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Garantiebedingungen Händler??? Gewährleistung???

Themenstarteram 28. August 2008 um 20:28

hey.

habt ihr gewisse Infos zu den ganzen Garantie und Gewährleistungsbestimmungen... ???? vom Händler und Privat?

also als Privatperson kann ich jede Garantie ausschliessen, muss ausdrücklich als gebraucht und defekt bzw. als Bastlerware verkaufen.

aber wie genau ist das bei den

-kleinen Hinterhofhändlern und

-den vertragshändlern?

Also Vertragshändler verkaufen keine Autos etwa unter 6000 Euro an Privat da sie ja dann Garantie drauf geben müssten, richtig? sonst exportieren sie die Autos bzw. lassen exportieren?

Wie lange beträgt die Garantiezeit für gebrauchte Autos vom Händler? 2 Jahre wenn nicht ausdrücklich anders vertraglich festgehalten??? oder 1 Jahr?

Gegen was schützt die Garantie und was genau übernimmt sie? und was bedeutet dann die Gewährleistung?

Danke euch

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27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von daFritz

hey.

habt ihr gewisse Infos zu den ganzen Garantie und Gewährleistungsbestimmungen... ???? vom Händler und Privat?

also als Privatperson kann ich jede Garantie ausschliessen, muss ausdrücklich als gebraucht und defekt bzw. als Bastlerware verkaufen.

aber wie genau ist das bei den

-kleinen Hinterhofhändlern und

-den vertragshändlern?

Also Vertragshändler verkaufen keine Autos etwa unter 6000 Euro an Privat da sie ja dann Garantie drauf geben müssten, richtig? sonst exportieren sie die Autos bzw. lassen exportieren?

Wie lange beträgt die Garantiezeit für gebrauchte Autos vom Händler? 2 Jahre wenn nicht ausdrücklich anders vertraglich festgehalten??? oder 1 Jahr?

Gegen was schützt die Garantie und was genau übernimmt sie? und was bedeutet dann die Gewährleistung?

Danke euch

erstmal: garantie und gewährleistung sind zwei verschiedene paar schuhe!

garantie muß niemand geben, gewährleistung schon.

bevor ich dir das ganze zeugs hier erkläre, nutze mal einfach google oder wiki ;)

händler an privat:

neuware = 24 monate gewährleistung (beweislastumkehr nach 6 monaten)

gebrauchte ware = 12 monate gewährleistung (beweislastumkehr nach 6 monaten)

privat an privat: kann die gewährleistung ausschließen

händler an händler: kann die gewährleistung ausschließen

so die gesetzliche regelung.

was eine garantie abdeckt, ist pauschal nicht zu beantworten. garantie ist eine freiwillige leistung und diese darf nach eigenem gusto eingeschränkt werden. gewährleistung ist die gesetzliche sachmängelhaftung und nicht einschränkbar. details dann bitte mal via google oder wiki ;)

 

mal so am rande: privater händler und keine ahnung von diesem thema :confused:

Themenstarteram 29. August 2008 um 19:10

wir verkaufen immer ohne Garantie, müssen uns da um nichts Gedanken machen.

mich interessiert halt nur die exakte Sachlage, öft hört man doch verärgerte Kunden die in einem großen Autohaus gekauft haben und irgendwie doch über den Tisch gezogen werden (mit der Garantieleistung usw)

Was heißt privater Händler? Sowie gewerbsmäßig, d. h. zwecks Gewinnerzielung Gebrauchtwagen verkauft werden, greift die gesetzliche Gewährleistung. Und die erstreckt sich auch bei Gebrauchtwagen grundsätzlich auf zwei Jahre, kann aber durch bestimmte rechtliche Formulierungen in den AGB auf ein Jahr reduziert werden. So ist das in den gewerblichen Kaufverträgen auch üblich. Wer nun glaubt, er sei ja ein besonders cleveres Kerlchen und kann die Gewährleistung durch Formulierungen wie "Bastlerauto" oder "Verkauf zwecks Ersatzteilgewinnung" umgehen, der hat sich in der Regel gewaltig geschnitten. Denn genau das wollte der Gesetzgeber verhindern und das ist durch entsprechende Rechtssprechung inzwischen auch fest untermauert worden. Wer also meint, er kann durch irgendwelche Tricks die Gewährleistung umgehen, der muß aufpassen, daß er nicht eine kräftige Bauchlandung hinlegt. Und ebenso der, der da glaubt, als "privater Händler" ginge ihn das alles nichts an.

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

Wer also meint, er kann durch irgendwelche Tricks die Gewährleistung umgehen, der muß aufpassen, daß er nicht eine kräftige Bauchlandung hinlegt. Und ebenso der, der da glaubt, als "privater Händler" ginge ihn das alles nichts an.

