Garantie
Moin,
am Samstag hole ich unseren neuen Gebrauchten Opel Insignia 2.0 CDTI Sports Tourer Innovation 160 PS 06/2011 25000 km ab.
400 km muss ich fahren um den zu holen.
Meine Frage.
Der hat jetzt noch Werksgarantie bis 06/2011. Greift danach dann die Sachmängelhaftung Garantie vom Händler wenn nach den 6 Monaten z.B die Lichtmaschine kaputt geht. Dann muss ich zu dem vor Ort.
Und wenn ich eine Anschlussgarantie z.B im Mai abschliesse noch fuer 2 Jahre wuerde die das dann übernehmen ?
Freundliche Gruesse
Markus
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34 Antworten
Hi;
ich verstehe so ganz deine Frage nicht.
Aber vielleicht hilft dir die Opel Seite bei dem Thema weiter.
Hier kannst du alles nachlesen was die Car Garantie angeht:
Gruß
Michael
Kann mir einer sagen ob die Winterreifen da druff passen?
http://www.ebay.de/.../170971939054?...
Ja was passiert nach den 6 Monaten die der noch Werkgarantier hat und mir dann z.b danach die Lichtmaschine kaputt geht.
Beim Händler wo ich den Wagen gekauft habe ich eine 12 MOnatsgarantie aber das ist nicht die Anschlussgarantie.
Kann ich das dann nur bei dem vor Ort machen lassen auf seine Kosten ?
Wenn ich aber vor Ablauf der 6 MOnate Werkgsgarantie abschliesse dann uerbnimmt die das ?
Gruss
Du verwechselst Gewährleistung und Garantie!
Innerhalb der 12 Monate nach Kauf hast Du die gesetzliche Gewährleistung, wobei es nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr gibt.
Bei einer Garantie bekommst Du nur Leistungen, die in den Garantiebedingungen aufgeführt sind.
Wenn da z.B. drin steht, dass die LiMa von der Garantie ausgenommen ist, hast Du Pech.
Wenn Du also wissen willst was Die Garantien übernehmen, musst du einen Blick in die Unterlagen werfen.
wieso gibt es bei opel verschiedene Anschluss Garantien die unterschiedliche Sachen uebernehmen ?
Hi,
die Werksgarantie läuft bei dir 06/2013 aus. Die Anschlussgarantie ist kein Opel eigenes Produkt, sondern läuft über eine Versicherung, in der Regel wird das die CarGarantie sein. In diesen Anschlussgarantien gibt es wie in jedem anderen Versicherungsvertrag auch die Versicherungsbedingungen. Die regeln was übernommen wird und was nicht, darüber hinaus den stufenweisen Selbstbehalt je nach dem wieviele Kilometer das Fahrzeug schon drauf hat. Das ist übrigens nicht nur bei Opel so, sondern bei allen anderen Herstellern auch, da diese Versicherer das natürlich nicht nur für einen einzigen Hersteller anbieten.
PS: hast du gut gemacht callimero76. War mein Einwand "zu teuer für die Kilometer" also doch angebracht.
Wieso wegen km ob nun 25000 km oder 30000 km, dat ist doch Jacke.
Oder meinst Du wegen der besseren Ausstattung ?
wat schaetzte kostet der mich?
passen die winterfelgen da druff ?
Leichtmetallräder:
Radtyp: Borbert CA 80735
Felgengröße: 8J x 17H2
Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreis: 120 mm
ABE: KBA Nr. 46303
Der Autohändler hat uns sogar nen Hotelzimmer gebucht fuer ne Nacht :-)
Ausstattung
Navigationssystem mit Farbmonitor
Heckklappe elektrisch betätigt
Klimaautomatik 2- Zonen
Sportsitze mit Teillederpolster
Einparkhilfe vorne und hinten
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Alufelgen 18 Zoll
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Guter Zustand, 1. Hand
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Seitenairbag
Servolenkung
Sportfahrwerk
Sportsitze
Tempomat
Traktionskontrolle
Wegfahrsperre
Zentralverriegelung
Zitat:
Original geschrieben von callimero76
Wieso wegen km ob nun 25000 km oder 30000 km, dat ist doch Jacke.
Oder meinst Du wegen der besseren Ausstattung ?
Hi,
nachfolgend der entsprechende Auszug aus einem Vertrag der CarGarantie.
Zitat:
Ansprüche des Käufers/Versicherungsnehmers
Dem Käufer/Versicherungsnehmer werden vom Versicherungsumfang umfasste Lohnkosten nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Vom Versicherungsumfang umfasste Materialkosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der Betriebsleitung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt, wie folgt bezahlt (Selbstbehalt):
bis 50.000 km - 100%
bis 60.000 km – 90%
bis 70.000 km – 80%
bis 80.000 km – 70%
bis 90.000 km – 60%
bis 100.000 km – 50%
über 100.000 km – 40%
Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten dieser Austauscheinheit einschließlich der Aus-und Einbaukosten unter Anwendung von Absatz 1. Der Höchstbetrag der versicherungspflichtigen Entschädigung ist pro Schadensfall auf den Zeitwert des beschädigten Fahrzeuges zurzeit des Eintritts des Schadenfalles begrenzt
Zitat:
Original geschrieben von callimero76
wat schaetzte kostet der mich?
passen die winterfelgen da druff ?
Leichtmetallräder:
Radtyp: Borbert CA 80735
Felgengröße: 8J x 17H2
Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreis: 120 mm
ABE: KBA Nr. 46303
Soweit ich mich erinnere hast du den Preis hier irgendwo schon mal mit um die 18k genannt.
Die Räder müssten passen, vorausgesetzt das du maximal das 17" Bremssystem verbaut hast bei deinem Dicken und das müsste zu 99% der Fall sein. Ich würde da auch mal den Serienreifenkatalog zu rate ziehen... Ob du die Borbet ohne Eintragung Fahren kannst, kann nur die ABE beantworten... Unabhängig davon würde ich versuchen originale Felgen zu ergattern.
17 Zoll Bremssystem maximal
Jetzt 18 Zoll Reifen drauf
Ne der Wagen kostet mich 17000 der für 18000 der war weg