Garantiefall oder gesetzliche Gewährleistung oder ganz anders?
Hallo,
ich gehöre seit fast exakt einem Monat ebenfalls zu den stolzen A6-Besitzern.
Hier ein paar wenige Eckdaten:
Audi A6 Avant 2,7TDi s-line
Baujahr 2005
Laufleistung: 70.000 km
Doch nun habe ich bereits mein erstes kleines Ärgernis:
Den Wagen habe ich 500km entfernt von meinem Wohnort gekauft - mit Garantie (110 Punkte Check, usw.)
Nun habe ich festgestellt, dass die Standheizung nicht funktioniert und auch der hintere Parksensor funktioniert nicht richtig. Ich also ab damit zum Audi-Zentrum hier vor Ort. Die sagten das wäre kein Problem und sie klären das zwecks Kostenübernahme des anderen Händlers. Soweit so gut... nun will nach langem hin und her der Händler bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe nicht so recht zahlen.
Kaputt ist übrigens die Wassperpumpe der Standheizung und einer der hinteren Sensoren. (Preis ca. 550,- Euro ohne Märchensteuer)
Im 110-Punkte-Check und im TÜV-Bericht steht, dass sowohl Standheizung als auch Parksensoren funktionieren. (was allerdings zu keinem Zeitpunkt nach Kauf der Fall war) --> leider waren das auch die Dinge die ich bei besichtigung nicht geprüft habe.
Meine Frage ist nun ob ich hier über die Garantie oder über die gesetzliche Gewährleistung fahren sollte oder das ganz anders angehen sollte...
PS: Der Händler meinte auch etwas von wegen ich müsste 30% der Materialkosten übernehmen. (bei erst 70.000 km?)
Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mik222
In diesem Fall jedoch kann der Verkäufer doch beweisen (s.o., 110-Punkte-Check, TÜV-Bericht) das bei Fzg.-Übergabe (angeblich) alles i.O. war!
So ein Test kann nie alle Mängel feststellen:
Zum einen werden normalerweise nicht alle Komponenten und Funktionen eines Fahrzeugs getestet ... und zum anderen kann man meist nur den "aktuellen Zustand" (=läuft oder läuft nicht) feststellen. Ob eine Komponente aber schon einen (ab Werk bzw. ab Verkäufer) "im Keim" vorhandenen Schaden hat, der vielleicht 2 Monate später zum Ausfall führt, kann der TÜV/Dekra-Prüfer nicht abschließend feststellen.
Es könnte ja bei einer Wasserpumpe z.B. eine Dichtung bereits porös gewesen sein. Die Pumpe läuft zum Zeitpunkt des Kaufes noch, aber sobald die Dichtung komplett versagt, fällt sie aus. Oder auf einer elektronischen Komponente hat ein Bauteil (Kondensator, ...) bereits einen leichten Schaden, der aber erst mit zunehmender Betriebszeit oder unter bestimmten Betriebsbedingungen (Hitze / Kälte - Winter, Sommer) zum endgültigen Ausfall / Versagen führt.
Mit anderen Worten: es ist "wissenschaftlich" betrachtet, unmöglich, ein Fahrzeug zerstörungsfrei zu testen und alle bereits vorhandenen Mängel zu protokollieren bzw. auszuschließen, daß nicht doch welche vorhanden sind.
Der TÜV-Bericht oder ein Gebrauchtwagen-Check soll im Wesentlichen dem Käufer ein gewisse Sicherheit geben - daß keine "von außen" klar erkennbare Mängel vorhanden sind.
Er kann auch dazu dienen, die Sachmänglehaftung für den Händler zu begrenzen - nämlich dann, wenn dabei Mängel festgestellt werden. Wenn mir (als Privatperson) ein Händler ein nämlich "Auto mit defekter Wasserpumpe" verkauft hat und ich davon beim Kauf wusste, dann kann ich nachher nicht mehr die defekte Wasserpumpe reklamieren.
Fazit: In deinem Fall scheint die Gewährleistung nach BGB zu greifen.
Die müsstest du beim Verkäufer einfordern.
