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Garantiebeginn bei EU-Neuwagen, grundsätzliche Mobilitätsgarantie
Guten Abend allerseits,
ich bin heute zum ersten Mal in diesem Forum und möchte hier einmal auf die von VW angepriesene kundenfreundliche Mobilitätsgarantie und die grundsätzliche Geschäftsphilosophie eingehen.
Hier in aller Kürze meine Erfahrungen mit VW:
Am 01.09.2007 habe einen VW Golf Plus (GOAL) bei einem VW-Händler als EU-Neuwagen, ohne Zulassung, 0 km, gekauft.
Die regelmäßige Inspektion wurde bei einer VW-Vertragswerkstatt durchgeführt, sodass wir "normalerweise" keine Probleme mit einer Mobilitätsgarantie bekommen sollten.
...
Am 27.07.2009 fuhr ich mit meiner Familie mit diesem Wagen nach Österreich in den Urlaub.
Unser Golf hatte direkt nach der Grenze (KM-Stand 41.000 km) einen unruhig laufenden Motor, sodass ich direkt zur nächstliegenden VW-Vertragswerkstatt gefahren bin.
Am Tag darauf erfuhr ich, dass unser Golf einen Teilemotorschaden hat (nach 41.000 km!).
Einen Leihwagen könnte ich jedoch nicht bekommen, da ich selbst zur Werkstatt gefahren bin und als sogenannter "weicher Liegenbleiber" keinen Anspruch auf die Mobilitätsgarantie hätte!
Hätte ich mich abschleppen lassen, würde die Mobilitätsgarantie greifen.
Wäre ich jedoch weitergefahren, so der Techniker, hätte ich wahrscheinlich einen kompletten Motorschaden produziert, also eigentlich alles richtig gemacht.
- Erste Erkenntnis: Sobald ich als Laie ungewohnte Geräusche am VW-Wagen feststelle, anhalten, VW-Servicenummer anrufen, und mich dann abschleppen lassen.
Der Techniker in der österreichischen VW-Werkstatt teilte mir mit, dass es sich nach seiner Ansicht um einen Materialfehler handelte, da nur ein Zylinder defekt war, wo hingegen die anderen drei noch im TOP Zustand, aber ich hätte ja eh noch eine Garantie, da der Wagen ja erst 1 Jahr und 11 Monate alt ist.
Weiter:
Am darauffolgenden Tag bekam ich dann die Hiobsbotschaft, dass ich nun doch keine Garantie mehr hätte, da bei EU-Fahrzeugen nicht das Zulassungsdatum gilt, sondern das "Auslieferungsdatum"!!!
Also das Datum, wo die Papiere ins Ausland geschickt werden. In sämtlichen Papieren steht bei mir zwar Erstzulassung am 01.09.2007, aber es gilt anscheinden das EG Typenzulassungsdatum! Wer weiß denn so was, zumal eigentlich der Wagen doch noch keine zwei Jahre, gemessen vom ersten Kauf, also einer Neuware, alt ist.
Nach unendlich vielen Telefonaten aus Östereich konnte ich mit viel Mühe wenigstens aus "Kulanz" eine Erstattung der Materialkosten von 70% erwirken.
Auf die gesamten Lohnkosten (2.500 Euro) zuzüglich die kompletten Ölkosten (150 Euro) bleibe ich also hängen, obwohl der Techniker von einem Materialfehler sprach, der Wagen noch keine 2 Jahre rollt und nach Kaufvertrag als Neuwagen noch keine 2 Jahre alt ist!
Den Leihwagen, durfte ich übrigens auch aus eigener Tasche zahlen, obwohl ich da zur Zeit dran bin, mir wenigsten für drei Tage diesen zurückerstatten zu lassen.
Zum Abschluss noch der Text aus der VW-Homepage zur Mobilitätsgarantie.
Zitat:
"... Im Falle einer Panne (Liegen bleiben infolge eines technischen Defekts) oder eines Unfalls - daheim oder unterwegs: Wir setzen alles Nötige in Bewegung, um Ihnen zu helfen. Wir kümmern uns um das Wohlergehen der Fahrzeuginsassen und um deren Mobilität. "
Da wundere ich mich nicht über folgende Marktanalyse vom ADAC:
Zitat:
Zitat:
"...Glückliche Kunden? Fehlanzeige! Beim ADAC-Ranking zur Kundenzufriedenheit haben die großen deutschen Autohersteller schlecht abgeschnitten. Top-Werte erzielten hingegen Subaru, Jaguar und die rumänische Billigmarke Dacia.
