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Geblitzt... den Spiess mal umdrehen.

Themenstarteram 18. Juli 2007 um 22:08

Tja, nun musste es mich auch mal erwischen. Ich wurde vor ca. 14 Tagen geblitzt. Es war in einer 30er Zone und ich war 19 kmh drüber. Das Glückliche an der Sache, nur 35,00 EUR Verwarngeld. Ganz klare Sache, meine Schuld! Was mich dennoch enorm daran Ärgert ist, dass die Stadt Essen sich immer neue Sachen einfallen lässt, damit auch möglichst viele Autofahrer zur Kasse gebeten werden können. Es wird aus Mülltonnen, aus Gebüschen und auch von links geblitzt. Mich hat ein mobiler Blitzer (Ordnungsamt) von links erwischt. Auf der rechten Seiten wäre mir das nicht passiert, weil ich da schon darauf achte.

Nun gut, hätte ich mich an das Tempolimit gehalten wäre auch nix passiert, ERGO meine Schuld, das war ein klarer Verstoss gegen die StVO, an wie wir uns ja alle halten müssen. Nur muss das Ordnungsamt das nicht auch? Wenn er mich von der linken Seite (also Gegenfahrbahn) aus dem Kofferraum blitzt, dann muss er ja irgendwie dahin gekommen sein, d.h. er musste die Gegenfahrbahn überqueren. Und genau das ist laut StVO verboten. Nennt sich auch "Verstoss gegen das Rechtsfahrgebot". Somit hat der nette Herr vom Ordnungsamt gegen die gültigen StVO verstossen und muss nun auch ein Verwarngeld bekommen. Oder sehe ich das falsch? Hat das Ordnungsamt Sonderrechte? Gruss

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34 Antworten

Wieso sollte das überfahren der Gegenfahrbahn verboten sein?

Das einzige was man ihm anheften könnte, wäre

- Parken entgegengesetzt der Fahrtrichtung

- (eventuell) Parken auf Gehwegen

- Parken im Halteverbot

Für beides letzteres haben die Gemeinden aber (leider) meist Außnahmegenehmigungen, daher wird dein Plan wohl nicht aufgehen..

Mfg Ca

Themenstarteram 18. Juli 2007 um 22:35

Zitat:

Wieso sollte das überfahren der Gegenfahrbahn verboten sein?

Generel ist es ja nicht verboten. Beim Abbiegen auf Kreuzungen oder Einmündungen z.b. nicht, da muss man ja die Gegenfahrbahn überqueren. Zum Parken auf der Gegenseite allerdings schon. Dafür hatte ich vor Jahren von der Polzei auch ein Verwarngeld bekommen. Begründung: Ich musste ja durch den Gegenverkehr fahren um auf der anderen Seite entgegen der Fahrtrichtung zu parken.

richtig, das parken entgegen der fahrtrichtung ist (zumindest war es mal so!) verboten, habe dafür auch schon in einer klitzekleinen seitenstraße wo 10autos am tag durchkommen ein knöllchen bekommen.

am 19. Juli 2007 um 9:32

Sicherlich haben Fahrzeuge vom Ordnungsamt Sonderrechte in ihrer Kommune. Sonderrechte sind zur Erledigung diverser Aufgaben auch unabdingbar. Imho sollten die eigentlich so ziemlich alles im ruhenden Verkehr dürfen, außer Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätze zuparken.

Aber man kann natürlich auch ein Foto von der Situation machen und dann per jedermann Anzeige versuchen, den vermeintlichen Falschparker an den Karren zu fahren…. :D

am 19. Juli 2007 um 14:18

Ich würde da an Deiner Stelle nichts machen, nicht mal zuviel nachdenken ;)

Blöd gelaufen, zu schnell -> Geblitzt und gut ist.

Wäre es jetzt wegen 5km/h in einer willkürlichen 30er Zone etc. dann kann man sich ja aufregen, jetzt was zu suchen nur weil sie (selbst wenn illegal) flasch standen ist übertrieben.

Für ~ 20 km/h zviel innerorts sind 35€ ja auch noch ein nicht ganz abgehobener Preis, vergiss es schnell und lass Dir deswegen keine Magengeschwüre wachsen.

Themenstarteram 19. Juli 2007 um 14:46

Zitat:

Für ~ 20 km/h zviel innerorts sind 35€ ja auch noch ein nicht ganz abgehobener Preis, vergiss es schnell und lass Dir deswegen keine Magengeschwüre wachsen.

Ganz klar, meine eigene Schuld. Hab ja auch sofort bezahlt. Mir gehts hier nur um die Dreistigkeit. Was kommt als nächstes? Wird aus Bäumen geblitzt?

Oder besser: Jedes Fahrzeug mit Navi hat GPS. Über Satelit wird dann herrausgefunden wie schnell der jenige ist und wo er sich gerade befindet. Ist man zu schnell, wird sofort ein Hubschrauber Suchtrupp damit beauftragt Dich zur Strecke zu bringen.

Nee, mal im Ernst. Um die Sicherheit geht es doch schon lange nicht mehr. Bei der Polizei behaupte ich mal schon, die Kommunen allerdings haben das als gute Einnahmequelle für sich entdeckt ;)

was ist daran dreist dir für deine dummheit ein knöllchen reinzudrücken mit welchen methoden auch immer? mich hat noch keiner gezwungen zu schnell zu fahren ^^

am 19. Juli 2007 um 15:11

Man kann sich ja darüber aufregen, dass vornehmend dort geblitzt wird, wo es die Kassen füllt, nicht wo es am meisten der Verkehrssicherheit dient. Da du hier aber in einer 30er Zone geblitzt wurdest (wo 19 km/h mehr schon sehr gefährlich werden können), solltest du dich wirklich etwas zurücknehmen mit deinen "Anschuldigungen".

Das hat nichts mit dreister Abzocke zu tun, das ist einfach nur kreativ - und anscheinend funktioniert es ja. ;)

am 19. Juli 2007 um 15:44

Beim nächsten Mal würde ich einfach einen Vorschlaghammer mitnehmen, denn damit kann man jedes Gesetzt durchsetzen.

Im Ernst: Ich finde 19km/h in der 30er Zone nicht sonderlich überzogen, das kann schnell passieren und keiner kann sich davon frei sprechen nicht irgendwo zu schnell zu fahren.

Aber: Wenn Du jetzt keinen Mist gebaut hättest, dann könntest Du versuchen die anzusch...en. Aber so werden sie sich auch denken können, worauf Du hinauswillst. Freu Dich doch einfach darüber wenn Du mal zu schnell bist und niemand ein Foto davon schießt, das kommt sicherlich häufig genug vor.

Oder Du mußt noch schneller fahren damit Du nicht mehr auf dem Foto bist, aber das lässt sich oft schlecht machen. :-)

Gruß,

'Lottermoser -

am 19. Juli 2007 um 16:27

Natürlich kanns passieren, trotzdem ist das Blitzen dort keine Abzocke, sondern dient (zumindest tagsüber) der Verkehrssicherheit.

Ich finds sowieso immer lustig, dass in der 30er-Zone niemand ein Problem damit hat, 50 zu fahren, aber auf Autobahnen dann viele Strich 100 fahren. Dabei ist es dort deutlich ungefährlicher, "ausversehen" ein paar km/h mehr zu fahren... :rolleyes:

Aber da sind wir schon fast wieder bei den Leuten, die immer 70 fahren, egal ob Autobahn, Landstraße oder 30er Zone. :D

sofern die blitzerei zur ausübung hoheitlicher aufgaben dient (und da tat es in dem fall) dürfen die vorschriften der stvo missachtet werden....

Zitat:

sofern die blitzerei zur ausübung hoheitlicher aufgaben dient (und da tat es in dem fall) dürfen die vorschriften der stvo missachtet werden....

Kann ich bestätigen, ich habe mal einen vom Ordnungsamt angesprochen weil die 2 h im Halteverbot gestanden haben und eine Fahrradkontrolle durchgeführt haben, dachte ich man könnte ja mal ein bischen stenkern. (Stenkern nicht so negativ sehen wie es kling, eher zum Spass) Nun die Argumentation hat mir die tour vermasselt, nix stenkern, die dürfen das wirklich.

Aber seht das doch mal sportlich. Die sind doch so echt kreativ. Einen Blitzer, vor dem noch ein Schild steht das da gelitzt wird zu bemerken, kann doch jeder.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Halbgott

Sicherlich haben Fahrzeuge vom Ordnungsamt Sonderrechte in ihrer Kommune.

Ich kann mir kaum vorstellen, daß diese Sonderrechte derart weitgehend sein können, wie im vorliegenden Fall beschrieben.

am 19. Juli 2007 um 20:24

In welchem der beiden Fälle?

Gegen die Fahrtrichtung parken ja schon bald 50% der normalen PKW, das wird das Ordnungsamt sich sicherlich erlauben können :)

Ins Halteverbot stellen halte ich dagegen (bei den meisten mir bekannten Halteverboten) für etwas überzogen...

MfG, HeRo

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