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Geblitzt überhöhte Geschwindigkeit Baustelle auf der A7 Harsum-Asel BAB 7,5 KM
Hallo Zusammen,
zum Jahresende habe ich das schöne Geschenk eines saftigen Bußgeldverfahren und Führerscheinentzug für 2 Monaten vom Landkreis Hildesheim erhalten.
Angebblich bin ich auf der A 7 Baustelle Harsum-Asel BAB 7,5 KM 175,49 mit einer erhöhten Geschwindigkeit von "nur" 67 km /h, zugelassene Geschwindigkeit max. 80 KM/h wegen einer üblichen Baustelle und gemessen wurde 147Km/h. Beweismitell VKS 3.0 Abstands- und Geschwindigkeitsmessanlage.
Ich halte mich immer an den vorgegebenen Geschwinidigkeitsbeschränkungen und erst Recht bei Baustellen. Wurde jemand auch von diesem Blitzer erfasst mit ähnlichen Verfahren? Bitte gerne melden!
Es kann sich doch nur um einen Messfehler handeln bzw. eine nicht korrekte oder nicht vorhanden Beschilderung?
Die Messpunkte wurden bereits überprüft aber ich habe leider nichts in der Hand und ich denke hilfreich wäre es wenn anderen Autofahrern zu erfahren die an dieser Stelle das gleiche Dilema widerfahren ist?
Über eine Antwort freue ich mich sehr zunächst mein Führerschein weg ist und mein Arbeitsposten gefährdet ist.
Im voraus vielen Dank
MiGa
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196 Antworten
Wenn der Führerschein für dich essenziell ist, unbedingt einem Rechtsanwalt übergeben. Du selbst solltest keinerlei Angaben zu dem Vorfall machen. Solche Messfehler gibt es sehr häufig, nur hast du da als juristischer und vermutlich auch technischer Laie keine Chance. Da gibts spezialisierte Anwälte. Viel Glück und viel Erfolg wünsche ich dir.
Du meinst, es hätte dort die Geschwindigkeitsbeschränkung gar nicht gegeben (fehlende/falsche Beschilderung)?
Den Blitz hast du doch sicher bemerkt. Passt denn die Angabe (unabhängig, ob du durftest oder nicht)?
Von Anwalt prüfen lassen - viel Glück (wenn du unschuldig bist).
Über die Häufigkeit von Fehlmessungen fehlen mir statistische Daten..
Zitat:
@situ schrieb am 3. Januar 2022 um 18:45:39 Uhr:
Du meinst, es hätte dort die Geschwindigkeitsbeschränkung gar nicht gegeben (fehlende/falsche Beschilderung)?
Den Blitz hast du doch sicher bemerkt. Passt denn die Angabe (unabhängig, ob du durftest oder nicht)?
Von Anwalt prüfen lassen - viel Glück (wenn du unschuldig bist).
Ich glaube auch dass man sich an 147kmh in einer Baustelle (Fahrbahn verengt?) sicherlich noch gut erinnert. Dies ist ja nicht die übliche 10 bis 20km/h Geschwindigkeitsübertretung.
Also wenn Du sagst dass das auf keinen Fall sein kann, gilt das, was Verkehrshindernis sagt. Bei so einer großen Übertretung sollte man auf jedenfall Einspruch einlegen. "halte mich immer an..." heißt ja irgendwas zwischen 80 und 90 in der Baustelle.
Hallo MiGa,
ich empfehle dir, das Ganze vor Ort nochmal anzuschauen. Die Baustelle existiert noch, allerdings kann es sein, dass sich doch schon etwas verändert hat.
Oft ist es so, dass nach einer Baustelle das Limit 80 km/h nicht sofort aufgehoben wird, sondern erst viele 100 m später, man selbst aber denkt, dass wäre längst der Fall. Kann es sein, dass da an dieser Baustelle so war?
Ich bin am 30.12. und gestern dort langgefahren, kann dir aber dazu nichts sagen. Ich erinnere mich aber, dass an einer Stelle die Geschwindigkeitsaufhebung wirklich erst einige 100 m hinter dem Ende der Baustelle erfolgt, allerdings kann ich mich überhaupt nicht mehr erinnern, ob dies bei dieser Baustelle oder bei einer anderen so war.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. Januar 2022 um 19:02:11 Uhr:
Oft ist es so, dass nach einer Baustelle das Limit 80 km/h nicht sofort aufgehoben wird, sondern erst viele 100 m später, man selbst aber denkt, dass wäre längst der Fall.
Sowas hab ich auf der 24 Rth Berlin auch mal gesehen, wollte gerade beim ausfahren aus der Baustelle durchladen, da stand noch vor dem TL Schild 130 der Blitzer.
