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Geblitzt ... von hinten !!!

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 10:33

Hallo Forum,

ich bekam am Do. Post von der Stadtverwaltung. Inhalt, Verkehrsordnungswidrigkeit, weil ich wohl in einer 30er Zone 7Km/h zu schnell war.

Beim genauen anschauen des Briefes fiel mir ein kleines Bildchen auf, ungefähr so gross wie eine Handy-Simkarte, auf dem ich, man braucht schon gute Augen, gerade noch meine AutoNr. erkennen kann. Desweiteren fiel mir noch auf, dass es sich bei dem Bild um eines von meinem Kofferraum handelte, also musste man mich von hinten abgelichtet haben.

Meines Wissens nach ist doch das Blitzen von hinten in D-Land nicht erlaubt. Der Fahrer muss erkennbar sein.

Wie seht Ihr das Ganze ?

Ich were nun weitere Bilder anfordern, grössere und vor allem welche auf denen ich bzw. der Fahrer erkennbar ist.

Sollte ich nur Bilder von meinem Kofferraum bekommen werde ich das alles anfechten, die Zahlung verweigern und zur Not noch einen Anwalt einschalten. Es geht zwar nur um 15 Ösen, aber sowas finde ich eine Schweinerei.

Ic

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

aber sowas finde ich eine Schweinerei.

das DU wegen 15€ so einen terz abziehst ist schweinerei, das DU hingegen weil du schneller als erlaubt unterwegs warst geblitzt wurdest, ist vollkommen rechtmäßig! :rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Meines Wissens nach ist doch das Blitzen von hinten in D-Land nicht erlaubt.

Eine solche Regelung wäre mir neu.

Du warst zu schnell und wurdest geblitzt - wo ist da jetzt genau die Schweinerei ? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Eine solche Regelung wäre mir neu.

Für Vergehen im nicht-ruhenden Verkehr gilt aber die Fahrerhaftung, sprich es muss ersichtlich sein, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Das geht logischerweise nur, wenn man ein Foto von vorn macht.

Deshalb wird ja bei Provida Messungen der Zivilcops immer direkt angehalten, da das Video allein, ohne Fahrerermittlung, wertlos ist.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

aber sowas finde ich eine Schweinerei.

das DU wegen 15€ so einen terz abziehst ist schweinerei, das DU hingegen weil du schneller als erlaubt unterwegs warst geblitzt wurdest, ist vollkommen rechtmäßig! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Eine solche Regelung wäre mir neu.

Für Vergehen im nicht-ruhenden Verkehr gilt aber die Fahrerhaftung, sprich es muss ersichtlich sein, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Das geht logischerweise nur, wenn man ein Foto von vorn macht.

Deshalb wird ja bei Provida Messungen der Zivilcops immer direkt angehalten, da das Video allein, ohne Fahrerermittlung, wertlos ist.

Und das ist noch immer mit der größte Humbuk in unserem Verkehrsrecht, meiner Meinung nach.

z.z.T. Warum solltest du dich wehren gegen eine gerechte Strafe? Du bist geblitzt worden und zahlst dafür deine Strafe!?!

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 11:06

Zitat:

Original geschrieben von zhnujm

Du warst zu schnell und wurdest geblitzt - wo ist da jetzt genau die Schweinerei ? :confused:

Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil... man versuchts halt mal von hinten, andere, unwissende, wollen keinen Ärger und bezahlen das halt einfach.

Wer sich nicht wehrt, braucht sich nicht zu wundern und wird auch in seinem Leben nichts erreichen.

Trotz starkem Nieselregens wurde kürzlich auf einer Landstrasse vor meinem Nachbarort gelasert (war nur Beifahrer) ... aber auch nicht zulässig

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Eine solche Regelung wäre mir neu.

In D-Land wird aber der Fahrer (nicht der Halter) ermittelt.

 

 

Vielen Zeitgenossen, die gegen solche lächerlichen Beträge zu Felde ziehen, ist nicht bewußt, daß die Verwaltungsgebühren etc. für einen Einspruch erheblich höher liegen als das Verwarnungsgeld selbst. Aber dann können sie es wenigsten als Lehrgeld verbuchen...

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Vielen Zeitgenossen, die gegen solche lächerlichen Beträge zu Felde ziehen, ist nicht bewußt, daß die Verwaltungsgebühren etc. für einen Einspruch erheblich höher liegen als das Verwarnungsgeld selbst. Aber dann können sie es wenigsten als Lehrgeld verbuchen...

"Lehrgeld" bezahlen diejenigen, die sowas mit sich machen lassen.

Ich persönlich schaue das als "Bauernfängerei" an. Wer sich gegen solche Methoden nicht wehrt und auch noch bezahlt ist selbst schuld.

Aber ich finde es schön, Drahkke, dass man in Dir einen gefunden hat, wo sich sooo leicht das Geld aus der Tasche ziehen lässt.

Zudem ist ja noch nicht bewiessen wer zu diesem Zeitpunkt mit meinem Auto unterwegs war ... das sollen die von mir nachgeforderten "Frontfotos", wenn es überhaupt welche gibt, aufklären.

 

am 19. Juli 2009 um 11:47

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil... man versuchts halt mal von hinten, andere, unwissende, wollen keinen Ärger und bezahlen das halt einfach.

Wer sich nicht wehrt, braucht sich nicht zu wundern und wird auch in seinem Leben nichts erreichen.

