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Garantie und Rücktritt vom Kauf (Wandlung), Zuständigkeiten
Eine Frage in die Runde, die ich so auch mit der Suchfunktion nicht finden konnte....
Ein Familienmitglied, in der Nähe von Kassel wohnend, hat über ein Internetautohaus als Vermittler einen Golf7 zu günstigen Konditionen (gute Rabatte) erstanden. Es handelt sich um einen Kauf eines deutschen Modells nach Wunsch bei einem großen deutschen Händler mit Abholung seinerzeit in Wolfsburg. Der Kaufvertrag kam mit einem großen VW-Händler aus der Nähe von Aachen zustande, sowohl Kauf als auch Abholung gestalteten sich sehr angenehm.
Die Wartung und die Abstellung kleiner Mängel auf Garantie übernahm dann natürlich ein Fachbetrieb in Wohnortnähe. Jetzt sind aber doch Unmut verursachende Störungen im Bereich des DSG aufgetreten, die bei mehrfacher Nichtbehebung zumindest den Gedanken an eine Rückabwicklung entstehen lassen. Zwei Nachbesserungsversuche mit schriftlicher Äußerung, das bei weiterem Vorliegen der Störung darüber hinaus eine Rückabwicklung in Erwägung gezogen wird, sind rechtlich üblich. Jetzt ist der beseitigende Fachbetrieb vor Ort natürlich nicht der Verkäufer des Fahrzeugs, mit dem man rückabwickeln könnte, gleichwohl ist dieser Händler so weit entfernt, das man dort nicht ohne weiteres öfters vorstellig werden kann/möchte. Wie geht man in so einer Situation vor.....?
Gruß
Gravitar
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18 Antworten
Dein Ansprechpartner steht im Kaufvertrag. Hier handelt es sich ja nicht um Garantie, die jeder VW-Händler übernimmt, sondern um Gewährleistung - und die hat der Verkäufer zu übernehmen.
Generell würde ich sowas nicht ohne einen Fachanwalt machen, sonst zieht man Dich über den Tisch und Du hältst die Reibungswärme noch für Nestwärme.
Ganz klar einen Anwalt ansprechen und das für dich in Auftrag geben.
Ich selber befinde mich aktuell noch in einem solchen Prozess und kann es nur wärmstens ans Herz legen.
Du wirst dich wundern, was dein Anwalt dann ggf. alles für Kosten geltend machen kann/wird und was die Gegenseite u.U. versucht dir in Rechnung zu stellen.
Es mag sinnvoll und richtig sein sich an einen Fachanwalt zu wenden und Ihn mit der Abwicklung zu beauftragen. Ich würde aber zunächst das Gespräch suchen. Sowohl mit der Werkstatt vor Ort, wie auch mit dem Händler.
Der Unmut allein berechtigt nicht zur Wandlung oder zur Rückabwicklung. Der Fachbetrieb vor Ort sollte dir gegenüber genau dokumentieren welche Arbeiten am DSG durchgeführt wurden und ob diese auch als Garantiearbeiten bei VW gemeldet wurden, bzw. nach den vorgegebenen Arbeitsschritten ausgeführt wurden.
Wenn es gut läuft wird der Händler die durchgeführten Arbeiten als (erfolglosen) Versuch der Nachbesserung anerkennen.
Aus meiner Sicht macht es Sinn erst das Gespräch zu suchen. Da kann es hilfreich sein den Aufwand der eigenen Werkstatt auch angemessen zu honorieren.
Sei dir auch darüber bewusst ob du eine Wandlung akzeptieren würdest, oder auf eine Rückabwicklung des Kaufes bestehst.
Mit den Rechnungen und Arbeitsbelegen der eigenen Werkstatt, wie auch mit sonstigen Verkaufsunterlagen vom Kauf des Fahrzeuges würde ich dann zur Erstberatung zu einem Fachanwalt meines Vertrauens gehen.
Sofern du ADAC Mitglied bist, gibt es auch dort eine gute Rechtsberatung.