...
Hamburg/München - Zum dritten Mal in Folge gewinnt Subaru die Markenwertung in der ADAC-Ranking zur Kundenzufriedenheit, dicht gefolgt von Jaguar. ..
Die restlichen deutschen Hersteller rangieren unter ferner liefen: Zwar konnten VW (Rang 26) und Mercedes (Rang 20) gegenüber dem Vorjahr etwas Boden gut machen - Audi (16.) und BMW (15.) rutschen hingegen einige Plätzen nach hinten.
..."
Wenn ich mir dann das Ablehungsschreiben von VW-Wolfsburg durchlese:Zitat aus diesem Schreiben:
Zitat:
"... Grundlage der Entscheidung, ob eine Kostenregelung möglich ist oder nicht, sind zuallererst:
- Betriebszeit des Fahrzeuges
- die Kilometerleistung
...
"
frage ich mich nun was die Longlife-Garantie denn ist, alles bis max. 40.000 Kilometer ?!?
Die Betriebszeit des Golfs war bei genau 1 Jahr, 11 Monate!
Seit gestern liegt alles beim Anwalt, mal sehen was daraus wird.
Wie ich aus dem Forum soeben auch noch entnehmen konnte tritt die Mobilitätsgarantie ebenfalls
nichtein wenn:
- Es sich um eine Reifenpanne handelt, egal um welche
- der Wagen, aus welchem Grund auch immer, erst gar nicht anspringt (man ist ja nicht liegengeblieben!)
Ich und einen VW!
Nie mehr!!!
Gruß
Werner B.
Beste Antwort im Thema
...
eine wichtige Erkenntnis hatte ich noch vergessen hier kund zu tun.
Bei einer evtl. Garantiesache, also wenn Mängel, wie in meinem Fall der Teilemotorschaden vorliegt, muss unbedingt dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt werden, diese selbst abzustellen.
(siehe hier u.a. BGB § 439 Nacherfüllung.)
Soll heißen:
In meinem Fall, Teilemotorschaden in Österreich, nicht gleich den Wagen in der nächst liegenden Werkstatt reparieren lassen, es sein denn, es handelt sich um den Verkäufer/Händler, der den Wagen verkauft hat.
Zum Glück hatte ich aus lauter Verärgerung über den Teilemotoschaden in Österreich, den Händler in Deutschland angerufen und ihn direkt gefragt, ob er den Wagen nach Deutschland zur Reparatur selbst abholen möchte, oder wie er es sich ansonsten vorstellt.
Der Händler zeigte überhaupt kein Interesse daran und ließ mir freie Wahl. Er hat also auf sein Nacherfüllungsrecht verzichtet und der Reparatur in einer anderer VW-Vertragswerkstatt so den Startschuss gegeben.
Hätte ich die Nachfrage nicht intuitiv gestellt, hätte ich keinen Anspruch auf die Erstattung der Reparaturkosten.
Egal ob ich diese nun überhaupt bekomme oder nicht.
So wahre ich nun meine Chance die Kosten per Anwalt doch noch zurückerstattet zu bekommen.
Das wollte ich noch mal loswerden, für diejenigen, die diese ebenso nicht wissen, so wie ich.
Gruß
Werner
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38 Antworten
Bei der Mobilitätsgarantie ist es richtig, dass sie nur greift, wenn man nicht aus eigener Kraft zum Händler fährt. Daher immer abschleppen lassen.
Die Werksgarantie beginnt mit dem Abstempeln des Service-Heftes beim ausländischen (verkaufenden) Händler bzw. dessen Verkauf an den Reimporteur.
Das mit dem EG-Typenzulassungsdatum wäre mir neu.
Wir haben unseren Neuwagen auch in WOB geholt. EZ 9.12.04.
Garantieende war Ende November ´06, da in der Autostadt die Übergabeinspektion schon einige Tage vor der Zulassung gemacht wurde. Hatte mich auch gewundert.....Wurde mir aber vom Händler und der AS bestätigt.
