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gebrauchter 2.0 TDCI klackert aus dem Getriebe - Rückgabrecht?

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 2. Februar 2009 um 18:13

Hallöchen,

Hab letzten Montag einen gebrauchten Mondeo 2.0 TDCI Turnier gekauft. Baujhar 2005 und 131 tkm. Sah gut aus, auch von unten, fährt gut. Dann ist einem bekannten 2 Tage später ein leichtes knattern aus der Getriebegegend. Beim beschleunigen in den unteren Gängen.

Ich zur Ford Werkstatt, die haben es gecheckt. Das Getriebe ist futsch. Die haben Ford kontaktiert und Ford sagt man solle doch bitte das ganze getriebe tauschen. Dazu kommt noch, dass Spannrolle, Umlenkrolle und Keilriemen neu müssen (auch bereits leichte Geräusche)

Ich hab das Auto nun 5 Tage. Die Werkstatt sagt es wären etwa 3500€ Reparatur. Ich wäre rein theoretisch dran mit meinen dazu erworbenen Garantie 60% der Teile bezahlen. Die Ford-Werkstatt meinte aber das muss eigentlich der Händler alles komplett nach so kurzer Zeit übernehmen, da die Schäden vorher schon vorhanden gewesen sein müssen. Ich hoffe er nimmt nun das Auto zurück oder noch besser, er übernimmt alle Kosten die für mich anfallen würden.

Wie ist denn da die Rechtslage?

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19 Antworten

Natürlich muss der Händler dafür gradestehen, wenn nicht ein Getriebeschaden im Kaufvertrag steht.

Im Rahmen der *gesetzlichen* Gewährleistung hat der Händler den Schaden zu 100% auf seine Kosten zu beheben.

Die kann er auch nicht durch AGBs oder irgendwelche Garaniebestimmungen einschränken, zumindest nicht beim Privatkunden.

 

Einfach mal nach 'Gewährleistung' suchen, sowohl hier im Forum als auch z.B. via Google. Mit Garantie hat das nix zu tun, der Händler darf bluten.

Gruss

Toenne

die werkstatt soll sich mit dem verkäufer in verbindung setzen, und du rufstt bei deiner auto versicherung an wegen rechtsschutz, damit die gleich bescheid wissen, falls er sich querstellt! und das alles UMGEHEND!

Zitat:

Original geschrieben von Evangelion

die werkstatt soll sich mit dem verkäufer in verbindung setzen, ....

Warum soll sich die Werkstätte mit dem Verkäufer in Verbindung setzen ?

Das Problem liegt zwischen Händler und Käufer !

OldS

Themenstarteram 3. Februar 2009 um 8:54

Also ich hab beim Händler angerufen. Er meint er klärt das nun mit der Werkstatt. Die können ja besser erklären was nun genau damit ist. Der Händler will mich dann heute zurück rufen.

Zitat:

Original geschrieben von Wedanta

Also ich hab beim Händler angerufen. Er meint er klärt das nun mit der Werkstatt.

Das ist die richtige Vorgangsweise, man muß dem Händler die Gelegenheit geben die Mängel zu beheben.

Zitat:

Original geschrieben von Wedanta

Die können ja besser erklären was nun genau damit ist. Der Händler will mich dann heute zurück rufen.

Ist das ein Fordhändler ? (hat er eine eigene Werkstätte ?)

OldS

Themenstarteram 3. Februar 2009 um 9:58

er ist kein Fordhändler. Ich weiß nun auch nicht 100pro ob er eine Werkstatt hat. Ich hab auhc keine Lust das Auto zu ihm bringen zu müssen (200km entfernt)

Na mal sehen. Hoffe er meldet sich bis 15 Uhr. Sonst ruf ich da nochmal an. Will das ganze nur so schnell wie möglich über die Bühne haben. Man hat ja noch andere Dinge im Leben zutun -.-

Zitat:

Original geschrieben von Wedanta

er ist kein Fordhändler. Ich weiß nun auch nicht 100pro ob er eine Werkstatt hat. Ich hab auhc keine Lust das Auto zu ihm bringen zu müssen (200km entfernt)

Das ist aber im Grunde Dein Problem, wenn der Händler die Reparatur bei einem anderen Betrieb machen und bezahlen lässt ist das sehr okay.

Meist aber mußt Du entweder zu ihm fahren oder einen Teil der Kosten selbst übernehmen. (ich als Händler würde das auch selbst reparieren wollen wg. der Kosten)

OldS

Zitat:

Original geschrieben von Wedanta

Ich hab auhc keine Lust das Auto zu ihm bringen zu müssen (200km entfernt)

Das musst Du auch nicht.

Zitat:

BGB § 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Lass den Verkäufer den Wagen abholen, und er soll dabei auch gleich einen Leihwagen stellen.

Zitat:

Original geschrieben von nonick08

Zitat:

BGB § 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Da fehlt noch was dazu:

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Aber Rechtsberatung soll nur der geben der es gelernt hat. ;)

OldS

Zitat:

Aber Rechtsberatung soll nur der geben der es gelernt hat. ;)

Schlauschnacker.

Tatsache ist doch wohl, dass der Käufer den Mangel für ihn kostenlos behoben kriegt

oder den Vertrag rückabwickelt bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von Old_Style

Warum soll sich die Werkstätte mit dem Verkäufer in Verbindung setzen ?

warum?

Zitat:

Original geschrieben von Wedanta

Also ich hab beim Händler angerufen. Er meint er klärt das nun mit der Werkstatt. Die können ja besser erklären was nun genau damit ist.

darum!

Original geschrieben von Evangelion

Zitat:

Original geschrieben von Wedanta

Also ich hab beim Händler angerufen. Er meint er klärt das nun mit der Werkstatt. Die können ja besser erklären was nun genau damit ist.

darum!

Du hast nicht verstanden das der Käufer zuerst den Händler abgerufen hat :D

Nur so macht das Sinn, les mal den Test genauer ;)

OldS

ich hab das schon gelesen und verstanden...wenn hinz oder kunz bei mir anruft, und sagt sein auto läuft nich, was "interessiert" mich das als verkäufer?! wenn ich da aber ne aussage von einem werkstattmeister bekommen, das da nen auto steht, wo das getriebe platt is und der wagen nicht mehr läuft, das hat schon etwas mehr hand und fuß. is klar das man als käufer bescheid geben muß das man einen werkstatt besuch nötig hat, davon bin ich auch ausgegangen, das vorab bescheid gegeben wurde...naja, kleinlichkeit is deutsche tugen.

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