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Garantie, wer muss Inspektionen durchführen
Hallo,
wir hatten am Wochenende eine Diskussion und ich bitte Euch um sachkundige Unterstützung. Ich bitte Euch, nur dann zu antworten, wenn Ihr auch wirklich verlässliche Info's habt, denn spekuliert haben wir schon lange genug ... Danke.
Frage 1:
Wenn ich bei KIA und/oder MERCEDES das Auto während der Garantiezeit von einem "markenfremden" Fachhändler, z.B. OPEL, warten lassen, bleibt dann der Garantieanspruch erhalten.
Frage 2:
Wie weit kann man ein Wartungsinterwall überziehen, ohne den Garantieanspruch zu verlieren.
Vielen Dank für Eure fachkundige Hilfe
Marcus
Beste Antwort im Thema
Hallo Marcus
Zu 1.
Lass dir von "deinem" Kiaschrauber mal das Equipment zeigen welches er kaufen mußte, bevor er sich Kiavertretung oder Servicepartner nennen durfte.
Frag ihn mal was er für den ganzen Krempel hinblättern mußte obwohl 50% davon nutzlos/unbrauchbar oder in kürzester Zeit überholt ist.
Zu 2.
Wenn du also Pech hast und ein Garantiefall tritt ein und warst vorher bei irgendwelchen "Freien".... die dir ja bei deinem Garantiefall nicht weiterhelfen können ..... was denkst du wird "deinem" Kiaschrauber durch den Kopf gehen
Was denkst du wird dann "dein" Kiaschrauber sagen wenn du zu allem Überfluß die KD-Intervalle, die du eh nicht bei ihm machen hast lassen, überzogen hast.
Andersrum: wie würdest du reagieren Ich denke die Frage nach dem überzogenen KD´s stellt sich nimmer.
Der Händler kann dich, wenn er schlecht gelaunt ist, rausschmeißen.
Du hast nähmlich ein Fahrzeug gekauft ... nicht den Händler
Gruß Moary
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mgboe
Hallo,
wir hatten am Wochenende eine Diskussion und ich bitte Euch um sachkundige Unterstützung. Ich bitte Euch, nur dann zu antworten, wenn Ihr auch wirklich verlässliche Info's habt, denn spekuliert haben wir schon lange genug ... Danke.
Frage 1:
Wenn ich bei KIA und/oder MERCEDES das Auto während der Garantiezeit von einem "markenfremden" Fachhändler, z.B. OPEL, warten lassen, bleibt dann der Garantieanspruch erhalten.
Frage 2:
Wie weit kann man ein Wartungsinterwall überziehen, ohne den Garantieanspruch zu verlieren.
Vielen Dank für Eure fachkundige Hilfe
Marcus
zu 1.
im prinzip ja...aber
kann werkstatt XY nachweissen das sie zu 100% nach herstellervorgabe arbeiten?
wie soll das funktionieren ohne zugriff auf interne kia-rundschreiben, servicehinweise, etc.?
..deshalb eher nein.
zu 2.
da müsstest du schon kia fragen welchen "überziehungsrahmen" sie noch akzeptieren.
möglich auch das eine stammwerkstatt den km-stand bei garantieanträgen dahingehen anpasst.
aus eigener erfahrungen: intervall um <1t km überzogen ohne probleme bei garantiereperatur
Mein KIA Händler meinte auch,.. Inspektionen bei KIA bzw. vorgeschriebene Werkstatt oder mit KIA Erlaubnis eben...
Aber denke, so groß dürfte der Unterschied nicht zu einer freien Werkstatt sein.. und dafür die Garantie aufs Spiel setzen ??
ne.. dann lieber zu KIA..
Schöne Kundenbindungspolitik von KIA... aber mir solls recht sein !
Hallo Marcus
Zu 1.
Lass dir von "deinem" Kiaschrauber mal das Equipment zeigen welches er kaufen mußte, bevor er sich Kiavertretung oder Servicepartner nennen durfte.
Frag ihn mal was er für den ganzen Krempel hinblättern mußte obwohl 50% davon nutzlos/unbrauchbar oder in kürzester Zeit überholt ist.
Zu 2.
Wenn du also Pech hast und ein Garantiefall tritt ein und warst vorher bei irgendwelchen "Freien".... die dir ja bei deinem Garantiefall nicht weiterhelfen können ..... was denkst du wird "deinem" Kiaschrauber durch den Kopf gehen
Was denkst du wird dann "dein" Kiaschrauber sagen wenn du zu allem Überfluß die KD-Intervalle, die du eh nicht bei ihm machen hast lassen, überzogen hast.
Andersrum: wie würdest du reagieren Ich denke die Frage nach dem überzogenen KD´s stellt sich nimmer.
Der Händler kann dich, wenn er schlecht gelaunt ist, rausschmeißen.