Ich bin mal gespannt, wie das ganze nun ausgeht.
Nach meinen Internetrecherchen bin ich auch auf nachfolgende Information gestoßen:
Zitat:
...Herstellergarantie:
Auch bei der Hersteller-Garantie muss der Käufer eines EU-Fahrzeuges keine Nachteile in Kauf nehmen. In der EU sind alle Vertragshändler verpflichtet, Garantieleistungen zu erbringen, unabhängig davon, wo der Wagen in der EU gekauft wurde. Die Garantiezeit beginnt am Tag der Erstzulassung. Beachten Sie auch, dass bei Autos mit Tageszulassung dieser Termin als Fristbeginn gilt. Im Serviceheft sollte das Übergabedatum des Fahrzeuges enthalten sein sowie der Händlerstempel und die Unterschrift des ausliefernden Händlers. Ohne diesen Nachweis können Garantieansprüche leicht als unberechtigt abgelehnt werden.
Gewährleistungsansprüche:
Im Zuge der neuen Schuldrechtsreform können sich Verbraucher ab 01.01.2002 auch über eine Verlängerung der Gewährleistungsansprüche von bisher sechs Monaten auf zwei Jahre freuen.
...
demnach müsste die Garantie doch ab Erstzulassungsdatum gelten, oder?
Gruß
Werner
fraglich aber wiederum nach diesem Thread:
http://www.motor-talk.de/forum/garantiebeginn-t2070494.html
Zitat:
...
ob eine Kostenregelung möglich ist oder nicht, sind zuallererst:
- die Betriebszeit des Fahrzeuges
- die Kilometerlaufleistung
...
gerade bei der Betriebszeit des Fahrzeuges, nach meinem "Rechtsempfinden" ab dann, wann das Fahrzeug zum ersten mal fährt, demnach auch mit roten Nummernschildern. Aber ein Neuwagen, egal ob EU oder nicht, mit 0 (sprich Null) Kilometern, kann doch keine Betriebszeit von einem Jahr haben, oder???
Gruß
Werner
...
eine wichtige Erkenntnis hatte ich noch vergessen hier kund zu tun.
Bei einer evtl. Garantiesache, also wenn Mängel, wie in meinem Fall der Teilemotorschaden vorliegt, muss unbedingt dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt werden, diese selbst abzustellen.
(siehe hier u.a. BGB § 439 Nacherfüllung.)
Soll heißen:
In meinem Fall, Teilemotorschaden in Österreich, nicht gleich den Wagen in der nächst liegenden Werkstatt reparieren lassen, es sein denn, es handelt sich um den Verkäufer/Händler, der den Wagen verkauft hat.
Zum Glück hatte ich aus lauter Verärgerung über den Teilemotoschaden in Österreich, den Händler in Deutschland angerufen und ihn direkt gefragt, ob er den Wagen nach Deutschland zur Reparatur selbst abholen möchte, oder wie er es sich ansonsten vorstellt.
Der Händler zeigte überhaupt kein Interesse daran und ließ mir freie Wahl. Er hat also auf sein Nacherfüllungsrecht verzichtet und der Reparatur in einer anderer VW-Vertragswerkstatt so den Startschuss gegeben.
Hätte ich die Nachfrage nicht intuitiv gestellt, hätte ich keinen Anspruch auf die Erstattung der Reparaturkosten.
Egal ob ich diese nun überhaupt bekomme oder nicht.
So wahre ich nun meine Chance die Kosten per Anwalt doch noch zurückerstattet zu bekommen.
Das wollte ich noch mal loswerden, für diejenigen, die diese ebenso nicht wissen, so wie ich.
Gruß
Werner
Das ist meiner Meinung nach nicht richtig und wäre mir neu.
Die 2jährige Werksgarantie kann man bei jedem VW-Händler nutzen.
Leidiglich danach bei Gebrauchtwagen (entweder Händlergewährleistung oder Gebrauchtwagengarantie bzw. deren Verlängerung) sehen die Garantiebedingungen i.d.R vor, dass der Verkäufer Vorrecht hat bzw. eine Absprache mit diesem notwedig ist.