Moin,

sehr beliebt ist ja auch die "Verkauf im Kundenauftrag"-Masche. Bei uns ist damit ein Händler böse auf die Nase gefallen, eine Kundin hat ihre Forderung bis zum Letzten durchgeklagt...

Wer allerdings freiwillig ein Auto für z.B. 12.000€ ohne Gewährleistung kauft, ist in meinen Augen schon ziemlich lebensdoof...

Gruß,

Andre

am 30. November 2010 um 14:19

Hab so einen Fall momentan....

Auto gekauft... Im Kaufvertrag steht nix von Gewährleistungseinschränkung, jedoch das ich ein Jahr Garantie bei blablabla habe... Verkauft von Händler an Privat wohlgemerkt.

Nach mehrmaligem hin und her telefonieren, Wagen zwecks Kostenvoranschlag bei nem Vertragshändler... Dem Verkäufer zugeschickt... darauf hin gibt er mir ne Garantie die den Schaden abdeckt mit Selbstbehalt.... (Mangel geht in die tausende...)

Nun ist der Fall beim Anwalt....

Zitat:

Original geschrieben von daFritz

wir verkaufen immer ohne Garantie

aber nicht ohne Gewährleistung.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Zitat:

Original geschrieben von daFritz

wir verkaufen immer ohne Garantie

aber nicht ohne Gewährleistung.

und wenn dann nur vermeindlich :D

Zitat:

Original geschrieben von heltino

händler an privat:

neuware = 24 monate gewährleistung (beweislastumkehr nach 6 monaten)

gebrauchte ware = 12 monate gewährleistung (beweislastumkehr nach 6 monaten)

privat an privat: kann die gewährleistung ausschließen

händler an händler: kann die gewährleistung ausschließen

so die gesetzliche regelung.

Das Wort KANN ist hierbei sehr wichtig.

 

Beim Privatverkauf gibts durchaus Urteile, wenn ein Autohändler sein eigenes Auto privat verkauft. Pauschal kann man also erstmal nicht sagen, daß etwas nicht privat wäre. Da muß dann ein Gericht ran. ;)

 

Privat an Händler kann auch die Gewährleistung aussschließen fehlt da noch in der Auflistung.

Und ein Händler gibt auch auf einen Gebrauchtwagen erstmal 2 Jahre Gewährleistung! - er kanns eben auf 1 Jahr verkürzen.

Schreibt er aber nix gibt er automatisch 2 Jahre. :)

Dann gibts natürlich noch die Fähnchenhändler die statt an Frau Mustermann eben an "Firma" Mustermann verkaufen und die Gewährleistung ausschließen - das wäre allerdings auch wieder eher ein Fall fürs Gericht.

Dazu dann eben noch die Beweislastumkehr, Übergabeprotokolle mit bekannten Fehlern/Problemen und was denn jetzt Verschleiß ist und was Gewährleistung - Gerichte können sich mit sowas befassen.

 

Neben Gewährleistung, Herstellergarantie, Eigengarantie und Garantieversicherungen gibts dann auch noch Kulanz - das Thema ist wirklich sehr weit gefächert.

am 1. Dezember 2010 um 9:03

Wenn der Händler sein eigenes Auto verkauft... Dann steht normal doch der Name des Händlers im Kaufvertrag und nicht dessen Firma oder sehe ich das falsch ?

Also BriefKopf ----> Name des Händlers (privat) oder Firma (gewerblich)

Zitat:

Original geschrieben von Vecci28t

Wenn der Händler sein eigenes Auto verkauft... Dann steht normal doch der Name des Händlers im Kaufvertrag und nicht dessen Firma oder sehe ich das falsch ?

Naja - das zu umgehen, ist ja nun nicht weiter schwierig.

am 1. Dezember 2010 um 22:53

Wie umgeht man soetwas ?

Das hast du etwas falsch verstanden.

 

Es gibt auch Händler bei denen steht immer privat drin. Oder der Schwager, Onkel, Bruder verkauft privat 5x im Monat sein Auto... :D

Das ist dann ein Fall fürn Anwalt.

 

Aber es gilt eben - Privat kann auch privat sein!

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Oder der Schwager, Onkel, Bruder verkauft privat 5x im Monat sein Auto... :D

Das ist dann ein Fall fürn Anwalt.

Wenn man drauf kommt... das ist leider nicht so einfach.

am 2. Dezember 2010 um 11:52

privat nicht gleich privat.Wenn der Zahnarzt sein Kfz an eine Privatperson verkauft ist es gewerblich.Kein Ausschluss der Gewährleistung.

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