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Garantie JS und MB100 / MB80

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 5:01

Hallo ins Forum,

ich weiß, das zu dem Thema schon viele Threads eröffnet wurden. Doch eine einfach Übersicht in dem Zusammenhang gibt es leider nicht (oder ich war zu blöd zum suchen). Ich wollte hiermit jedoch einen aufmachen, wo jeder seinen Defekt eintragen kann und berichtet, ob

1. es auf Garantie gemacht wurde (JS, MB100 oder MB80)

2. wieviel selbst bezahlt werden musste (Laufleistung, Alter, etc.)

3. warum eventuell die Garantie nicht gegriffen hat mit genauer Begründung

So kann manch einer einen Defekt finden und weiß, was auf ihn zu kommt, bzw. kann sich wehren, wenn die Absage kommt. Daher bitte keine Diskussionen über kleine und große Motoren, sondern nur Info zur Garantie.

Gruß Sascha

Beste Antwort im Thema

Ich fange mal an:

Junge Sterne Garantie (MB100) von 2012. Defekt: die Motorkontrollleuchte mit dem Fehler "Ladedrucksignal unplausibel". Als Ursache endlich nach einem Jahr hat sich ein Riss im Ladedruckschlauch herausgestellt (Wagen hatte ca. 80 tkm). Schlauch gewechselt und die Garantie hat den Schlauch nicht bezahlt, weil die Schläuche generell in AGB ausgeschlossen sind. In meinen Augen ein Unfug, weil so ein Schlauch kein Verschleißteil ist.

Maastricht hat die Kulanz abgelehnt.

Ich habe meine Schlüsse auch gezogen: keine Garantieverlängerung, keine Inspektion in der Vertragswerkstatt! Diese Garantie von Mercedes ist für mich sehr zweifelhaft, denn Mercedes passt die AGB permant an, aber natürlich nur zu seinen Gunsten (es wird immer mehr ausgeschlossen).

Gruß,

Nipo

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Ich fange mal an:

Junge Sterne Garantie (MB100) von 2012. Defekt: die Motorkontrollleuchte mit dem Fehler "Ladedrucksignal unplausibel". Als Ursache endlich nach einem Jahr hat sich ein Riss im Ladedruckschlauch herausgestellt (Wagen hatte ca. 80 tkm). Schlauch gewechselt und die Garantie hat den Schlauch nicht bezahlt, weil die Schläuche generell in AGB ausgeschlossen sind. In meinen Augen ein Unfug, weil so ein Schlauch kein Verschleißteil ist.

Maastricht hat die Kulanz abgelehnt.

Ich habe meine Schlüsse auch gezogen: keine Garantieverlängerung, keine Inspektion in der Vertragswerkstatt! Diese Garantie von Mercedes ist für mich sehr zweifelhaft, denn Mercedes passt die AGB permant an, aber natürlich nur zu seinen Gunsten (es wird immer mehr ausgeschlossen).

Gruß,

Nipo

Hab zwar einen 211er aber ebenfalls JS, bzw. MB100. In meinen Augen ein top Produkt welches ich auf jeden Fall verlängern werde. Zb wurden übernommen: Kühlmittelthermostat, Sitzgestell vom Fahrersitz (hatte Spiel), elektrische Gepäckraumabdeckung, 2 x keyless GO Türgriffe, Querbeschleunigungssensor.

Keine Zuzahlung, da unter 100 tkm. Bisher außer Wartung nichts bezahlt.

Selbst über 100 tkm lohnt sich die Garantie m. E. allemal. Selbst bei einer Zuzahlung von 20 Prozent auf Material.

Übrigens, auch wenn ich das nicht so handhabe, um die Garantieleistungen zu erhalten muss der Wagen nicht mal bei Mercedes zur Wartung. Lediglich nach Hersteller Vorgabe muss serviciert werden, siehe aktuelle Garantiebedingungen. Natürlich würde man sich in diesem Fall bei einem Kulanzantrag schlechter stellen.

Viele Grüße

@Türboy,

Achtung, mit MB100 muss der Wagen zu Inspektion IMMER zu Vertragswerkstatt! Es ist ein anderer Fall, als mit der Werksgarantie.