Trotz starkem Nieselregens wurde kürzlich auf einer Landstrasse vor meinem Nachbarort gelasert (war nur Beifahrer) ... aber auch nicht zulässig

Ein äußerst ausgeprägtes Unrechtsbewußtsein hast du. Du baust Mist und hast dann nicht mal den Arsch in der Hose für die Konsequenzen gerade zu stehen? Du warst ja wohl zu schnell. Nieselregen kann die Messergebnisse verfälschen - eine Aufnahme von hinten wohl kaum. Und du streitest es ja nicht mal ab.

Es wäre hilfreich zu wissen, in welchem Landkreis das passiert ist. Es ist nicht immer so, dass das beste Bild gesendet wird bzw. dass die Auflösung auf dem Anschreiben dem wirklichen Beweisfoto entspricht. Eigentlich lohnt es sich nicht, es sei denn du bist fest davon überzeugt. So ein Schuldeingeständnis hat aber auch immer einen moralischen Anteil...

Gruß

p.s.: In dem Moment, wo du angibst, nicht gefahren zu sein, bzw. Fotos sehen willst, wird das als Widerspruch gewertet. Wenn du pfiffig wärst, würdest du bei der ausstellenden Stelle anrufen und freundlich nachfragen, ob sie dir mal das Foto vom Fahrer zuschicken könnten, da du nicht weißt, wer gefahren ist. Wenn Sie das nicht können, kannst du immer noch Widerspruch einlegen. Aber das verlangt halt eine gewisse Cleverness und nicht einfach stumpfes Lospoltern, weil einer an den Geld will!

p.p.s.: Vielleicht haben Sie mit Drahkke auch einen gefunden, der noch so was wie moralische und ethische Grundwerte besitzt und der dazu steht, wenn er was verbockt hat. Es gibt eben Leute die stehen zu Ihrem Mist und versuchen sich nicht raus zu winden! Aber da gehört Rückgrat dazu...

Oben schreibst du "[...]weil ich wohl in einer 30er Zone 7Km/h zu schnell war." und jetzt weißt du nicht mehr wer gefahren ist? Da würde ich mal ganz schnell zu einem Fahrtenbuch raten, damit du nachgucken kannst, ob du wirklich am Steuer warst oder nicht.

geil sind auch immer die Einsprüche wo jemand behauptet: Ich bin nicht gefahren, dass sehe ich ganz deutlich auf dem Bild, aber wer das ist, sehe ich nicht....... :D:D:D Nee, ist klar!

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

 

Trotz starkem Nieselregens wurde kürzlich auf einer Landstrasse vor meinem Nachbarort gelasert (war nur Beifahrer) ... aber auch nicht zulässig

Das glaubst auch nur du.:D

Natürlich sind Lasermessungen im Regen zulässig.Beim Laser gibt es im Wesentlichen zwei Messzustände,man erzielt ein Messergebnis oder das Gerät verwirft die Messung.Wenn der Regen so stark ist das die Messung dadurch gestört wird hören die Polizisten schon von selbst auf und verschwinden ins Trockene.

 

Sie dürfen auch das Heck deines Autos fotografieren,wobei das Problem in der Tat darin liegt den Verstoß dem wirklichen Fahrer zugeordnet werden muß was mit einem Heckfoto schlecht geht.Nur wer sagt das dich der Meßbeamte nicht erkannt hat und das Heckfoto nur zur Beweissicherung dient?

 

Aber was solls,solche Tyypen wie du sorgen dafür das wir irgendwann auch die Halterhaftung haben oder Fahrtenbücher in Zukunft viel großzügiger verteilt werden.

Davon abgesehen solltest du dann in Zukunft nicht über steigende Abgaben jammern,daran warst du aktiv beteiligt.

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von Mahoni

 

p.s.: In dem Moment, wo du angibst, nicht gefahren zu sein, bzw. Fotos sehen willst, wird das als Widerspruch gewertet. Wenn du pfiffig wärst, würdest du bei der ausstellenden Stelle anrufen und freundlich nachfragen, ob sie dir mal das Foto vom Fahrer zuschicken könnten, da du nicht weißt, wer gefahren ist. Wenn Sie das nicht können, kannst du immer noch Widerspruch einlegen. Aber das verlangt halt eine gewisse Cleverness und nicht einfach stumpfes Lospoltern, weil einer an den Geld will!

Und wo soll da Deiner Meinung nach der Unterschied sein diese Fotos per Tel., Brief oder durch persönliches erscheinen auf dem Ordnungsamt, zur Ansicht zuschicken zu lassen ?

Zitat:

Original geschrieben von Mahoni

 

p.p.s.: Vielleicht haben Sie mit Drahkke auch einen gefunden, der noch so was wie moralische und ethische Grundwerte besitzt und der dazu steht, wenn er was verbockt hat. Es gibt eben Leute die stehen zu Ihrem Mist und versuchen sich nicht raus zu winden! Aber da gehört Rückgrat dazu...

... aber auch nur "Vielleicht"...

Gegenfrage:

Ich soll zu meinem evtl. gebautem Mist stehen, den man mir noch nicht mal nachweissen kann, dass ich oder ein anderer gefahren ist ?

.... armes Deutschland.

Du willst uns doch nicht ernsthaft verkaufen, dass du nicht gefahren bist, bzw. du nicht mehr weißt, ob du an dem Tag zu der Zeit an dieser Stelle warst, oder?

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