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geblitzt werden..

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 3. Mai 2005 um 13:54

Hallo,

hätt mal ne Frage un zwar. Ich bin in der Probezeit und bin jetzt das zweite Mal geblitzt worden immer mit 5-7 KM/h zu schnell.Jetzt meine Frage: Kann ich eigentlich unendlich viel geblitzt werden ohne das ich Nachschulung machen muss?? Natürlich nur mit 5-10 km/h zu schnell oder so?

Bitte um Antwort

LG

Domi

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19 Antworten

Nein,

ab einer gewissen Menge innerhalb eines Jahres (Jahr fängt beim ersten Blitzer an) kannst Du zu einem Bußgeld verdonnert werden.

In der Probezeit bedeutet dies Nachschulung.

Schwere Parkverstöße und Auffälligkeiten im Straßenverkehr zählen da übrigens mit zu.

Also... die Menge machts ;)

Senci

Themenstarteram 3. Mai 2005 um 14:04

ab wieviel mal "ungefähr"? Der letzte war letzets Jahr-der müsste ja dann nicht dazu zählen,oder?

am 3. Mai 2005 um 14:06

hi zusammen!

ich bin zwar nun schon etwas aus der fahrschule raus, aber wie war das doch gleich mit den verstößen nach kategorie A (1 verstoß bis zur nachschulung) und B (2 verstöße bis zur nachschulung)?

zählt da nicht jede geschwindigkeitsübertretung?

sollte ich falsch liegen... haste ja noch mal glück gehabt;)

mfg Jochen

Wieviel weiß ich jetzt nicht,

aber das zählende Jahr fängt mit dem ersten Blitzer an, das Kalenderjahr bleibt davon unberührt.

also soweit ich mich entsinnen kann gibts erstmal 2 unterschiedliche strafen: verwarngeld und bußgeld.

verwarngelder kann man unendlich viele kassieren, weil diese strafen zu gering sind als das man sie "aufschreibt" sprich irgendwo speichert. das sind dann solche sachen wie falschparken oder geschwindigkeistüberschreitungen im geringen maße die man sofort bezahlt (glaube bis 30 euro oder so)

wenn man jedoch mit einem bußgeld bestraft wird oder gar noch punkten kann das auf dauer wirklich teuer werden, so ist zum beispiel wenn man innerhalb eines jahres 2 mal über 25km/h erwischt wurde der führerschein für 1 jahr weg...

wenn man also mit 5-7km/h zuviel erwischt wird gibts da meiner meinung nach nur ein verwarngeld und bringt auch bei öfteren "erwischt werden" keine böse folgen mit sich

Das iss ja grad der Irrglaube.

Wenn man ein Verwarngeld zu oft kassiert "kann" daraus ein Bußgeld werden.

Aufgrund der vorläufigen Verwarnungen.

Im Straßenverkehr halt ZU aufällig.

Senci

am 3. Mai 2005 um 14:31

Dumme Gegenfrage

 

Wieso hältst Du Dich nicht einfach an die Geschwindigkeitsbeschränkungen?

Gruss aus der Schweiz

Re: Dumme Gegenfrage

 

Zitat:

Original geschrieben von swissjeep

Wieso hältst Du Dich nicht einfach an die Geschwindigkeitsbeschränkungen?

Gruss aus der Schweiz

dumme Antwort

Die Frage vom Ersteller ist glaub ich auch nicht darauf aus, das er es bis zum Max. ausreizen möchte.

Es hätt ja auch gut sein können, dass man nach zwei Verwarnungen dran ist.

Hälst Du Dich 100% an ALLE Verkehrsregeln?

Tut mir leid, aber diese Antwort war kein bisschen Hilfreich, eher ein abfälliger Kommentar

Senci

sencillo wenn aber keienr registriert wie oft du nen verwarngeld kriegst, dann kann doch auch keiner sagen jetzt sinds derer zu viele oder?

Zitat:

Original geschrieben von Proxymus

sencillo wenn aber keienr registriert wie oft du nen verwarngeld kriegst, dann kann doch auch keiner sagen jetzt sinds derer zu viele oder?

Täusch Dich mal nicht. Registriert werden die Dinger schon. (Frag mich bitte nicht wo. Glaub in Flensburg)

Haben nur keine so lange Vorhaltezeit wie Punkte.

N LKW Fahrer meiner Eltern hat das einmal miterlebt, das er ein Bußgeld und einen Punkt wegen 8 kmh auf der AB bekam.

Auf die Frage warum, wurde den vielen vorläufigen Verwarnungen argumentiert.

Mein Fahrlehrer hat dies aber auch erzählt.

Aber wie gesagt. So ein Bußgeld KANN kommen, muss aber nicht. Kann auch sein, dass die Menge der Verwarnungen im Rahmen des Verkehrsrichters liegt. Nagelt mich da aber bitte nicht drauf fest.

Weiß nur, dass es sowas gibt.

Senci

Hab unter www.radarfalle.de/recht ne Liste gefunden

Auszug der Verstöße nach A und B, die zum Aufbauseminar führen

Nach "A" einmaliger Verstoß:

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden oder bei Unübersichtlichkeit.

Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit oder an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen.

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h

Ungenügender Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Überholen bei Unübersichtlichkeit oder bei unklarer Verkehrslage und bei Überholverbot.

Nichtbeachten der Vorfahrt.

Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung - auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.

Falsches Verhalten gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen.

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten.

Nichtbeachtung des Rotlichts, grobes Nichtbeachten des STOP-Zeichens.

Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne Zulassung oder ohne Betriebserlaubnis.

Führen eines Kraftfahrzeuges mit mindestens 0,8 Promille BAK.

 

Nach "B" zweimaliger Verstoß:

Nicht tangentiales Linksabbiegen unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Fahren eines Fahrzeugs mit weniger als 1,6 mm Profiltiefe an den Reifen.

Fahren ohne Licht oder nur mit Standlicht bei erheblicher Sichtbehinderung außerhalb geschlossener Ortschaften.

Führen eines Fahrzeugs mit mangelhaft gesicherter Ladung unter Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

Überschreiten der Anmeldefrist zur TÜV-Untersuchung um mehr als acht Monate.

Führen eines mangelhaften Fahrzeugs.

Führen eines Fahrzeugs unter Überschreiten der zulässigen Abmessungen

am 3. Mai 2005 um 14:41

@Sencillo

Sorry, aber das geht mir so was von auf den Senkel.

Ich bin auch nicht derjenige, der sich immer 100% an die Spielregeln hält.

ABER! Ich bin mir der Konsequenzen bewusst. Wenn ich zu schnell fahre, dann geb ich den Scheck ab! That's it.

Wenn ich aber Angst vor den Konsequenzen haben muss, achte ich darauf, dass dies nie zum tragen kommen werden.

Und: 5-10 km/h zuviel sind z.B. bei einer Schule inakzeptabel!

Gruss aus der Schweiz

Sicherlich hast Du irgendwo recht. Und wenn eine Schule ist, fahre ich wirklich immer langsam. Umd die Schulzeit herum (was selten vor kommt) teilweise fast Schritt.

Aber hier war wirklich nur die Frage was passieren kann und nicht wie er da rauskommt. Da finde ich nix schlimmes dran.

Kenne Themen wo gefragt wird wie man Fahrverbot wg. Trunkenheit am Steuer umgehen kann. Sowas ist natürlich untragbar.

Insofern alles Tutti ;)

Senci

am 3. Mai 2005 um 14:51

Dann sind wir ja einer Meinung.

Darauf ein kühles Blondes!

Gruss aus der Schweiz

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