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Garantie & Reparatur

VW
Themenstarteram 14. August 2018 um 14:13

Ich hab vor etwas mehr als 2 Jahren einen Passat mit Garantiepaket für 5 Jahre gekauft.

Heute war ich in der Werkstatt, weil aus der 220V Steckdose kein Strom kommt und ich ein Problem mit meinem Ladestecker habe.

Leider wurde die Reparaturannahme verweigert mit dem Hinweis auf ein laufendes Gerichtsverfahren.

Darf das sein bzw. wie kann ich jetzt mein Auto im Rahmen der Garantie repariert bekommen?

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39 Antworten
am 14. August 2018 um 14:25

Eigentlich ist das die Verweigerung einer Leistung, die du gekauft hast. (Ob mit oder ohne Garantiepaket)

Aber wie man da am besten vorgeht müsste man wohl nen Juristen fragen...

Themenstarteram 14. August 2018 um 14:34

Mein Anwalt ist leider gerade 2 Wochen auf Urlaub. :(

Mich würde interessieren, ob ich die Garantie auch bei einem anderen österreichischen VW-Händler in Anspruch nehmen kann.

am 14. August 2018 um 14:37

Wenn du die Garantie meinst, die man beim Neuwagenkauf kaufen kann:

Also in Deutschland spricht nichts dagegen, in Österreich weiß ich es nicht.

Du hast das Auto ja nicht beim Händler gekauft, sondern bei VW.

Der Händler ist nur der Mittelsmann.

Die Garantie gewährt Volkswagen und nicht der Händler.

Ich zum Beispiel habe das Auto bei gar keinem Händler gekauft und hab noch nicht mal angefangen zu überlegen welchen Händler ich aufsuchen werde...

(Bin mit meiner freien Werkstatt sehr zufrieden...)

Frag doch mal bei VW zentral nach. Aus meinem Rechtsempfinden darf jeder VW Händler Garantie Leistungen durchführen und abrechnen bei VW.

Themenstarteram 14. August 2018 um 15:18

Ich hab das Auto beim Händler gekauft und auf der Rechnung steht eine Position

Zitat:

1 VW Garantie 5 Jahre 100.000 km EUR 249,-

Bei VW habe ich zentral nachgefragt, aber nur die Auskunft bekommen, dass es in Österreich anders als in Deutschland mit der Garantie gehandhabt wird und man mir daher aus der Zentrale keine Auskunft geben kann. :(

Ich vermute, dass ich mich an den Händler halten muss.

Beim Prozess musste sich mein Anwalt leider auch an den Händler wenden, der meiner Meinung nach nichts dafür kann und nicht an den Hersteller dessen Produkt mangelhaft ist.

am 14. August 2018 um 15:38

Zitat:

@gruru schrieb am 14. August 2018 um 17:18:26 Uhr:

Ich vermute, dass ich mich an den Händler halten muss.

Beim Prozess musste sich mein Anwalt leider auch an den Händler wenden, der meiner Meinung nach nichts dafür kann und nicht an den Hersteller dessen Produkt mangelhaft ist.

Klagen ist was anderes.

Ich gehe jetzt einfach mal vom deutschen Recht aus, weil soweit ich weiß sich Deutschland und Österreich da nicht soooo großartig unterscheiden:

Es gibt einmal eine Garantie und eine Gewährleistung.

Die Garantie ist eine freiwiliige Leistung des Herstellers und kann auch alle möglichen Einschränkungen haben.

Dei Gewährleistung dagegen ist wie im Gesetz fest geschrieben und eine Verpflichtung des Händlers.

In deutschland:

1. 6 Monate muss der Händler beweisen, dass das Problem nicht von Anfang an da war, bzw "veranlagt war"

2. Er hat 2 mal das Recht der Nachbesserung des selben Fehlers, danach Wandlung.

3. Er hat 3 mal das Recht der Nachbesserung verschiedener Fehler, danach Wandlung.

Dein Anwalt wird wahrscheinlich über die Gewährleistung gehen und die muss derjenige geben, der es dir verkauft. In diesem Fall also der Händler.

