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Gartenmauer kaputt
oh je .. ich habe hier irgendwo schon mal was von Versicherungen gelesen
vielleicht verschiebt diesen Beitrag mal jemand in den richtigen Bereich falls daneben
Zur Sache:
Bei uns ist jemand in die Gartenmauer gefahren und hat einen Schaden von rund 1000.-€ verursacht. Natürlich ist derjenige Fahrerflüchtig. Der Schaden wurde aufgenommen und den Vorgang wollte ich meiner Wohngebäudeversicherung melden, aber logischerweise bin ich da an völlig falscher Adresse.
gibt es überhaupt eine chance da Geld erstattet zu bekommen .. sonst muss ich den Urlaub streichen wegen so einem Vollidioten
hoffe hier mal auf hilfreiche Antworten und danke im voraus
de fletch
Beste Antwort im Thema
Bitte keine Anstiftung zu Versicherungsbetrug, ok?
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37 Antworten
Nur die Versicherung des Verursachers bzw. dieser selber kann für den Schaden aufkommen. Da wird dein Urlaub wohl oder übel auf Balkonien stattfinden.
Wenn es dein Haus ist und du eine Hausratversicherung hast, versuche das ganze als einen missglückten Einbruchsversuch dazustellen.
Bitte keine Anstiftung zu Versicherungsbetrug, ok?
ich habe gelesen dass es nen fonds gibt für Autofahrer bzw. Autos die von Unfallflüchtigen angeschüsselt wurden, da ist mit meinem Fall wohl auch nicht ranzukommen, oder?
nein, Versicherungsbetrug geht gar nicht und die Story müsste derart absurd sein, dass man mir nie wieder ein Wort glauben würde.
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Wenn es dein Haus ist und du eine Hausratversicherung hast, versuche das ganze als einen missglückten Einbruchsversuch dazustellen.
Ja ne, is klar. Und auf dem Foto ist dann auch die offene Hofeinfahrt zu sehen. Nicht mal mit viel Fantasie glaubt dir das irgendeiner. Zudem ja auch jeder "Eierdieb" heutzutage versucht, lautlos mit ner Ramme durch die 1.2m hohe Mauer zu kommen, wo man locker drüber hüpfen könnte.
Zumal Einbruchversuch nicht reicht. Die Hausrat zahlt nur, wenn etwas gestohlen wurde. Mal nur so am Rande.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von fletch37
ich habe gelesen dass es nen fonds gibt für Autofahrer bzw. Autos die von Unfallflüchtigen angeschüsselt wurden,
Richtig, aber nur wenn Du oder dein Wägelchen "angeschüsselt" wurden.
Eine Gartenmauer gehört nicht zu diesem Kreis.
Hier hilft nur die Auffindung des Unfallflüchtigen, und daß das verurachende Fahrzeug versichert war.
Wie wäre eigentlich die Sachlage, wenn der TE selbst und nicht ein anderer gegen die Mauer gefahren wäre?
Würde so etwas die (falls vorhandene) Vollkasko übernehmen?
Bei einer Hochstufung müsste man dann natürlich mal nachrechnen, was günstiger wäre...
Was soll die hypothtische Frage? Da sehe ich keinen Zusammenhang!! Klar, in der VK sind solche Fälle abgedeckt, kann ja jedem mal passieren. Aus Jux und Tollerei wird man es wohl bleiben lassen - das schöne Auto
naja über die schönheit meines schrottomobils kann man sich trefflich streiten
nein, auch Selbstverursachung glaubt mir keiner. Die Hofeinfahrt liegt 20m von der Unfallstelle entfernt, und die Unfallstelle selbst liegt gegenüber einer Stichstraße wo alle Nase lang mal ein LKW reinzirkelt, dabei ist davon auszugehen, dass es einer dieser beiseite geschoben hat. So wird es auch im Polizeibericht gemutmaßt. Wir haben dieses Drama mit den LKW einige Male beobachtet und sie haben wirklich Schwierigkeiten dort rauszukommen.
Zitat:
Original geschrieben von fletch37
Bei uns ist jemand in die Gartenmauer gefahren und hat einen Schaden von rund 1000.-€ verursacht.
Der Schaden erscheint mir etwas hoch gegriffen angesichts der Tatsache, daß der Täter anschließend noch mit dem Verursacherfahrzeug flüchten konnte.
Wer hat denn die Schadenshöhe taxiert?
Kannst du mal ein Foto von dem Schaden hier einstellen?
Manche bauen ja erst eine Mauer, damit der Zaun nicht dauernd erneuert werden muss? Die Mauer sollte man wohl selber hinkriegen!?!
Vor allem sollte man beim Bau der Mauer auf keinen Fall an der Armierung sparen. Und nicht mauern, sondern eine Schalung bauen und in einem Stück aus Beton gießen.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Davidoff
Wie wäre eigentlich die Sachlage, wenn der TE selbst und nicht ein anderer gegen die Mauer gefahren wäre?
Würde so etwas die (falls vorhandene) Vollkasko übernehmen?
Bei einer Hochstufung müsste man dann natürlich mal nachrechnen, was günstiger wäre...
Nur wenn die Vollkasko auch Eigenschäden umfaßt, was nicht die Regel ist. Wenn man zudem einen Rabattretter oder -schutz genießt, wäre das eigene Mißgeschick weitaus weniger tragisch als ein fremdverschuldetes Trara ohne greifbaren Schuldigen.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Nur wenn die Vollkasko auch Eigenschäden umfaßt, was nicht die Regel ist.
Der eigendliche Sinn der Vollkasko ist es Eigenschäden zu bezahlen, allerdings nur die am Fahrzeug. Für die Mauer wäre dann die Haftpflicht zuständig, die aber selten Eigenschäden zahlt.