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Garantie / Gewährleistung

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 10. Januar 2014 um 15:12

Hallo,

nach meinem schlechten Start mit meinem Autohaus beim Neuwagenkauf würde mich interessieren ob ich bei Mängeln jeglicher Art auch zu einem anderen Opelhändler gehen kann oder gibt es bestimmt Sachen die ich vor Ort bei dem Verkäufer erledigen muss.

Wie sieht das dann aus wenn man umzieht und viel zu weit weg wohnt, ich frage weil ich keine passenden Antworten finde und denke das hier so mancher seine Erfahrung gemacht hat

Danke für jeden konstruktiven Beitrag

Beste Antwort im Thema

Soweit einigermaßen richtig @TE.

Aber wenn wir deinen schlimmsten Fall nehmen.

Sagen wir mal nach 3 Monaten ein Geräusch im Motorraum, dein Händler vor Ort macht zwar x mal was, aber nichts bessert sich.

Jetzt hast du ein Problem wenn du dein Fahrzeug zurückgeben willst. Der Händler vor Ort "nix mein Fall".

Dein verkaufender Händler "hatte nie Gelegenheit nachzubessern".

 

Und dann mußt du entweder dein Auto doch noch zum Verkäufer bringen - oder nen dir geneigten Richter finden - oder Opel unterstützt die Rückgabe direkt.

Aber durchaus problematisch.

Ansonsten, wenn der schlimmste Fall nicht eintritt kannst du Garantie auch bei anderen in Anspruch nehmen.

 

Bei Gebrauchtwagen-Garantie(Versicherungen) ist es wiederum auch lustig bzw. naja gesetzlich.

Wenn du jetzt 200 € Selbstbehalt oder ab X km X € hast.

Und damit "zu jedem Händler" gehst.

Dir aber hinterher einfällt "Ey ich hab doch mal was von gesetzlicher Gewährleistung meines Verkäufers gehört".

Dann freut sich der und meint "ich hatte nie Gelegenheit nachzubessern, mit mir war nie eine Reparatur woanders abgesprochen - wieso sollte ich jetzt irgendwas übernehmen?" ;)

 

Merke:

Man sollte seine Rechte kennen - aber auch die Pflichten um die Rechte zu bekommen.

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an den händler bist nur gebunden bei einem gebrauchtkauf wenn dann der händler direkt gewährleistung geben muss.

bei neuwagenkauf hast du die freie händlerwahl.

Hallo,

 

ich würde da mal im Internet nachschauen z.b. bei

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

und danach bei

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

 

dann vielleicht noch hier

www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

 

da steht sowas wie Zitat: "Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben." oder:" Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware. "

Vertragspartner ist mein Händler und niemand sonst. 

 

Wer von der "neuen" Schuldrechtsreform noch nie was gehört hat guggt z.B. hier

 

www.google.de/url

 

Im Übrigen ist in diesem Forum schon oft auf den Unterschied zwischen Mängelhaftung und Garantie hingewiesen worden.

Bei Händler A eine Sache zu kaufen und den Händler B mit einer Mängelrüge zu konfrontieren, ist, egal ob Neu- oder Gebrauchtkauf, wenig 'zielführend'. ;-)

 

Gruß Blaubeer

Zitat:

Original geschrieben von slv rider

an den händler bist nur gebunden bei einem gebrauchtkauf wenn dann der händler direkt gewährleistung geben muss.

bei neuwagenkauf hast du die freie händlerwahl.

Das ist nicht ganz richtig.

Es wird unterschieden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, die Dir Dein Händler geben muss und der freiwilligen Garantie von Opel. Bei der Gewährleistung sind die Spielregeln gesetzlich festgeschrieben, Bei einer Garantie kann der Garantiegeber generell die Spielregeln selber festlegen. Zum Beispiel können also einzelne Komponenten ausgenommen sein oder aber man muss Zuzahlungen leisten. Beispiel hierfür ist die Anschlussgarantie von Opel. Im Zweifel hilft ein Blick in die jeweiligen Garantiebedingungen.

Vorteil der Garantie ist natürlich, dass Du Reparaturen bei jedem Opel Händler machen lassen kannst.

Vorsicht ist allerdings geboten, wenn man irgendwann den Kaufvertrag wegen Problemen Rückgängig machen möchte. Hat man seinem Händler keine Gelegenheit zur Reparatur gegeben oder die Mängel ihm nicht angezeigt, wird es schwer mit dem durchsetzen der Ansprüche. Gemäß Rechtsprechung muss man dem Händler ein Nachbesserungsrecht einräumen.

Auch wenn man räumlich weit von seinem Händler weg ist, muss man ihm das Recht zur Nachbesserung geben. In der Praxis wird der Händler Dich allerdings an einen nächstgelegenen Opel-Händler verweisen. Die Reparatur wird dann so angesehen, als wäre die von Deinem Händler ausgeführt.

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 20:40

Genau deswegen habe ich hier gefragt, aus der Praxis ist vieles leichter zu verstehen als ein trockener Gesetzestext.

Was ich meint sind ersteinmal normale Sachen wie Klapper oder eben Updates oder Softwareprobleme usw. wenn es zur Wandlung kommen sollte (was ich nicht hoffe) ist klar das ich das nicht bei einem anderen machen kann und somit meinem Händler die Möglichkeit geben muss dies abzuwenden.

