gebrauchter Austauschmotor bei Gebrauchtwagengarantie, welche Dokumente?
Mein S204 ez 11/2011 erlitt nach 158.000 km einen Motorschaden. Ich habe das Fahrzeug gebraucht, 2 1/2 Jahre alt und mit 152.000 km Laufleistung gekauft. Kaufdatum 21.07.2014, somit habe ich noch "Gebrauchtwagengarantie".
Der Motorschaden ereignete sich am 20.12.2014 (auf dem Weg nach Stuttgart zum Fanta4 Konzert). Der Motor lief noch, aber nur auf 3 Zylindern. Fahrzeug wurde sofort abgestellt (das passierte zum Glück direkt vor der Haustüre meiner Eltern.. )
Mein erster Verdacht > Injektor defekt.
MB Werkstatt meines Vertrauens angerufen, Verdacht wurde bestätigt, Fahrzeug wurde kostenfrei abgeholt und zur Werkstatt gebracht.
Einen Tag später bekam ich einen Anruf aus der Werkstatt, > es wird ein Injektor getauscht, Fahrzeug ist am nächsten Tag fertig.
Am nächsten Tag war mein Fahrzeug nicht fertig. Ich rief an und bekam die Nachricht dass anscheinend das Ersatzteil defekt gewesen wäre.
Am nächsten Tag bekam ich, nachdem ich selbst 4mal angerufen hatte die Auskunft :> } Motorschaden!
Nun gab es zwei Optionen:
1. Version: Alles bei MB reparieren lassen. Die Löhne werden zu 100% übernommen, die Materialkosten zu 40%. Bedeutet Kosten für mich von ca. 6000 EUR.
(Ich habe mich gegen diese Option entschieden... )
2. Version: Mein Händler hat mir einen gebrauchten Motor mit 22.000Km Laufleistung (mit Nachweis) angeboten, alle Aggregate bis auf den Anlasser werden vom "Neuen" übernommen, Garantie ab Einbau 12 Monate. Kosten für mich 900,-
Den deal, "Version 2" bin ich eingegangen.
Welche Dokumente sind in diesem Fall wichtig?
LG
Steko
Beste Antwort im Thema
Moin zusammen,
kurzes Feedback... Der Motor läuft noch immer, ohne Reparaturen....
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67 Antworten
Gar keine bezüglich der Garantie.
An der ändert sich nichts.
Aber für den Austauschmotor hast du gesetzliche Gewährleistungsansprüche, einfach weil du etwas dafür bezahlt hast.
Also hebe die Rechnung über 900€, die alle Arbeiten eindeutig beziffern sollte, gut auf.
Gebrauchtwagengarantie? Sicher? Oder Gewährleistung. Falls "nur" Gewährleistung, kann ich es ja wegen der Beweislastumkehr verstehen, dass er sich querstellt und der Motor nicht auf Kosten des Händlers ersetzt wird... Aber bei einer echten Garantie würde ich mal in die Garantiebedingungen schauen. Oder gibt es da irgend eine Staffelung was die Selbstbeteiligung anbelangt.
Da der Schaden vor Ablauf der 6 Monate war, hätte ich Variante 1 gewählt und die mir zustehende Gewährleistung in Anspruch genommen. Bezahlt hätte ich 0,00 €. Dazu hätte es nicht mal eines Anwalts bedurft.
Wenn der Händler ein Schlitzohr ist, hat er nun einen Motor aus einem Unfallwagen verkauft und dafür nun einen nagelneuen Motor ins Lager gelegt.
Zitat:
@cdfcool schrieb am 21. Februar 2015 um 10:00:45 Uhr:
Da der Schaden vor Ablauf der 6 Monate war, hätte ich Variante 1 gewählt und die mir zustehende Gewährleistung in Anspruch genommen. Bezahlt hätte ich 0,00 €. Dazu hätte es nicht mal eines Anwalts bedurft.
Wenn der Händler ein Schlitzohr ist, hat er nun einen Motor aus einem Unfallwagen verkauft und dafür nun einen nagelneuen Motor ins Lager gelegt.
Hallo!
Selbstverständlich sind die Leistungender "Garantie" gestaffelt. Bei meinem KM Stand werden eben noch 40% Material und 100% Löhne übernommen, den Rest muss ich selbst bezahlen. Sorry, hatte ich vergessen zu schreiben.