€dit:

Eigentlich Interessant, dass man dir das Recht nimmt deine Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.

Könnte gut sein, dass dein Anwalt Interesse an etwas schriftlichem vom Händler dazu hat ;)

Themenstarteram 14. August 2018 um 16:12

Ich glaube auch, dass das AT und DE Recht hinsichtlich Gewährleistung ziemlich ähnlich sind.

Es gab bei Gericht verschiedene Vergleichsangebote für den alten seit Kauf vorhandenen Mangel aber ich weiss nicht, ob das Thema vom Händler akzeptiert wurde, weil mein Anwalt derzeit auf Urlaub ist und der Serviceleiter wusste heute auch nichts oder wollte nichts sagen.

Inzwischen sind die 2 Jahre Gewährleistung vorbei und ich schätze, dass die erst jetzt erkannten Mängel nur mehr über die Garantie abwickelbar sind.

Inzwischen habe ich zum Thema Garantie noch folgende Info gefunden: https://www.volkswagen.at/volkswagen-kaufen/garantieerweiterung

Ist eher ein Marketing Text als Garantiebedingungen. Hat von euch jemand die österreichischen Garantiebedingungen verfügbar?

am 14. August 2018 um 16:17

Fahr doch einfach mal bei einem anderen Händler vorbei.

Sag du hast noch Garantie und schildere dein Problem.

Die werden dir schon sagen wenn sie dich nicht haben wollen ;)

Themenstarteram 14. August 2018 um 16:45

Ich kann mir schon vorstellen, dass auch eine andere Werkstatt gerne mein Auto reparieren würde.

Erst mal muss aber geklärt sein, dass mir die Garantie nicht verfällt und ich keine Probleme im laufenden Verfahren aufreiße.

Hab vorhin auch noch beim Generalimporteur für Österreich angerufen und dort die Info bekommen, dass ich die Garantie nur dort in Anspruch nehmen kann, wo ich die Garantieerweiterung gekauft habe. :(

Interessant ist:

 

Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers.

 

Was ist aber, wenn ich eine Garantie(verlängerung) gekauft und bezahlt habe? Kann sich der Hersteller auf "Freiwilligkeit" berufen, also ggf. sogar sagen, dass er das heute mal nicht reparieren will?

Themenstarteram 14. August 2018 um 16:49

Ich glaube es reicht schon, wenn Garantie ohne Aufpreis als Kaufargument angeboten wird. Ist dann quasi mitgekauft.

Zitat:

@laptop24 schrieb am 14. August 2018 um 18:48:10 Uhr:

Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Was ist aber, wenn ich eine Garantie(verlängerung) gekauft und bezahlt habe? Kann sich der Hersteller auf "Freiwilligkeit" berufen, also ggf. sogar sagen, dass er das heute mal nicht reparieren will?

Garantie ist im Falle VW nach den 2 Jahren eine Versicherung mit ganz klaren Bedingungen, was wann wie von wem gezahlt wird ... insofern ist die Luftdiskussion um Garantie vs. Gewährleistung gerade (in diesem Thread), sagen wir mal, befremdlich.

Da es in dem Fall i.d.R eine Versicherung von VW ist, kannst du hier normalerweise zu jeden x-beliebigen VW Vertragshändler in Europa gehen.

für 250 € muß diese Garantie ja einen Hacken haben... warum verlangt VW in D 1.300 € - müsste aber nochmal nachschaun.

150.000 km kosten knapp 2t €...

Zitat:

@Passat3C 1973 schrieb am 14. August 2018 um 21:41:13 Uhr:

für 250 € muß diese Garantie ja einen Hacken haben... warum verlangt VW in D 1.300 € - müsste aber nochmal nachschaun.

150.000 km kosten knapp 2t €...

Sowas sind so genannte Markteroberungsprämien. Boni, die oben drauf gelegt werden. In Deutschland muss dieser Bonus eben nicht so sehr subventioniert werden wie in anderen Ländern.

Kia zum Beispiel gibt auch nur in ganz wenigen Ländern 7 Jahre Garantie.

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