1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Gebraucht von Händler, Vertrag ohne Brille unterschrieben, klein: Verwendung für Export/Einzelteile

Gebraucht von Händler, Vertrag ohne Brille unterschrieben, klein: Verwendung für Export/Einzelteile

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 0:43

Hallo zusammen,

ich habe mir einen Golf 4 1.4 4-Türer online, vom Händler gekauft. Der Wagen wurde mir am Telefon ohne Nennung von Mängeln, mit -mir gutem- Eindruck, für 1200 -gehandelt von 1290- € verkauft. Auch die Anzeige - Bilder, echt chic: in schwarz metallic, am herrlich sonnigen Sommertag, vor ner sattgrünen Wiese steht er da.

Da ich seit ein paar Jahren gehandicapt bin ist dies, trotz vorhandenen Führerscheins und Fahrpraxis, mit Mitte 50 nun mein erstes eigenes Auto. Seit Monaten die Wohnung kaum verlassen könnend war ich, bei dem tollen Wetter und in freudiger Erwartung, wie ein Kind vor´m ersten Jahrmarkts-Autoscooting, ziemlich euphorisiert. tja, denkbar beste Voraussetzungen für nen `HauRuck´-Gebrauchtwagenkauf auf der Straße... Den Vertrag habe ich auf der Kühlerhaube unterschrieben, ohne Brille- habe ich nicht lesen können, was mittig der Seite unter Fahrzeugverwendung stand Nämlich: °: ... Haftung auf ein Jahr beschränkt ..., x: diverse optische und technische Mängel vorhanden. Die Verwendung beschränkt sich für den Export oder zur Verwendung der Einzelzeile".

Ich brauch wohl nicht erläutern, wie ich mich, angesichts dieser peinlichen, dümmlich fahrlässig herbeigeführten Situation fühle. Zumal ich auch den letzten tÜV- Bericht, irgendwo zwischen den mit ausgehändigten Papieren, Nicht gelesen habe: "angesprochene Bauteile/Funktionen erfordern .... in nachster Zukunft besondere Aufmerksamkeit: *Achse / Achsaufhängung, ... 2. Achse links und rechts Gummilagerung partiell mit Rissbildung (HW)."

Natürlich wurde bei seiner Werbung Nichts von Dem erwähnt. Halt voll der "Gebrauchtwagenhändler"...

Kurze Frage: habe ich irgend eine Möglichkeit zum Rücktritt?

Bitte Auskünfte, keine Meinungen ..., Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 30. Juni 2019 um 19:51:24 Uhr:

Zitat:

@vonDenLaien schrieb am 30. Juni 2019 um 16:43:25 Uhr:

habe den Verkäufer telef. erreicht.

Heute, am Sonntag?

Ach ja, im Internet kann man halt alles erzählen......................

Vielleicht hat er ihn schon am Samstag erreicht und erst jetzt geschrieben? Vielleicht war es so ein Kärtchen oder grüne Wiese Verkäufer und die können durchaus auch Sonntags erreichbar sein.. Warum wird hier bei Motor talk neuerdings immer gleich irgendwas unterstellt?

Der Themenstarter hat von vornherein seinen Fehler eingestanden und nur nach Möglichkeiten gefragt die er noch hat. Und es haben genug gesagt "selber schuld", kann man nichts machen. Warum sollte also der TE sich nun noch irgendwas ausdenken? Den Spott hat er schon auf sich genommen..

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Rechtsverbindliche Auskünfte dürfen in einem Forum, wie diesem, gar nicht gegeben werden.

Der Vertrag wurde vor Ort unterschrieben und du hattest die Möglichkeit einer vorherigen Kontrolle. Dass du den Vertrag blauäugig unterschrieben hast,ist leider komplett dein Fehler. Offensichtlich gab es ja sogar Unterlagen, die dir ausgehändigt wurden, wo Mängel aufgelistet waren. Diese hättest du checken können und müssen. Und dass du deine Brille nicht aufsetzt, obwohl deine Sehkraft es scheinbar erfordert, ist auch nicht die Schuld des Händlers. Hier warst du, ohne dich direkt anzugreifen, der "dumme der morgens aufsteht", auf den jeder Verkäufer wartet.

Einen Anspruch auf Rückabwicklung hast du nicht, da es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Arglistige Täuschung ist es nicht, da dir die Unterlagen ausgehändigt wurden, und Betrug liegt auch nicht vor.

Themenstarteram 29. Juni 2019 um 6:31

ok, juristisch hab ich keine Handhabe und `moralisch´ mag jeder ne andre Meinung haben ...

hab ja von Vornherein eingestanden, dass er mich -für ihn, glücklicherweise- auf´m völlig falschen Fuß erwischt hat.

