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Gasprüfbescheinigung

Moin,
ich habe folgendes Problem, wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich überhaupt ein Problem habe...
Mein WoWa (Gösser EZ´76) muss diesen Monat zum TÜV (den wird er wohl auch ohne Mängel bekommen). Bei der Gelegenheit möchte ich natürlich auch die Gasanlage überprüfen lassen. Die angebrachte Plakette ist auf 2006 datiert. In dem Jahr hatte ich den Wagen gekauft. Letzte Jahr waren damit wir nicht mit unterwegs, aber egal...:-((
Jetzt hab ich von einem gelben Heft gelesen, in den sämtliche Ergebnisse vorheriger Gasprüfungen notiert werden sollten, und auch die verbauten Teile der Gasanlage aufgeführt sein sollen.
So ein Heft hab ich nicht!!!
Nun, da es mein erster WoWa ist, war ich mir der Sache (gelbes Heft) zum Zeitpunkt des Kaufes nicht bewußt.
Hab ich nun beim TÜV bzw. bei der Überprüfung der Anlage mit Unannehmlichkeiten zu rechnen...?
Bzw. kann mir der gute Mann (oder Frau) mir ein neues Heft ausstellen...?
PS: den Vorbesitzer kann ich leider nicht mehr ermitteln, der ist weggezogen.
...hoffentlich nicht auf Grund des Verkaufes...:-))

Beste Antwort im Thema

Schon wieder was Falsches als Weisheit und ohne jeden Beleg behauptet.
Gasgeräte dürfen auch während der Fahrt benutzt werden, wenn das Fahrzeug vor der Neuregelung 2006/7 erstmals zugelassen wurde. Ob das sehr klug ist, ist ein völlig anderes Thema. Eine Betriebsanleitung kann das einschränken (meine tut es nicht).
Und für alle gilt das, wenn eine Schlauchbruchsicherung nach Vorschrift eingebaut/nachgerüstet wurde (das ist nicht die billige, einfügbare Schlauchbruchsicherung). Also nur dort informieren, wo man der Antwort Glauben schenken kann. Zum Beispiel bei Fachfirmen oder durch Lesen der Norm selbst (findet man im Internet - natürlich).
Warum bei der HU ein Unterschied WoWa/WoMo gemacht wird, weiß ich nicht. Die Begründung weiter oben ist auf jeden Fall falsch, den gasbetriebene Geräte dürfen - abhängig vom Zulassungsjahr bzw. technischen Stand - sehr wohl in Fahrt betrieben werden.
Campingplatzbetreiber (manche) verlangen das häufig von den Dauercampern (weil ich keiner bin, hat das noch niemals jemanden interessiert). Dass Versicherungen das verlangen, ist mir neu. Wie ich aber schrieb, kann ich mir vorstellen (ich behaupte also nicht, es zu wissen), dass es im Brand-Schadensfall ohne Prüfung Ärger gibt. Mir ist kein solcher Fall bekannt. Entspräche aber der allgemeinen Vorgehensweise bei Versicherungsfällen, wenn Normungsvorschriften wie Überprüfungen nicht eingehalten werden und als Schadensbeitrag herangezogen werden können.
Was lernen wir aus diesen "Fach"-thread? Am Besten nichts.

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29 Antworten

Der Gasprüfer wird dir einfach ein neues gelbes Heft geben!
So (und im Peis der Gasprüfung enthalten) war es jedenfalls bei mir.
Gruß
navec

Zitat:

Der Gasprüfer wird dir einfach ein neues gelbes Heft geben!

...und Du kannst - wenn Du magst - ihm dabei etwas helfen, wenn Du vorher schonmal Hersteller, Typ und Seriennummer der verbauten Gasgeräte auf einen Zettel schreibst.

Gruß Walter

Zitat:

...und Du kannst - wenn Du magst - ihm dabei etwas helfen, wenn Du vorher schonmal Hersteller, Typ und Seriennummer der verbauten Gasgeräte auf einen Zettel schreibst.
Gruß Walter

...das hört sich doch schonmal garnicht so schlecht an...hatte schon die Stilllegung der Anlage beführtet!!

Welche Teile meinst du denn...?

OK, die Standheizung ist klar, aber wie sieht das beim Kocher aus?

