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Garantie Hersteller oder Gewährleistung Händler?

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 17. Juli 2024 um 12:38

Hey Leute, ich hole morgen meinen Tiguan Allspace, 8 Monate alt, bei einem freien Händler gekauft.

 

Meine Frage: Wenn in ein paar Wochen, nur als Beispiel, der Scheinwerfer kaputt ist oder ich bemerke das die Sitzheizung nicht funktioniert oder was auch immer....was mache ich dann?

 

Fahre ich zum Händler, bei dem ich gekauft und ich ein Jahr gesetzliche Gewährleistung habe und lasse ihn das machen?

 

Oder fahre ich zum nächsten VW Händler und lasse auf die Herstellergarantie tauschen/reparieren?

 

 

Würde das gerne wissen bevor ich morgen den Händler frage, nicht das er mir Blödsinn erzählt.

 

Danke für die Antwort!

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12 Antworten

Der Händler ist erstmal dein erster Ansprechpartner bei einem Defekt.

Habe letzte Woche einen neuen Tiguan 3 bestellt und dazu die Anlage zur Neuwagengarantie erhalten. Deine Fragen dürften unter A. und Punkt 1 Allgemeines Absatz 3 beantwortet werden.

20240717

Was haben Hochvoltbatterien mit der eigentlichen Fragestellung zu tun?!

Hallo Themenstarter

Du hast auf jeden Fall noch die VW Neuwagengarantie, nicht Gewährleistung. Bei einen Defekt musst du dich auf jeden Fall an eine VW Werkstatt wenden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug vorschriftsmässig gewartet wurde. Aber dies dürfte bei einem erst 8 Monate alten Fahrzeug noch nicht zutreffen.

So einfach, wie manche glauben, ist das nicht immer. Da gibt es Fallstricke, die man ganz leicht übersehen kann...

Die gesetzliche Gewährleistung (das sicherste Polster überhaupt) gibt es nur bei einem Verkauf von einem gewerblichen Verkäufer an einen privaten Käufer!

Steht im Kaufvertrag z.B. statt Frau Mustermann Firma Mustermann, so gibt es keine Gewährleistung... Darauf muss man z.B. achten, oder auf einer eigenen Klausel im Kaufvertrag bestehen, dass der Verkauf von gewerblich an Privat erfolgt.

Außerdem ist der Firmensitz des Verkäufers wichtig: Der muss in Deutschland sein, denn nur da gilt diese deutsche Gewährleistung.

Typisches Beispiel: Viele Unternehmen kaufen für Ihre Mitarbeiter keine Laptops, sondern leasen die auf Zeit.

Anschließend werden die von Wiederverwertern aufgekauft, grob geprüft, und weiterverkauft.

Da gibt es z.B. ein Unternehmen in NRW, das seinen offiziellen Firmensitz in Holland hat.

Die kaufen solche Laptops im großen Stil auf.

Kauft man bei dem einen gebrauchten Laptop, dann gibt es keine Gewährleistung, weil für den das deutsche Recht gar nicht greift.

Dann kommt das Thema Beweislastumkehr:

Die tritt bei Gewährleistungsfällen immer nach 6 Monaten ein, auch wenn die Gewährleistung bei Neukäufen 2 Jahre beträgt, und bei Gebrauchtkäufen 1 Jahr.

In beiden Fällen geht die Gesetzgebung davon aus, dass Schäden, die in den ersten 6 Monaten auftreten, schon von Anfang an da waren. Hier muss der Verkäufer beweisen können, dass das nicht so ist.

Nach sechs Monaten ändert sich das jedoch grundsätzlich: Jetzt muss der Käufer nachweisen, dass er diesen Schaden nicht selbst verursacht hat, oder, dass es sich eben nicht um reinen Verschleiß handelt.

Das bedeutet: Mit der Gewährleistung ist man sowohl beim Neukauf, als auch beim Gebraucht-Kauf sechs Monate lang ziemlich sicher. Denn der Verkäufer wird kaum beweisen können dass ein gewisser Schaden beim Verkauf noch nicht vorlag.

Doch auch im restlichen Zeitraum der Gewährleistung, also nach der Beweislastumkehr, ist man in der Gewährleistung recht gut aufgehoben. Da muss man sich schon ziemlich dumm anstellen, um einen Defekt nicht behoben zu kommen.

Denn da hat jeder Kunde ein scharfes Schwert in der Hand:

  • Nacherfüllung: Ein Mangel, der nach dem Kauf festgestellt wurde, muss behoben werden, bis hin zu einer Ersatzlieferung.
  • Rücktritt vom Kaufvertrag: Man muss dem Verkäufer (ich glaube dreimal) eine Nachbesserung zugestehen. Dann kann man vom Kaufvertrag einfach zurücktreten, und bekommt sein Geld zurück. Es können aber Nutzungsgebühren entstehen...
  • Minderung des Kaufpreises: Man kann mit dem Verkäufer nachträglich über den Kaufpreis verhandeln.
  • Schadensersatz: Unter bestimmten Umständen kann der Käufer den Verkäufer sogar auf Schadensersatz verklagen, wenn er z.B. berufliche Termine nicht wahrnehmen konnte, weil sein Fahrzeug nicht läuft...