Moin,

200 CDI, EZ 4/12, gekauft 3/13, vor kurzem Tausch Kupplungseinheit bei ca. 26.000 km, JSG, 0% Eigenanteil

sG, nbg_lennon

Tach,

 

JS - MB 100 Dichtung Kurbelwellengehäuse (900.- EUR)

abgelehnt, da normale Dichtungen nicht in der Garantie sind

Eigenanteil trotzdem 0 (50% Kulanz MB / 50% verkaufender Händler da innerhalb der Gewährleistung)

Zitat:

@Nipo schrieb am 23. Dezember 2014 um 08:14:03 Uhr:

@Türboy,

Achtung, mit MB100 muss der Wagen zu Inspektion IMMER zu Vertragswerkstatt! Es ist ein anderer Fall, als mit der Werksgarantie.

Falsch! Man erspart sich nur ggf. Ärger. Aber pflicht ist es nicht. Inspektionen müssen immer nach Daimler Vorgabe durchgeführt werden. Das ist die einzige Bedingung.

Zitat:

@Nipo schrieb am 23. Dezember 2014 um 08:14:03 Uhr:

@Türboy,

Achtung, mit MB100 muss der Wagen zu Inspektion IMMER zu Vertragswerkstatt! Es ist ein anderer Fall, als mit der Werksgarantie.

Um die Werks- bzw. Herstellerstellergarantie zu erhalten muss man zwingend zu einer Mercedes Niederlassung bzw., Vertragswerkstatt zur Inspektion. Diese gilt allerdings nur 24 Monate ab Erstzulassung des PKW.

Bei einer Gebrauchtwagengarantie (wie zb. MB 100), ist der Garantienehmer bei einer Inspektion NICHT mehr an einer Niederlassung bzw. Vertragswerkstatt des Herstellers gebunden! Lediglich nach Hestellervorgaben muss der Service durchgeführt werden. Es würde also ein Service bei ATU reichen.

Weiterhin zahlt die Garantie sogar, wenn der Wagen überhaupt nicht mehr bei einem Service war und es zu einem Defekt kommt. Die fehlende Inspektion darf nur nicht ursächlich für den Schaden sein. Alles nachzulesen im § 4 der aktuellen Grantiebedingungen!

Die Werkstattbindung bei einer Gebrauchtwagengarantie wurde bereits vor einiger Zeit durch das BGH gekippt.

http://www.wiwo.de/.../8852036.html

Allerdings bin ich so zufrieden mit meiner Mercedes Niederlassung, dass ich auch weiterhin dorthin gehe, die Garantie weiter verlängere und wie bisher sorgenfrei fahre. So wie es sein sollte.

Hallo zusammen,

bei mir hat die Verlängerung bislang ein neues Comand (das alte stürzte dauernd ab) und ein neues Türsteuergerät vorne links (Audiokanal fiel aus) übernehmen müssen. Gesamtaufwand dürfte an die 5.000 EUR ran gehen.

Da wird noch was dazu kommen, weil der Audiofehler immer noch da ist (da wird jetzt wohl die Tür zerlegt und alle Kabel geprüft). Was in dem verbleibenden Zeitraum noch kommt (ich habe die Verlängerung fürs 3. und 4. Jahr abgeschlossen) muss man dann noch sehen.

Viele Grüße

Peter

PS: Ich lasse die Fahrzeuge immer von einer MB-Werkstatt warten. Ich bin da zufrieden und spare mir dann auch den Stress, wenn mal was sein sollte.

Zitat:

@212059 schrieb am 23. Dezember 2014 um 14:39:39 Uhr:

bei mir hat die Verlängerung bislang ein neues Comand (das alte stürzte dauernd ab) und ein neues Türsteuergerät vorne links (Audiokanal fiel aus) übernehmen müssen.

Wenn ein Audiokanal in der Türe ausfällt, war/ist das TSG sicher nicht die Ursache. Das TSG hat mit der Audio Anlage nichts zu tun.

Ein Kabelbruch oder eine schlechte Kontaktierung sind möglich. Der Lautsprecher selbst ist auch noch eine Möglichkeit.

Ich habe meinen Emmy gewählt, eben wegen der Garantie von CG, die ich verlängern kann.

Auf MB100:

4x KeylessGo (2x nicht übernommen, da innerhalb der Karenzzeit, aber vom Händler, da innerhalb Gewährleistung) je 300€

Linker Außenspiegel komplett wegen kaputtem Motor.