Zu meiner Verteidigung -was ebenfalls irrelevant ist, sei hinzugefügt: ich war nicht zu eitel oder bequem sondern, ich hab meine Lesebrille schlicht in meiner Whg., im 10. Stock vergessen. Was es für mich so schwer auszuhalten macht ist, dass ich mir die Kohle über die letzten ca. 2 Jahre mühselig von meiner EU-Rente +Sozi (= "Hartz-4" Niveau) zusammengerafft habe und ich, mit Anmeldung und Versicherung des Wagens, das Dilemma noch vergolden würde.

Ist mir auch keine echte Lehre, da es eine Wiederholungsgefahr nicht geben wird. Dass ich hier so offen erzähle -n kann- ist der Anonymität im Netz geschuldet, die mir diese Sicherheit vermittelt. Wenigstens lauf ich nicht auch noch Gefahr, persönlich verhöhnt zu werden, und meine Identität zu ermitteln, ist das erst gar nicht wert. Arrogante, empathielose, zynische, destruktive .,. Kommentare, kommen bei mir nicht -am anvisierten Trigger, an.

Also: .. "und wieder Anteil nehmen, .. .. .., wer hat noch nicht?!"

Einen Ge bzw Verbrauchswagen im Low Budged wird immer etwas haben was man in nächster Zukunft machen sollte-

daher sollte man das erstmal nicht zu hoch hängen.

Ich denke das Fahrzeug hat einigermaßen Frische HU?

Dann anmelden,Fahren,Genießen und wieder am Leben Teilnehmen.

sollte es hart auf Hart kommen,wissen unsere Richter die Finten der Händler mittlerweile zu bewerten und ein

" Die Verwendung beschränkt sich für den Export oder zur Verwendung der Einzelzeile".

wird vor Gericht mittlerweile von den Richtern nur noch belächelt und zerpflückt,vor allem Dann,wenn das Fahrzeug im Inet als Gebrauchtwagen verkauf deklariert war.

also die Anzeige schön ausdrucken und aufheben^^

Ein Verkauf begrenzt ggf. das absehbare Dilemma.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Juni 2019 um 12:42:46 Uhr:

Ein Verkauf begrenzt ggf. das absehbare Dilemma.

und dann?

hilfst Du dem TE mit seinem Budget von 1.200 Euro ein RISIKOFREIES besser erhaltenes Auto zu finden???

Zitat:

@camper0711 schrieb am 29. Juni 2019 um 12:58:42 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Juni 2019 um 12:42:46 Uhr:

Ein Verkauf begrenzt ggf. das absehbare Dilemma.

und dann?

hilfst Du dem TE mit seinem Budget von 1.200 Euro ein RISIKOFREIES besser erhaltenes Auto zu finden???

Der TE möchte die erkannte Kostenfalle loswerden und wegen der Kosten auch keine Nachfolgebaustelle erwerben. Ein Rücktritt kommt nicht in Betracht. Daher mein Tipp mit dem Verkauf.

Deine provokante Frage kannst Du also wieder einpacken.

Man könnte hier über eine Anfechtung nachdenken (Erklärungsirrtum). Aber ganz ehrlich, für die paar Euros einen Prozess führen der Monate oder Jahre dauert will doch sicher keiner. Also: Verkaufen und Verlust als Lehrgeld verbuchen. Nicht schön aber gibt schlimmeres..

Einen Prozeß kann ich hier nur empfehlen, wenn beim TE eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.

Eine Anfechtungsmöglichkeit sehe ich nicht, der Zusatz mit dem Export bringt dem Verkäufer aber auch nichts.

Insofern kann ich mich meinem Vorschreiber nur anschließen. Wenn der Wagen entsprechenden TÜV hat, wovon ich aus gehe, heißt das unter den Umständen, einfach fahren, und sich der Einschränkungen bewusst sein, d.h. entsprechend vorsichtig fahren. Wären die Fehler sehr dringlich und eklatant gewesen, dann hätte der TÜV den Wagen auch nicht durch gelassen.

Ich kenne das übrigens auch bei meinem ehemaligen Auto. Da hat die Herstellerwerkstatt Spiel im vorderen Querlenker diagnostiziert, der TÜV das aber trotz der Kontrolle an der Stelle nicht bemängelt. Da kann man dann noch viele 1000 km fahren, ohne etwas zu tun. Die Werkstatt witterte eben einen teuren Auftrag....