Da wird's auch einige erwischen
Die Messergebnisse dieses Gerätetyps werden nur selten angezweifelt- und wenn, dann in einem anderen Zusammenhang. Sollte das Gerät nicht richtig positioniert und eingestellt worden sein, wären derart hohe Übertretungen zuhauf schon bei der Auswertung aufgefallen. Allein jeder deutlich über 80 fahrende Lastzug hätte da Geschwindigkeiten erreicht, die er real nie erreichen kann.
Die Wahrscheinlichkeit, zu schnell durch eine Baustelle gebrettert zu sein, ist also mehr als hoch. Verständlich, dass man nun versucht, die Konsquenzen zumindest abzumildern. In manchen Fällen hängt ja auch viel dran.
Ich würde zur Konsultation eines Fachanwaltes raten, alles andere hier wird wohl nichts bringen.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 3. Januar 2022 um 18:36:48 Uhr:
Wenn der Führerschein für dich essenziell ist, unbedingt einem Rechtsanwalt übergeben. Du selbst solltest keinerlei Angaben zu dem Vorfall machen. Solche Messfehler gibt es sehr häufig, nur hast du da als juristischer und vermutlich auch technischer Laie keine Chance. Da gibts spezialisierte Anwälte. Viel Glück und viel Erfolg wünsche ich dir.
Geht in den Fall nur so.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. Januar 2022 um 19:02:11 Uhr:
...
Ich bin am 30.12. und gestern dort langgefahren, kann dir aber dazu nichts sagen. Ich erinnere mich aber, dass an einer Stelle die Geschwindigkeitsaufhebung wirklich erst einige 100 m hinter dem Ende der Baustelle erfolgt, allerdings kann ich mich überhaupt nicht mehr erinnern, ob dies bei dieser Baustelle oder bei einer anderen so war.
...
Ist das eine Baustelle mit starker Verengung bzw. sogar Verschwenkung auf die Gegenfahrbahn ? Dann waeren gemessene 147 km/h lt. Tacho eher 155 km/h und das schon eine Kunst und bekloppt. Ich unterstelle mal, dass das dann nicht so war. Und innerhalb von ein paar hundert Metern die Geschwindigkeit fast verdoppeln ? Theoretisch moeglich, aber ...
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 3. Januar 2022 um 21:28:19 Uhr:
Ist das eine Baustelle mit starker Verengung bzw. sogar Verschwenkung auf die Gegenfahrbahn ? Dann waeren gemessene 147 km/h lt. Tacho eher 155 km/h und das schon eine Kunst und bekloppt. Ich unterstelle mal, dass das dann nicht so war. Und innerhalb von ein paar hundert Metern die Geschwindigkeit fast verdoppeln ? Theoretisch moeglich, aber ...
Nun ich rede nicht von 100, 200 oder 300 m, sondern ungewöhnlich lang und deshalb ist mir das aufgefallen. Nur weiß ich eben nicht, ob dies nach dieser Baustelle war.
Nagel mich jetzt bitte auch nicht auf die Entfernungsangabe fest, denn vielleicht kam die Geschwindigkeitsaufhebung auch erst nach mehr als 1 km.
Gruß
Uwe
Wenn man die bekannten Aufnahmen aus den Providafahrzeugen sieht, kommen solche Geschwindigkeiten in Baustellenbereichen gar nicht mal so selten vor, nur werden die wenigsten erwischt. Und wer viel unterwegs ist, hat sicherlich solche Kamikaze-Piloten auch schon gesehen.
... scheitn ja eine Video-Brücken-Meßssystem zu sein ... wohl auch mit einer gewissen Historie ... Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren und vorher anfragen ob er mit dem System (noch) vetraut ist.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 4. Januar 2022 um 12:08:44 Uhr:
... scheitn ja eine Video-Brücken-Meßssystem zu sein ... wohl auch mit einer gewissen Historie ... Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren und vorher anfragen ob er mit dem System (noch) vetraut ist.
Ich hätte null Vertrauen zu diesen Googlefänger-Werbelinks (da gibt es zig von) dieser Anwaltskanzleien. Niemals würde ich mich an eine solche wenden. Sondern die gratis Erstberatung per Anwalt an meinem Wohnort (Vertragsanwalt meines Automobilklubs) nutzen.
Das war auch keine Aufforderung sich darüber jemanden zu suchen sondern ein Hinweis das man bei dem alten System hellhörig werden muß und das es auch versch. Urteile in die Richtung gibt. Fakt ist aber das Du einen entsprechenden Fachanwalt brauchst der Aufstellprotokolle qualifiziert beurteilen kann und die entsprechende Software für's Bildmaterial hat.
Ganz wichtig ist es zunächst, daß du keinerlei, und damit meine ich wirklich keinerlei, Angaben irgendwo machst ( Anhörungsbogen etc)
Und dann geht's sofort zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht an deinem Wohnsitz.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 4. Januar 2022 um 12:08:44 Uhr:
... scheitn ja eine Video-Brücken-Meßssystem zu sein ...
Sowas gibt es in Baustellen? Hab ich noch nie gesehen.