Ich würde mehrstufig vorgehen:
* zuerst mal anrufen und die Lage ("Stimmung" erkunden. zeigt sich der Verkäufer kooperativ und sagt eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung zu: Auto hinbringen und reparieren lassen. Aber darauf achten, daß im Werkstattauftrag klar "Gewährleistungsreparatur" vereinbart wird - nicht einfach irgend einen Zettel unterschreiben...
* wenn sich der Händler sträubt: schriftliche Anzeige des Mangels mit Setzung einer Frist zur Beseitgung. Das ganze würde ich als Einschreiben mit Rückschein versenden (oder persönlich vorbei bringen und mir auf einer Kopie meines Schreibens den Eingang bestätigen lassen).
Theoretisch kann man natürlich zuerst mal einen normalen brief und dann erst was mit Einschreiben (mit oder ohne Rückschein) senden ... kommt halt darauf an, wie "eilig" du es hast (zum einen mit der Reparatur - zum anderen, ob demnächst Fristen (6 Monate nach Kauf) ablaufen).
Wenn du dich allerdings an einen anderen Audi-Händler wendest, musst du entweder deinen Verkäufer davon überzeugen können, diesen zu bezahlen ... oder der andere Audi-Händler kann etwas über eine Gebrauchtwagengarantie abrechnen. Hier musst du aber aufpassen: hier können die Garantiebedingungen so gestrickt sein, daß du was zuzahlen musst. oder daß bestimmte Teile gar nicht unter die Garantie fallen.
--> deshalb zunächst immer versuchen, Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nach BGB geltend zu machen !
6502
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16 Antworten
Hallo,
hört sich eigentlich simpel an:
Du hast den Wagen vor weniger als 6 Monaten beim Händler gekauft und beim Kauf waren die Bauteile nicht als defekt deklariert.
Aus meiner privaten Erfahrung sage ich mal: Sachmängelhaftung, der Verkäufer zahlt die Reparatur zu 100%, Du keinen cent.
Natürlich mußt Du ihm die Möglichkeit zur Reparatur geben, bzw. diese vorab anzeigen. Ich selber habe auch mal bei einem weit entfernten Audi Händler gekauft und innerhalb der 6 Monate eine Reparatur auf seine Kosten hier vor Ort durchführen lassen. Zuvor habe ich den Händler daraufhin angesprochen und er hat zugesagt. Der war seriös und hat sich nicht angestellt, nochmals Dank & Grüße nach Münster :-)
Die PDC spinnt gerne mal, meist hat ein Sensor einen schlechten Tag, auch Feuchtigkeit mögen die nicht. Ist meist simpel zu beheben, nur die Sensoren kosten rund 70€.
Ruf Deinen Verkäufer an und sag nur "Sachmängelhaftung", er kann sich einen Reparaturbetrieb für Dich vor Ort aussuchen und mit denen die Kosten vorab klären. Die GW Garantie ist für Dich unerheblich, er wird darüber selber abrechnen und den Eigenanteil selber zahlen. Nicht Du !
PS: Diesen 110 Punkte Check kann man sich getrost sonstwohin....... Der sagt rein gar nichts über die Funktionsfähigkeit aus.
Dein Händler will über die Garantie abrechnen, da gat er dann mit dem Eigenanteil recht.
Du aber wirst deinem Händler einen Sachmangel anzeigen (besser schriftlich) und auf Nachbesserung bestehen.
Mach dir keinen Kopp, der Händler muß nachbessern (ohne Kosten für dich)
Erst nach 6 Monaten wird die Nachweispflicht umgekehrt.
Das mit der Sachmängelhaftung ist in Falle des TE meines Wissens nicht so einfach:
Der 110-Punkte-Check mit TÜV-Bericht soll ja gerade dem Verkäufer und dem Käufer übereinstimmend bescheinigen, das zum Zeitpunkt der Fzg.-Übergabe alles i.O. war!!!!
Sachmängelhaftung heißt doch, das im ersten halben Jahr die sogenannte Beweislastumkehr greift. Soll heißen, der Verkäufer muß dem Käufer (TE TheProdigy) beweisen, das der Mangel bei Fzg.-Übergabe i.O. (nicht vorhanden) war! Kann der Verkäufer (Händler) das nicht, muß er komplett auf eigene Rechnung reparieren!