Mit einer allgemeinen Klausel wie "diverse Mängel vorhanden" kann sich kein Verkäufer aus der Gewährleistung ziehen. Er muss Mängel konkret benennen um für diese (und nur diese!) nicht haften zu müssen.

 

Auf der anderen Seite hat ein Golf 4 ein gewisses Alter, wo nahezu alle Mängel, bis hin zum Motorschaden 3 Wochen nach Kauf unter üblichen Verschleiß fallen. Da urteilen Richter aber auch nicht einheitlich.

 

Bei allem Respekt, mit den genannten Details zu den Kaufumständen, kannst du dir ein Auto (egal welches) im Unterhalt überhaupt leisten?

1200€ über 2 Jahre gespart macht 50€ im Monat. Davon kann man KEIN Auto mittelfristig fahren.

Kurze Frage, kurze Antwort:

Du hast KEINERLEI Ansprüche. Vertrag ist Vertrag.

Alle Argumente die Du bringts basieren allesamt auf deiner eigenen Fahrlässigkeit.

Immer das selbe: Das KIK T-shirt wird ausgiebig getestet aber das Auto für ein paar 1000 € geht ohne Prüfung übern Tisch. Du hast Dich wohl vom günstigen Preis blenden lassen. Klingt blöd aber stimmt leider: VORHER prüfen! Ein halbwegs seriöser Händler ermöglicht dir IMMER eine Probefahrt, tut er das nicht: Finger weg. Nutzt Du die Chance nicht, selber Schuld.

So hart es klingt: Nimm es als Lehre fürs nächste mal.

Moin,

Fährt das Auto? Oder macht es Probleme? Das was da an Mängeln steht - finde ich, soweit das Auto mindestens 12 Monate HU hat nicht dramatisch. Das dürfte bei 90% aller Autos in diesem Preisbereich vorkommen. Ich gehe davon aus, dass diese Mängel im letzten HU Bericht standen. Die Klausel zu Export und Teilegewinnung klingt zwar auf dem ersten toll - kann man sich aber quasi in die Haare schmieren. Aber lass dir davon keine wahrscheinlich unnötige Angst machen - im Zweifel lass mal jemand bekanntes mit etwas Ahnung oder ne Werkstatt der du vertraust auf diese Teile gucken.

Ich würde das Auto fahren und schauen was passiert. Prüfe noch ob der ZR gemacht oder kontrolliert werden muss.

LG Kester

Zitat:

@StephanRE schrieb am 29. Juni 2019 um 16:02:37 Uhr:

Kurze Frage, kurze Antwort:

Du hast KEINERLEI Ansprüche. Vertrag ist Vertrag.

Alle Argumente die Du bringts basieren allesamt auf deiner eigenen Fahrlässigkeit.

Immer das selbe: Das KIK T-shirt wird ausgiebig getestet aber das Auto für ein paar 1000 € geht ohne Prüfung übern Tisch. Du hast Dich wohl vom günstigen Preis blenden lassen. Klingt blöd aber stimmt leider: VORHER prüfen! Ein halbwegs seriöser Händler ermöglicht dir IMMER eine Probefahrt, tut er das nicht: Finger weg. Nutzt Du die Chance nicht, selber Schuld.

So hart es klingt: Nimm es als Lehre fürs nächste mal.

"Feingefühl" ist in deiner persönlichen "Skill"-liste gaaaaaaanz weit unten bis gar nicht vorhanden, oder..?

"angesprochene Bauteile/Funktionen erfordern .... in nachster Zukunft besondere Aufmerksamkeit: *Achse / Achsaufhängung, ... 2. Achse links und rechts Gummilagerung partiell mit Rissbildung (HW)."

Rissbildung führt dazu, dass das Dauerfett in den Achsmanschetten sich davon macht. Regelmäßig kontrollieren oder in einer freien Werkstatt für wenig Geld die Manschetten erneuern lassen (hält eigentlich Tapeband an den Stellen). Wenn es sonst nichts ist und du dir den Unterhalt leisten kannst, dann fahre das Auto bis zur nächsten HU.

Bei dem Alter des Fahrzeuges und dem Preis wirst du im Regelfall mit Mängeln leben müssen.

Falls du dir das Auto nicht leisten kannst (Versicherung z.B. als Anfänger ist ziemlich teuer), verkauf es, notfalls mit geringem Verlust, und schau, ob Car-Sharing bei euch angeboten wird. Im Gegensatz zum Händler kannst du beim Verkauf die Gewährleistung wirksam ausschließen, solltest aber auf den HU-Bericht verweisen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen