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Gebraucht Pkw steht abgemeldet im EU Ausland, hat deutsche Papiere - wie nach Deutschland bringen?
Hallo,
Ich hoffe meine Frage in diese Unterforum passt?
Das Wesentliche steht im Threadtitel. Leider habe ich nur einen Thread vom 2015 gefunden bzw. meinen eigenen vor 3 Monaten gestartet, die sich mit ähnlichen Themen beschäftigen (aber doch nicht 100% identisch).
Folgendes Szenario:
Ein Gebrauchtwagen (kein Neuwagen, kein Oldtimer) steht im EU Ausland (Tschechien). Er ist abgemeldet, hat deutsche Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) und ist angeblich fahrbereit. Der Verkäufer ist eine Privatperson mit Sitz im Ausland (das ist wahrscheinlich unwichtig - ?).
Wie bringe ich das Fahrzeug nach Deutschland wenn:
1. das Fahrzeug einen gültigen, deutschen TÜV hat?
- hinfahren, anschauen, Kaufvertrag abschließen, (deutsche) Papiere mitnehmen, Fahrzeug beim Verkäufer stehen lassen
- zu Hause zulassen (Fahrzeug muss nicht vorgeführt werden)
- mit endgültigen Kennzeichen ins Ausland fahren, dort ans Auto anbringen und nach Hause auf eigen Achse fahren
2. das Fahrzeug hat KEINEN gültigen, deutschen TÜV?
- nur auf Trailer/Anhänger?
Da das Fahrzeug deutsche Papiere hat bedeutet, dass es nie im EU Ausland angemeldet/zugelassen wurde, sonnst hätte es ausländische Papiere - korrekt?
TÜV kann es auch nur einen deutschen haben, da noch nie im Ausland angemeldet - korrekt?
Ausfuhrkennzeichen in Tschechien kann es nicht bekommen, weil es deutsche Papiere hat. Dafür müsste man die DE Papiere durch tschechische ersetzen und dann wieder nach DE "importieren". Wäre machbar aber unnötig aufwendig.
So wie ich bisher verstanden habe, kann man zu Hause endgültiges Kennzeichen nur mir Originaldokumenten bekommen - korrekt? Nur Kurzzeitkennzeichen kann mit Kopien beantragt werden, ist aber im Ausland ungültig.
Um Originaldokumente vom Verkäufer zu bekommen müsste man entweder (wie oben beschrieben) hinfahren und kaufen oder "blind" kaufen, d.h. Geld schicken und Papiere zugeschickt bekommen - wenn beide Seiten kooperativ und Risiko-bereit wären.
Gibt es andere Möglichkeiten, die ich übersehe?
Vielen Dank im Voraus!
Kappa13
P.S.Bitte von Fragen "Warum dort? Gibt es keine vergleichbare Angebote in Deutschland?" Abstand halten. Danke!
Ähnliche Themen
29 Antworten
Mein erster Ansprechpartner wäre meine Zulassungsstelle und das per E-Mail. Darauf bekommt man schriftlich verbindliche Antworten. Habe ich schon selber getestet.
Zitat:
@Kappa13 schrieb am 20. Januar 2022 um 10:40:12 Uhr:
Um Originaldokumente vom Verkäufer zu bekommen müsste man entweder (wie oben beschrieben) hinfahren und kaufen oder "blind" kaufen, d.h. Geld schicken und Papiere zugeschickt bekommen - wenn beide Seiten kooperativ und Risiko-bereit wären.
Meistens läufts auf zweiteres hinaus und wie das dann in der Praxis dann funktioniert,bekommt man ja recht einfach recherchiert
Oder der Klassiker,dass dir der Verkäufer den Wagen gegen ne fette Anzahlung zuschickt
Ich würde in den sauren Apfel beissen,mit nem Trailer hinfahren und den Rest sieht man vor Ort
Ob das ganze dann Sinn macht,zumindest mehr als einmal zu machen,das steht auf nem anderen Blatt
Aber das wiederum gehört ja zu den Einwänden,von denen du Abstand halten willst
Zitat:
@Kappa13 schrieb am 20. Januar 2022 um 10:40:12 Uhr:
Da das Fahrzeug deutsche Papiere hat bedeutet, dass es nie im EU Ausland angemeldet/zugelassen wurde, sonnst hätte es ausländische Papiere - korrekt?
Das bedeutet es nicht, nicht überall werden bei der Anmeldung im Ausland die deutschen Dokumente eingezogen.
