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Gasanlage deinstallieren, um Prüfgebühr zu sparen

Themenstarteram 17. Juni 2009 um 10:59

Hallo,

einmal jährlich im Sommer benutze ich meinen alten WW und brauche dabei kein Gas. Die eingebauten Geräte (2-Flammen-Herd, Heizung) sind

für mich überflüssig. Nur den Kühlschrank (Gas-, 12 V- und 230 V-Betrieb)

benutve ich über 230 V.

Weiß jemand, was ich tun muß, damit der TÜV keine Gasprüfung mehr

verlangt (will natürlich möglichst wenig ausbauen müssen) ?

Danke schon mal im Voraus!

MfG

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2009 um 20:32

Also:

Gasanlage "unbrauchbar" machen: Am einfachsten wohl, in dem man den Gasschlauch abschraubt und statt dessen einen Blindstopfen setzt.

Prüfungspflicht: Nur weil der TÜV bei der HU keine Gasprüfung sehen will bedeutet das noch lange nicht, dass die Gasprüfung beim Wohnwagen keine Pflicht ist. Auch wenn einige dies immer wieder behaupten. Die Verpflichtung zur Gasprüfung ergibt sich auch noch aus einer Reihe weiterer Vorschriften wie z. B. der GGVSE, und im Falle einer Schadens bzw. wenn das Zivilrecht greift, dann sieht es ohne Gasprüfung eh ziemlich schlecht aus. Auch im Falle eines Brandschadens (Kaskoschaden) hat man ohne Gasprüfung schlechte Karten.

Prüfbuch: Einen Gasprüfer, den ein nicht vorhandenes Prüfbuch vor Probleme stellt, würde ich erst einmal Fragen ob er auch sicher ist die erforderliche Genehmigung zu haben. Ich habe eigentlich immer min. 10 Blanko-Prüfbücher in meinem Prüfkoffer. Und 5 € für ein neues Prüfbuch halte ich für einen stolzen Preis.

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24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von eumueller

Hallo,

einmal jährlich im Sommer benutze ich meinen alten WW und brauche dabei kein Gas. Die eingebauten Geräte (2-Flammen-Herd, Heizung) sind

für mich überflüssig. Nur den Kühlschrank (Gas-, 12 V- und 230 V-Betrieb)

benutve ich über 230 V.

Weiß jemand, was ich tun muß, damit der TÜV keine Gasprüfung mehr

verlangt (will natürlich möglichst wenig ausbauen müssen) ?

Danke schon mal im Voraus!

MfG

Einfach sagen, wenn man vom Herrn Prüfer nach der (möglichen) Gasprüfung gefragt werden sollte: `Nein, ich mag die Gasprüfung nicht´(weil, die ist keine Pflicht)!

am 17. Juni 2009 um 13:47

Ohne Gasprüfung bekommt ein WoMo keinen TÜV !

Die Gasprüfung kostet 25-30 Euro. Warum ausbauen ? Du müßtest alles entfernen, was mit Gas zu tun hatte.

Themenstarteram 17. Juni 2009 um 14:08

Hallo,

danke für die schnellen Antworten!

Nochmal zur Klarstellung:

1.) Mir hat man beim TÜV vor 2 Jahren auch gesagt, daß die GU Pflicht

ist.

2.) Den Kühlschrank lasse ich ausschließlich über 230 V laufen (für

Strom muß ich ohnehin einen Pauschalpreis pro Tag bezahlen),

und nicht etwa über die 12-V-Anlage.

3.) Ich rechne damit, daß man bei uns in D gewisse "Beweise" dafür

liefern muß, daß eine Gasanlage oder auch nur Reste davon NICHT

mehr genutzt werden (vielleicht ein Siegel auf den Gaszuleitungen

;-) oder sowas...).

,

Weiß noch jemand mehr dazu?

MfG

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

Ohne Gasprüfung bekommt ein WoMo keinen TÜV !

Die Gasprüfung kostet 25-30 Euro. Warum ausbauen ? Du müßtest alles entfernen, was mit Gas zu tun hatte.

womo ist pflicht, beim wohnwagen allerdings nicht. der vorbesitzer meines ww hat nie eine gasprüfung machen lassen und dem tüv ists egal! jetzt das grosse aber es gibt campingplätze, die man nur mit gültiger gasprüfung nutzen darf. ich würde die prüfung machen lassen. es sind je nach gegend 30-40 € und das alle 2 jahre. in berlin hab ich 45 € mit prüfheft bezahlt.

ps: kühlschrank soll wohl kälter im gasbetrieb werden und ist mit sicherheit kostengünstiger.