P.S.: Ich hoffe das es sich bei deiner Fachwerkstatt um einen anerkannten VW Betrieb handelt.!
Den Händler vorort kontaktieren. Wenn ein genaues Schadensbild feststeht, Abhilfe von VW und dem Händler einfordern. Gibt es keine Abstellung des Problems, den ausliefernden VW-Händler kontaktieren. Sein Lösungsvorschlag abwarten, eventuell verhandeln und dann entscheiden, wie du konkret vorgehst. Auf das Angebot eingehen oder Anwalt einschalten.
"Sein Lösungsvorschlag abwarten, eventuell verhandeln und dann entscheiden, wie du konkret vorgehst. Auf das Angebot eingehen oder Anwalt einschalten."
ich gehe mal davon aus, dass Gravitar wie jeder andere, der noch nie mit so einem Fall zu tun hatte, zu wenig Background hat, um Deinem Tipp zu folgen
- Sein Lösungsvorschlag abwarten -> machbar
- eventuell verhandeln -> wie, wo und was soll Inhalt einer solchen Verhandlung sein?!
- entscheiden, wie du konkret vorgehst -> wonach soll entschieden werden? Was ist die Bemessungsgrundlage für eine Entscheidung?
- Auf das Angebot eingehen oder Anwalt einschalten -> in diesem Fall hier macht nur der Weg über den Anwalt Sinn. Vor allem, wenn noch eine Rechtschutzversicherung vorhanden sein sollte. Ein Anwalt wird immer mehr heraus holen als ein unwissender und/oder vergleichsweise "schüchterner" Kunde
Meine Rechts- und Steuerangelegenheiten gehen immer immer über Anwalt/Steuerberater. Da kommt am Ende immer mehr bei raus, meist auch mehr als der Fachmann gekostet hat
Nur mal angemerkt, es gibt im BGB (das bei dieser Sache die Grundlage dar stellt) den Begriff "Wandlung" nicht.
Es gibt Rücktritt vom Kaufvertrag oder Ersatzlieferung (einer mängelfreien Sache) im Rahmen der Nacherfüllung.
VG Thommi
Es gibt jedoch auch die Anfechtung des Kaufvertrages.
Natürlich kannst Du die Zeit investieren und mit dem Vertragspartner sprechen. Ich für meinen Teil habe es so gemacht und es hat am Ende nichts gebracht. Als die Promleme trotz Beobachtung nicht besser wurden, habe ich letztmalig eine Frist gesetzt, welche ignoriert wurde. Seit dem läuft alles über Anwalt und Gericht und was soll ich ZUM Vertragspartner sagen.... Der weiß urplötzlich von keinen Problemen....
Zitat:
@thommi11 schrieb am 25. Juli 2019 um 13:24:23 Uhr:
Nur mal angemerkt, es gibt im BGB (das bei dieser Sache die Grundlage dar stellt) den Begriff "Wandlung" nicht.
Es gibt Rücktritt vom Kaufvertrag oder Ersatzlieferung (einer mängelfreien Sache) im Rahmen der Nacherfüllung.
VG Thommi
Das ist absolut richtig! Die Ersatzlieferung einer mängelfreien Sache wird i.d.R. als Wandlung bezeichnet. Im Einzelfall kann dies schwierig werden wenn z.B. die Mângelfreiheit aufgrund eines konstruktiven oder Systemfehlers nicht gegeben ist.
Oder das Modell in dieser Form und Art einfach nicht mehr hergestellt wird. ( Modellwechsel)
Da bleibt dann nur die Verhandlung und das Gespräch miteinander.
Die Anfechtung des Kaufvertrages , bzw. der Rücktritt vom Kaufvertrag ist rechtlich anders zu bewerten.
Deshalb sollte sich der TE im Vorfeld Gedanken machen was er für ein Ergebnis erzielen will.
Wenn er definitiv keinen VW, oder VWGolf wieder haben möchte, wird Ihn der Tausch auf einen (mängelfreien Golf ) wohl nicht zufrieden stellen.
Davon abhängig muss er seine Argumentation aufbauen.