Du hast nähmlich ein Fahrzeug gekauft ... nicht den Händler
Gruß Moary
Hallo an alle bisherigen "Antworter",
wie bereits gesagt, geht es um eine generelle Diskussion, ob Garantieansprüche auch bei Nutung einer anderen "Meisterwerkstatt" für Wartungen erhalten bleiben.
Meines Wissens gibt es mittlerweile EU Vorgaben, wonach Kundendienste bei jeder beliebigen Meisterwerkstatt anerkannt werden müssen. Das nennt man doch Stärkung des Wettbewerbs zugunsten der Kunden.
Ein Kundendienst mit Ölwechsel, Filterwechel etc. benötigt doch nun wahrlich keine Spezielkenntnisse.
Bin gespannt auf weitere Kommentare
Beste Grüße
Marcus
Zitat:
Ein Kundendienst mit Ölwechsel, Filterwechel etc. benötigt doch nun wahrlich keine Spezielkenntnisse.
Bin gespannt auf weitere Kommentare
Beste Grüße
Marcus
Es sind nicht die Spezialkenntnisse Marcus.
Es sind die TSI´s die der "Freie" oft nicht hat. Siehe Picanto. Falsche Schraube .... Motorschaden Der "Freie" hat oft die Infos und "Spezialwerzeuge" nicht.
Was du nach Ablauf der Garantie mit deiner Möhre machst bleibt dir überlassen.
Die Werkstattbindung ist nur während der Garantiezeit ausschlaggebend. Wenn du während dieser Zeit kein Vertrauensverhältnis zu deinem Schrauber aufgbaut hast ist eh alles zu spät.
Gruß Moary
Folgende Aussage von KIA bei autoservicepraxis.de:
Kia
Welche Garantie- /Gewährleistungsregelungen und Kulanzregelungen bieten Sie Kunden für Ihre Fahrzeuge?
3-7 Jahre europaweite Garantie.
3-5 Jahre europaweite Mobilitätsgarantie.
3-5 Jahre Lackgarantie.
6-10 Jahre Durchrostungsgarantie.
Kulanz ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Welche Baugruppen werden von den jeweiligen Regelungen erfasst, welche Leistungen werden bei einem Garantie-/Gewährleistungs- oder Kulanzfall ersetzt?
Im Garantiefall werden Lohn und Teile zu 100% erstattet.
Kulanz ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Gelten diese Regelungen für ganz Europa?
Diese Garantieregelungen gelten für alle in Europa ausgelieferten Fahrzeuge, unabhängig ob Reimport oder nicht.
Kulanz ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Garantie-/Gewährleistungs- Regelungen auch bei „Fremdwartung“ voll umfänglich erhalten bleiben?
Die Inspektionen oder Servicearbeiten sind nach Herstellervorgaben durchzuführen.
Wie müssen nicht zu Ihrem Servicenetz gehörende Betriebe ausgeführte Servicearbeiten konkret dokumentieren?
Ausgeführte Servicearbeiten von Fremdbetrieben müssen anhand von Arbeitskarten und Teilenachweisen, sowie Stempel und Unterschrift im Scheckheft dokumentiert werden.
Genügen im Garantiefall für die Anforderung „Wartungsarbeiten nach Herstellervorgaben ausgeführt“, Stempel und Unterschrift der ausführenden Werkstatt im Serviceheft oder verlangen Sie zusätzliche Dokumente (Werkstattrechnung, abgearbeiteter und vollständig
ausgefüllter Inspektionsplan)?
Im Regelfall ist der Stempel und Unterschrift im Scheckheft ausreichend.
Ist zusätzlich zu den Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe auch die Ausführung so genannter Feld- oder Serviceaktionen des Herstellers Voraussetzung für den Erhalt eines Garantieanspruchs?
Für Schäden die im kausalen Zusammenhang mit einer Feld- oder Serviceaktion stehen, ist für den Erhalt des Garantieanspruchs die Durchführung dieser Aktionen notwendig.
Wie wird sicher gestellt, dass alle Werkstätten ungehinderten und zeitnahen Zugriff auf Ihre Herstellerserviceaktionen haben?
Freie Werkstätten wenden sich in der Regel direkt an einen unserer Servicepartner oder treten mit der technischen Hotline in Verbindung um dort evtl. Schadensfälle zu klären.
Müssen die eigentlichen Garantie-/Gewährleistungsarbeiten grundsätzlich von einem zu Ihrem Servicenetz gehörenden Betrieb ausgeführt werden?
Die Abrechung ist nur über einen autorisierten Kia-Partner möglich.
Schließen Sie Kunden, die ihr Fahrzeug während der Garantie-/Gewährleistungszeit fremd warten ließen, grundsätzlich von Kulanzregelungen aus?
Kulanz ist grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung.