Bisher haben wir uns im gesetzlichen Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Deutschland bewegt.

Garantie ist was ganz anderes:

Da verspricht der Hersteller etwas, bei dem er die Bedingungen selbst vollkommen frei festlegen kann.

Der kann da reinschreiben: "Ich garantiere Dir, dass Dein Auto nie kaputt geht, wenn Du nicht damit fährst, und es trocken, bei 21° C in einer Halle aufbewahrst." Das wäre zwar ziemlich idiotisch, aber so funktioniert die Hersteller-Garantie...

Daher ist bei uns in Deutschland immer die Gewährleistung vorzuziehen, auch wenn das manchmal bitter für den Verkäufer sein kann.

Und es gilt:

Der Verkauf muss von Gewerblich an Privat erfolgen, wobei der Verkäufer seinen Firmensitz in Deutschland hat! Sonst gibt es schlichtweg keine Gewährleistung...

Hallo

Das mag ja alles stimmen. Nur hat meiner Meinung nach der Themenstarter auf jeden Fall noch Herstellergarantie, egal ob er das Fahrzeug privat oder bei einem Händler gekauft hat. In diesem Fall greift die Garantie und nicht die Gewährleistung. Die Herstellergarantie ist übertragbar und gilt nicht nur für den Erstkäufer. Dies ist mein Wissensstand.

@ supereinstein

Ja, siehe oben in meinem Post mit Bild. Dort wird es von VW so beschrieben.

Zitat:

@Madmax321 schrieb am 18. Juli 2024 um 08:16:16 Uhr:

@ supereinstein

Ja, siehe oben in meinem Post mit Bild. Dort wird es von VW so beschrieben.

Hallo

Ja klar, nur wurde dieser Post von "i need nos" praktisch niedergemacht.

Und "ambient- noise" schrieb einen halben Roman über Gewährleistung.

 

Wir hatten den fast 100% gleichen Fall.

8 Monate nach Erstzulassung Tiguan bei einem NICHT VW Händler gekauft.

Während der 2 Jährigen Werksgarantie wurden zwei nicht unerhebliche Mängel bei einem örtlichen VW Händler ohne jegliche Beteiligung des Verkäufers und ohne Nachfragen erledigt.

Zitat:

@i need nos schrieb am 18. Juli 2024 um 00:31:29 Uhr:

Was haben Hochvoltbatterien mit der eigentlichen Fragestellung zu tun?!

Nichts, ich schrieb 1 Allgemeines Absatz 3. Vielleicht etwas missverständlich, es muss heissen und Absatz 3 Garantiebeginn.

Zitat:

@supereinstein schrieb am 18. Juli 2024 um 08:38:41 Uhr:

Zitat:

@Madmax321 schrieb am 18. Juli 2024 um 08:16:16 Uhr:

@ supereinstein

Ja, siehe oben in meinem Post mit Bild. Dort wird es von VW so beschrieben.

Hallo

Ja klar, nur wurde dieser Post von "i need nos" praktisch niedergemacht.

Und "ambient- noise" schrieb einen halben Roman über Gewährleistung.

Was bitte habe ich denn mit meiner berechtigten Frage niedergemacht?! Da bin ich ja mal auf die Antwort gespannt zumal ja unmittelbar nach Deinem merkwürdigen Kommentar bestätigt wurde, dass der Post, zu dem ich die Frage gestellt hatte, missverständlich formuliert war.

Zitat:

@garssen schrieb am 18. Juli 2024 um 09:15:18 Uhr:

Wir hatten den fast 100% gleichen Fall.

8 Monate nach Erstzulassung Tiguan bei einem NICHT VW Händler gekauft.

Während der 2 Jährigen Werksgarantie wurden zwei nicht unerhebliche Mängel bei einem örtlichen VW Händler ohne jegliche Beteiligung des Verkäufers und ohne Nachfragen erledigt.

Ganz genau:

solange ein Produkt noch eine belegbare herstellerseitige Garantie hat muss niemand anderes als der Hersteller, in dem Fall hier eine Vertragswerkstatt, dafür gerade stehen.

Verkäufer und Käufer sind komplett raus aus der Verantwortung. Aber es

muss sich natürlich um Punkte handeln, die von der Garantie gedeckt werden.

Verschleißteile und Beschädigungen fallen da natürlich nicht drunter und sollten sie verschwiegen oder gar auf Anfrage verneint worden sein, ist der Verkäufer wieder in der Verantwortung (im Rahmen der im jeweiligen Land geltenden Regularien für gewerbliche und/oder private Verkäufer)

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