, ein Getriebe oder nur eine neue Hupe oder ein mobiles Navi oder ein Duftbäumchen am Spiegel, verhält es sich genauso - der Hersteller hat eine gesetzliche Garantiefrist, sofern Du diese Teile bezahlst. Wenn Du also für einen neuen Motor Geld bezahlst, erwirbst Du damit auch den Anspruch, im Falle eines erneuten Fehlers, diesen kostenlos repariert oder getauscht zu kriegen. Solange DU aber für diesen Motor kein Geld bezahlst, weil Du ihn im Rahmen einer vorherigen Garantieleistung "geschenkt" bekommst, erwirbst Du auch keine neue Garantie. Dies würde in der Tat dazu führen, daß Leute alle 23 Monate ihren Motor platt fahren könnten.
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Na ja, im Verlauf der Garantiezeit sollte so eine Reparatur schon auch ein zweites Mal möglich sein. Die Garantie für ein Bauteil wird zwar nicht durch den Einsatz eines Bauteiles verlängert, aber eben auch nicht verkürzt.
Problematischer wäre es dann, wenn Dein Auto schon aus der Garantie raus wäre (geht ja im Moment noch gar nicht). In diesem Fall hättest Du Pech gehabt.
Der Mondi hat noch über 2 Jahre Vollgarantie per Schutzbrief.
Hallo und guten Tag,
irgendwo erinnere ich, hier gelesen zu haben, daß nach einem Austausch ein Bauteil eine eigenständige neu laufende Garantie habe -?
Einfach mal Suchfunktion.
Selber weiß ichs nicht.
Sonst hilft es, dem ffh gegenüber sehr freundlich aber bestimmt mit Erwähnung der Rechtsschutzversicherung den Rücken gegenüber FordKöln zu stärken.
Nur eine Garantiereparatur gültig ? Das hebelt sonst ja bei bestimmten vergeblichen Reparaturversuchen völlig die Möglichkeit der Wandlung aus. Nee, kann nicht sein !
Gruß
Also gut dann bestehe ich auf einen erneuten Tausch. Rechtschutz hab ich eh.
Ich kann so einfach nicht fahren mit einem fast 40.000Euro teuren wagen und dann geht es jedesmal hin und her beim Fahren.
Immerhin hielt der Sitz ja knapp 6 Monate. Vielleicht hab ich bei der nächsten "Konstruktion" mehr Glück...
Zitat:
Original geschrieben von XJohnwert
Hallo und guten Tag,
irgendwo erinnere ich, hier gelesen zu haben, daß nach einem Austausch ein Bauteil eine eigenständige neu laufende Garantie habe -?
Einfach mal Suchfunktion.
Selber weiß ichs nicht.
Sonst hilft es, dem ffh gegenüber sehr freundlich aber bestimmt mit Erwähnung der Rechtsschutzversicherung den Rücken gegenüber FordKöln zu stärken.
Nur eine Garantiereparatur gültig ? Das hebelt sonst ja bei bestimmten vergeblichen Reparaturversuchen völlig die Möglichkeit der Wandlung aus. Nee, kann nicht sein !
Gruß
Wenn ein Bauteil auf Garantie getauscht wird, verlängert sich die Fahrzeuggarantie dadurch nicht automatisch.
Z.B. dein Auto bekommt 2 Monate vor Ablauf der Garantie einen neuen Motor und dieser geht nach weiteren 11 Monaten wieder kaputt = Pech gehabt. Kein Garantieanspruch, aber evtl gibt der Hersteller in so einem Fall Kulanz.
Wenn aber während der Garantiezeit des Fahrzeugs 3 Mal der Motor kaputt geht, ohne dass der Fahrer dieses zu verantworten hätte, dann gibt es auch 3 Mal einen neuen Motor.
Wenn ein Bauteil getauscht wird, hat man auf diese Bauteil wieder die 2 Jahre Gewaehrleistung auf dieses Teil. Um das Bsp. von torre01 aufzugreifen, geht der Motor 11 Monate vor Ablauf der Garantie hoch und du bekommst einen neuen. So hast du auf den neuen Motor die 2 Jahre Gewaehrleistung auf diesen, ab "Rechnungsdatum". Sollte nach Ablauf der Garantie hast du Pech gehabt, es sei denn du kannst dem Hersteller einen Konstruktionsfehler nachweisen, dann heisst es aber erstmal mit Anwalt usw. arbeiten.
in diesem Sinne ...
Hallo,
interessant, wie hier die Gesetze verdreht werden.
Ein innerhalb der Garantiezeit verbautes Teil verlängert diese nicht. Sollte der Motor nach Ablauf der Garantiezeit, gegen Bezahlung, ausgetauscht werden, dann erhältst Du hierauf die 2 Jahre.
Schönen Gruß
So habe ich das auch gehört, hatte aber noch nicht mit sowas zu kämpfen.
Wenn in der Garantiezeit ein Teil getauscht wird hat dieses neue Teil nur Garantie solange wie das Fahrzeug und nicht wieder zwei Jahre.
Zitat:
Original geschrieben von cologne1971
Hallo,
interessant, wie hier die Gesetze verdreht werden.
Ein innerhalb der Garantiezeit verbautes Teil verlängert diese nicht. Sollte der Motor nach Ablauf der Garantiezeit, gegen Bezahlung, ausgetauscht werden, dann erhältst Du hierauf die 2 Jahre.
Schönen Gruß
Danke, cologne. Genauso ist es.
An die anderen: Grad im rechtlichen Bereich wärs doch schön, wenn man wenigstens dahinter schreibt, wenn man sich da nicht ganz so sicher ist, über das was man da gerade geschrieben hat
Gruß
Peter
Zitat:
Original geschrieben von cologne1971
Hallo,
interessant, wie hier die Gesetze verdreht werden.
Ein innerhalb der Garantiezeit verbautes Teil verlängert diese nicht. Sollte der Motor nach Ablauf der Garantiezeit, gegen Bezahlung, ausgetauscht werden, dann erhältst Du hierauf die 2 Jahre.
Schönen Gruß
Genau das hatte ich ja auch geschrieben. Steht auch so in den Garantiebedingungen.
Na dann habe ich ja was Neues hinzugelernt.
Werde mir aber noch mal die passenden Gesetze anschauen, weil was in den Garantiebestimmungen drin steht muss ja nicht bindend sein, wenn es mit dem BGB oder einem anderen Gesetzt in Widerspruch steht.
Nichtsdestotrotz hat aber doch das Fahrzeug noch über zwei Jahre Garantie, also muss auch wieder auf Garantie gewechselt werden, meiner Meinung nach.
Das heißt also, dass das am 730. Tag nach Autokauf eingebaute Ersatzteil (beispielsweise ein Getriebe oder der komplette Motor, man weiß ja nie) genau einen Tag Garantie hat??!!
Kann ja wohl nicht so ganz sein...
~
Das steht auf der Ford-Homepage zum Thema Garantie
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Mit der Ford-Neuwagengarantie können Sie Ansprüche auf Mängelbeseitigung bei Ihrem Ford-Vertragshändler oder europaweit bei jedem Ford-Vertragspartner geltend machen. Dabei werden Teile, die als Folge eines vom Hersteller zu verantwortenden Fehlers ausfallen, kostenlos repariert oder ausgetauscht. Die Garantie für die im Austausch eingebauten Teile erlischt mit Ablauf der Garantie für das Fahrzeug.
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Noch Fragen?
Hier noch der Link zum selber Nachlesen Ford Garantie