Ja, das stimmt, aber nur insoweit die Werksgarantie unstrittig ist. In meinem Fall sagt VW aber dass aus ihrer Sicht die Werksgarantie aus den vorgenannten Gründen nicht mehr vorhanden ist.
Ich habe mich schlecht, nicht richtig ausgedrückt.
Danke für den Hinweis!
Es muss genauer so heißen:
Wenn die Garantieübernahme nicht klar ist, und evtl. die Händlergewährleistung zum Tragen kommt, dann, so mein Anwalt gestern, dem Verkäufer unbedingt das Recht der Nacherfüllung einräumen, bevor man selbst tätig wird.
Gruß
Werner
Ok, das seh ich dann auch so....
Aus Schaden wird man klug...,
oder
schon wieder etwas dazu gelernt!
Ob eine Frist noch innerhalb der Gewährleistung liegt, bestimmt der Tag der gerichtlichen Geltendmachung, also durch die Erhebung einer Klage oder durch Beantragung eines Mahnbescheides und nicht, wie ich geglaubt habe, vom Schadenstag!
Hallo Zusammen,
nicht nur, dass ich nun hinsichtlich Mobilitätsgarantie, Garantie auf Neuware und Gewährleistung (Umkehr der Beweislast) nun schlauer geworden bin, (siehe o.a. Postings), jetzt weiss ich auch wann die Gewährleistungsfrist endet.
Rückblick:
Am 01.09.2007 habe ich einen EU-Neuwagen gekauft, der am 27.07.2009 einen Teilemotorschaden hatte.
Vor diesem Schaden hätte ich geglaubt,
... kein Problem, liegt ja noch innerhalb der 2 Jahre.
Ja, denkste, erst der Tag der Tag der gerichtlichen Geltendmachung, also Erhebung einer Klage ist maßgebend!
Also höchste Zeit für mich, da heute der 31.08.2009 ist, der letzte Tag für mich, um eine Fristwahrung gegenüber den 01.09.2007 aufrecht zu erhalten.
Und ich glaubte, dass "neue" EU- Recht sollte das Recht der Verbraucher stärken.
Gruß
Werner
Hallo Remarque66,
Also bei mir im Kaufvertrag steht:
Die Herstellergarantie beginnt nicht mit dem Erstzulassungsdatum IT. Kfz-Brief, sondern ab Auslieferung des Europäschien Vertragshändlers. Fahrzeuge in europäischer Ausstattung.
Das hatte mir mein Verkäufer auch nochmal gesagt. Ich hatte später bloß mir noch 2 jahre Garantie dazu geholt für 435 €
...Geschäftsbedingungen für die Vermittlung und den Verkauf von Neu und Euro Neuwagen... VII. Gewährleistung
1. dem Käufer bzw. Auftraggeber ist bekannt , dass für den PKW die Garantieleistungen bzw. Gewährleistung (insbesondere Nachbesserung) der Herstellerwerkes bestehen. Der Garantiezeitraum kann um einige Zeit verkürzt sein, da die Garantiefrist mit Auslieferung beim europäischen Vertragsparntner beginnt.
hoffe geholfen zu haben
mfg domi
Hallo domi,
danke für die Info.
Leider wurde mir/uns genau das verschwiegen.
Selbst bei unserer Nachfrage beim Erwerb des EU- Neuwagens hinsichtlich der Garantie, wurde uns mitgeteilt, dass alles "normal" wäre.
Jetzt kann man natürlich sagen, selbst Schuld, was kaufen wir auch ein reimportiertes Fahrzeug, aber trotzdem gibt es doch noch sowas wie die Händlergewährleistung, meine ich.
Gruß
Werner
Moin
leider kann man in diesem Fall nur auf die freiwillige Kulanz von VW hoffen.
Die 2 Jahre Werksgarantie gibs für jeden Golf ob EU oder deutscher Neuwagen.
Der Eu Händler kauft das Fahrzeug und mit der Übergabe bzw Auslieferung laufen auch schon die 2 Jahre Werksgarantie.
Der Vertragshändler hat einen gewissen Spielraum er kann sich einen Neuwagen ins Schaufenster stellen lassen und mit EZ des Autos beginnen die 2 Jahre Werksgarantie.