In diesem Fall jedoch kann der Verkäufer doch beweisen (s.o., 110-Punkte-Check, TÜV-Bericht) das bei Fzg.-Übergabe (angeblich) alles i.O. war! Deshalb wird sich TheProdigy - wenn er Pech hat - mit einem kleineren Prozentsatz (Größenordnung 30% paßt) an den Materialkosten beteiligen müssen. Darum geht's dem Händler doch, dieser "rückversichert" sich selber, hat aber i.d.R. bei seiner betriebl. Versicherung aber immer einen höheren SB-Betrag zu tragen!
Zitat:
Original geschrieben von mik222
In diesem Fall jedoch kann der Verkäufer doch beweisen (s.o., 110-Punkte-Check, TÜV-Bericht) das bei Fzg.-Übergabe (angeblich) alles i.O. war!
So ein Test kann nie alle Mängel feststellen:
Zum einen werden normalerweise nicht alle Komponenten und Funktionen eines Fahrzeugs getestet ... und zum anderen kann man meist nur den "aktuellen Zustand" (=läuft oder läuft nicht) feststellen. Ob eine Komponente aber schon einen (ab Werk bzw. ab Verkäufer) "im Keim" vorhandenen Schaden hat, der vielleicht 2 Monate später zum Ausfall führt, kann der TÜV/Dekra-Prüfer nicht abschließend feststellen.
Es könnte ja bei einer Wasserpumpe z.B. eine Dichtung bereits porös gewesen sein. Die Pumpe läuft zum Zeitpunkt des Kaufes noch, aber sobald die Dichtung komplett versagt, fällt sie aus. Oder auf einer elektronischen Komponente hat ein Bauteil (Kondensator, ...) bereits einen leichten Schaden, der aber erst mit zunehmender Betriebszeit oder unter bestimmten Betriebsbedingungen (Hitze / Kälte - Winter, Sommer) zum endgültigen Ausfall / Versagen führt.
Mit anderen Worten: es ist "wissenschaftlich" betrachtet, unmöglich, ein Fahrzeug zerstörungsfrei zu testen und alle bereits vorhandenen Mängel zu protokollieren bzw. auszuschließen, daß nicht doch welche vorhanden sind.
Der TÜV-Bericht oder ein Gebrauchtwagen-Check soll im Wesentlichen dem Käufer ein gewisse Sicherheit geben - daß keine "von außen" klar erkennbare Mängel vorhanden sind.
Er kann auch dazu dienen, die Sachmänglehaftung für den Händler zu begrenzen - nämlich dann, wenn dabei Mängel festgestellt werden. Wenn mir (als Privatperson) ein Händler ein nämlich "Auto mit defekter Wasserpumpe" verkauft hat und ich davon beim Kauf wusste, dann kann ich nachher nicht mehr die defekte Wasserpumpe reklamieren.
Fazit: In deinem Fall scheint die Gewährleistung nach BGB zu greifen.
Die müsstest du beim Verkäufer einfordern.
Ich würde mehrstufig vorgehen:
* zuerst mal anrufen und die Lage ("Stimmung" erkunden. zeigt sich der Verkäufer kooperativ und sagt eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung zu: Auto hinbringen und reparieren lassen. Aber darauf achten, daß im Werkstattauftrag klar "Gewährleistungsreparatur" vereinbart wird - nicht einfach irgend einen Zettel unterschreiben...
* wenn sich der Händler sträubt: schriftliche Anzeige des Mangels mit Setzung einer Frist zur Beseitgung. Das ganze würde ich als Einschreiben mit Rückschein versenden (oder persönlich vorbei bringen und mir auf einer Kopie meines Schreibens den Eingang bestätigen lassen).
Theoretisch kann man natürlich zuerst mal einen normalen brief und dann erst was mit Einschreiben (mit oder ohne Rückschein) senden ... kommt halt darauf an, wie "eilig" du es hast (zum einen mit der Reparatur - zum anderen, ob demnächst Fristen (6 Monate nach Kauf) ablaufen).
Wenn du dich allerdings an einen anderen Audi-Händler wendest, musst du entweder deinen Verkäufer davon überzeugen können, diesen zu bezahlen ... oder der andere Audi-Händler kann etwas über eine Gebrauchtwagengarantie abrechnen. Hier musst du aber aufpassen: hier können die Garantiebedingungen so gestrickt sein, daß du was zuzahlen musst. oder daß bestimmte Teile gar nicht unter die Garantie fallen.
--> deshalb zunächst immer versuchen, Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nach BGB geltend zu machen !
6502
Für mich ganz klar Sachmängelhaftung!!
Der Händler ist in der Beweisschuld dass der Mangel nicht schon war--- geht nicht.
Meiner hat in den ersten 6 Monaten arg geblutet:
Scheinwerfer
KI
PDC Sensoren
Lackierung (Kotflügel)
Heckklappenschloss
Vielen Dank erstmal für die sehr hilfreichen Antworten!
Ich werde gleich am Montag mal beim Händler (bei dem ich den Wagen gekauft habe) anrufen und ihn nochmals auf die Sache ansprechen und dann wie oben beschrieben weiter verfahren...
Ich werde dann berichten wie es sich zugetragen hat!
Nochmals danke...
So ein Test kann nie alle Mängel feststellen:
Zum einen werden normalerweise nicht alle Komponenten und Funktionen eines Fahrzeugs getestet ... und zum anderen kann man meist nur den "aktuellen Zustand" (=läuft oder läuft nicht) feststellen. Ob eine Komponente aber schon einen (ab Werk bzw. ab Verkäufer) "im Keim" vorhandenen Schaden hat, der vielleicht 2 Monate später zum Ausfall führt, kann der TÜV/Dekra-Prüfer nicht abschließend feststellen.
Ich möchte natürlich 6502 ausdrücklich für den kompletten Beitrag Recht geben, o.a. Sachverhalt hatte ich leider außer Betracht gelassen!!!
Hallo Leute,
ich habe im September 2013 ein A6 4F gekauft also vor 2 Monate. Jetzt gibt die Led-Schlüsslicht den Geist auf mal geht mal geht nicht und fehler zeigt er auch nicht an! ich hab den Händler angesproche und er schreibt folgendes:
Sehr geehrter Herr ..........,
bei der Sachmangelhaftung geht es um Schäden die bereits bei Übergabe vorgelegen haben
und nicht um alle Defekte die innerhalb eines Jahres auftreten.
Wie sie selbst geschrieben haben ist seit kurzem ein Problem mit dem Rücklicht aufgetreten, also lag der Defekt nicht bei Übergabe vor.
Ich bitte um ihr Verständnis das wir bei solchen Beschädigungen von normalen Verschleißschäden ausgehen und wir keine Gewährleistung übernehmen.
was soll ich jetzt machen? brauche euren RAT! danke
In diesem Fall hat er wohl Recht... den eine defekte Glühlame bemängelt man ja auch nicht nach 3 Monaten wenn diese defekt ist.
Man könnte nun behaupten...na jaa..is ja LED und sollte ewig halten.... aber Leuchtmittel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen (auch LED`s)
Du bekommst aber günstig bei eBay Erstatz... auch einzeln zu bekommen
Als Du ihn gekauft hast, war es warm. Die Fehlfunktion tritt aber doch bestimmt erst jetzt auf wo die Temperaturen am sinken sind oder ;-)
Es war für Dich also damals nicht möglich zu erkennen das die Rückleuchten ein Kontaktproblem bei niedrigen Temperaturen haben.
Ich hab genau das selbe Problem bei der dritten Bremsleuchte. Da ich aber noch ein viel größeres Problem mit den Injektoren habe reklamiere ich die Bremsleuchte erstmal nicht.
Wenn wir schon dabei sind hänge ich gleich noch meine Frage dran.
Hab ich eine Chance die Injektoren beim Händler geltend zu machen?
Habe den Wagen vor 5 Wochen gekauft. Seit dem zwei Tankfüllungen gefahren. Gestern ist ein Freund hinter mir hergefahren und gemeint das er brutal weiß qualmt und stinkt wie ein alter Traktor. Heute MWB 72-77 ausgelesen. Werte zwischen -40 bis -60 bei allen 6 Injektoren. Also richtig fertig die Dinger.