Über welchen Weg können Kunden Garantie- und Gewährleistungsbegehren oder Kulanzansprüche geltend machen?
Garantie- und Gewährleistungsbegehren sowie Kulanzansprüche können nur über autorisierte Kia-Partner geltend gemacht werden, nicht mit dem Importeur.
Viel Spaß beim Weiterdiskutieren ....
weitere Info's zum Thema:
An der Zulässigkeit der Bindung von Garantieversprechen an Wartungsarbeiten hatte es zuletzt Zweifel gegeben. ...
Bei der normalen zwei- bis dreijährigen Neuwagengarantie dürften Leistungen nicht vom Besuch von Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden. Nach dem Urteil sei nun unklar, welche Art von Garantieversprechen an die Nutzung des Werkstattnetzes des Herstellers geknüpft werden dürfe.
Auch der ZDK zeigte sich vom Richterspruch überrascht. Er stehe im Widerspruch zur Rechtsauffassung der EU-Kommission, die bereits vor Jahren eine Verknüpfung der Herstellergarantie mit dem Besuch von Vertragswerkstätten als Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht bezeichnet habe, sagte Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. Die dadurch entstandene Rechtsunsicherheit müsse so schnell wie möglich ausgeräumt werden, forderte Koblitz. Das Deutsche Kfz-Gewerbe werde umgehend Gespräche mit Kfz-Herstellern, Mitgliedsverbänden, Kommissionsvertretern und Rechtsexperten führen. (dpa/ng 12.12.2007)
Und, Marcus, was sagt das aus
Du vergönnst "deinem" Kiaschrauber die paar Kröten für "Servicearbeiten die keine Spezialkenntnisse" erfordern, nicht.
Das Gschiß mit der Garantieabwicklung willst ihm aber aufhalsen ....
....Marcus ich glaub ich klink mich da aus. Ich merk wie mir der Kragen zu eng wird
Du zündelst hier rum und das ist nicht gut
ich finde schin erstaunlich, wie sehr Du Dir das zu Heren nimmst.
Es ging um eine generelle Frage, die bei einem Bier aufkam und nicht um einen tatsächlichen Fall. Aufgrund der EU Bemühungen zur erhöhung des Wettbewerbs sind wir uns nicht einig gewesen und ich wollte hier um eine Klärung bitten.
Nimm es also bitte nicht persönlich, aber Wettbewerb sollte doch auch nicht verteufelt werden, oder?
LG Marcus
Das ist aber die Realität welche du da zitierst Marcus.
Wen kann ich, gestützt auf Verträge, Garantien, Gewährleistungen, Zusagen, Gesetze usw. am Arsch kriegen wenn sich alle darum drücken, meinen "Sparkurs" zu unterstützen. Es gibt unsichtbare Grenzen die sollte man nicht überschreiten.
Daß sowas schon mal am Stammtisch zu fortgeschrittener Stunde thematisiert wird iegt auf der Hand.
Da schnabeln sogar die versoffenen Schädel mit, denen man schon dreimal den Deckel abgenommen hat. Die wissen´s dann am besten.
Ich denke es ist eine Frage der Kultur wie man miteinander umgeht ..... auch im Werkstattbetrieb.
Gruß Moary
Eine Frage in eine ähnliche Richtung:
EG-Import. Fahrzeug gekauft 08/2008 (Erstzulassung, ich bin Erstbesitzer)
aber das Wartungsheft ist im Mai 2008 abgestempelt (inkl. Unterschrift des Importeuers).
Der Wagen hat nun derzeit 9.000 km runter.
Wann muss er zur 1. Inspektion? a) oder b) ???
a) im August 2009, wenn er ca. 15.000 runter hat & 12 Monate zugelassen ist
b) im Mai, wenn der 12.000 runter hat also 1 Jahr nach "Stempelung"
(KIA MAGENTIS II ab 2006 > hat Intervall-Normal 15.000 / 1x pro Jahr)
Natürlich habe die Servicehändler gefragt. 3 Stück > 3 verschiedene Antworten
bitte löschen
Für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist es unerheblich, wo die Inspektionen durchgeführt worden sind, vorausgesetzt, sie wurden nach Herstellervorgaben durchgeführt. Daß irgendwelche internen Rückrufaktionen nicht beachtet werden können, wenn man seine Inspektionen bei ATU machen lässt, muß jedem klar sein.
Ganz anders sieht das aus, wenn man nach Ablauf der Garantie eine Kulanzleistung haben möchte. Da stellt sich jeder Hersteller völlig zu Recht quer, wenn nicht alle Inspektionen beim Kia-Servicepartner gemacht worden sind.
Danke für Eure Hilfe, die Frage bgl. der zulässigkeit von Inspektionen bei Markenfremden Werkstätten ist somit positiv beantwortet worden, für den Fall das die herstellervorgaben eingehalten werden.