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Garantie nach Unfallschaden

Ford
Themenstarteram 24. April 2014 um 9:19

Hallo, ich interessiere mich für den Ford Fiesta ST

Habe im Internet ein Angebot gesehen für 15900€ mit 1900km.

Unfall am linken Kotflügel vorne.

2 Fragen dazu.

Läuft die Garantie normal weiter und lässt sich diese dann eventuell verlängern? EZ 08/2013

Was denkt ihr, sind ja im Vergleich zu Tageszulassungen mit 10 km mind. 3000€ Ersparnis.

Lohnt sich das eventuell...oder Finger weg.

Händler hat am Telefon schon gesagt Preis ist VB...

Danke

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15 Antworten

ein kaputter Kotflügel ist heutzutage kein Problem, der ist geschraubt und daher einfach zu tauschen

auf die Werksgarantie hat der Unfall keinen Einfluss, und eine Verlängerung sollte auch kein Problem sein, der Ford Händler freut sich bestimmt wenn er dir was verkaufen kann ;)

am 24. April 2014 um 17:46

Kommt auf den Unfallschaden an...würde mir alle Unterlagen dazu zeigen lassen (Gutachten, Bilder, Reparaturrechnung). Wenn es wirklich nur ein kleiner Treffer war, wodurch sich nichts verzogen hat, dann kannst du den bedenkenlos nehmen.

Die Werksgarantie an sich kann meines Wissens nicht verlängert werden. Anschliessen würde sich danach die A1 Garantie.

die Werksgarantie ist definitiv nach 2 Jahren, ab Tag der Zulassung, weg. Dafür wie bereits gesagt A1 abschließen.

Themenstarteram 24. April 2014 um 20:32

Danke für die Antworten...

Der Vorbesitzer hat eine Neuwertentschädigung erhalten. Dürfte dann ein größerer Schaden sein, oder?

Also wenn ich im Gutachten nichts über eine verformte Karosserie finde, kann ich zuschlagen?

Was bedeutet A1 konkret? Ist dies auch noch möglich, wenn ich das Auto nicht beim Ford-Händler ergattere?

am 24. April 2014 um 20:42

Ja Neuwertentschädigung tritt meines Wissens nur ein, wenn es sich um einen Totalschaden handelt (oder Diebstahl). Daher dürfte der Schaden doch groß gewesen sein und du solltest es dir vielleicht überlegen.

Wie eine solche Kaltverformung im Gutachten formuliert wird weiß ich nicht, aber zu einem Gutachten gehören auch Fotos und die sagen wohl mehr als Worte.

Auch wenn der Fiesta wieder gut aufgebaut wurde, darf man nicht vergessen, dass es sich um einen evtl. Totalschaden handelte und da würde ich es mir gut überlegen.

Die A1-Garantie wird bei den Ford Händlern vertrieben. Eine Neuwagenanschlussgarantie kannst du bis zum letzten Tag der Neuwagengarantie beim Ford Händler abschließen (Voraussetzung sind alle Inspektionen), egal woher dein Auto kommt.

A1 ist die Gebrauchtwagen Garantie ... es sollte aber möglich sein auch nachträglich den Schutzbrief für das 3 und 4 Jahr zu bekommen?!

Zitat:

Original geschrieben von FocusGT

A1 ist die Gebrauchtwagen Garantie ... es sollte aber möglich sein auch nachträglich den Schutzbrief für das 3 und 4 Jahr zu bekommen?!

Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es da irgendeine zeitliche Beschränkung, in der man die Schutzbrief-Verlängerung noch erwerben kann. Ging nur innerhalb des ersten Jahres oder ähnlich.

Kann der Händler aber genauer sagen.

Gruß

Martin

Themenstarteram 24. April 2014 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von El Pocho

Ja Neuwertentschädigung tritt meines Wissens nur ein, wenn es sich um einen Totalschaden handelt (oder Diebstahl). Daher dürfte der Schaden doch groß gewesen sein und du solltest es dir vielleicht überlegen.

Wie eine solche Kaltverformung im Gutachten formuliert wird weiß ich nicht, aber zu einem Gutachten gehören auch Fotos und die sagen wohl mehr als Worte.

Auch wenn der Fiesta wieder gut aufgebaut wurde, darf man nicht vergessen, dass es sich um einen evtl. Totalschaden handelte und da würde ich es mir gut überlegen.

Die A1-Garantie wird bei den Ford Händlern vertrieben. Eine Neuwagenanschlussgarantie kannst du bis zum letzten Tag der Neuwagengarantie beim Ford Händler abschließen (Voraussetzung sind alle Inspektionen), egal woher dein Auto kommt.