Komplett übernommen

1x etwas (hab's vergessen) - übernommen (ca 280€)

Die zwei Jahre vom Händler werde ich verlängern, wenn ich ihn behalte.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@snoopy001 schrieb am 23. Dezember 2014 um 15:30:04 Uhr:

Wenn ein Audiokanal in der Türe ausfällt, war/ist das TSG sicher nicht die Ursache. Das TSG hat mit der Audio Anlage nichts zu tun.

Ein Kabelbruch oder eine schlechte Kontaktierung sind möglich. Der Lautsprecher selbst ist auch noch eine Möglichkeit.

die Lautsprecher sind's nicht, da der Ausfall nur sporadisch ist (und meist mit einem leichten Schlag gegen die Armauflage wieder in Gang zu bringen ist). Die Sache mit den Kabeln oder den Kontakten wird's nach dem Austausch des TSG wohl sein.

Nach Aussage meines Freundlichen (ich habe den Stromlaufplan bzw. den Kabelplan nicht) laufen alle Informationen in die Tür über das TSG, da in die Tür neben Phase und Masse (für die Stromversorgung) nur die CAN-Busdaten laufen. Das Extrakabel für das Audio, welches es wohl früher gab, soll's beim 212er nicht mehr geben. Die Ausschleusung des Audiosignals soll im TSG laufen. Mir kann's auch egal sein, da der Austausch über die verlängerte Garantie ging (und sich die die Notwendigkeit vorher wohl angesehen haben).

Viele Grüße

Peter

am 24. Dezember 2014 um 2:55

Zitat:

@Tuerboy schrieb am 23. Dezember 2014 um 08:51:33 Uhr:

Bei einer Gebrauchtwagengarantie (wie zb. MB 100), ist der Garantienehmer bei einer Inspektion NICHT mehr an einer Niederlassung bzw. Vertragswerkstatt des Herstellers gebunden! Lediglich nach Hestellervorgaben muss der Service durchgeführt werden. Es würde also ein Service bei ATU reichen.

Weiterhin zahlt die Garantie sogar, wenn der Wagen überhaupt nicht mehr bei einem Service war und es zu einem Defekt kommt.

Die fehlende Inspektion darf nur nicht ursächlich für den Schaden sein.

Alles nachzulesen im § 4 der aktuellen Grantiebedingungen!

Ob die fehlende Inspektion ursächlich für den Schaden ist, darüber entscheidet die Werkstatt, und genau in dem Punkt liegt der Hase im Pfeffer.

Zitat:

@212059 schrieb am 23. Dezember 2014 um 23:31:56 Uhr:

 

Nach Aussage meines Freundlichen (ich habe den Stromlaufplan bzw. den Kabelplan nicht) laufen alle Informationen in die Tür über das TSG, da in die Tür neben Phase und Masse (für die Stromversorgung) nur die CAN-Busdaten laufen. Das Extrakabel für das Audio, welches es wohl früher gab, soll's beim 212er nicht mehr geben. Die Ausschleusung des Audiosignals soll im TSG laufen.

In die Türe gehen 4 Leitungen zum TSG. Plus, minus, can high und can low. Die Audio Leitung läuft separat in die Türe zu den LS. Weder bei meinem Mopf noch Vormopf lief das A-Singal über das TSG. Das gab/gibt es bei keiner BR.

Zitat:

@joerg_2 schrieb am 24. Dezember 2014 um 03:55:02 Uhr:

Zitat:

@Tuerboy schrieb am 23. Dezember 2014 um 08:51:33 Uhr:

Bei einer Gebrauchtwagengarantie (wie zb. MB 100), ist der Garantienehmer bei einer Inspektion NICHT mehr an einer Niederlassung bzw. Vertragswerkstatt des Herstellers gebunden! Lediglich nach Hestellervorgaben muss der Service durchgeführt werden. Es würde also ein Service bei ATU reichen.

Weiterhin zahlt die Garantie sogar, wenn der Wagen überhaupt nicht mehr bei einem Service war und es zu einem Defekt kommt.

Die fehlende Inspektion darf nur nicht ursächlich für den Schaden sein.

Alles nachzulesen im § 4 der aktuellen Grantiebedingungen!

Ob die fehlende Inspektion ursächlich für den Schaden ist, darüber entscheidet die Werkstatt, und genau in dem Punkt liegt der Hase im Pfeffer.

Die Werkstatt entscheidet gar nix. Das tut die Garantie gebende Stelle. Die Werkstatt hat an jedem Auftrag Interesse, bekommen ihn schließlich bezahlt. Woher das Geld kommt ist dabei letztendlich egal.

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