In der oben beschriebenen Variante 1 kostet der Motor über MB 10.000, bedeutet 6.000 müsste ich selbst bezahlen. Da hier aber nur der Rumpfmotor "neu" (also aufbereitet) ist, und alle Nebenaggregate vom alten übernommen werden sehe ich das nicht wirklich ein.
Darum entschied ich mich für die Vatiante 2.
Moment:
Du hast 12 Monate Gewährleistung auf dein Fahrzeug, da vom Händler gekauft. Bei dieser tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein. Da du den Wagen am 21.07.2014 gekauft hast und der Schaden am 20.12.2014 aufgetreten ist, waren davon 5 Monate rum. D.h. der Händler hätte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (nicht mit Garantie verwechseln) den Schaden beheben müssen. Die "Operation" hätte dich 0€ gekostet.
Hier hat der Händler das ganze über die Gebrauchtwagen Anschluss Garantie (Freiwillige Leistung) abrechnen wollen, bei der es die Staffelung nach Laufleistung gibt. Du hättest also nur auf die Gewährleistung bestehen müssen und nicht mit der Garantie abspeisen lassen sollen. Und wie der Händler den Schaden behebt, kann dir in diesem Fall auch egal sein.
Exakt so ist es.
Deswegen hätte dich der Schaden nichts kosten dürfen. Wenn gewerbliche Anbieter Waren an Privatkäufer verkaufen, gelten 24 Monate Gewährleistung, diese lassen sich bei Gebrauchtwaren in den Geschäftsbedingungen auf 12 Monate verkürzen.
Unabhängig von der Gesamtdauer gilt in den ersten 6 Monaten die Annahme, daß der Mangel schon beim Kauf vorlag, infolgedessen muß der Verkäufer diesen auf seine Kosten beheben.
Da der Schaden INNERHALB dieser 6 Monate aufgetreten ist, haftet der Verkäufer in vollem Umfang, sofern er dem Käufer keinen unsachgemäßen Umgang mit der Ware nachweisen kann. Weitere Möglichkeiten für Händler, sich um die Gewährleistung zu drücken, sind Vermittlungsgeschäfte, d.h., der Händler tritt im Vertrag nur als Vermittler auf und der eigentliche Verkauf erfolgt hier vom (privaten) Vorbesitzer (gerne bei Fähnchenhändlern eingesetzte Methode), hier tritt dann sofort zum Kaufzeitpunkt eine evtl. abgeschlossene Gebrauchtwagengarantieversicherung ein, die dann nach deren Regeln abgerechnet wird.
Wenn also der Handel direkt zwischen dem (privaten) Käufer und dem Händler stattgefunden hat, sind die 6 Monate die Basis der Verhandlungen, hier kann der Verkäufer sich nur mit klaren Regelverstößen des Käufers aus der Affäre ziehen (z.B. nicht eingehaltene Inspektionstermine oder Veränderungen am Motor, wie z.B. Chiptuning), kann er dies nicht, haftet er für die gesamten Kosten der Reparatur.
Soweit die rechtliche Sache, ein Gericht würde vermutlich dennoch dem Händler die geforderte Summe zugestehen, denn in beiden Fällen ist eine Verbesserung des Fahrzeuges durch einen Motor mit geringer bzw. gar keiner Laufleistung entstanden, die den Käufer wirtschaftlich besserstellt. Insofern sind die 900 EUR unter der Voraussetzung, daß der Motor tatsächlich nur die 22000 km gelaufen ist, ein gutes Geschäft. Bei einem Verkauf des Fahrzeugs dürfte sich dadurch ein höhere Mehrerlös in mindestens dieser Höhe erzielen lassen.
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 21. Februar 2015 um 10:42:14 Uhr:
Moment:
Du hast 12 Monate Gewährleistung auf dein Fahrzeug, da vom Händler gekauft. Bei dieser tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein. Da du den Wagen am 21.07.2014 gekauft hast und der Schaden am 20.12.2014 aufgetreten ist, waren davon 5 Monate rum. D.h. der Händler hätte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (nicht mit Garantie verwechseln) den Schaden beheben müssen. Die "Operation" hätte dich 0€ gekostet.