Die Werksgarantie ist abgelaufen, es wurde keine Anschlussgarantie abgeschlossen ( mein GTI 435€ 3+4 Jahr 380€ 5 Jahr) den Weg zum Anwalt hätte man sich sparen können ( nur wenn im Kaufvertrag etwas steht was nicht rechtens wäre)
Gewährleistung vom Händler trifft auch nicht zu. Wenn der Verkäufer
das Datum des Ende der Werksgarantie (freiwillige) genannt hätte und gleichzeitig die Möglichkeit über den Abschluss einer Anschlussgarantie hingewiesen hätte, wäre man sich der Sache bewusst gewesen, wann das Ende der Garantiezeit ist, und man das Risiko eingeht eventuell auf die Anschlussgarantie zu verzichten.
Da muss man kein Anwalt sein, die Fakten sind klar, aber die wollen ja auch Geld verdienen.
Hallo Rossi37,
vielen Dank für Deine Antwort.
Auch wenn es für mich bitter ist, aber aus Schaden wird "man" ja bekannterweise klug.
Einige mögen auch denken, selbst Schuld, was glaubt der eigentlich, wenn er schon ein reimportiertes Fahrzeug kauft, warum dieses so rel. "günstig" ist?
Aber:
Die Händlergewährleistung fängt doch erst ab dem Kaufdatum einer Neuware an, egal, ob nun die "freiwillige" Werksgarantie noch vorhanden ist, oder nicht???
Bei der Werksgarantie kann man durchaus sagen:
Tja selbst Schuld, hätte er sich eben besser informieren müssen, beim Kauf eines EU- Neuwagens.
Auch wenn ich in allen Punkten kein "Recht" haben sollte, so stellt sich bei mir trotzdem die Frage ob VW nun ein Massenprodukt herstellt, dass keine 40.000 km hält?!?
Denn die Aussage von VW, in der die Kostenübernahme abgelehnt wurde, liest sich aus meiner Sicht wie Spott und Hohn, egal ob nun zurecht oder wie auch immer.
Hier der gesamte Text des Schreibens:
Zitat:
„...
Die Kostenanfrage
Sehr geehrte ...,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie wenden sich an uns, da Sie mit der Beurteilung Ihres Kulanzwunsches nicht ganz einverstanden sind.
Gemeinsam mit Ihrem Autohaus haben wir Ihre Kulanzanfrage geprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass ein weiteres Entgegenkommen nicht möglich ist.
Sie fragen, warum?
Nun – Kulanz ist eine freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Grundlagen der Entscheidung, ob eine Kostenregelung möglich ist oder nicht, sind zuallererst:
• die Betriebszeit des Fahrzeuges
• die Kilometerlaufleistung
Trotz der überschrittenen Gewährleitungszeit – Erstzulassung des Fahrzeuges war der 28.07.2006 (??? Einschub: Unsere Papiere / Kaufvertrag sagen etwas anderes: ohne Zulassung, EU Neuwagen mit 0 km) – hat Ihr Volkswagen Partner eine anteilige Kostenregelung getroffen.
Damit haben wir doch auch ein Zeichen der Wertschätzung gesetzt und gezeigt, dass Sie uns und Ihrem Autohaus als Kunde wichtig sind.
Für die Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute.
Freundliche Grüße
...
Nur noch eine Ergänzung:
Das von VW zitierte Autohaus hat mich bestärkt dagegen "vorzugehen", zumindest hat man auch von dort aus ein gewisses Gegenkommen erwartet und nicht, wie VW es schreibt im Gleichschritt mit meinem Autohaus wurde mein Kulanzantrag geprüft etc. pp.!!!...
Gruß
Werner
ich glaube , versucht hätte ich es wie in deinen Fall auch! Das ist echt ein Unding! Obwohl vielleicht jeder andere Auto Hersteller gleich reagiert hätte, würde ich auch sauer auf VW sein!
"was wäre eigentlich wenn das Autohaus deinen Wagen 1 Jahr im Schaufenster stehen gehabt hätte" dann nur noch ein jahr Garantie?!
Vielleicht kann man ja noch bei Auto Bild Kummerkasten ein versuch wagen auf unterstützung!Und das VW sieht das sie dadurch einen Treuen VW Kunden verlieren, der noch sehr viele Autos im Leben kaufen wollte...von VW...
mfg domi