Zunächst macht es jedoch Sinn zu schauen was bei seiner Werkstatt repariert wurde, und was dokumentiert würde.
Ich hatte das bei Opel 2x. Klar, ich hätte gleich hohe Kosten entstehen lassen können und einen Anwalt einschalten. Mit etwas Nachdruck habe ich in beiden Fällen auch ohne Anwalt eine sehr kulante Lösung erhalten.
Es wurde hier doch nicht mal ein konkreter Schaden/Mangel benannt. Keine Angabe zum Alter, Motor, Kilometerstand. Nur etwas schwammig vom Problemen aus dem Bereich DSG geschrieben.
Wenn das Problem klar besteht und nachvollziehbar ist und auch 2 Nachbesserungen keine Abhilfe gebracht haben, kann man natürlich den Anwalt einschalten oder einfach mal konkret beim ausliefernden Händler bzw. VW eine Lösung (in welcher Form auch immer) einfordern.
Zunächst einmal danke für die Unterstützung. Momentan hoffen wir noch, das alles ein gutes Ende findet. Die Werkstatt vor Ort ist bemüht, ich habe meiner Schwester auch schon vermittelt, das ein DSG eine etwas andere Arbeitsweise hat, als eine klassische Automatik. Problematisch bei ihr ist das Anfahren. Da das Fahrzeug nicht richtig kriecht, erst recht nicht bei leichtem Anstieg, gibt sie etwas Gas, es tut sich nichts, dann gibt sie mehr Gas und hängt beim Einparken dem hinteren Fahrzeug schon fast an der Stoßstange. Sie bekommt ein Gefühl für eine richtige Dosierung nicht hin und ist genervt. Es fühlt sich auch für mich so an, als wenn sich erst gar nichts tut, dann gibt man etwas mehr Gas und es tut sich zuviel. Ich kann das mit Gasstößen oder gefühlvollem Gasgeben kompensieren, die Schwester nicht oder sie will nicht. Offensichtlich muß man sich auch an eine Automatik gewöhnen, eigentlich schade, weil man dafür bezahlt hat, das es reibungslos und unproblematisch funktioniert.
Es ist also eigentlich eine Vorwegnahme möglicher Schritte gewesen, zu den es hoffentlich gar nicht kommt. Kompliziert genug, wenn es geht möchten wir darauf verzichten. Eine Rechtschutzversicherung besteht, wir beide sind mit der Abwicklung des Kaufs und der Betreuung vor Ort eher zufrieden, offensichtlich ist es konstruktiv bedingt, obwohl VW das viel zu häufig proklamiert. Sollen die doch wieder Automaten verbauen, deren Verhalten besser vorhersehbar ist....
Gruß
Gravitar
Das hört sich stark danach an, als ob „Auto Hold“ aktiviert ist. Einfach „Auto Hold“ deaktivieren (Schalter neben dem Automatikhebel) und dann kriecht er selbstständig. Einfach mal bei ihr nachfragen. Ich schalte Auto Hold nur kurzfristig an starken Steigungen ein, ansonsten lass ich es deaktiviert.
Sollte das Verhalten trotz deaktivierten Auto Hold weiterhin bestehen, kann der Fehler von der Mechatronik kommen.
Ich prüfe das nochmal nach glaube aber, Autohold ist beim Rückwärts fahren (parken) ohnehin deaktiviert. Sie wohnt an einer etwas abschüssigen Straße, Parkplätze sind rar, es muss des öfteren rückwärts leicht bergauf eingeparkt werden, teilweise der Bordstein mit zunächst Hinterrad, dann Vorderrad überwunden werden. Auch für ein Schaltgetriebe nicht ganz einfach. Nicht optimal für diese Technik nach meiner Einschätzung.....
Gruß
Gravitar
Ja, da kann AH störend sein, vor allem für Grob motoriker. AH aus schalten und eventuell Hill Hold aktivieren lassen.
Und zur ursprünglichen Frage : das wäre natürlich kein Mangel, der zur Wandlung berechtigt.