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gebot von restwertbörse verfallen / versicherung schuld?
hallo leute, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. hab einen totalschaden und bei diesem tritt die teilkasko in kraft (schon abgeklärt). versicherung bestellte gutachter, dieser bestätigte totalschaden und stellte fzg. in restwertbörse ein. das erfolgreichste gebot belief sich auf 860 euro. dieser bieter hält sich aber nur bis 8.9.2008 an sein gebot. versicherung fordert aber erst akteneinsicht an und und und...das heißt dieser termin verfällt aufgrund der lahmen bearbeitung der versicherung. was passiert danach? muß die versicherung ihn erneut in die restwertbörse stellen über den gutachter oder muß ich mich selbst um alles kümmern? oder übernimmt die versicherung auch den restwert, weil sie ja schließlich (wie immer) ewig zur bearbeitung brauchen?
vielen dank im vorraus
matthias
Beste Antwort im Thema
bloß stellen.....
wer mich hier ?
die Sachverständige ?
ich glaube es Schneit!!!!!!
Ich habe mich hier weder zurückgebildet noch entartet.
Wo, habe ich hier etwas unterstellt?
Wir können den Inhalt der PN hier auch gern öffentlich Disuktieren, wenn es sein muss.
Ich habe damit überhaupt kein Problem.
Wir würden dann sehen, wer die besseren Argumente hat....
Dennoch, unabhängig von diesen Dingen, meine Frage ist immer noch nicht beantwortet.
In welchem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland steht etwas über den Restwert von unfallbeschädigten Kraftfahrzeugen. ??
Also bitte Frau Kollegin
Butter bei die Fische .......
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81 Antworten
Moin Moin.
Mit anderen Worten,deine Versicherung ist jetzt in der Pflicht,
den von ihr ermittelten Restwert zu realiesieren.
Zurücklehnen,und "zunächst" abwarten was passiert.
MfG.alrock01
Was hat die Regulierung mit dem Ablauf der Gebotsfrist hier zu tun ?
Rein gar nix.
Du kennst das Angebot und nur du kannst das Auto verkaufen (oder auch nicht)
Entweder bekommst du den Schadenersatz aus der TK bei geklärtet Haftung oder du bekommst nichts.
Ich gehe mal davon aus, es handelt sich hier nur um den Ersatz von Glas (Teilkasko?)
Ein Totalschaden ist es sowieso.
Gruß
Delle
ja ich meine der höchstbietendste hält an seinem gebot nur bis zum 8.9. fest. da ich den wagen bis zur klärung ne versteigern bzw. verkaufen darf und er beim abschleppdienst steht, muß ich ja warten bis die versicherung ihr o.k. gibt oder ne. da ist der 8.9. aber längst rum und sein höchstgebot nicht mehr bindend. deshalb fragte ich ja, ob ich mich dann selbst kümmern muß oder ob die versicherung sich kümmert weil durch ihre klärung alles in die länge gezogen wurde.
wer sagt dir denn dass du das Auto nicht verkaufen darfst ?
Das ist und bleibt dein Eigentum und du bestimmst, was damit gemacht wird.
Das ist doch hier kein Strafverfahren wo das Auto beschlagnahmt wurde.
Die Versicherung hat das Auto begutachten lassen, die notwendigen Beweise sind somit gesichert.
Von der Versicherung braucht du zum Verkauf kein OK !!
Gruß
Delle
die polizei hat ein tatverdächtigen aber noch keine beweise, deshalb wollen sie das auto am 11.9. nochmal genau unter die lupe nehmen und bis dahin kann ich es schlecht verkaufen und glaube nicht das die beamten oder der gute staat dafür aufkommen oder? wußte noch nicht mal das die versicherung die standgebühren beim abschleppdienst nicht übernimmt...nur abschlepp und bergungskosten :-(
ach ja und die versicherung zahlt ja nicht, bevor die akten bzw. ermittlungen abgeschlossen sind...
Dann ruf doch einfach mal bei der Versicherung an. Schildere das Problem und hör dir mal an, was die dazu sagen.
Auch beim RW Bieter kannst du anrufen. Der hat ja nun Geboten, weil er dein Auto kaufen möchte.
Ich glaube nicht das dass hier an ein paar Tagen scheitert.
Zitat:
Original geschrieben von matthias06132
die polizei hat ein tatverdächtigen aber noch keine beweise, deshalb wollen sie das auto am 11.9. nochmal genau unter die lupe nehmen und bis dahin kann ich es schlecht verkaufen und glaube nicht das die beamten oder der gute staat dafür aufkommen oder? wußte noch nicht mal das die versicherung die standgebühren beim abschleppdienst nicht übernimmt...nur abschlepp und bergungskosten :-(
Standgebühren sind in der Kasko nicht versichert, hast du einen Schutzbrief
bei deiner Versicherung ?
ja den habe ich auch, aber da steht auch leider nichts von standgebühren, nur abschlepp und bergungskosten...
Wenn man sich dessen bewußt ist, dann sollte man das Fahrzeug an einen Ort schleppen lassen, an dem keine Standgebühren anfallen (z.B. zu sich nach Hause).
@Drahkke ... ich glaube nicht, dass jeder eine garage besitzt und die stadt freut sich bestimmt ne, wenn da ein brand-totalschaden abgemeldet herumsteht und sämtliche restlichen medien auf den parkplatz tropfen...
Deswegen habe ich ja geschrieben "z.B. = zum Beispiel", da mir auch bewußt ist, daß nicht jeder Lagermöglichkeiten bei sich zu Hause hat.
Zitat:
Original geschrieben von matthias06132
ja den habe ich auch, aber da steht auch leider nichts von standgebühren, nur abschlepp und bergungskosten...
Standgebühren sind normalerweise im SChutzbrief mit dabei ... einfach mal nachfragen bei
deiner Versicherung
Zitat:
Original geschrieben von bmw-teile
Zitat:
Original geschrieben von matthias06132
ja den habe ich auch, aber da steht auch leider nichts von standgebühren, nur abschlepp und bergungskosten...
Du redest hier von Kasko, Standgebühren sind normalerweise im Schutzbrief mit dabei ...
ruf am besten mal bei deiner Versicherung an.