Garantieverlängerung?
Fakt: 300 CDi, EZ 11/2011, 90 000 km und noch Sterne Garantie bis November.
Lohnt sich eine Verlängerung für 598,00 Euro?
Oder eben mit dem Restrisiko leben?
Ich würde für einen Fahrrad-Heckträger gerne eine AHK nachrüsten lassen, bei MB entsprechend teuer.
Wenn ich jedoch die Garantieverlängerung abschliesse, kann ich damit nicht zu einer freien Werkstatt.
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17 Antworten
Meiner Meinung durchaus für 1 weiteres Jahr noch sinnvoll für den Fall der Fälle. Natürlich kann man nicht voraussagen, ob du oder ob du nicht die Garantie in dem Jahr in Anspruch nehmen musst.
Warum kansst du die AHK dann nicht in einer freien Werkstatt machen lassen? Du verlierst doch nicht deine Gsrantie deswegen.
Ich lasse immer wieder nicht Garantie relevante Sachen in einer freien Werkstatt machen...
Was hat Garantie mit der AHK zu tun? Wieso sollst Du diese nicht von einer freien Werkstatt anbringen lassen können - von mir aus auch Nachbau. (Wo es doch Hauptsächlich zur Nutzung für einen Fahrradträger geht)
Denke nicht daß deshalb eine Garantie fürs Auto erlischt bzw. keine Verlängerung mehr möglich ist.
das einzige wo der Hersteller keine Garantie übernimmt bei nachträglichen Anbau einer AHK wird der Motor sein,hier setzt der Hersteller vorraus das bei nachträglichen Einbau der AHK der große Kühlerlüfter verbaut werden muss,sonst erlischt die Garantie auf den Motor
Zitat:
@Bastler-TT schrieb am 3. Oktober 2017 um 13:05:57 Uhr:
das einzige wo der Hersteller keine Garantie übernimmt bei nachträglichen Anbau einer AHK wird der Motor sein,hier setzt der Hersteller vorraus das bei nachträglichen Einbau der AHK der große Kühlerlüfter verbaut werden muss,sonst erlischt die Garantie auf den Motor
Und den Lüfter darf eine andere Werkstatt nicht einbauen?
Hab auch mal gelesen daß bei den größeren Motoren auch schon der gr. Lüfter drinn sein soll.
Früher waren das noch Zeiten - da wurde nicht derart gespart daß jede kleinste Änderung der Aerodynamik und Last gleich einen Umbau im Motorraum nach sich zog, damit nicht gleich der Motor kaputt geht.
Da konnte jeder 70PS Benziner mit ner AHK ausgesattet werden....
Das gleiche von mir: warum sollte der fachgerechte Einbau der AHK und eines vllt. dann nötiger größeren Kühlerlüfters durch eine freie Werkstatt zum Erlöschen der Garantie führen?
Erschliesst sich mir nicht.
Ich habe z.B. Die Bremsen vor 10.000km in einer freien Werkstatt machen lassen (Scheiben und Klötze hi + vo). Diese sind, da Verschleiß, sowieso nicht von der Garantie gedeckt. Jetzt war bei 66.000 LL der rechte Bremssattel defekt. Bremssättel sind durch Garantie gedeckt. Austausch beider Bremssättel vorne wurde von Garantie übernommen. Dass die Bremsen vorher von einer freien Werkstatt getauscht worden sind, hat keinerlei Rolle gespielt.
Na MB sorgt halt etwas für Verunsicherung - weshalb "sehr vorsichtige" dann halt wirklich "alles" von MB machen lassen. Ziel erreicht!
hnsichtlich des stärkeren Lüfters muss man sagen stimmt! hatte ich am w211. aber zum w212 ürd ich mal höflich fragen.
Meines Wissens haben die 6 Zylinder den großen Lüfter ab Werk sowieso schon drin
Hallo - hatte die Garantieverlängerung zu diesem o.g. Preis und finde diese schlicht überflüssig, denn MB bittet so oder so zur Kasse. Das ist meine Erfahrung mit dem kleingedruckten Ausschlüssen - vorher genau lesen rechnet sich.
Zitat:
Ich habe z.B. Die Bremsen vor 10.000km in einer freien Werkstatt machen lassen (Scheiben und Klötze hi + vo). Diese sind, da Verschleiß, sowieso nicht von der Garantie gedeckt.
Folglich könnte ich meine Scheiben und Beläge vorne auch in der freien Werkstatt machen lassen.
Zitat:
@calador1000 schrieb am 3. Oktober 2017 um 20:36:58 Uhr:
Zitat:
Ich habe z.B. Die Bremsen vor 10.000km in einer freien Werkstatt machen lassen (Scheiben und Klötze hi + vo). Diese sind, da Verschleiß, sowieso nicht von der Garantie gedeckt.
Folglich könnte ich meine Scheiben und Beläge vorne auch in der freien Werkstatt machen lassen.
Ganz genau und einiges anderes mehr auch.
Zwecks Garantie ist eigentlich nur die Einhaltung des normalen Service bei MB unabdingbar. Alles andere an "Verschleißteilen" was zwischenzeitl. Kaputt geht, kann man woanders od. selbst Erledigen.
Nun ja, überflüssig sehe ich die Möglichkeit zur Garantieverlängerung nicht an. Bis 100.000km LL kann sie sich durchaus rechnen, aber natürlich muss das jeder für sich selbst entscheiden.
Bei meinem S211 ging die Geschichte damals pari aus, bei meinem S212, den ich jetzt 3 Jahre fahre, verhält sich die Sache schon anders. Hier hatte ich bis heute sage und schreibe an die 10.000€ Garantie relevante Reparaturen und habe jetzt wieder, so wie es aussieht, ein größeres Problem mit der Airmatic.
Aber es verhält sich doch so mit jeder Versicherung. Brauche ich sie nicht, ärgere ich mich vllt. wg. den gezahlten Beiträgen. Brauche ich sie, bin ich froh, wenn ich sie habe und sie die dementsprechende Leistung erbringt.
Noch eine Frage- muss die HU bei MB abgenommen werden für die G.-Verlängerung oder fahre ich da einfach bei MB vorbei und beantrage/kaufe die G.-Verlängerung.
Sorry aber in den Unterlagen finde ich nur die Angaben zu den regelmäßigen Inspektionen und HU als Voraussetzung.
HU kannst Du immer selbst vornehmen, das muss keinesfalls bei MB stattfinden. Allerdings machen die schonmal günstigere Angebote in Verbindung mit einem KD. Einfach Preise vergleichen.