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Gastank mit R115 Genehmigung vom TÜV nicht abgenommen
Es ist mir passiert.
Der TÜV vor Ort weigert sich meine BRC Gasanlage mit dem Stako Gastank abzunehmen, weil in der Homologation der Gasanlage für meinen Honda stehen Tanks von anderen Hersteller (Step, und Saka beide aus der türkischen Produktion).Der Stako Tank hat die gleiche Abmasse, ist nach R115 genehmigt (aus EU Produktion).
Meine Frage : hat der TÜV Prüfer das Recht oder handelt es sich um einen wenig erfahrenen, der wegen "ich weiss nicht genau" will besser kein Risiko
eingehen?
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20 Antworten
Nach R115 (neues Verfahren) stehen EXAKT Hersteller UND Tanknummer im Gutachten. Da ist NUR genau das zu verwenden und nix mit "genauso groß" oder "nur anderer Hersteller".
Nach R67 (altes Verfahren) steht nur die R67-Zulassung als Regel drin und die genaue Tankausführung wird erst mit dem AGG zusammengestellt zu einer abnahmefähigen Anlage kombiniert.
Eine 115er Homologation ist ein Gesamtpaket mit maximal 2 oder 3 variablen Details - die aber dann ausdrücklich auch in der Einbauvorschrift als Optionen drinstehen. Jede Abweichung von dieser Vorgabe läßt die Homologation verfallen...
Also was verweigert der Prüfer jetzt? Die Eintragung einer 115er Anlage nach R115 eingebaut und angeschlossen - und mit einem nicht dazu passenden Tank? Oder verweigert er die Eintragung einer zusammengestellten Anlage nach R67 und mit AGG? Dann wäre der Tank eventuell nur ein formales problem, was allerdings im AGG geändert werden müßte, so der Lieferant desselben den Tank mit eingetragen hat.
Prinzipiell hat man eigentlich da als beantrager des AGG immer auf den Tank verzichtet und nur die Komponenten MV, Verdampfer, ECU, Injektoren und Rail eingetragen. Manche Honks aber haben auch den Tank und Leitungen bis hin zu Schlauchschellen mit aufgeschrieben - mit dem möglichen Ergebnis, was dann oben steht.
Irgendwie mal wieder alles durcheinandergeschmissen...
Gruß
Roman
PS: Rein prinzipiell wundert es mich sehr, daß ein Prüfer die Anlage eintragen soll, wenn der Schnack um R115 geht. Da braucht man genau DEN nämlich nicht mehr...so man dem Regularium wie vorgeschrieben folgt...
Danke für die Erklärund, ich habe mir auch so alles vorgestellt. Der Hersteller der Anlage oder der Generalimporteur gibt beim Tüv komplette Anlage
zur Abname, und der Umrüster soll Stück für Stück
nach der Stückliste die Anlage eibauen.
Nach Aussage des Prüfers wird die ganze Anlage nicht angenommen.
Nur wenn einer von den Eingetragenen Tanks eingebaut wird.
Problemm nur : den Step Tank wird es nicht mehr in der Grösse produziert und für den anderen von Saka habe ich keinen Vertretter in Deutschland gefunden. Ich habe dem Austeller der Homologation geschrieben, das ich Stako Tank einbauen werde. Der hat beantwortet: es gibt passende R115 Homologation für mein Auto.
aber , der hat was anderes zugesandt (Vorkasse)
Ja, wie erwartet :-( Ohne R115-Einbaubescheinigung MIT den Nummern des Stako-Tanks wird es definitiv nicht abgenommen. Hast Du die Einbaubescheinigung auch korrekt ausgefüllt? Da muß ein zertifizierter Betrieb unterschreiben, sonst wird das nix mit der Eintragung. Der Widerspruch dazu läuft noch...
Gruß
Roman
Einbaubescheinigung nach R115 wurde von dem Umrüster mit dem Stako Tank ausgestellt.
Umrüster ist Zertifiziert
Alle Teile passen zur Homologation ausser Tank,
Die Anlage wird runtergeschraubt,
Nach ca 15 Jahren Zufriedenheit wechsle zum anderen Hersteller
Na ist die Anlage jetzt komplett neu oder schon drin und nur der Tank neu?
Welchen Abgasschlüssel hast Du?
Gruß
Roman
Anlage ist komplett neu
kfz Schein hat grade mein Sohn ist unterwegs
den Schlüssel habe nicht im Kopf
Euro 4
Honda 2131 AAB
Jepp, da ist leider R115 Pflicht, da es mehrere 115er Anlagen für den Wagen gibt. Tank sollte aber beim Hersteller kein großes Problem erzeugen. Tanks gleicher Bauart können dort recht einfach ergänzt werden. Dauert nur und ist halt nervig...
Gruß
Roman
PS: Alles, was nicht abgasrelevant ist (Tank, Schläuche...) läßt sich in derb Ur-Homologation ohne allzu große Umstände (beim Anlagenanbieter) nachtragen. Rails, Injektoren etc. ist ein anderer Schnack. Ist eigentlich nur ne Frage von Service oder Faulheit :-)
Ich versteh auch irgendwie die grundsätzliche Problematik nicht.
Im Gutachten steht eindeutig: Zu verwenden ist: 1 2 3 Ende aus- ähnlich einer ABE. Da kann man auch nicht einfach andere Felgen verwenden, die zwar gleiche Abmessungen haben, aber eben von einem anderen Hersteller sind.....
Klar ist das ärgerlich wenn man etwas nicht so bekommt wie man es gerne hätte, aber Wunschkonzerte gibts woanders.
KME Anlagen mit HANAs zB - 115er Gutachen beziehen sich zZ alle nur auf Matrix Düsen. Wer die nicht möchte....
Danke Roman,
Ich werde bei BRC noch mal fragen ,ob es möglich wäre den Stako Tank mindestens als Ersatz für den Step Tank
(Den nicht mehr gibts) in die Stückliste schreiben)
Gruss
Also BRC macht das bestimmt. Die haben momentan bloß sicher den Kopp voll dank des R115-Chaos, was Deutschland gerade mal wieder in vorauseilendem Gehorsam so anrichtet :-)
Gruß
Roman
EOT
Was soll der Tank, am Abgasverhalten ändern!? Sind die verrückt?
Es gibt ein Tankgutachten, da steht drin welche Multiventile genutzt werden dürfen.
Früher war alles ganz anders und besser.
War der Multiventil von der Fa A schlecht wurde der von der Fa B eingebaut und die Anlage lief mehrere Jahre problemlos.
Heute steht in der Stückliste der R115 Multiventil A hat der Kunde schlechte Karten und der Umrüstbetrieb kann auch weiter nicht helfen.
Zitat:
@Alfredbru schrieb am 4. Januar 2019 um 09:31:56 Uhr:
Was soll der Tank, am Abgasverhalten ändern!? Sind die verrückt?
Es gibt ein Tankgutachten, da steht drin welche Multiventile genutzt werden dürfen.
Das hat mit dem Abgasverhalten mal gar nix zu tun. Das Gutachten nach R115 ist eine komplette Homologation einer einzelnen, spezifischen Anlagenkombination. Weicht man in Details davon ab, dann ist die Homologation hinfällig. So einfach ist's...
Also: Anderer Tank = andere Homologationsurkunde -> sonst nicht zulässig. Punkt und aus.
Gruß
Roman