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Garantieverlängerung / Anschlussgarantie Problem!
Hallo,
Ich fahre einen Superb T3, Bj 2016, ca. 42-43 tkm.
Ich habe meine Anschlussgarantie anscheinend um 3 Tage zu spät gekündigt. Somit ist die Anschlussgarantie laut Skoda Versicherung wirksam und kann nicht rückwirkend gekündigt werden. Aber ich sehe es nicht ein 900€ für ein Jahr zu zahlen. Wobei hingegen bei Skoda direkt die Anschlussgarantie ca. auf 600€ verläuft.
Zudem habe ich ja nicht bei kauf auf die Anschlussgarantie bestanden.
Hat da jemand Erfahrung und kann ich diesen Vertrag auflösen?
MFG & DANKE IM VORRAUS
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich fahre einen Superb T3, Bj 2016, ca. 42-43 tkm.
Ich habe meine Anschlussgarantie anscheinend um 3 Tage zu spät gekündigt.
Zitat:
Ich bin hier um Ausweglösung zu suchen und nicht um Dumme Sprüche zu hören die überflüssig sind. Danke.
Und dann machst Du andere an, die auf die Rechtslage hinweisen? Du kannst um Kulanz bitten, ansonsten musst Du zahlen.
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23 Antworten
Naja, prinzipiell sind Verträge darauf ausgelegt, nicht ohne Grund einseitig aufgelöst zu werden, das ist nun mal die Grundlage für jedes Vertragsgeschäft.
Wenn Skoda darauf besteht und nicht aus Kulanz z.B. bei einem langjährigen Kunden (oder Großkunden mit Firmenfuhrpark) die Verlängerung storniert, wirst Du die Kröte schon schlucken müssen.
Verträge und Fristen sind dafür da, um sie einzuhalten!
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 27. Februar 2019 um 17:57:01 Uhr:
Verträge und Fristen sind dafür da, um sie einzuhalten!
Ich bin hier um Ausweglösung zu suchen und nicht um Dumme Sprüche zu hören die überflüssig sind. Danke.
Zitat:
Ich fahre einen Superb T3, Bj 2016, ca. 42-43 tkm.
Ich habe meine Anschlussgarantie anscheinend um 3 Tage zu spät gekündigt.
Zitat:
Ich bin hier um Ausweglösung zu suchen und nicht um Dumme Sprüche zu hören die überflüssig sind. Danke.
Und dann machst Du andere an, die auf die Rechtslage hinweisen? Du kannst um Kulanz bitten, ansonsten musst Du zahlen.
Es gibt keine!
Wenn Du Dir das Auto nicht leisten kannst, dann musst Du es wieder verkaufen.
Ist aber bestimmt noch nichtmal bezahlt.................
Zitat:
@Cilgin_20GER schrieb am 27. Februar 2019 um 18:38:38 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 27. Februar 2019 um 17:57:01 Uhr:
Verträge und Fristen sind dafür da, um sie einzuhalten!
Ich bin hier um Ausweglösung zu suchen und nicht um Dumme Sprüche zu hören die überflüssig sind. Danke.
Wenn Du die damals beim Neuwagenkauf mitgebucht hast, dann hast Du die nun erstmal an der Backe. Andererseits müssen die auch zahlen, wenn denn ein Garantiefall in der Zeit eintritt.
Hier gab es keine dumme Sprüche, sondern es wurde auf die Rechtslage verwiesen. Auch wenn die so nicht gewünscht ist.
Zitat:
@Cilgin_20GER schrieb am 27. Februar 2019 um 17:40:06 Uhr:
Hat da jemand Erfahrung und kann ich diesen Vertrag auflösen?
Erfahrung ja und Auflösung nein.
Eine Ausweglösung wäre doch das Auto inkl.Garantievers.zu verkaufen.
Lässt sich die Vrrs.auf den Käufer übertragen?
Ist das überhaupt möglich?
Beim Verkauf an privat geht die Versicherung auf den Käufer über. Ist übrigens ein gutes Verkaufsargument.
Logisch, jetzt ärgert man sich über die (eventuell) unnütze Ausgabe. Ich fuhr früher eine BMW R 1200 RT und hab nach einigen Jahren auf die Garantieverlängerung verzichtet. Und dann flog mir das Getriebe auf der BAB auseinander und der Spaß (gab Kulanz) kostete mich rund 3x soviel, wie die Garantieverlängerung gekostet hätte. Bei der aktuellen K 1600 GT war ich schlauer, hab die Garantie jährlich verlängern lassen und im November knallte eine Kopfdichtung durch. Und ich hab keinen Pfennig dazu bezahlt....
Nimm es locker, vielleicht freust du dich irgend wann einmal richtig. Wenn dir 900,- € auf einmal zu viel sind, kannst du auch monatlich zahlen.
Danke leutz.
Ja die Rechtslage ist mir durchaus bewusst. Aber es könnt ja sein das jemand Erfahrung damit hat & es doch ein Ausweg gibt. Da es wirklich ergerllich ist.
Kannst ja mal nach schaun was man bei der Gehaltsgruppe -E12 verdient. ^^
Für die Kommentare die vom thema abweichen möchte ich mich nicht weiter rechtfertigen müssen da diese hier unrelevant sind. Es tut mir leit wen man meine Antwort als etwas zu direkt gewählt war. Ich suche nur eine Lösung. Und bedanke mich bei euch allen die dazu etwas beitragen & sich äußern.
Ich bitte auch beim Thema zu bleiben.
Schau mal in die Vertragsbedingungen, vermutlich XIV Nr. 2. Steht aber nirgends, dass du dann den Rest der Jahresprämie zurück bekommst.
Wahrscheinlich kannst du doch wie in fast jeder Versicherung im Schadensfall kündigen. Also guck dir dein Auto genau an. Irgendeine Kleinigkeit wird sich finden lassen, bestimmt, und wenn nur ein Fensterheberknopf lockerer ist als der andere, Abnutzung am Lenkrad, was weiss ich. Ich rede ausdrücklich nicht davon, etwas zu konstruieren, sondern einen Garantiefall zu suchen und wenn er noch so klein ist. Den meldest Du an und dann kündigst du. Vorher aber bitte im Vertragswerk lesen, ob das wirklich geht
Im VAG Konzern scheint es aber auch unterschiedliche Auslegungen mit der Verlängerung der Garantie zu geben. Bei unserem Audi hatte ich nach Ablauf der ersten drei Jahre bin ich davon ausgegangen, dass es wie bei unseren ehemaligen VW UP automatisch verlängert wird. Dies war nicht der Fall.