Gehören die Zusteller auch dazu?

nochmals vielen Dank!!!

die Seriennummer ist nicht relavant es kommt vielmehr auf die DVGW bzw. CE Nummer an. Ich würde Deinen Prüfer das feststellen der Nummer überlassen. Oftmals sind die Nummern bei solch "alten Fahrzeugen " auch nicht mehr feststellbar was aber grundsätzlich kein Problem darstellt. Fahr zur Gasprüfung und lass Dir sagen was gemacht werden muss.
Mit freundlichen Grüssen
r.n.

Zitat:

Original geschrieben von Der Westfale


Moin,
ich habe folgendes Problem, wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich überhaupt ein Problem habe...
Mein WoWa (Gösser EZ´76) muss diesen Monat zum TÜV (den wird er wohl auch ohne Mängel bekommen). Bei der Gelegenheit möchte ich natürlich auch die Gasanlage überprüfen lassen. Die angebrachte Plakette ist auf 2006 datiert. In dem Jahr hatte ich den Wagen gekauft. Letzte Jahr waren damit wir nicht mit unterwegs, aber egal...:-((
Jetzt hab ich von einem gelben Heft gelesen, in den sämtliche Ergebnisse vorheriger Gasprüfungen notiert werden sollten, und auch die verbauten Teile der Gasanlage aufgeführt sein sollen.
So ein Heft hab ich nicht!!!
Nun, da es mein erster WoWa ist, war ich mir der Sache (gelbes Heft) zum Zeitpunkt des Kaufes nicht bewußt.
Hab ich nun beim TÜV bzw. bei der Überprüfung der Anlage mit Unannehmlichkeiten zu rechnen...?
Bzw. kann mir der gute Mann (oder Frau) mir ein neues Heft ausstellen...?
PS: den Vorbesitzer kann ich leider nicht mehr ermitteln, der ist weggezogen.
...hoffentlich nicht auf Grund des Verkaufes...:-))

Hallo,

hatte mit meinen Wohnmobil das gleiche Problem.

War aber keines, da ich ein neues "gelbes" Gasbuch mit alle Auflistungen sowie der Prüfung für 25€ bekam.

mfg

Winni

Braucht man eine Gasprüfbescheinigung auch dann, wenn man einen fest eingebauten Gastank nur zum Kochen hat?

Zitat:

@lx1cw schrieb am 1. Juli 2015 um 14:42:31 Uhr:


Braucht man eine Gasprüfbescheinigung auch dann, wenn man einen fest eingebauten Gastank nur zum Kochen hat?

Gastank -> Gas -> Prüfung!

Ist das nicht logisch?

Zitat:

@lx1cw schrieb am 1. Juli 2015 um 14:42:31 Uhr:


Braucht man eine Gasprüfbescheinigung auch dann, wenn man einen fest eingebauten Gastank nur zum Kochen hat?

Moin,
das ist alles hinterlegt in der
DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"
Absatz 7.1 ist für die Prüfungen interessant…..
Und bei WoMo’s ist das Pflicht,
während bei WoWa es das nicht ist…..

Hatte mal selbiges Problem mit dem heftchen und der Prüfer wollte unbedingt alle Papiere von den Geräte für die Neuausstellung vorliegen haben.

Zitat:

@DerMeisterSpion schrieb am 2. Juli 2015 um 07:02:54 Uhr:


Hatte mal selbiges Problem mit dem heftchen und der Prüfer wollte unbedingt alle Papiere von den Geräte für die Neuausstellung vorliegen haben.

Weil er zu Faul / zu bequem war selbst danach zu schauen, obwohl das seine Aufgabe gewesen wäre!

Also immer wieder neu, die Gasprüfung hat bei Wohnwagen nichts mit dem TÜV zu tun, die geht dem gar nichts an, außer man will sie bei ihm machen. Wohnwagen müssen keine Gasprüfung machen, SOLLTEN sie aber sonst gibt es evtl Probleme mit manchen Campingplätzen und vor allem dient es der eigenen Sicherheit.
Ich habe eine aktuelle Gasprüfung, aber ich hatte noch NIE ein „gelbes Heft”.
Bei Wohnmobilen jedoch ist es Vorschrift, die MÜSSEN eine Gasprüfung haben und wahrscheinlich auch irgendein „gelbes Heft”.
Dem TÜV ist deine Gasanlage beim WohnWAGEN völlig wurscht!

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 3. Juli 2015 um 00:11:55 Uhr:


Also immer wieder neu, die Gasprüfung hat bei Wohnwagen nichts mit dem TÜV zu tun, die geht dem gar nichts an, außer man will sie bei ihm machen. Wohnwagen müssen keine Gasprüfung machen, SOLLTEN sie aber sonst gibt es evtl Probleme mit manchen Campingplätzen und vor allem dient es der eigenen Sicherheit.
Ich habe eine aktuelle Gasprüfung, aber ich hatte noch NIE ein „gelbes Heft”.
Bei Wohnmobilen jedoch ist es Vorschrift, die MÜSSEN eine Gasprüfung haben und wahrscheinlich auch irgendein „gelbes Heft”.
Dem TÜV ist deine Gasanlage beim WohnWAGEN völlig wurscht!

Hi Taxler,

ich gebe dir zum Teil Recht.

Die Aussage: "Ich hatte noch NIE ein „gelbes Heft” trifft mich dann doch ein wenig. Normalerweise MUSS dieses gelbe Prüfbuch bei der Auslieferung eines neuen Wohnwagens mit dabei sein. In diesem Prüfbuch werden alle gasrelevanten Teile dokumentiert (Hersteller und Seriennummern, sowie DVGW-Nummern).

Aber du hast auch Recht, dass es beim WW keine TÜV-Relevanz gibt und somit werden die Meisten erst wach, wenn sie einmal von einem Campingplatz abgelehnt wurden.

So ein Prüfbuch bekommst du tatsächlich von deinem Gasanlagenprüfer auch neu ausgestellt. Ist für den halt ein wenig Mehraufwand, weil er unter Umständen die passenden Nummern an den eingebauten Geräten erst suchen muss.

Aber letztendlich ist genau das seine Aufgabe.

Wir brauchen auch ein neues Buch.
Der Händler hatte wohl zeitgleich zwei Eifelland ausgeliefert und die Bücher vertauscht.
Somit konnte er uns das richtige auch nicht mehr geben.
Den anderen Besitzern ist es wahrscheinlich gar nicht aufgefallen.
Mir fiel bereits die falsche Typenbezeichnung des WW auf und spätestens bei Kühlschrank wurde ich stutzig, da bei uns ein Thetford verbaut ist und kein Dometic.

Moin zusammen,
mal ein bischen geraderücken:

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 3. Juli 2015 um 00:11:55 Uhr:


Ich habe eine aktuelle Gasprüfung, aber ich hatte noch NIE ein „gelbes Heft”.

Das gelbe Heft wird von einigen Prüfern ausgestellt ( bei mir letztens der GTÜ-Man) während die DEKRA ein entsprechend gefülltes Datenblatt bei der Prüfung ausdruckt.
Übrigens hat mir das gelbe Heftchen dann noch € 3,00 gekostet......

Zitat:

@jobo2811 schrieb am 3. Juli 2015 um 08:14:29 Uhr:


Die Aussage: "Ich hatte noch NIE ein „gelbes Heft” trifft mich dann doch ein wenig. Normalerweise MUSS dieses gelbe Prüfbuch bei der Auslieferung eines neuen Wohnwagens mit dabei sein. In diesem Prüfbuch werden alle gasrelevanten Teile dokumentiert (Hersteller und Seriennummern, sowie DVGW-Nummern).
So ein Prüfbuch bekommst du tatsächlich von deinem Gasanlagenprüfer auch neu ausgestellt. Ist für den halt ein wenig Mehraufwand, weil er unter Umständen die passenden Nummern an den eingebauten Geräten erst suchen muss.
Aber letztendlich ist genau das seine Aufgabe.

Das gelbe Heft wird evtl. vom Händler zusätzl. mitgegeben, ist aber keine Pflicht.
Bei unserem FENDT aufgeführt waren die Daten der verbauten Gasgeräte in einem Formblatt:
Neuinstallation/Erstabnahme von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
Prüfbescheinigung nach DVGW Arbeitsblatt 607
Konformitätsbescheinigung nach DIN EN 1949"

welches dann bei der nächsten Gasprüfung als Grundlage für die ensprechenden Prüfbücher genommen werden.
Tipp von meinem GTÜ-Mann:
Eigentlich sind nur 2 Prüfungen durch die Spaltenvorgabe möglich.
Er hat aber die erste Prüfung, die in dem neuen Heft eingetragen wurden, links neben die Spalten eingetragen, so dass man das Heftchen 2 Jahre länger nutzten kann.
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