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Geblitzt worden - Konsequenzen

Audi A3 8L
Themenstarteram 26. November 2012 um 10:48

Hallo,

ich bin 21, wurde vor ca. 1 Jahr mit 50 km/h zu schnell geblitzt. Das hatte zur Folge: 200€ Bußgeld, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, Aufbauseminar + Probezeitverlängerung um 2 Jahre. Gestern wurde ich erneut geblitzt, Tacho war bei ca. 150 km/h bei erlaubten 70 km/h. Was kommt jetzt auf mich zu?

Bei Tacho 150 bin ich doch ca. 140 tatsächlich gefahren, dann noch 10 kmh (?) Toleranzabzug bin ich bei 130. Wären genau 50 km/h zu schnell wie damals, das wäre dann ja nur 1 Monat Fahrverbot, keine 3 Monate, oder? MPU muss ich noch nicht machen, oder? Erst beim 3. Mal erwischt werden in der Probezeit.

Danke!

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber ich hoffe der Lappen ist weg...

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Sorry, aber ich hoffe der Lappen ist weg...

Themenstarteram 26. November 2012 um 10:56

Sorry, nur produktive Antworten bitte!

Dann schaue dir das mal an das kann dir sehr hilfreich sein...

http://localchange.wordpress.com/.../

http://openjur.de/u/60146.html

Wenn du die Sachen richtig anwendest, dann kommst du bei der Sache straflos weg.

Viel Glück noch

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

Also das funktioniert definitiv :p

Denn jedes Gesetz braucht einen Geltungsbereich. Und beim OWiG galt dieser nur im räumlichen Geltungsbereich und auf Schiffen oder Luftfahrzeugen die die deutsche Flagge führen dürfen.

Und da jeder um sein Verhalten korrekt einschätzen zu können, wissen muss WO ein Gesetz gilt, muss es da auch drinstehen! Siehe Urteil (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Also, Brief aufsetzen und ab die Post;)

wer sagt daß bei tacho 150 du nur 140 gefahren bist? kannst den ja mal per gps (handy/navi testen, aber bitte da wo auch 150 erlaubt sind.

zwischen deinen errrechneten 130 und 70 liegen aber nicht 50 sondern 60 km/h zu viel.

außerdem werden dir keine 10km/h abgezogen sondern 3%, schätze mal du kommst auf 70 zu viel, das macht in der probezeit:

440€ (kann durch vorherigen eintrag noch mehr sein), 4 punkte, 2 monate fahrverbot. mpu wird dir empfohlen um 2 punkte abzubauen.

beim 3. mal ist der führerschein für mind. 3 monate weg und muss dann neu beantragt werde.

http://www.bussgeldkataloge.de/index2.html

Themenstarteram 26. November 2012 um 13:35

Wie jetzt 440€?!?!?!? Wann muss ich was für einen Brief aufsetzen? Bin ja gestern erst geblitzt worden, die Post kommt erst in 2 Monaten schätze ich mal....

am 26. November 2012 um 13:44

Zweimal über 50km/h zu viel sind ganz schöne Kaliber... Unter Umständen kann man daraus auch eine "Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" ableiten, zumal es ja innerhalb eines Jahres war.. Eine solche Überprüfung einzuleiten liegt im Ermessen des Straßenverkehrsamts. 

Ich würde präventiv noch ein Aufbauseminar machen, um den hohen Herren zu zeigen, dass Du dich mit deinem Fehlverhalten auseinander gesetzt hast.

Zitat:

Original geschrieben von Klaus-KCR

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.

Also das funktioniert definitiv :p

Denn jedes Gesetz braucht einen Geltungsbereich. Und beim OWiG galt dieser nur im räumlichen Geltungsbereich und auf Schiffen oder Luftfahrzeugen die die deutsche Flagge führen dürfen.

Und da jeder um sein Verhalten korrekt einschätzen zu können, wissen muss WO ein Gesetz gilt, muss es da auch drinstehen! Siehe Urteil (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Also, Brief aufsetzen und ab die Post;)

Gib doch solchen Pfosten nicht noch die Möglichkeit sich zu drücken. Wer absichtlich 150 in der 70er Zone fährt, verdient die volle Strafe...

Wegen so Leuten ist die Versicherung für unter 25 jährige so teuer :mad:

Themenstarteram 26. November 2012 um 14:12

Wer kann mir Tipps geben, wie ich die Strafe umgehen kann?

Ich komme mit dem fetten Gesetzestext nich klar ...

HIRN einschalten ist da sehr effektiv.

BTW: es besteht die Möglichkeit dass die Strafe schon hochgesetzt wird als Wiederholungstäter... :D

Zitat:

Original geschrieben von BMW_E30

Wer kann mir Tipps geben, wie ich die Strafe umgehen kann?

Ich komme mit dem fetten Gesetzestext nich klar ...

Dann brauchst du wohl nen Anwalt.

Diese kann ich dir empehlen:

http://www.my-graf-von-andechs.de

http://www.lutzschaefer.com/index.php

am 26. November 2012 um 14:31

Zitat:

Original geschrieben von BMW_E30

Wer kann mir Tipps geben, wie ich die Strafe umgehen kann?

Ich komme mit dem fetten Gesetzestext nich klar ...

Hat dich einer gezwungen so schnell zu fahren?

Erst Scheiße bauen und dann Pipi in den Augen haben..:mad:

Die werden dir schon ein schönes Päckechen zu Weihnachten schnüren, denn da Du ja schon einen Eintrag hast, wird die Strafe höher ausfallen als von Daspi geschildert.

Anstatt nach Ausflüchten zu suchen, solltest Du dich einsichtig zeigen und das dem Straßenverkehrsamt auch beweisen.

Ohne Worte

Bald ist es soweit und du fährst noch jemanden um oder sogar TOT - Hoffen wir mal NICHT.

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