Wenn das Fahrzeug in CZ steht, kannst Du es in D nicht offiziell anmelden. Wäre eine unerlaubte Fernzulassung.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Januar 2022 um 12:08:52 Uhr:
Zitat:
@Kappa13 schrieb am 20. Januar 2022 um 10:40:12 Uhr:
Da das Fahrzeug deutsche Papiere hat bedeutet, dass es nie im EU Ausland angemeldet/zugelassen wurde, sonnst hätte es ausländische Papiere - korrekt?
Das bedeutet es nicht, nicht überall werden bei der Anmeldung im Ausland die deutschen Dokumente eingezogen.
Danke, ich werde es dann mit dem Verkäufer klären. Ich hätte erwartet, die Dokumente mindestens entwertet werden - ?
Zitat:
Wenn das Fahrzeug in CZ steht, kannst Du es in D nicht offiziell anmelden. Wäre eine unerlaubte Fernzulassung.
Ok, das wusste ich nicht, danke für den Hinweis. Dann bleibt eigentlich nur Transport auf dem Trailer, wenn das Fahrzeug vor Ort mit Ausfuhrkennzeichen nicht angemeldet werden kann (abgesehen von ev. nicht vorhandenem, lokalem TÜV).
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Januar 2022 um 12:08:52 Uhr:
Zitat:
@Kappa13 schrieb am 20. Januar 2022 um 10:40:12 Uhr:
Wenn das Fahrzeug in CZ steht, kannst Du es in D nicht offiziell anmelden. Wäre eine unerlaubte Fernzulassung.
Damit ich es richtig verstehe: ich kann mein Fahrzeug in meinem Wohnort in DE zulassen, auch wenn es gerade in anderer Stadt / anderem Bundesland (z.B. in einer Garage) steht - keine unerlaubte Fernzulassung, aber wenn es im Ausland steht - unerlaubte Fernzulassung? Korrekt?
Meinen Neuwagen, der beim Händler in anderem Bundesland stand und auf mich wertete, habe ich mit den Papieren, die ich vorab vom Händler zugeschickt bekommen habe, in meiner Stadt zugelassen. Danach bin ich mit den Kennzeichen hingefahren und das Auto abgeholt. Das würde aber im Ausland nicht gehen - korrekt?
Alternative (rein hypothetisch): das Fahrzeug (der Verkäufer sitzt weniger Kilometer hinter der Grenze) über die Grenze auf einem Trailer auf den deutschen Boden bringen (lassen), dort legal, noch ohne Kennzeichen parken (z.B. auf einem privaten Grundstück) und dann die Zulassung wie oben beschrieben abschliessen?
P.S. Ich spreche NICHT von Kurzzeitkennzeichen.
Ja,du brauchst gültigen Ausweis,Fahrzeugpapiere,aktuellen HU Bericht und die EVB
Das Auto selbst brauchst zur Anmeldung nicht
Zitat:
@emil2267 schrieb am 20. Januar 2022 um 13:08:29 Uhr:
Ja,du brauchst gültigen Ausweis,Fahrzeugpapiere,aktuellen HU Bericht und die EVB
Das weiß ich alles, aber darum geht es hier nicht. Es wurde gerade gesagt, dass ich mein Auto (mit allen o.g. Papieren) NICHT anmelden kann, wenn es im Ausland abgemeldet steht ("unerlaubte Fernzulassung").
Hallo,
wenn Du dir diesen Aufsatz durchliest, wird das für das Gebiet der BRD i.A. so interpretiert. (keine ausländischen hoheitlichen Amtshandlungen auf deutschen Staatsgebiet).
Allerdings sind alle Fälle, die man so findet im Zusammenhang mit ausländischen Kurzzeitkennzeichen an ursprünglich deutschen Fahrzeugen.
Meiner bescheidenen Meinung nach liegt Dein Fall etwas anders.
Deutsche Rechtsvorschriften spielen keine Rolle sondern tschechische.
Es ist (sofern dieses Detail stimmt) ein deutsches Auto, das wieder ein permanentes deutsches Kennzeichen bekommt und keine rote Nummer. Zu klären wäre nun, wie die tschechische Ordnungsmacht das Thema "Fernzulassung" sieht.
bye
Zitat:
@pivili schrieb am 20. Januar 2022 um 13:46:41 Uhr:
wenn Du dir diesen Aufsatz durchliest, wird das für das Gebiet der BRD i.A. so interpretiert. (keine ausländischen hoheitlichen Amtshandlungen auf deutschen Staatsgebiet).
Dieses Dokument habe ich gerade auch gefunden, trotzdem danke!
Zitat:
Allerdings sind alle Fälle, die man so findet im Zusammenhang mit ausländischen Kurzzeitkennzeichen an ursprünglich deutschen Fahrzeugen.
Meiner bescheidenen Meinung nach liegt Dein Fall etwas anders.
Deutsche Rechtsvorschriften spielen keine Rolle sondern tschechische.
So sehe ich es auch.
Zitat:
Es ist (sofern dieses Detail stimmt) ein deutsches Auto, das wieder ein permanentes deutsches Kennzeichen bekommt und keine rote Nummer.
So ist es - keine rote Nummer, kein Kurzzeitkennzeichen, aber auch kein Ausfuhrkennzeichen aus CZ (weil es dort nicht angemeldet ist bzw. werden soll). Nun steht das Auto nicht auf dem "deutschen Boden". Das Anbringen von Kennzeichen müsste auf diesem Boden erfolgen - nicht die Zulassung selbst. Die Frage ist ob deutsche Behörde befugt ist ein Zulassungsakt an meinem mobilem Eigentum, das sich im Ausland befindet, durchzuführen?
So wie es bisher verstanden habe - das wäre eine "unerlaubte Fernzulssung".
Zitat:
Zu klären wäre nun, wie die tschechische Ordnungsmacht das Thema "Fernzulassung" sieht.
Hm...
Ich wüsste, dass ich meiner Zulassungsstelle nicht jedes Detail auf die Nase binden würde und entsprechend pragmatisch handeln würde. Ich verstehe es so, dass du nicht vorhast, das Auto mit Tricksereien und womöglich ohne Versicherungsschutz usw. heimzuholen.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 20. Januar 2022 um 15:03:48 Uhr:
Ich wüsste, dass ich meiner Zulassungsstelle nicht jedes Detail auf die Nase binden würde und entsprechend pragmatisch handeln würde.
Bei uns muss das Fahrzeug auch nicht vorgeführt werden, aber ...
Zitat:
Ich verstehe es so, dass du nicht vorhast, das Auto mit Tricksereien und womöglich ohne Versicherungsschutz usw. heimzuholen.
... sowas würde auf keinen Fall machen!
Ich dachte es gäbe eine legale, einfache Möglichkeit den Kauf und Zulassung ohne Transport auf Trailer abzuwickeln.
In dem verlinkten Dokument steht es übrigens, dass es aus der deutschen Sicht NICHT ginge ein in Deutschland stehendes, abgemeldetes Auto aus dem Ausland zuzulassen. Dafür sind ausschliesslich deutsche Behörden befugt. Vermutlich geht es in jedem EU Land genauso.
Zitat:
@emil2267 schrieb am 20. Januar 2022 um 13:08:29 Uhr:
Ja,du brauchst gültigen Ausweis,Fahrzeugpapiere,aktuellen HU Bericht und die EVB
Das Auto selbst brauchst zur Anmeldung nicht
Die Kfz-Zulassungsbehörde kann aber durchaus die Vorführung verlangen. Das wird in der Regel zwar nicht gemacht, ist aber nie ganz auszuschließen.
Dann ist die Fernzulassung nicht nur verboten, sondern geradezu unmöglich.
Wenn das Auto deutsche Papiere und eine deutsche HU hat, kannst Du es problemlos hier Zulassen, die Kennzeichen dranschrauben und damit wieder nach D fahren. Das wäre meiner Meinung nach keine Fernzulassung und selbst wenn könnte das ja niemand nachvollziehen, weder auf tschechischer noch auf deutscher Seite.
Hat das Auto keine deutsche HU bleibt nur der Transport. Wenn Du nicht selbst mit Anhänger fahren willst, kannst Du es über eine Logistikplattform ausschreiben, z. b my-hammer, Pamyra, shiply. Es fahren genügend Händler mit leeren Anhängern von Ost nach West.
doch, eine Fernzulassung kann das schon sein. Aber aus tschechischer Sicht, d.h. die tschechische Republik würde es bei dieser Vorgehensweise erdulden müssen, dass die Bundesrepublik Deutschland auf tschechischem Boden eine hoheitliche Handlung vornimmt. Da unterstelle ich mal, dass die das genauso wenig gern haben wie die deutsche Seite.
Ich würde es aber in diesem rein privaten Einzelfall trotzdem machen. Mag nicht der vorgeschriebene Weg sein, ich hätte dabei aber kein schlechtes Gewissen. Das wichtigste ist, dass man kein Fahrzeug ohne Papiere, ohne Zulassung und ohne Versicherung bewegt - das wäre völlig inakzeptabel. Aber das hat der TE ja auch ausdrücklich nicht vor.