Aber das tägliche sollte doch in den ersten zwei Jahren über jeden OH abgedeckt sein, danach mit der Verlängerung gibt es doch auch keine Bindung an meinen Händler sonst kaufe ich die wo anders und fertig :)

Hallo,

 

warum sollte ein x biliebiger Händler für Fehler an einer Sache einstehen die er nicht verkauft hat?

 

Hast du eigentlich die Antworten gelesen ??

 

Gruß Blaubeer

mit händler mein(t)e ich immer FOH.

Zitat:

wenn es zur Wandlung kommen sollte (was ich nicht hoffe)

na super. kaufst teuren neuwagen und rechnest schon mit dem schlimmsten.

Themenstarteram 11. Januar 2014 um 10:02

Also hänge ich an meinem Händler fest und muss weite Wege auf mich nehmen - ich freue mich schon jetzt aber was solls.

Nein ich rechne nicht mit dem Schlimmsten und der Anstoß kam auch nicht von mir aber es ist eben auch zu bedenken,

Egal, so richtig weiß das hier auch keiner also wende ich mich an Opel direkt und ich bin sicher die Antwort wird lauten das ich während der Garantiezeit ein Europaweites recht habe.

Zitat:

Original geschrieben von latanio

Egal, so richtig weiß das hier auch keiner also wende ich mich an Opel direkt und ich bin sicher die Antwort wird lauten das ich während der Garantiezeit ein Europaweites recht habe.

Hi,

wirklich etwas unübersichtlich hier. Natürlich kannst du während der Werksgarantie zu jedem Opel Vertragshändler fahren und diese kostenlos in Anspruch nehmen. Der Händler wird darüber auch nicht traurig sein. Zum einen erhält er die Kosten von Opel ersetzt, zum anderen hat er einen neuen Kunden der dann auch die Inspektionen durchführen lässt.

Hallo,

 

vielleicht hilft ja der Blick auf die Opel-Internetseite

www.opel.de/besitzer/garantie/hersteller-garantie.html

natürlich nur falls man auch liest was da steht. ;-))

 

Gruß Blaubeer

 

Themenstarteram 11. Januar 2014 um 15:31

@Thitk,

danke für die Aussage.

Nicht das ich davon ausgehe das etwas ist aber wer hier liest der bekommt schon den Eindruck das es das eine oder andere geben kann und da wollte ich auf keinem Fall bei meinem jetzigen OH bleiben.

@Blaubeer,

auch dir meinen Dank.

Ich habe es gelesen aber evtl. bin ich zu doof, denn Opel spricht dort einerseits von freiwilliger Leistung und man denkt klasse sogar europaweit aber gleichzeitig steht das dort:

Zitat:

1 Sachmängelhaftung:

Gesetzlicher Anspruch des Kunden ausschließlich gegen seinen Verkäufer bei Vorliegen eines Sachmangels und bestimmter weiterer Voraussetzungen auf wahlweise Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung des Kaufvertrages und/oder Schadenersatz innerhalb 24 Monate nach Auslieferung. Maßgeblich ist weiterhin, dass der Defekt bereits bei Übergabe/Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war. Dafür trägt der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten die Beweislast. Die Sachmängelhaftung gibt dem Kunden keinen Anspruch gegen den Hersteller.

Tja und was ist nun genau der Sachmangel und was ist die Europaweite Garantie im Einzelfall.

wenn die behebung der sachmängel innerhalb der ersten 2 jahre eines neuwagens von den ausliefernden händlern getragen werden müssten wurde es keine händler mehr geben weil alle pleite.:D

Hallo,

 

auch für den super-foh gilt, was für jeden anderen Händler gilt - das Bürgerliche Gesetzbuch! z.B.

 

§ 437

Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

 

die zwei-Jahresfrist ist nicht lang wenn man  bedenkt, daß jeder Handwerker nach VOB bis zu 4  (und nach BGB bis 5 )Jahre für "seine Werke" haftet.

 

Daß das u. U. auch eine ernste finanzielle Belastung ist, stimmt. Weil aber viele Kunden denken Geiz sei geil , bedeutet das eben für manchen Händer oder Handwerker die Pleite.

 

Gruß Blaubeer

und aufgrund welcher gesetze kann der FOH dann die kosten an den hersteller weiterreichen? er hat den mist schliesslich nicht verbockt.:D

Zitat:

Original geschrieben von slv rider

und aufgrund welcher gesetze kann der FOH dann die kosten an den hersteller weiterreichen? er hat den mist schliesslich nicht verbockt.:D

Der Gesetzgeber hat das schon richtig gemacht, den Händler in die Verantwortung zu nehmen.

Stell Dir vor Du müsstest Dich mit Kia in Korea oder Honda in Japan herumschlagen, wenn Dein Fahrzeug einen Defekt hat. Da ist der nahe Händler doch deutlich komfortabler.

Wie die Vertragliche Situation zwischen Deinem Händler und dem Hersteller aussieht, kann Dir doch eigentlich egal sein. Wichtig ist, dass Du einen Ansprechpartner bei Mängeln hast und dort auch notfalls auf Deine gesetzlichen Rechte pochen kannst.

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