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gebrauchten S5 vor 5 Tagen erworben..Mängel aufgefallen,wie am besten vorgehen?

Audi
Themenstarteram 29. Juni 2013 um 16:20

Hey Leute,

ich habe mir diese Woche einen Audi S5 gekauft (BJ. Ende 2008, 90k gelaufen) bei einem Audi Händler ca. 100km von mir entfernt.

Habe eine Audi Plus Garantie zusätzlich zur Gewährleistung. Zudem hat er bei Kauf TÜV neu erhalten und einen 110-Punkte-Check von Audi.

 

Nun bin ich 5 Tage mit dem Fahrzeug gefahren und folgende Dinge sind mir aufgefallen:

-Servolenkung "sägt" im Stand, fühlt sich an, als sei zu wenig Schmierung da

-Im Leerlauf -bei warmgefahrenem Motor- gibt es ein Tackern, dass ab und an schneller und lauter wird bis es verschwindet und dann wieder auftaucht.

Bin damit zu einem Audi Händler in der Nähe gefahren, der bestätige mir, beide Sachen seinen nicht normal und man müsse sich den Wagen anschauen. Einen Termin habe ich bereits. Der Verkäufer (100km entfernt) bestätigte schriftlich, ich möge den Wagen bei dem Audi Partner vor Ort prüfen lassen.

Nun sind 2 Sachen hinzugekommen:

- beim herunterschalten (Automatikfahrzeug) sei es manuell mit Schaltwippen oder wenn der Wagen selbst herunterschaltet, gibt es ein "unnatürliches" Klacken meist 2 mal hintereinander. Auch bei der Gasannahme klackt der Wagen ab und an und macht einen gefühlten Satz (hört sich echt nicht nett an).

- Die Klimaautomatik fängt an muffig zu riechen, wenn ich die Klimaanlage ausmachen.

Frage ist nun, ob das alles der Sachmängelhaftung obligt, der Verkäufer will das -so wie es aussieht- über die Audi Plus Garantie laufen lassen (wo ich eine gewisse Selbstbeteiligung an den Teilekosten habe).

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir jemand den Ablauf schildern, wie man in so einem Fall am besten vorgeht. Auch zu dem "Klackern" beim Herunterschalten wäre eine Meinung von anderen S5-Fahrern erwünscht.

Ist mein erster Post hier, also seid bitte nicht zu hart :)

beste Grüße

Falco

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17 Antworten

Das mit der Klimaanlage ist wohl normal. Die modernen Anlagen sind nicht dazu da ausgemacht zu werden da sie sich eh je nach Zustand und Ausstentemperatur selbst regeln.

Du kriegst den Verdampfer und Strömungskanal der Kaltluft nicht mehr trocken weil der warme Luftstrom separat geführt wird. Ergo Klima aus = dauerfeucht und nicht mehr umspült =  stinkt.

 

am 29. Juni 2013 um 17:20

Ich hatte ähnliche Erfahrungen wie du. Hab mir letztes Jahr ein gebrauchtes A5 Coupe gekauft wo es auch hieß 105 Punkte Checkt etc., ich war keine 200m vom Hof da fiel die erste Xenon Birne aus. Inzwischen habe ich das Auto ein Jahr gefahren, es war 6 mal in der Werkstatt weil ständig was kaputt war und verkaufe es nun wieder, da mir das Auto zu unzuverlässig ist.

Geh am besten zu einem Bekannten der in Richtung KFZ arbeitet und lass das Auto von dem überprüfen, vll kannst Du dann vom Kaufvertrag wegen Mängel zurücktreten, anderweitig wirst Du über kurz oder lang wohl viel Geld in das Auto reinstecken müssen.

Themenstarteram 29. Juni 2013 um 21:58

Zurückgeben ist wohl eher weniger eine Alternative, da mir der Wagen schon sehr gefällt.

Weiß nur nicht exakt wie der Vorgang abläuft..

Ich melde dem Verkäufer, dass ich denke, dass das Fahrzeug xy Mängel hat.

Er bestätigt, ich könne den Wagen hier vor Ort bei Audi prüfen lassen.

Wie gehts es dann weiter? Audi stellt xy Mängel fest, was muss ich dann tun?

Wie gesagt, es soll über die Sachmangelhaftung laufen, da ich keine Lust habe Geld zu bezahlen für Sachen die eigentlich selbstverständlich seien sollten.

gruß

am 29. Juni 2013 um 22:55

Am besten machst Du einen Termin mit dem Verkäufer aus. Dann schaust Du dir mit ihm den Wagen genauestens an und machst deutlich dass dieses Auto nicht dem Stand entspricht zu dem es verkauft wurde. Und wie es sein kann dass Mängel auftreten, obwohl dieses Auto (anscheinend) durchgeprüft wurde - danach schaust du wie er reagiert. Sollte er dir weiterhin vorschlagen, die Mängel über die Plus Garantie laufen zu lassen würde ich dankend ablehnen und ihm mitteilen den Fall direkt bei Audi anzugeben und von denen eine Klärung vorschlagen lassen.

@TE:

Da Du eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers hast,

würde ich vor Ort bei Audi die Mängel bestätigen lassen.

