1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B6
  7. Garantie, Gewährleistung, Sachmangelhaftung - Hilfe bitte

Garantie, Gewährleistung, Sachmangelhaftung - Hilfe bitte

VW Passat B6/3C

Hallo,
ich habe hier schon viel darüber gelesen und stelle diesen Threat eigentlich nur rein, mit der Bitte, ob mir jemand sagen kann, ob ich mit meiner Meinung richtig liege oder auf dem Holzweg bin.
Sachverhalt:
Mein Sohnemann hat sich im Oktober einen BMW beim Händler in Nordhessen gekauft. Nun hat er Probleme, der Turbolader pfeift. Händler aus hiesiger Gegend (BMW-Haus) sagte nach Durchsicht, es sei der Turolader.
Beim Kauf des Fahrzeuges hat er eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.
Heute rief er den Händler an, um den beginnenden Schaden am Turbo zu melden und eine Termin zur Reparatur zu vereinbaren.
Der Händler möchte nun die Reparatur auf die Gebrauchtwagengarantie abwälzen.
Ich habe meinem Sohn gesagt, dass der Händler die ersten 6 Monate nach Kauf absolut in der Pflicht ist.
Gebrauchtwagengarantie hin oder her.
Liege ich falsch?

Ähnliche Themen
25 Antworten

Der Händler steht per Gewährleistung in der Pflicht, wenn das beim Kauf nicht explizit ausgeschlossen wurde. Er kann dann versuchen, sich bei der Gebrauchtwagengarantie schadlos zu halten.

Das heißt also, wenn der Händler nicht dran will, sich weigert, dann zum Rechtsanwalt?
Rechtsschutzversicherung besteht.

Rechtsanwalt, und dann ist die Sache gelaufen... im Übrigen dürfte er rein theoretisch nicht einmal über die Versicherung abrechnen, da er streng genommen haftbar ist und die Versicherung ja auf dich läuft (?). Da sowas im Regelfall dennoch darüber abgerechnet wird, die Versicherungen das auch wissen und billigend in Kauf nehmen, muss man sich nicht über die hohen Versicherungsbeträge wundern.
Wenn es sich allerdings um eine Versicherung handelt, die laut Police nur eine maximale Schadenssumme im Versicherungszeitraum reguliert und du danach im etwaigen nächsten Schadensfall keine Ansprüche mehr hast, darauf pochen, dass das zu Händlerkosten laufen muss.
Autohändler für Gebrauchte zu sein und an Privatpersonen zu verkaufen, ist mit der derzeitigen Gesetzeslage kein besonders großer Spaß... Zumindest wenn sich dieses Wissen etwas mehr verbreitet.

So, Wasserstandsmeldung:
Kontakt mit Rechtsschutz und Rechtsanwalt.
Der sagte, man solle den Händler schriftlich kontaktieren und eine Frist von 14 Tagen zur Beseitigung der Mängel geben.
Wenn der Rechtsanwalt schon jetzt tätig wird, und der Händler darauf eingeht, ist es eine Einigung außerhalb des Klageweges und die Rechtsschutz trägt dann keine Kosten.
Wenn der Händler die Frist nicht einhält, wird der Rechtsanwalt tätig und dann zahlt auch die Rechtsschutz.
So weit, so gut.....
Hat zufällig irgend jemand einen Musterbrief oder einen Link, wie man einen solchen Brief aufsetzt?

Würde ich mir keine Mühe machen da Beamtendeutsch reinzuschreiben.
Ganze einfach:
"Ich möchte die Gewähleistung geltend machen und Sie auffordern die Mängel innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen."

Musst Du natürlich in eine vernünftige Briefform bringen.
Einschreiben mit Ru?ckschein
Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt
Tel.: (099) 99 99 99
An die Datum
Firma XY
Bestellung/Kauf vom …
Vertrags-/Antrags-/Bestellnummer/Kaufbeleg
Sehr geehrte Damen und Herren,
am … (Datum einfu?gen) haben Sie mir … (Ware einfu?gen, z. B. Möbel, Fernseher usw.)
geliefert. (Oder: habe ich bei Ihnen gekauft). Leider musste ich feststellen, dass nicht alles in
Ordnung ist. Folgende Mängel sind aufgetreten:
(genaue Beschreibung der Mängel, z. B. an einigen Stellen der Schrankwand löst sich das
Furnier, die Lautstärke des Fernsehers lässt sich nicht regeln usw.)
Ich bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung zu
beheben und – am besten telefonisch – einen Termin mit mir abzustimmen. Die
Nacherfu?llung ist spätestens bis zum …….(Frist einfu?gen) vorzunehmen.
Mit freundlichen Gru?ßen
(Unterschrift)