Kann man davon ausgehen das die schon vor dem Kauf defekt waren? Oder kann ich das komplett vergessen weils Verschleißteile sind. Gebrauchtwagengarantie hab ich keine.
Edit: das mit den Leuchtmitteln was Senti schreibt klingt einleuchtend
Das Problem drittes Bremslicht ist bekannt... wenn Du es auf Gewährleistung bekommst dann lass es tauschen.
Injektoren gehen auch über Gewährleistung.... das stinken und weißrauch kann auch eine Dieselpartikelfilter Regenartion gewesen sein.... sollte Dein Kumpel nochmal auslesen (letzte Regeneration- km stand hinterlegt)
Wenn DU Deine Injektoren beanstanden möchtest dann solltest Du beim Händler (AUDI ?) unbedingt vom Weißrauch und unrundem Motorlauf berichten.... DENN NUR weil er schlechte Werte ausliest bekommst DU sie nicht getauscht. Habs hinter mir..... man muss Probleme "haben"- auf Wunsch wird nichts getauscht !
....und Deine Injektoren Werte sind echt mies...
Zitat:
Original geschrieben von shadowdiver
Als Du ihn gekauft hast, war es warm. Die Fehlfunktion tritt aber doch bestimmt erst jetzt auf wo die Temperaturen am sinken sind oder ;-)
Es war für Dich also damals nicht möglich zu erkennen das die Rückleuchten ein Kontaktproblem bei niedrigen Temperaturen haben.
Ich hab genau das selbe Problem bei der dritten Bremsleuchte. Da ich aber noch ein viel größeres Problem mit den Injektoren habe reklamiere ich die Bremsleuchte erstmal nicht.
Wenn wir schon dabei sind hänge ich gleich noch meine Frage dran.
Hab ich eine Chance die Injektoren beim Händler geltend zu machen?
Habe den Wagen vor 5 Wochen gekauft. Seit dem zwei Tankfüllungen gefahren. Gestern ist ein Freund hinter mir hergefahren und gemeint das er brutal weiß qualmt und stinkt wie ein alter Traktor. Heute MWB 72-77 ausgelesen. Werte zwischen -40 bis -60 bei allen 6 Injektoren. Also richtig fertig die Dinger.
Kann man davon ausgehen das die schon vor dem Kauf defekt waren? Oder kann ich das komplett vergessen weils Verschleißteile sind. Gebrauchtwagengarantie hab ich keine.
Edit: das mit den Leuchtmitteln was Senti schreibt klingt einleuchtend
ja genau wo ich ihn gekauft habe war es noch warm und jetzt kommen die fehler raus
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
In diesem Fall hat er wohl Recht... den eine defekte Glühlame bemängelt man ja auch nicht nach 3 Monaten wenn diese defekt ist.
Man könnte nun behaupten...na jaa..is ja LED und sollte ewig halten.... aber Leuchtmittel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen (auch LED`s)
Du bekommst aber günstig bei eBay Erstatz... auch einzeln zu bekommen
und was ist mit gebrauchtwagen garantie die ich dazu abgeschlossen habe? wird Sie die kosten übernehmen?
Danke für den Hinweis Senti. Nein ist leider kein Audi Händler. Der verkauft aber glaube ich im Auftrag vom Audi Zentrum Frankfurt.
DPF Regeneration habe ich auch zuerst gedacht. Da die aber bei bestimmter Drehzahl abläuft und der Qualm nur beim losfahren an einer Ampel oder so aufgetreten ist (wir waren in der Stadt bei Stop an Go unterwegs), denke ich das er zu dem Zeitpunkt nicht regeneriert hat. Ein Blick auf den Ölpeilstab läßt auch nix gutes erahnen. Pegel liegt etwa 1-1,5 cm über max. Letzter Ölwechsel bei 162tkm vor einem Jahr. Heute 172 tkm.
Meine Hoffnung ist, daß die extrem schlechten Werte ein eindeutiger Hinweis darauf sind, das die schon längere Zeit hinüber sind. Also auch schon vor dem Kauf. Ein erfahrener Gutachter sollte sowas ja eigentlich wissen, bzw. bei Audi recherchieren können. Hoffe ich zumindest mal.