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Gasschlauch während der Fahrt von der Flasche demontieren?

Themenstarteram 11. September 2009 um 11:04

Habe dieser Tage eine Sendung gesehen wo die Polizei Gespann- und

Wohnmobilfahrer kontrolliert hat.

Es wurde bei allen bemängelt das der Gasschlauch während der Fahrt

an der Gasflasche montiert war.

Es reicht also nicht das Absperrventil der Gasflasche während er Fahrt zuzudrehen.

War mir eigendlich neu und vielen anderen bei dieser Kontrolle auch.

Befinden sich im Schlauch noch Gase die sich bei einem Unfall entzünden können?

Was meint Ihr dazu?

Beste Antwort im Thema
am 24. Oktober 2009 um 11:52

Hallo,

in der neuen Reismobil ist ein Artikel drin, wo auf de Unsinn von der Polizei und Kabel1 hingewiesen wird. Also alles nur heiße Luft.

LG

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Habe die Sendung auch gesehen. Weder in der Anleitung zu unserem Wohnwagen, noch im FzgSchein (der ja selbst das hochdrehen der Stützen fordert :-) ) gibt es einen Hinweis. In den Gaspapieren steht auch nix.

Also mein Gasschlauch ist während der Fahrt dran (und bleibt dran) - habe aber auch an allen Reglern eine Schlauchbruchsicherung (Gasflasche selbst natürlich zugedreht)

IN dem Bericht hat auch kein Polizist einen Paragraphen o.ä. zitiert.

Vielleicht weiß ja jemand unserer Gefahrgutleute hier im Forum was dazu (bisher galt meines Wissens die Gefahrgutverordnung ja nicht für Wohnwagen)

Hier ein Link vom ADAC:

http://campingfuehrer.adac.de/news/gasflaschen-info-kabel-1.php

Die Info über den Link habe ich aus den Forum: http://www.improvator.de/ducatofans/index.php

Ein Foren User war so nett und hat ihn dort eingestellt ebenso wie eine Auskunft der Autobahnpolizei das das so wie in den Beitrag vermittelt wurde nicht richtig ist und es kein Gesetzt gäbe wo das drin stehe.

Hallo MTuser

Also in meinem Womo habe ich einen Truma SecuMotion Gasdruckregler verbaut, damit ist nicht nur der dauerhafte Anschluss der Gasflasche erlaubt, sondern es darf auch waehrend der Fahrt z.B. der Kuehlschrank auf Gasbetrieb laufen, gilt sogar fuer EU.

 

Wie aber schon hier gesagt, auch bei normalem Gasregler darf der Schlauch montiert sein, die Flasche sollte dann aber zu sein, dies galt so besonders bei Fahrten durch Frankreich. In D bin ich aber immer mit offener Anlage gefahren.

Die Aussage von der Autobahnpolizei war schlichtweg falsch. Wir haben heute bereits ein Schreiben an unsere Händler mit den jeweiligen Hinweisen zum Gesetzestext gesendet.

Im gewerblichen Bereich muss die Flasche abgekoppelt sein, im privaten nicht.

Grüße

sline27

Zitat:

 

Also in meinem Womo habe ich einen Truma SecuMotion Gasdruckregler verbaut, damit ist nicht nur der dauerhafte Anschluss der Gasflasche erlaubt, sondern es darf auch waehrend der Fahrt z.B. der Kuehlschrank auf Gasbetrieb laufen, gilt sogar fuer EU.

Hi @ all,

auch ich habe die SecuMotion und die Combi 4 Heizung und laut Aussage von meinem Händler darf ich die sogar währen der Fahrt betreiben. Wenn ich die Gasbuddel aber abschraube wie soll dann die Heizung gehen während der Fahrt.

Habe den Bericht auch gesehen und fand den Polizisten schon sehr daneben:confused:.

Gruß Sollingpoldi:cool:

Hallo!

Hier stand dann die stark veraltete Begründung für die Nutzung der Gasanlage wärend der Fahrt! Ich habe Sie dann mal gelöscht um niemanden zu verunsichern!