Themenstarteram 17. Juni 2009 um 14:44

Hallo,

hab´ noch was nachzutragen: Habe gelesen, daß der TÜV generell eine Gasanlagen-Prüfung verlangt --- mit Ausnahme von Baden-Württemberg,

wo das Fehlen nur als "Leichter Mangel" gewertet wird. Ansonsten muß

eine HÖCHSTENS 1 JAHR ALTE Bescheinig. vorliegen (sonst neue Pr.

fällig).

MfG

Zitat:

Original geschrieben von eumueller

Hallo,

hab´ noch was nachzutragen: Habe gelesen, daß der TÜV generell eine Gasanlagen-Prüfung verlangt --- mit Ausnahme von Baden-Württemberg,

wo das Fehlen nur als "Leichter Mangel" gewertet wird. Ansonsten muß

eine HÖCHSTENS 1 JAHR ALTE Bescheinig. vorliegen (sonst neue Pr.

fällig).

MfG

Hmmm, ich möchte mich der Aussage meines Vorredners, eines gewissen Herrn Toon2006 inhaltlich vollumfänglcih anschließen.

BTW: Ich war in diesem Jahr am 8. Juni bei der TÜV-Abnahme in Bayern mit meinem WW und wir haben uns über die Gasabnahme unterhalten.

Unterhalten deshalb, weil ich mein verdammtes Gasbuch nicht finden kann.

... es ist, wie besprochen, nicht für den TÜV zwingend.

Auf meinem WW ist letze Woche die HU gemacht worden und der "GasTüV" ist schon seit 2 Jahren abgelaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

 

Hmmm, ich möchte mich der Aussage meines Vorredners, eines gewissen Herrn Toon2006 inhaltlich vollumfänglcih anschließen.

:) warum so förmlich :) ...

bin der karsten

ist aber schon erstaunlich, das es keine eindeutige regelung zugeben scheint. hab das netz mal durchforstet und bin zu keinem zufriedenstellenden ergebnis gekommen. nicht einmal die stvzo hat da was eindeutiges zu bieten... vielleicht haben wir ja einen richtigen fachmann hier, der uns eine antwort drauf geben kann! wie gesagt als ich den ww übernommen hab war eine plakette von 2002 drauf und die hu war letztes jahr fällig. gasprüfung hab ich vor ein paar wochen machen lassen, da ich mir einen neuen herd eingebaut hab.

Gaprüfung ist keine plicht beom WoWa, es gibt nur CP die das verlangen. aber das sagten dir ja schon einige

am 17. Juni 2009 um 17:01

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

Ohne Gasprüfung bekommt ein WoMo keinen TÜV !

Die Gasprüfung kostet 25-30 Euro. Warum ausbauen ? Du müßtest alles entfernen, was mit Gas zu tun hatte.

Sorry, ich habe mich vertan,ich war vom WoMo ausgegangen !

Der Wowa braucht keine Gasprüfung !

HAB WAS GEFUNDEN!!! HIER KLICKEN so wie ich´s gesagt hab: bei ww nicht erforderlich, es wird nur eine zusätzliche bemerkung im hu-bericht angefügt.

Zitat:

Original geschrieben von Toon2006

HAB WAS GEFUNDEN!!!

so wie ich´s gesagt hab: bei ww nicht erforderlich, es wird nur eine zusätzliche bemerkung im hu-bericht angefügt.

Was dann im Schadensfall versicherungstechnische Konsequenzen nach sich zieht. Und das wird teuer!!

Leider kann ich nichts dazu sagen, wieweit die Demontage gehen muß! Am besten einen Gasprüfer fragen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

 

Was dann im Schadensfall versicherungstechnische Konsequenzen nach sich zieht. Und das wird teuer!!

wenn du meinst, dass wenn die kiste in die luft fliegt bei benutzung einer nicht geprüften gasanlage, wirst du recht haben. bedenke aber, dass so wieso nicht die kfz-haftpflicht greift, sondern nur eine camping- bzw reiseversicherung o.ä.!

Zitat:

Original geschrieben von Toon2006

dass so wieso nicht die kfz-haftpflicht greift, sondern nur eine camping- bzw reiseversicherung o.ä.!

Nicht eher die Hängerhaftpflicht oder Privathaftpflicht? Und die (egal wer) greifen dann zu und nehmen Dich wg grober Fahrlässigkeit, bedingtem Vorsatz oder Vorsatz in Regress!

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