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Garantie nach Motortausch - 160 PS TSI
Hallo zusammen,
bei meinem Golf wurde nach einem Motorschaden der komplette Rumpfmotor getauscht. Bis heute bin ich davon ausgegangen, dass auf diesen neuen Motor wieder eine 2-jährige Garantie ist. Ist ja schließlich ein Neuteil.
Der Freundliche sagte mir aber heute bei der Abholung, das dies nicht der Fall sei. Liegt er da richtig?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
der Händler hat eindeutig recht. Diese aufgeführte Problematik wurde auch schon des öfteren im TV bei den Sendungen über Rechtsirrtümer behandelt. Ich selber habe mich in einem ähnlichen Fall auch mal von meinem Anwalt beraten lassen.
Wenn Du auf den Motor 2 Jahre Garantie hast und nach 1,5 Jahren geht er kaputt, hast Du noch ein halbes Jahr Garantie. Der Händler könnte ja u.U. auch reparieren, dann würdest Du auch nur noch diese 6 Monate haben. 2 Jahre Garantie heißt ja nichts weiter, als dass Dir der Hersteller 2 Jahre lang die einwandfreie Funktion garantiert. Und wenn er dafür den Motor tauschen muss, ist das zwar gut für Dich, aber eine neue Garantie auf ein auf Garantie ausgetauschtes Teil gibt es definitiv nicht. Du kannst es ja im Ernstfall auf einen Prozess ankommen lassen, aber den verlierst Du 101prozentig.
Es gibt ja auch diesen Satz, den jeder kennt: "2 Jahre Garantie ab Kaufdatum". Da steht ja alles drin. Der auf Garantie getauschte Motor wurde ja nicht gekauft sondern im Rahmen einer bestehenden Garantie kostenlos ersetzt.
Kurzum: Bei Teilen (welcher Art auch immer), die auf Garantie ersetzt wurden, gilt weiterhin die Garantiedauer des Ursprungsteils. Anders ist es bei Reparaturen, die von Dir bezahlt werden, bzw. Teile, die gekauft werden. Dann beginnt wieder eine neue 2-jährige Garantie auf die gekauften Teile.
Ist einfach so. Sei froh, dass Du einen neuen Motor hast und gut ist.
Gruß
Daniel.
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18 Antworten
Kurz: Ja, er hat Recht!
Garantieverlängert sich dadurch nicht.
Die für den Motor an sich schon! Jedoch nicht die für das restliche Auto...
"wenn der erste Austauschmotor auf Garantie gewechselt wurdeverlängert sich hierdurch die Gesamt-Garantiezeit nicht. "
Zitat:
Original geschrieben von Real Napster
Bis heute bin ich davon ausgegangen, dass auf diesen neuen Motor wieder eine 2-jährige Garantie ist.
Er fragt ja auch nicht, ob sich die Garantie des PkW's verlängert, sondern !Ausschließlich! die des Austauschmotors. Heißt; sollte der Motor jetzt wieder kaputt sein hat er seit dem Neueinbau wieder 2 Jahre Gewährleistung.
Hat er nicht, auch die ausgetauschten Teile haben die gleiche Garantielaufzeit wie zuvor.
Gruß
Alles was in der Garantiezeit gemacht wird ist ja eine Nachbesserung und deshalb verlängert sich auch nicht die Garantiezeit.
Der BGH hat sich dazu geäußert, aber nicht ganz eindeutig:
"Zwar sind, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, durchaus Fälle denkbar, in denen Nacherfüllungsmaßnahmen eines Lieferanten zur Folge haben, dass die Verjährung nach § 438 BGB - unbeschränkt - neu beginnt. Bei der Lieferung einer Ersatzsache nach § 439 BGB mag das sogar die Regel sein. Eine Nachbesserung wird dem gegenüber, sofern sie überhaupt einen Neubeginn der Verjährung zu bewirken vermag, regelmäßig nur insoweit Einfluss auf die Verjährung nach § 438 BGB haben, als es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt (näher Haas in Haas/ Medicus/ Rolland/ Schäfer/ Wendtland, Das neue Schuldrecht, 2002, Kap. 5 Rdnrn. 332, 333). (Zitat)
BGH, Urteil vom 5. 10. 2005 - VIII ZR 16/ 05
Hierbei ist aber eher die Gewährleistung gemeint!
