Garantie
Hersteller- bzw Gebrauchtwagengarantie
Bei meinem vor zwei Wochen gekauften gebrauchten E240 - Bj 2005, 25.000 km, sehr guter Zustand! - zeigt das Display die Störung "Kurvenlicht" an.
Frage. Was fällte eigentlich unter die eine oder die andere Garantie? Wer hat damit Erfahrung?
Bevor ich mir da mühsam Material besorge und mich da erst einlese, hat vielleicht einer schon Erfahrung mit Garantien gemacht un kann mir da einen kurzen Rat geben.
Grüße
Rollebues
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18 Antworten
Hi,
also da die normale Hersteller - Gewährleistung auf 24 Monate beschränkt ist und Dein Fahrzeug aus 2005 stammt wird hier nichts mehr gehen. Gebrauchtwagengarantie wäre mit dem Verkäufer / Händler zu klären. Wenn keine Garantie vorhanden, dann kann ich nur sagen wirds ggf. teuer. Bei meinem alten E gab es auch das Phänomen, dass in Intervallen immer wieder die Meldung des Kurvenlichts angezeigt wurde. Bei mir war es das Abbiegelicht ( Nebelscheinwerfer ). Diese Funktion war dann zum Schluss ganz ausgefallen. Instandsetzung sollte ca. 1500 EUR kosten. Hab das Auto dann so verkauft. Wenn es bei Dir das richtige Kurvenlicht ( im Hauptscheinwerfer ) ist, wird es sicherlich noch teurer.
Die Werksgarantie endet bekanntlich bei Mercedes nach 2 Jahren. Also ist die bei Dir abgelaufen. Wenn Du dein Fahrzeug bei einem Mercedeshändler gekauft hast gibt es da jetzt die Gewährleistung. Sollte also nach 2 Wochen schon noch übernommen werden. Fahre mal hin.
Blöde Frage: 2005 wurde der 240er noch gebaut?
Zitat:
Original geschrieben von Topfgucker
Blöde Frage: 2005 wurde der 240er noch gebaut?
Ja, bis zum Modelljahreswechsel Mitte 2005.
Zitat:
Original geschrieben von boofoode
Zitat:
Original geschrieben von Topfgucker
Blöde Frage: 2005 wurde der 240er noch gebaut?
Ja, bis zum Modelljahreswechsel Mitte 2005.
Danke. Wieder was gelernt.
Wie immer von unserem Boo ..............
Moin,
Als erstes wäre in deinem Fall zu klären, wann die Werksgarantie genau abgelaufen ist. Im Normalfall müßte sie das sein, also sind die Bedingungen der Werksgarantie für dich erstmal uninteressant.
Als zweites wäre festzustellen, was für eine "Garantie" du überhaupt abgeschlossen hast. Da gibt es ganz unterschiedliche, mit ganz unterschiedlichen Bedingungen, welche niemand wirklich kennen kann. Hier wirst du um das Lesen der Garantiebedingungen, welche du mit dem Fahrzeug bekommen hast, nicht drum rumkommen. Leider gibt es Gebrauchtwagengarantien, die diese Bezeichnung schlicht nicht verdienen.
Ggf. läuft der Defekt auch über die Gewährleistung, welcher dir der Händler minimal 1 Jahr, davon 6 Monate mit Beweislastumkehr, gewähren muss. Die würde allerdings vermutlich NICHT greifen, wenn der Mangel direkt das Leuchtmittel beträfe, da dieses ein Verschleißteil ist welches durch die Gewährleistung grundsätzlich nicht abgedeckt ist.
Wenn du dich diesbezüglich nicht auskennst, kannst du dir eine Rechtsberatung über den ADAC besorgen (kostenfrei für Mitglieder) oder bei einer lokalen Verbraucherzentrale besorgen (kostet irgendwas um die 15 Euro), beide setzen dich über deine Rechte die aus der Garantieversicherung und/oder der Gewährleistung erwachsen ins Licht.
Die letzte Variante, sollten beide anderen Fälle nicht greifen stellt die Herstellerkulanz seitens Mercedes-Benz dar. Diese ist jedoch an sehr strickte Regeln gebunden. Also zuerst die beiden anderen Alternativen abklopfen.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von rollebues
Hersteller- bzw Gebrauchtwagengarantie
Bei meinem vor zwei Wochen gekauften gebrauchten E240 - Bj 2005, 25.000 km, sehr guter Zustand! - zeigt das Display die Störung "Kurvenlicht" an.
Frage. Was fällte eigentlich unter die eine oder die andere Garantie? Wer hat damit Erfahrung?
Bevor ich mir da mühsam Material besorge und mich da erst einlese, hat vielleicht einer schon Erfahrung mit Garantien gemacht un kann mir da einen kurzen Rat geben.
Grüße
Rollebues
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Ggf. läuft der Defekt auch über die Gewährleistung, welcher dir der Händler minimal 1 Jahr, davon 6 Monate mit Beweislastumkehr, gewähren muss. Die würde allerdings vermutlich NICHT greifen, wenn der Mangel direkt das Leuchtmittel beträfe, da dieses ein Verschleißteil ist welches durch die Gewährleistung grundsätzlich nicht abgedeckt ist.