Zitat:

Original geschrieben von BullishHarami


Musst Du natürlich in eine vernünftige Briefform bringen.
Einschreiben mit Ru?ckschein

Ich empfehle grundsätzlich Einwurfeinschreiben. Oder mal persönlich vorbeikommen und den Empfang auf einer Kopie quittieren lassen.

Bei einem Einschreiben mit Rückschein, falls bei der Zustellung niemand angetroffen wird, liegt das Brief erstmal bei der Post bis jemand endlich mal Zeit findet den abzuholen. Da verliert man in meinen Augen die wertvolle Zeit.

@BullishHarami
Du hättest auch gleich den Download-Link des von dir "zitierten" Musterbriefes der Verbraucherzentrale posten können......... ;)
http://www.vz-nrw.de/media45581A
Fremde Federn und so.......

Zitat:

Original geschrieben von Polmaster


@BullishHarami
Du hättest auch gleich den Donwload-Link des von dir "zitierten" Musterbriefes der Verbraucherzentrale posten können......... ;)
http://www.vz-nrw.de/media45581A
Fremde Federn und so.......

Ich würde es so nicht formulieren. Nachlieferung klingt ähnlich wie Nacherfüllung um die es hier offensichtlich nicht geht. Eher würde ich klar zu verstehen geben, das man einen Gewährleistungsanspruch geltend machen möchte, wobei der Kaufzeitpunkt weniger als 6 Monate zurück liegt und der Beweislast, dass der Defekt beim Kauf nicht vorhanden war, beim Händler liegt.

Hilft mir auf jeden Fall alles weiter.
Ich suche mir das Passende raus.
Danke euch allen.

Update:
Händler angeschrieben, heute Antwort erhalten.

Sehr geehrter Herr xxxxx
nach eingehender Prüfung Ihrer Anfrage und rechtlicher Beratung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Sie im Rahmen der Sachmangelhaftung keine Zahlung von mir zu erwarten haben, da ich mich werde rechtlich, noch moralisch in der Pflicht dazu sehe.
Begründung:
Der Schaden am Turbo "tauchte auf", also war der Schaden am Turbo bei Auslieferung nicht vorhanden, sonst hätten Sie ja das Fahrzeug nicht erworben.
Der Schaden war weder angelegt, noch vorhanden. Nach 152 mit dem Fahrzeug gefahren Tagen und 12004 Kilometer sehe ich mich nicht in der Gewährleistungspflicht.
Das Sie mit Ihrem Fahrzeug Probleme haben, bedauere ich dennoch sehr.
Wie ich Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt habe besteht natürlich die Möglichkeit den Schaden der eigens dafür beantragten Gebrauchtwagengarantie zu melden und den Schaden über diese, zu deren Bedingungen, zu regulieren.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

xxxx

Donnerstag hat Junior Termin beim Rechtsanwalt.
Ich halte euch auf dem Laufenden.

Würde sagen der Verkäufer versucht es erst einmal.
Zudem kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Gebrauchtwagenversicherung ebenfalls blocken wird. Wenn Dein Junior die beim Kauf abgeschlossen hat, brauchen die doch nur Meldedatum Schaden und Datum Abschluss voneinander abziehen und 1+1 zusammenzuzählen.
Das ist doch sicher kein :) sondern eher ein kleiner Gebrauchtwagenhändler oder markenfremder Händler. Das Schreiben ist rhetorisch ein Graus. Zudem sollte er sich einen neuen rechtlichen Berater suchen. :D
Advocat wird sicher helfen können.

Wo hat sich der Händler denn da rechtlich beraten lassen? Bei gutefrage.de? :D
Er liefert sogar die Begründung für seine Gewährleistungspflicht. Herrlich. Das dürfte ein lecker Fressen für einen guten Anwalt sein.

Darf man das Autohaus hier nennen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen