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Garantieabwicklungen nicht bei jedem Händler
Hallo zusammen,
ein Thema was meiner Meinung nach zu wenig Berücksichtigung findet ist, ist die Tatsache, das man seine Garantiefälle/-ansprüche bei vielen Marken nur bei dem Händler anführen kann wo man das Fahrzeug gekauft hat. Das habe ich zum Zeitpunkt des Kaufes meines Malibu nicht gewußt, und wäre mit Sicherheit ein Argument gewesen das Fahrzeug nicht zu kaufen. Bin ich doch davon ausgegangen das es sich wie bei den Automobilen verhält, das man im Garantiefall zu jeder Vertretung fahren kann.
Unseren haben wir 350km entfernt gefunden, nun müßen wir für jeden Garantiefall 700km in Kauf nehmen. Wir haben uns mit dem Händler dahingehend geeinigt, das dieser mir die Teile zuschickt, und ich diese selber verbaue, soweit möglich. Und das ist nicht unerheblich, da die Qualität sehr zu wünschen übrig läßt.
Nach der ersten längeren Urlaubsreise allerdings haben wir an den Verkleidungen unterhalb der Fahrerhaustüren Risse entdeckt, auf beiden Seiten identisch. Das ist eine Sache die ich nicht selber mit mir zugesendeten Teilen beheben kann, nun ist die Frage, wer ersetzt mir den Urlaub, die Zeit und die Kosten für diesen Garantiefall.
Auch bei Tests, z.B. Promobil, wird darauf nicht im geringsten eingegangen, vielmehr bekommt da der Malibu in aktuellen Hajt (09/2020) in der Rubrik Preis & Service 3,5 von 5 Sternen, so etwas dürfte mit max. 2 Sternen bewertet werden. Denn wo ist da der Service am Kunden, wenn ich nicht zu jedem Malibu Händler fahren kann??
Grüße Jürgen
Beste Antwort im Thema
Die Frage ist doch: Gibt Malibu eine Hersteller-Garantie auf seine Fahrzeuge?
Existiert diese, kann ich theoretisch zu jedem Händler, wenn die Garantiebedingungen das vorsehen.
Existiert diese nicht, dann hab ich nur die Sachmängelhaftung. Diese kann ich ausschließlich nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen. Das ist leider so.
http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a103f50c.html
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84 Antworten
Der Irrtum liegt schon alleine darin, dass es keine gesetztliche GARANTIE gibt, sondern nur eine GEWÄHRLEISTUNG. Und für die Gewährleistung ist in erster Linie der Händler zuständig, nicht der Hersteller. Darüberhinaus ist es auch ein Irrtum dass eine Gewährleistung IMMER 24 Monate gilt. Die Wahrheit ist jedoch dass ab dem 7.Monat die Beweisumkehrlast eintritt, d.h. kann der Käufer ab dem 7. Monat nicht nachweisen dass der Mangel vom 1.-6.Monat aufgetreten ist, kann sich der Händler u.U. querstellen. Garantien sind eine freiwillige Leistung des Herstellers, die leider nicht jeder Hersteller anbietet. Also vor dem Kauf das Kleingedruckte lesen, auch wenn es mühsam ist.
Die jeweiligen Händler werden schon wissen, welche Garantiefälle sie bearbeiten wollen und welche nicht. Denn die Hersteller werden in der Qualität der Bearbeitung mehr oder weniger genau so engagiert sein, wie bei ihren Fahrzeugen und die Abwicklungen sind z. T. kompliziert und langatmig. Weshalb man dann an den verkaufenden Händler verwiesen wird.
Bei den Autoherstellern ist es ja geregelt und in den Unterlagen nachzulesen, ob eine Garantie weltweit, europaweit oder sonstwie gilt und an wen man sich da wenden muss. Früher waren sämtliche befugten Betriebe mit Adresse aufgeführt. Im Zweifel gibt es eine "Kundenbetreuung", an die man sich wenden kann.
Bei Fahrzeugen mit Auf- und Umbauten wird die Abwicklung manchmal sogar noch spannender, weil sich dann Umbauer und Fahrzeuglieferant gegenseitig die Schuld zuschieben und keiner regulieren will.
Ich brauche hier nun wirklich keine Rechtliche Belehrung, vielmehr geht es mir um den Service am Kunden. Da gibt es Hersteller wie Knaus wo es egal ist wo man seine Garantieansprüche geltend macht, was auch für den Kunden eine gute Serviceleistung ist, ist man von Automobilen auch so gewohnt.
Bei Malibu die mit einem "Mehrwert an Qualität" werben, aber in meinem Fall wirklich Schunt ausliefern, sich aber dafür Fürstlich bezahlen lassen, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, das man als Kunde wie bei Automobilen zu jedem Händler fahren kann, und dann nicht hören muß "..nicht hier gekauft, nicht zuständig".
Ich kann nur jedem empfehlen bei Kauf darauf zu achten bei welchen Wohnmobil/-wagen Herstellern man generell bei allen Vertriebspartnern seine Garantieanspüche geltend machen kann.
Grüße
Genau, finde ich auch. Wenn ich meinetwegen einen keine Ahnung „Opel” kaufe, kann ich zu jeder beliebigen Opelwerkstatt wenn ein Garantiefall vorliegt.
Ein Wohnmobilhersteller verkauft auch ein ganzes Wohnmobil, wurscht wieviele Zulieferer da beteiligt sind, er verkauft es als Ganzes, dann soll er auch die Garantie, bzw Gewährleistung als Ganzes übernehmen.
Man kann doch von Kunden nicht ernsthaft verlangen, dass die hunderte km fahren um einen Garantiefall abzuwickeln, wenn es einen näheren Vertragshändler gibt.
Die Frage ist doch: Gibt Malibu eine Hersteller-Garantie auf seine Fahrzeuge?
Existiert diese, kann ich theoretisch zu jedem Händler, wenn die Garantiebedingungen das vorsehen.
Existiert diese nicht, dann hab ich nur die Sachmängelhaftung. Diese kann ich ausschließlich nur dem Verkäufer gegenüber geltend machen. Das ist leider so.
http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a103f50c.html
Also, ich habe wegen meinem äußerst mangelhaften Malibu dort direkt angefragt. O-Ton der Antwort von Malibu war ".....für Garantieleistungen ist ausschließlich der Händler zuständig wo das Fahrzeug erworben wurde."
Und nochmal, ich als Kunde erwarte einfach einen gewissen Service, und dazu gehört für mich auch eindeutig das ich mit dem neu erworbenen Fahrzeug hin fahren kann wo ich will. Für das Fiat Führerhaus gillt das, warum nicht für den Aufbau. Sollte da etwas im Urlaub mit sein, muß ich wo auch immer ich mich befinde zum Händler wo das Fahrzeug gekauft wurde.
Ordentlich Kohle verlangen Sie vom Kunden, aber Serviceleistung sieht einfach anders aus, egal wie die Gesetzlichen Mindestvorgaben sind.
Meiner hat nach Liste einiges über 80.000 €uronen gekostet, und der Service ist einfach schlecht. Ein Kumpel mit seinem Knaus kann hin fahren wo er will, gekauft im Ruhrpott, und wegen Undichtigkeiten nach einem halben Jahr zur Garantieleistung Südlich von Hamburg zum nächstgelegen Händler, kein Problem, ging anstandslos. So etwas wäre bei Malibu nicht möglich, obwohl um einiges teurer, wie schon geschrieben, ich kann nur jedem vor Kauf empfehlen sich dahingehend zu erkundigen, und von solchen Herstellern Abstand nehmen die nur eine Händlergarantie anbieten.
Munter bleiben
Ich kann den Unmut verstehen.
Aber Erwartung und Realität klaffen leider auseinander.
Und die Herstellergarantie ist gesetzlich nun mal nicht gefordert.
Im Prinzip hat aber jeder, der ein mangelbehaftetes Fahrzeug in der Ferne gekauft hat, dieses Problem. Denn werden die Probleme nicht vor Ort gelöst, bekomme ich Wandlung/Rücktritt vom Kaufvertrag auch nur beim Verkäufer hin und nicht beim Händler vor Ort. Dazu muss es aber idR mehrere erfolglose Reparaturversuche des ausliefernden Händler gegeben haben. Ob der sich die Reparaturen anderer Händler aber annimmt?
Da steckt ganz viel Musik in dieser Thematik. Gerade was Verkäufe auch über Internetvermittler angeht.
Dafür muss der entfernte Händler im Rahmen der Gewährleistung im Eintrittsfall auch die Verbringungskosten übernehmen. Mit dem Wink lässt sich dem Verkäufer gegenüber vieles leichter durchsetzen.
Zitat:
@Fridoky schrieb am 27. August 2020 um 14:04:51 Uhr:
..Ein Kumpel mit seinem Knaus kann hin fahren wo er will, gekauft im Ruhrpott, und wegen Undichtigkeiten nach einem halben Jahr zur Garantieleistung Südlich von Hamburg zum nächstgelegen Händler, kein Problem, ging anstandslos.
Da steht aber auf der homepage von Knaus was anderes:
Zitiert von der öffentlich einsehbaren Knaus-Homepage:
„Für Wohnwagen, Reisemobile, Kastenwagen der Marke KNAUS bieten wir Ihnen im Rahmen unserer bei Fahrzeugauslieferung gültigen Garantiebedingungen 10 Jahre Dichtigkeitsgarantie auf den von uns hergestellten Aufbau sowie 24 Monate Gewährleistung durch Ihren KNAUS Partner.“
Auf Antrag des Händlers könnte es allerdings doch möglich sein, aber nicht einfach so.
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 27. August 2020 um 14:35:52 Uhr:
Dafür muss der entfernte Händler im Rahmen der Gewährleistung im Eintrittsfall auch die Verbringungskosten übernehmen. Mit dem Wink lässt sich dem Verkäufer gegenüber vieles leichter durchsetzen.
Da bin ich mir nicht sicher. Ich denke, das sollte in Relation stehen. Für irgendeinen Pippifax, der ein paar € kostet, stehen Verbringungskosten von ein paar 100 oder 1000 € in keinem Verhältnis.
Bei Motor-, Getriebe- oder Karosserieschäden sieht es sicherlich anders aus.
"lustig" wird es dann, wenn man mit dem Neuwagen ins Ausland fährt und dort der Mangel auftritt, besonders wenn der Mangel die Nutzung entscheidend einschränkt...
Hubbett lässt sich nicht absenken,
Tür lässt sich nicht abschließen
Wasserversorgung funktioniert nicht
bricht man dann Urlaub ab und fährt man dann 2000 km zurück? oder lässt es auf eigene Kosten vor Ort reparieren?
In der Theorie rufst du den Händler an und besprichst das Vorgehen.
In der Praxis wirst du zusehen, das der Schaden behoben wird und versuchst allenfalls im Nachgang vom Händler eine Erstattung zu erwirken.
erwirken? das wird wohl eher ein erbitten...
Sehr wahrscheinlich sogar......leider.