Ja das dachte ich mir... Totalschaden...

Hast mir gut weiter geholfen...Danke dafür

Danke auch dem Rest...

 

am 24. April 2014 um 22:41

Es ist nicht möglich, den Ford-Protect Schutzbrief nachträglich zu verlängern, das hab ich gerade am eigenen Leib erfahren. Man muss den Schutzbrief behalten, der auf den Wagen läuft, danach geht höchstens nur noch eine Gebrauchtwagen-Garantie, welche ich wohl dann auch abschließen werde..

Zitat:

Original geschrieben von Kruzada

Es ist nicht möglich, den Ford-Protect Schutzbrief nachträglich zu verlängern, das hab ich gerade am eigenen Leib erfahren. Man muss den Schutzbrief behalten, der auf den Wagen läuft, danach geht höchstens nur noch eine Gebrauchtwagen-Garantie, welche ich wohl dann auch abschließen werde..

Glaub ich nicht so pauschal.

Ich habe das damals gemacht, ca. 2 Monate nachdem ich den Focus TDCI hatte. Habe in meinen Unterlagen geguckt. 2010 war das noch bis zu 9 Monate nach Erstzulassung möglich.

Wie alt ist deiner?

 

Der FFH hat uns 2012 mitgeteilt, dass man sich innerhalb der ersten 6 Monate nach Auslieferung/Zulassung entscheiden müsse, um wieviele Jahre die Werksgarantie verlängert werden solle. Danach ginge es nicht mehr.

am 25. April 2014 um 9:30

Gut, vielleicht etwas falsch ausgedrückt^^

Eine Verlängerung des Schutzbriefes muss vom 1. Besitzer (1. Zulassung) des Fahrzeugs erfolgen.

Ist das Fahrzeug einmal umgemeldet ist es egal, wie alt oder jung das Fahrzeug ist; dann ist keine Verlängerung von Ford-Protect mehr möglich.

In meinem Fall war das Fahrzeug 3 Monate auf das Autohaus zugelassen und wurde danach auf mich umgemeldet, ab der Zulassung auf mich war es jedoch nicht mehr möglich, den Ford-Protect Schutzbrief zu verlängern, obwohl das Auto erst 3 Monate alt war und bei Erstzulassung bereits ein Schutzbrief für das 3. Jahr abgeschlossen wurde.

Finde ich eigentlich nicht gerade Kundenfreundlich bzw. vertrauenserweckend, wenn sich Ford so sträubt, die Garantie zu verlängern... Toyota gibt von Werk aus 3 Jahre und KIA sogar 7 Jahre..

Wie gesagt, ich kann jetzt höchstens noch die Gebrauchtwagen-Garantie nach Ablauf der 3 Jahre Ford-Protect in Anspruch nehmen.

 

Ansonsten sind die "Verlängerungsfristen" lt. meinem Autohaus:

bei bestehendem Schutzbrief 12 Monate

ohne bestehenden Schutzbrief 9 Monate

jeweils nach Erstzulassung, wie gesagt jedoch nur (lt. Aussage Ford Köln und mehrmaligem hin und her zwischen Autohaus, Ford Köln und mir) vom Erstbesitzer vorzunehmen.

@Kruzada

Danke. Das ergibt Sinn.

am 25. April 2014 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von BojeBerlin

Zitat:

Original geschrieben von El Pocho

Ja Neuwertentschädigung tritt meines Wissens nur ein, wenn es sich um einen Totalschaden handelt (oder Diebstahl). Daher dürfte der Schaden doch groß gewesen sein und du solltest es dir vielleicht überlegen.

Wie eine solche Kaltverformung im Gutachten formuliert wird weiß ich nicht, aber zu einem Gutachten gehören auch Fotos und die sagen wohl mehr als Worte.

Auch wenn der Fiesta wieder gut aufgebaut wurde, darf man nicht vergessen, dass es sich um einen evtl. Totalschaden handelte und da würde ich es mir gut überlegen.

Die A1-Garantie wird bei den Ford Händlern vertrieben. Eine Neuwagenanschlussgarantie kannst du bis zum letzten Tag der Neuwagengarantie beim Ford Händler abschließen (Voraussetzung sind alle Inspektionen), egal woher dein Auto kommt.

Ja das dachte ich mir... Totalschaden...

Hast mir gut weiter geholfen...Danke dafür

Danke auch dem Rest...

Bei mir gab es auch eine kleine Wertminderung, und das war kein Totalschaden. Nur so zur Info.

 

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