Hier hat der Händler das ganze über die Gebrauchtwagen Anschluss Garantie (Freiwillige Leistung) abrechnen wollen, bei der es die Staffelung nach Laufleistung gibt. Du hättest also nur auf die Gewährleistung bestehen müssen und nicht mit der Garantie abspeisen lassen sollen. Und wie der Händler den Schaden behebt, kann dir in diesem Fall auch egal sein.
Hallo,
vielen Dank für die Info!
Der Händler hatte mir wiederum zwei Versionen angeboten.
Version 1. Ich bekomme einen Motor mit 135.000 KmLaufleistung kostenlos eingebaut. > Hätte der Händler in diesem Fall korrekt gehandelt? Ich denke schon..?
Version 2. Ich bekomme einen Motor mit den besagten 22.000 Km Laufleistung bei einer Beteiligung von 900,- EURO durch mich. ( Ich dachte das ist auch ok?)
Zur eigentlichen Frage: Natürlich möchte ich "sicher" sein, dass der Motor tatsächlich die angegebene Laufleistung aufweist, und die Nebenaggregate ebenfalls vom neuen Motor sind. Das zu überprüfen ist recht schwierig.. Werde mir das schriftlich bestätigen lassen dachte ich. Oder jemand ne bessere Idee?
Vielen Dank für die Antworten!
Hi!
Also Variante 1 wäre IMHO Korrekt gewesen, weil du einen Motor mit nahezu identischer Laufleistung bekommen hättest. In diesem Fall hätte man in der Tat überlegen können, Variante 2 zu wählen, sofern man ganz sicher sein kann, das beim "neuen" Motor Laufleistung und Alter stimmen. Immerhin bekommt man dadurch einen Neuwertigen Motor, welcher sich auch Wertsteigernd auswirkt. (cdfcool hatte dies ja bereits angemerkt)
Im Rahmen der Gewährleistung muss IHMO nur der Zustand gegeben sein, wie gekauft wurde. Im umgekehrten Fall, also dein Wagen hätte 22tkm runter, muss man aber IMHO keinen 135tkm Motor akzeptieren.
Über den "neuen" Motor werden doch sicherlich Unterlagen existieren. Diese würde ich mir alle aushändigen lassen, Kopien machen und zu den Fahrzeugunterlagen legen. Des weiteren würde ich die Daten des Motor durch den Händler schriftlich fixieren lassen. Also auf der Rechnung bzw. Auftrag den Text in der Art: Reparatur Motorschaden. Austausch defektes Aggregat vom Typ XXX / XXX KW / XXXPS Laufleistung XXXX, Serienummer vom Motor etc. pp. ersetzt durch Motor Typ XXX usw.
Das ist nur ein Abtippen von Daten und sollte kein Problem darstellen.
Die Fahrzeughistorie des 22000 km gelaufenen Autos dürfte sicher vorliegen und insofern sollte sich dann alles lückenlos belegen lassen. Insgesamt dürfte dies dann ein gutes Geschäft sein, sofern der Wagen seinerzeit nicht mit 200 frontal gegen eine Mauer gefahren wurde. Aber bei den heutigen Reparaturpreisen reichen schon relativ kleine Unfälle für einen wirtschaftlichen Totalschaden, da ist keine reparaturwürdigkeit mehr gegeben, aber der Restwert ist dennoch relativ hoch, so profitieren dann quasi alle Beteiligten davon.
Am Ende ist alles sauber bezüglich dessen, was der Händler gemacht hat.
Und ich hätte auch ganz klar für 900€ Aufpreis mir den recht jungen Motor verbauen lassen.
An Dokumenten solltest du dir alle Nachweise aushändigen lassen, die den gebrauchten Motor betreffen. Ein zukünftiger Käufer will das sicher auch sehen.
Oh je. Kann ich nicht rechnen oder was? Natürlich... Ihr habt recht. Innerhalb der 6 Monate. Also hättest du auf Variante 1 bestehen können. ABER, wenn sich der Händler querstellt, fängt ein ewiger Streit an. Und was willst du dann machen? Der Händler wird den Motor nicht austauschen während eines Verfahrens, du lässt nach Fristsetzung eine Ersatzvornahme durchführen. Trittst aber dann in Vorleistung und weißt immer noch nicht wann du an dein recht kommst.
Bei Variante 1 wärst du also auf das Einlenken des Händlers angewiesen gewesen.
Ich habe gelernt, mich privat nach Möglichkeit aus Rechtsstreitigkeiten raus zu halten. Reicht, wenn ich das beruflich schon den ganzen Tag mache.
Variante 1 wäre korrekt gewesen. Die 900€ Aufpreis für den jungen Motor halte ich auch für fair.
Wenn es auch nicht ganz korrekt gelaufen ist, im Endeffekt hast Du aber alles richtig gemacht. Es ist das bestmögliche Ergebnis.
Wir müssen noch mal klar unterscheiden, denn der TE bezeichnet zwei unterscheidliche Varianten als Variante eins.
Wie ich ihn verstanden habe, gibt es die Variante nach Gesetz, sprich nach Gewährleistung:
"Ich bekomme einen Motor mit 135.000 KmLaufleistung kostenlos eingebaut."
Da hat er nichts zu zahlen und der Motor hat weniger runter als seiner beim Kauf (also alles saueber bezüglich Nachbesserung, beidseitig ist dem Gesetz genüge getan)
Alternativ hat der Händler ihm zwei andere Varianten angeboten, die er nicht annehmen muss, aber kann:
1. Einen anderen Austauschmotor nehmen mit 22.000km und 900€ draufzahlen, oder
2. einen neuen Motor nehmen und 6.000€ drauf zahlen
Der Händler wirkt erst einmal auf mich top, denn er macht alles seinen Pflichten nachzukommen und bietet am Ende noch bessere Alternativen an (auch wenn sie sicher ihm selbst auch dienen).
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 21. Februar 2015 um 22:32:03 Uhr:
Wir müssen noch mal klar unterscheiden, denn der TE bezeichnet zwei unterscheidliche Varianten als Variante eins.
Wie ich ihn verstanden habe, gibt es die Variante nach Gesetz, sprich nach Gewährleistung:
"Ich bekomme einen Motor mit 135.000 KmLaufleistung kostenlos eingebaut."
Da hat er nichts zu zahlen und der Motor hat weniger runter als seiner beim Kauf (also alles saueber bezüglich Nachbesserung, beidseitig ist dem Gesetz genüge getan)
Alternativ hat der Händler ihm zwei andere Varianten angeboten, die er nicht annehmen muss, aber kann:
1. Einen anderen Austauschmotor nehmen mit 22.000km und 900€ draufzahlen, oder
2. einen neuen Motor nehmen und 6.000€ drauf zahlen
Der Händler wirkt erst einmal auf mich top, denn er macht alles seinen Pflichten nachzukommen und bietet am Ende noch bessere Alternativen an (auch wenn sie sicher ihm selbst auch dienen).
Hallo!
Ja, etwas verwirrend mit den "Varianten", hätte ich anfangs genauer beschreiben müssen, mein Fehler!
Da ich von einem Injektordefekt und somit Kulanz seitens MB ausgieng, wurde das Fahrzeug zuerst zu einem MB-Händler in meiner Nähe transportiert, bei diesem hatte ich das Fahrzeug aber NICHT gekauft! Hier stellte sich dann der Motorschaden herraus, und die besagten 6.000 EUR Beteiligung meinerseits wenn das Fahrzeug dort repariert wird.
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Daraufhin kam der Händler bei dem ich das Fahrzeug gekauft hatte in´s Spiel und seine zwei Angebote, einmal kostenlose Reparatur mit dem 135.000Km Motor, und einmal die Variante mit den 900,- EUR und 22.000Km. Das fahrzeug wurde dann zu diesem Händler transportiert, der sich ca. 80Km von mir entfernt befindet.
Ich hoffe alle Unklarheiten beseitigt zu haben :-)
Diese ganze Aktion läuft aufgrund der Umstände nun seit gut 8 Wochen.. aber nächste Woche soll das Auto fertig sein, ich hoffe es klappt alles! Es wurde mir übrigens ein Ersatzfahrzeug vom Händler vor die Haustüre gestellt, zwar nicht von Anfang an, aber als klar wurde dass es Verzögerungen gibt.
Viele Grüße