Die Garantie für den Motor beginnt ganz klar nicht von neu. In der Regel werden Motorschäden trotzdem auf Kulanz behoben. Gerade dann, wenn in den nächsten zwei Jahren wieder ein Schaden auftritt und der Motor einen Schaden hatte.
Zitat:
Original geschrieben von simse25
Der BGH hat sich dazu geäußert, aber nicht ganz eindeutig:
"Zwar sind, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, durchaus Fälle denkbar, in denen Nacherfüllungsmaßnahmen eines Lieferanten zur Folge haben, dass die Verjährung nach § 438 BGB - unbeschränkt - neu beginnt. Bei der Lieferung einer Ersatzsache nach § 439 BGB mag das sogar die Regel sein. Eine Nachbesserung wird dem gegenüber, sofern sie überhaupt einen Neubeginn der Verjährung zu bewirken vermag, regelmäßig nur insoweit Einfluss auf die Verjährung nach § 438 BGB haben, als es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt (näher Haas in Haas/ Medicus/ Rolland/ Schäfer/ Wendtland, Das neue Schuldrecht, 2002, Kap. 5 Rdnrn. 332, 333). (Zitat)
BGH, Urteil vom 5. 10. 2005 - VIII ZR 16/ 05
Hierbei ist aber eher die Gewährleistung gemeint!
Garantie ist aber nicht gleich Gewährleistung.
Hallo,
der Händler hat eindeutig recht. Diese aufgeführte Problematik wurde auch schon des öfteren im TV bei den Sendungen über Rechtsirrtümer behandelt. Ich selber habe mich in einem ähnlichen Fall auch mal von meinem Anwalt beraten lassen.
Wenn Du auf den Motor 2 Jahre Garantie hast und nach 1,5 Jahren geht er kaputt, hast Du noch ein halbes Jahr Garantie. Der Händler könnte ja u.U. auch reparieren, dann würdest Du auch nur noch diese 6 Monate haben. 2 Jahre Garantie heißt ja nichts weiter, als dass Dir der Hersteller 2 Jahre lang die einwandfreie Funktion garantiert. Und wenn er dafür den Motor tauschen muss, ist das zwar gut für Dich, aber eine neue Garantie auf ein auf Garantie ausgetauschtes Teil gibt es definitiv nicht. Du kannst es ja im Ernstfall auf einen Prozess ankommen lassen, aber den verlierst Du 101prozentig.
Es gibt ja auch diesen Satz, den jeder kennt: "2 Jahre Garantie ab Kaufdatum". Da steht ja alles drin. Der auf Garantie getauschte Motor wurde ja nicht gekauft sondern im Rahmen einer bestehenden Garantie kostenlos ersetzt.
Kurzum: Bei Teilen (welcher Art auch immer), die auf Garantie ersetzt wurden, gilt weiterhin die Garantiedauer des Ursprungsteils. Anders ist es bei Reparaturen, die von Dir bezahlt werden, bzw. Teile, die gekauft werden. Dann beginnt wieder eine neue 2-jährige Garantie auf die gekauften Teile.
Ist einfach so. Sei froh, dass Du einen neuen Motor hast und gut ist.
Gruß
Daniel.
Neu verwendete Ersatzteile haben doch Garantie . . .
E.
Wenn Du sie gekauft hast schon. Nicht aber, wenn sie kostenlos im Rahmen einer bestehenden Garantie getauscht wurden. Dann gilt, wie schon geschrieben, die Restlaufzeit der bestehenden Garantie.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers, die zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung gegeben werden kann.
Insofern bestimmt der Händler/Hersteller, in welchem Umfang Garantie besteht.
Wichtiger ist aber für den Käufer, in welchem Umfang Sachmängelhaftung besteht. Denn auf diese hat er einen gesetzlichen Anspruch.
O.
und wenn der Händler/bzw. Hersteller immer 2 Jahre Garantie geben müsste, wenn er im Rahmen der Garantie was austauscht an dem Auto, würden alle Händler probieren, dass zu reparieren anstatt zu tauschen... Also sich lieber ein Neu-Teil einsetzten und wissen das Garantie ab Kaufdatum ist.^^
Dann lieber ne Anschlussgarantie kaufen ...