Gruß Arnd

Hmm, ich muss mich da in exakt dieses Thema erst mal einlesen, aber eins muss ich schon jetzt sagen. Die GGVS gibt es nicht mehr, die heißt seit längerem schon GGVSE und ist mittlerweile fast Identisch mit der Internationalen ADR. Deine Quellen sind also schon etwas älter, daher ist bei so nem Thema eher Vorsicht geboten diese dann auch zu veröffentlichen ;)

Bis später

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hmm, ich muss mich da in exakt dieses Thema erst mal einlesen, aber eins muss ich schon jetzt sagen. Die GGVS gibt es nicht mehr, die heißt seit längerem schon GGVSE und ist mittlerweile fast Identisch mit der Internationalen ADR. Deine Quellen sind also schon etwas älter, daher ist bei so nem Thema eher Vorsicht geboten diese dann auch zu veröffentlichen ;)

Bis später

Grüße

Steini

Oh je, da versucht man doch sein eigenes Älterwerden zu verleugnen und nun holt es einen ein!

Jetzt, wo du es schreibst fällt es mit wieder ein! Recht hast Du!

Ich werde meinen Artikel mal löschen!

Gruß Arnd

Zitat:

Original geschrieben von steini111

die heißt seit längerem schon GGVSE und ist mittlerweile fast Identisch mit der Internationalen ADR. Deine Quellen sind also schon etwas älter

Deine Quellen sind aber auch nicht die neuesten. Die GGVSE gibt´s auch nicht mehr :D

http://bundesrecht.juris.de/ggvseb/index.html

Die heißt mittlerweile GGVSEB (B=Binnenschifffahrt) und vereint die alte GGVSE mit der Binnenschifffahrtsverordnung. Eine angeschlossene Flasche fällt aber m.W. eh nicht unter die Verordnung da sie ja kein Transportgut sondern ein Betriebsstoff ist. Man muss bei einem Gasauto ja auch nicht den Tank während der Fahrt trennen.

Gruß Meik

Hallo erst mal,

ich habe kürzlich eine DuoControl verbaut mit folgenden Vorschriften.

DouControl ist uneingeschränkt für Fahrzeuge bis Baujahr 12/2006 verwendbar.

Es darf außer Frankreich während der Fahrt geheizt werden.

Eine Kopie der Gebrauchsanweisung, sende ich auf Wunsch nach.

am 24. Oktober 2009 um 11:52

Hallo,

in der neuen Reismobil ist ein Artikel drin, wo auf de Unsinn von der Polizei und Kabel1 hingewiesen wird. Also alles nur heiße Luft.

LG

Ganz einfach !! Schlauch ab, Flasche zudrehen und auch die Kappe drauf !! Habe ich mir so angewöhnt.

Stell dir mal vor, du kommst ins Schleudern ( was hoffentlich nie passieren wird) die Gasflasche(n) springen auf der Autobahn rum und sind nicht verschlossen, weil der Schlauch abgerissen ist. Oder noch eine Möglichkeit: der Wohnwagen schiebt sich beim Auffahrunfall in dein Heck und die Flaschen sind offen. Also bitte!! Immer zudrehen und Kappe drauf.

MfG car-runner.de

Das Thema hat sich doch eigentlich erübrigt. Flasche je nach Bauart des Reglers zudrehen ( es gibt auch welche wo sie offen bleiben dürfen) aber der Schlauch muss nicht ab - warum auch. Wenn das Ventil auf der Flasche zu ist ist die dicht. Wenn man ganz sicher gehen will leert man noch die leitung ( Herd aufdrehen) und dann ist der spass sicher ( außer das Ventil reißt ab - dann ist es aber wie auch immer geartet nicht gut.

Und so "gefährlich" kann eine den betriebsvorschriften gehandhabte Gasanlage auch nicht sein. Auch bei LPG autos läuft ist das Gasventil immer offen und nach crashtest schneiden diese hervorragend ab.

ich würde mich einfach an das halten was in der zulassung steht.

Gruß

BB

Ich fahre mit abgedrehter Flasche, aber mit angeschlossenen Schlauch.

Denn mal ganz ehrlich ich glaube kaum das diese Plasikkappe einen Schaden an dem Ventil bei einem Crash verhindern wird. Den anderen Gasflaschen die eine massive verschraubte Kappe haben würde ich da schon eher vertrauen.

Gruß

Thomas

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