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Garantie bei Privatkauf

VW
Themenstarteram 18. Januar 2006 um 22:33

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob VW eine Garantie wie Audi anbietet, die man nachtäglich abschließen kann?

Hat diese dann evtl. jemand oder kann mir jemand sagen, wie teuer diese ist. Wäre für einen Golf GTI.

Danke

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21 Antworten

moin,

VW beite ne Anschlussgarantie, wenn diese abgelaufen ist gibts sowas eigentlich net!

bietet aber jede große KFZ-Versicherung an kostet ca. 120Euro, mußt nur drauf achten was in den ABG´s steht! Chiptunig ist bei den meisten ausgeschlossen...

mfg

Themenstarteram 19. Januar 2006 um 9:27

Also gibt es keine Garantie, wenn die normale Herstellergarantie schon abgelaufen ist, die man zusätzlich abschließen kann, wie bei Audi?

nein,

die anschlussgarantie ist die gleiche wie bei Audi, die muss halt im

Anschluss an die normale Garantie gemacht werden!

VW ist allerdings sehr kulant, wenn man den Wagen immer bei Ihnen warten lässt...

mfg

am 19. Januar 2006 um 11:19

doch es gibt einen garantie!

nämlich die ganz normale life-time-garantie. bevor man diese dann jedoch abschliessen kann wird das fahrzeug auf garantiefähigkeit überprüft.

es müssen aber auch noch andere voraussetzungen vorliegen, z.b dass das fahrzeug checkheft-gepflegt ist. diese wartungsarbeiten müssen dann in betrieben vorgenommen sein die von vw anerkannt sind.

Yo du kannst bei VW als "Quereinsteiger" über den VVD eine

Garantie abschliessen. Bis 6 Jahre oder 100tkm war dat glaub ich.

 

Eine "Anschlussgarantie" z.b. ist nach 2 Jahren nicht möglich.

(Ist bei mir der Fall) Da zweite Hand tststs

6 Monate auf nicht mit gesagte Mängel.

Bei mit z..b mal Mercedes C250 TD mit CL1 Panzerung,

da ist nach 1 Monat die Einspritzdüse kaputt gegangen( 5600euro Schaden).

Der Verkäufer wollte nichts machen.

Aber über Gericht musste der Verkäufer mir mein Geld wieder geben und sein Auto wieder zurücknehmen

das war dann wohl die Gewährleistung, hier gehts aber um Gebrauchtwagengarantie

ok. wenn das nen unteschied ist.

Themenstarteram 19. Januar 2006 um 13:08

Wie sehe es denn bei dem Auto aus?

http://www.mobile.de/.../da.pl?...

tjo ich denke mal für 1 Jahr kriegste da noch was hin,

frage einfach mal beim :) nach, das sitzt auch meist einer vom vvd. Anosnsten ruf mal beim vvd an:

Telefon- und Fax-Service:

Tel.: (0180) 322 429 5 (0,09 Euro/Minute)

Fax: (05361) 48061

E-mail: vvd-info@vwfsag.de

 

die geben auch Auskunft

am 19. Januar 2006 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von LupoCollege1.0

Wie sehe es denn bei dem Auto aus?

http://www.mobile.de/.../da.pl?...

der wagen gehört jemanden hier aus dem forum, der den zum verkauf anbietet!

Zum Thema Garantie / Gewährleistung:

Jeder Gebrauchtwagen, der beim Händler erworben wird, bekommt ein Jahr lang Gewährleistung, auch wenn es "Gebrauchtwagengarantie" heißt. Eine Gewährleitung ist ein gesetzlicher Anspruch auf Austauch und Nachbesserungen an einem Fahrzeug.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann Austauschen und Nachbessern, aber er muss es eben nicht tun, wenn es nicht unter seine AGBs fällt.

Die Ausnahme dabei ist Sachmangelhaftung.

am 19. Januar 2006 um 15:55

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Triplex

Zum Thema Garantie / Gewährleistung:

Jeder Gebrauchtwagen, der beim Händler erworben wird, bekommt ein Jahr lang Gewährleistung, auch wenn es "Gebrauchtwagengarantie" heißt. Eine Gewährleitung ist ein gesetzlicher Anspruch auf Austauch und Nachbesserungen an einem Fahrzeug.

falsch!!!

es sind 24 monate gewährleistung die der händler aber auf 12 monate verkürzen kann. dies kann er tun in dem er das in schriftlicher form ausdrücklich ausschliesst 24 monate gewährleistung zu geben und nur 12 monate gibt.

Bei Neuwagen schreibt der Gesetzgeber eine zwei Jahre geltende Sachmängelhaftung vor, wenn das Auto von einem Händler gekauft wird. Ein Sachmangel liegt vor, wenn bei Übergabe des Fahrzeuges die vereinbarte Beschaffenheit nicht gegeben ist. Trotzdem sollte ein Käufer auch darauf achten, ob es zusätzlich zur Sachmängelhaftung noch eine Herstellergarantie gibt.

Einzelne Hersteller bieten Garantieen über einen bestimmten Zeitraum (meist zwei oder drei Jahre), andere über eine bestimmte Kilometerlaufleistung. Es gibt auch Garantien auf bestimmte Eigenschaften und Qualität. Üblich sind z.B. Lackgarantien, Durchrostungsgarantien und Mobilitätsgarantien.

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