Diese dann dem Verkäufer vorlegen (evtl. macht das auch der :) vor Ort).

Bei der Feststellung die Sachmangelhaftung ansprechen und die Antwort vom Verkäufer abwarten.

Möchte der Verkäufer es über die Garantie ablaufen lassen,

sollte er zumindest die Eigenbeteiligung bezahlen.

Gruß Cokefreak

am 30. Juni 2013 um 12:14

Hab mir vor ca. 5 Wochen beim freundlichen auch nen A5SB BJ2010 geleistet. Auch mit 110-Punkte check und GWPlus Garantie. Preis Leistung war echt ok...

Nach 3 Wochen ist aber erschreckenderweise die Lichtmaschine abgeraucht (bei 65tkm). Bin hier in die Werkstatt und hab parallel beim Verkäufer angerufen. Nach einem Kostenvoranschlag wurde die Freigabe erteilt und der Wagen repariert... Ohne irgendeine SB.

Wie verhält sich das mit der SB? Ab wann muss ich zuzahlen? (Ich weiß, steht in den Garantiebedingungen)

Zählen die KM-angaben ab Kauf oder die Gesamtlaufleistung?

Themenstarteram 30. Juni 2013 um 16:10

Danke schonmal für die Antworten.

@h.andy: An sich geht es um die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs. Wenn er bspl. <70tkm runter hat, dann zahlt die Garantie z.b. 60% der Teilekosten und 100% der Lohnkosten.

Ist alles abhängig von der Gesamtlaufleistung. Würde auf die Garantie eh nur dann ausweichen, sofern dies nicht (im ersten halben Jahr) über die Sachmängelhaftung geregelt werden kann.

Werde mal berichten, was sich so ergeben hat mit dem S5.

Übrigens, eine Frage noch: Bin ich verpflichtet den Wagen dem Verkäufer, der ja seinen Standort 100km entfernt hat, vorzuführen zur Beseitigung der Sachmängel? Oder muss erst selbst den Wagen hier abholen und mir einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung stellen?

gruß

Hallo,

du musst dich mit deinem Verkäufer einigen. Er kann darauf bestehen, dass er selbst den Mangel behebt. Dann musst du aber selber zu ihm fahren und der Leihwagen ist in jedem Fall kostenpflichtig!

Wenn er kulant ist, lässt er dich zu einem Händler in deiner Region gehen und die handeln dann untereinander die Kosten aus.

Gem. BGB muss er ALLE Kosten ersetzen die durch den Mangel entstehen. Dazu zählen z.B. auch Kosten für holen und bringen. Ist das Gleiche wie z.B. die kostenlose Rücksendung von mangelhaften Waren.

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

Gem. BGB muss er ALLE Kosten ersetzen die durch den Mangel entstehen. Dazu zählen z.B. auch Kosten für holen und bringen. Ist das Gleiche wie z.B. die kostenlose Rücksendung von mangelhaften Waren.

In der Hoffnung, dass er den Mangel auch anerkennt und du nicht danach auf völlig überteuerten Mietwagenrechnungen sitzen bleibst. Aber das wusste ich wirklich nicht, danke jansen75! :)

Ob er den Mangel anerkennt oder nicht ist zweitrangig. Wichtig ist nur das es ein Mangel ist.

Zitat:

Original geschrieben von jansen75

Gem. BGB muss er ALLE Kosten ersetzen die durch den Mangel entstehen. Dazu zählen z.B. auch Kosten für holen und bringen. Ist das Gleiche wie z.B. die kostenlose Rücksendung von mangelhaften Waren.

Völlig richtig. Es gibt aber *keinen* Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen.

Themenstarteram 30. Juni 2013 um 21:17

Wenn kein Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen besteht, hat man ja zwangsläufig Kosten die für einen enstehen wegen dem Mangel. Angenommen der Wagen bleibt für eine Woche in der Werkstatt muss man sich dann tatsächlich für eine Woche einen kostenpflichtigen Leihwagen holen, das wäre echt unschön...

Auweia, ist ja echt ein richtiger Nachteil, wenn man sich ein Fahrzeug holt, welches nicht in unmittelbarer Nähe verkauft wurde.

Allerletzte Frage liebe Leute:

Wir sprechen ja von Mängeln, die tatsächlich vorliegen müssen. Dies lasse ich ja über einen dritten Audi-Partner -nämlich dem hier vor Ort- feststellen.

Wer zahlt den die Kosten für die Feststellung der Mängel? Also die Lohnkosten für die Fehlersuche?

Er hat mir die Erlaubnis gegeben, die bisherig aufgefallenen "Mängel" überprüfen zu lassen.

Das Klackern beim Herunterschalten habe ich noch gar nicht erwähnt, da es bis dato mir noch nicht aufgefallen war. Muss er die Lohnkosten für tatsächlich vorliegende Mängel so oder so tragen, oder bedarf es immer einer schriftl. Erlaubnis?

grüße

Du hast doch eine schriftliche Zusage,

dass die Mängel durch einen Audi-Partner überprüft werden können.

Fahre mit dem Schriftstück zum :) in deiner Nähe und bespreche es mit ihm.

Gruß Cokefreak

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