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Gasprüfplakette
Hallo, ich habe ein neues Wohnmobil und man sprach mich jetzt, auf einem Stellplatz, wegen einer gültigen Prüfplakette für meine Gasanlage an. Ich habe aber keine. Nach einem Anruf beim Händler sagte man mir, daß es bei einem neuen Wohnmobil keine Plakette gibt. Die würde erst nach der ersten Untersuchung ausgehändigt. Stimmt das ?
Beste Antwort im Thema
Hallo,
generell bekommt jedes Neufahrzeug, das vom Hersteller an den Handel geliefert wird, eine Erstabnahmebescheinigung. Zudem wird eine Prüfplakette angebracht.
Anders ist es bei Fahrzeugen, die ohne Gasdruck-Regleranlage an den Handel ausgeliefert werden, weil der Händler diese nach Kundenwunsch selbst einbaut. Hier ist der Händler in der Pflicht. Er muss dann die Plakette am Fahrzeug anbringen.
Viele Grüße
Truma Service
27 Antworten
Normalerweise kann kein Wohnmobil ohne eine gültige Gasprüfung zugelassen werden (und bekommt evtl. auch kein Tüv).
Es kann sein, da ers ja ein neues WoMo ist, dass es bei der Werksprüfung keine Plakette gibt.
ACHTUNG: Böse Falle: Kommt es wegen zu alter Schläuche (10 Jahre ab aufgedrucktem Produktionsdatum) zu einem Brand, zahlt die Versicherung wegen Grobfahrlässigkeit nicht.
Also ab Werk gibt es ein Gelbes Heft oder gelbes Papier für die erstinbetriebnahme. Die Zählt als Prüfplackette. Genau wie beim TÜV. Beim Fahrzeug heist das COC Papier
Zitat:
@martinde001 schrieb am 29. Oktober 2015 um 17:52:34 Uhr:
ACHTUNG: Böse Falle: Kommt es wegen zu alter Schläuche (10 Jahre ab aufgedrucktem Produktionsdatum) zu einem Brand, zahlt die Versicherung wegen Grobfahrlässigkeit nicht.
ACHTUNG: Eine vernünftige Kaskoversicherung schließt in ihren AKB doch die Einrede der groben Fahrlässigkeit aus. Gilt das dann für die Gasschläuche nicht? Müsste das dann nicht in den AKB erwähnt werden?
Die gelbe Prüfbescheinigung nach DVGW Arbeitsblatt 607, in der die fortlaufenden zweijährigen Prüfungen eingetragen werden, gibt es IMO nicht ab Werk, zumindest war das bei meinem Eriba-Nova-Wohnwagen 2004 so.
Was aber vorhanden sein muss ist eine Herstellerbescheinigung, die die entsprechenden Angaben enthält und Grundlage für die nach zwei Jahren zu erstellende gelbe Prüfbescheinigung ist.
Diese gelbe Prüfbescheinigung ist für drei weitere Prüfungen vorgesehen und muss dementsprechend manchmal neu ausgefertigt werden.
Zitat:
@situ schrieb am 29. Oktober 2015 um 18:25:09 Uhr:
Zitat:
@martinde001 schrieb am 29. Oktober 2015 um 17:52:34 Uhr:
ACHTUNG: Böse Falle: Kommt es wegen zu alter Schläuche (10 Jahre ab aufgedrucktem Produktionsdatum) zu einem Brand, zahlt die Versicherung wegen Grobfahrlässigkeit nicht.
ACHTUNG: Eine vernünftige Kaskoversicherung schließt in ihren AKB doch die Einrede der groben Fahrlässigkeit aus. Gilt das dann für die Gasschläuche nicht? Müsste das dann nicht in den AKB erwähnt werden?
Das gilt soweit ich weiss nur bei Schäden durch Unfälle oder Dummheit (Zigarette usw.) aber nicht für Schäden durch unterlassene Wartung. Wobei z.b. Alkohol/Drogen-Unfälle auch grob fahrlässig sein können und diese sind meistens nicht versicherbar, wäre ja noch schöner.
Die Falle liegt darin dass man oft im Handel Schläuche bekommt die schon 6-7Jahre alt sind, da muss man ziemlich aufpassen und am besten immer das Herstellungsdatum kontrollieren.
Meint ihr nicht, dass das etwas sehr weit vom Thema entfernt ist.
Kommt auf die Betrachtung an.
Berlin ist auch weit von München weg auf der D-Land Karte. Aufm Globus sind sie kaum zu unterscheiden.
Also ich hab ein neues Wohnmobil (sogar quasi im Werk geholt) habe eine Gasplakette welche im herstellendem Werk geklebt wurde und habe dazu die Herstellerbeschreibung /-bestätigung für die Gasanlage.
Da auf dieser Bescheinigung auch angekreuzt wurde "Prüfplakette nach G 607 wurde vergeben" kann ich mir nicht vorstellen, das man die Plakette nicht benötigen würde. Zumindest die Herstellerbescheinigung MUSS bei einem neuen Wohnmobil vorhanden sein.
Die Plakette ist zwar ganz nett, aber nicht so wichtig wie die Herstellerbescheinigung, zwar nicht ganz vergleichbar, aber ähnlich wie bei der HU.
Eine Plakette bekommt man für wenig Geld, wenn die zugehörige Bescheinigung vorliegt.
Moin,moin,
bei unserem neu gekauften Womo klebte die Prüfplakette an der Innenseite der Gasfachklappe, also nicht von aussen Sichtbar. Vielleicht bei Euch auch.
Gruß Bernd
Prüfaufkleber. Bogen mit 20 Stück = 7,50EUR
Die Dokumente dazu sind das wichtige.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 29. Oktober 2015 um 19:28:55 Uhr:
Die gelbe Prüfbescheinigung nach DVGW Arbeitsblatt 607, in der die fortlaufenden zweijährigen Prüfungen eingetragen werden, gibt es IMO nicht ab Werk, zumindest war das bei meinem Eriba-Nova-Wohnwagen 2004 so.
Was aber vorhanden sein muss ist eine Herstellerbescheinigung, die die entsprechenden Angaben enthält und Grundlage für die nach zwei Jahren zu erstellende gelbe Prüfbescheinigung ist.
Diese gelbe Prüfbescheinigung ist für drei weitere Prüfungen vorgesehen und muss dementsprechend manchmal neu ausgefertigt werden.
Jau, so ist es.
Wobei es nicht unbedingt das gelbe Heftchen sein muss.
Ich hatte auch son mal eine DEKRA-eigene-Kreation ( mit identischen Inhalten)
Kopie des Prüfbuches immer schon zu Hause aufbewahren

.
Hmmmm.....unser Prüfbuch gehört zu nem anderen Wohnwagen.
Hat der Händler vertauscht gehabt und ist mir est später aufgefallen.
Nun sind 2 Jahre um und der WW muss zum TÜV.
Der Prüfer soll dann auch die Gasprüfung mitmachen.
Wollte zumindest schon mal die Typenschilder suchen und die Nummern notieren.
Kühlschrank hab ich.
Heizung kann ich mich erinnern die Plakette auch schon mal gesehen zu haben.
Nur beim den Gaskochern/Herd, da weiß ich nicht wo ich die Nummer da finde. In dem sichtbaren Bereich vom Küchenunterschrank hab ich nix gefunden. Auf der anderen Seite ist der Kühlschrank. Jemand ne Idee, wo sich die Nummer befindet?
Hallo,
generell bekommt jedes Neufahrzeug, das vom Hersteller an den Handel geliefert wird, eine Erstabnahmebescheinigung. Zudem wird eine Prüfplakette angebracht.
Anders ist es bei Fahrzeugen, die ohne Gasdruck-Regleranlage an den Handel ausgeliefert werden, weil der Händler diese nach Kundenwunsch selbst einbaut. Hier ist der Händler in der Pflicht. Er muss dann die Plakette am Fahrzeug anbringen.
Viele Grüße
Truma Service