MFG Kester
Er schreibt hier vom Kurvenlicht. Also die Funktion, dass die Lampen in einer Kurve in die Richtung drehen. Wenn eine Leuchtmittel defekrt wäre, sollte er das doch merken. Also gehe ich davon aus, dass der Stellmotor defekt ist und da greift die Gewährleistung.
Moin,
Du kennst die kotzenden Pferde ?! *Fg* Es gibt da Gerichtsentscheide die teilweise sehr *hüstel* bescheiden ausfallen und nicht unbedingt nachvollziehbar sind. Vermutlich weil sie oftmals echt Pferde und nicht Autos betroffen haben ...
Ist sehr schwer da ohne entsprechende Sachkenntnis eine definitive Aussage zu treffen. Ich würde im Normalfall zu deiner Meinung tendieren ... aber ich bin mir da nicht exakt sicher.
MFG Kester
@Kester,
zwischen einer defekten Leuchteinheit und einem Kurvenlicht sollte der TS schon unterscheiden können. Aber wer weiß das schon so genau, zumal ja von ihm keine Antwort mehr kommt.
Sollte es sich aber um einen defekten Stellmotor handeln, wäre das schon, zumindest für mich, eine ganz klare Sache der Gewährleistung nach erst 14 Tagen. Voraussetzung für meine Behauptung wäre natürlich der Kauf bei einer Niederlassung oder bei einem Mercedes Vertragshändler.
Moin,
Da gibt es eben das Problem des kotzenden Pferdes. Stellen Leuchtmittel und Stellmotor eine Einheit dar ... was dann ??? Diese Frage kann Ich nicht beantworten ... stellt aber so ziemlich den Kern des Problems dar. Wäre dem so, könnte man nämlich der Verschleißteiltheorie folgen. Du verstehst meinen Gedankengang ?!
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Wenn Du dein Fahrzeug bei einem Mercedeshändler gekauft hast gibt es da jetzt die Gewährleistung. Sollte also nach 2 Wochen schon noch übernommen werden. Fahre mal hin.
Hi rollebues!
Also ist die Frage: hast du nun in einer NL gekauft oder von privat? In einer NL bekommst du im Normalfall nicht nur eine Gewährleistung, sondern eine extra Gebrauchtwagengarantie dazu. Bei mir war das der Fall. Dann solltest du (s. mcaudio) sofort dort hin fahren und nachfragen. Bei mir wurde gerade diese Woche eine defekte Wasserpumpe (natürlich anteilig dem Km-Stand entsprechend) über die Bebrauchtwagengarantie ausgetauscht. Noch ein Tip: Nicht immer nur den Meister fragen, sondern auch die Person die die Rechnungen erstellt.
Gruß
Ralf
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Da gibt es eben das Problem des kotzenden Pferdes. Stellen Leuchtmittel und Stellmotor eine Einheit dar ... was dann ??? Diese Frage kann Ich nicht beantworten ... stellt aber so ziemlich den Kern des Problems dar. Wäre dem so, könnte man nämlich der Verschleißteiltheorie folgen. Du verstehst meinen Gedankengang ?!
MFG Kester
Ja, kann ich verstehen. Könnten die mit mir aber nicht machen.
Habe mal vor einigen Jahren einen 4 Jahre alten, gebrauchten 190ger für meinen Sohn in der Niederlassung gekauft. Da wurde nach einer Woche die Auspuffanlage, die Scheibenwischer und der Kühler getauscht, auf Kosten von Mercedes. Ging zwar auch erst nach einem Brief an Stuttgard, aber es ging. Sonst wäre ich wahrscheinlich heute im BMW Forum.
Ich möchte mich bei allen, die zu dem Thema Kurvenlicht etwas geschriben haben, herzlich bedanken.
Ein paar zusätzliche Informationen:
Es ist richtig, eine simple kaputte Birne ist es nicht, die sind alle in Ordnung. Der Defekt ist anscheinend schwerwiegender.
Weiter: Ich habe eine Gebrauchtwagengarantie vom Verkäufer, einem Audihändler, erhalten, der den Wagen von einem Audikäufer in Zahlung genommen hatte. Der hat den Wagen durchsehen lassen und auch noch den TÜV machen lassen. Der sagte mir auch, daß ich eventuell anfallende Reparaturen, die unter die Gebrauchtfahrzeuggarantie fallen, nicht unbedingt durc/bei ihm machen lassen muß.
Fazit: Ich werde so schnell wie möglich meinen Mercedeshändler am Ort aufsuchen, bei dem ich den bei einem Unfall zu Schrott gefahrenen Vorläufer, einen E270 TDI - Fremdverschulden, leider ohne Nachweismöglichkeit, von der Straße gedrängt, keine Zeugen! - behandeln lassen habe und bei dem ich auch meinen Zweitwagen, einen SLK, gebraucht gekauft habe. Der soll die Diagnose stellen und sich auch die Garantie ansehen. Dann werde ich weitersehen.
Nochmals Danke und Grüße
Rollebues
PS Komme noch nicht so gut mit dem Forum zurecht, hoffe aber, daß Euch alle diese Mail erreicht