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Gebrauchter Roller vom Händler stellt sich als Unfallfahrzeug heraus
Hallo.
Mir ist etwas unglaubliches passiert. Ich habe vor knapp einen Jahr einen gebrauchten Roller bei einer KFZ Werkstatt mit Rollerverkauf für 750€ gekauft. Der Roller hatte gut 1500km runter und sah optisch neuwertig aus. Laut Händler wurde er wenig gefahren und ist im top Zustand. Mir ist sofort aufgefallen, dass nicht die orginalen Spiegel (wie auf der Herstellerseite zu sehen) montiert sind.
So, vor 2 Tagen habe ich einen Freund meines Kumpels kennengelernt, der zufällig meinen Roller in der Garage gesehen hat. Dieser Freund wohnt ca. 10km weit weg von mir. Er konnte mir sofort das Modell und Marke (Luxxon YX9) aus 15m Entfernung sagen. Außerdem hat er mich gefragt, ob ich den Roller gebraucht gekauft habe und hatte sogar eine Vermutung bei wem. Dies stimmte sogar.
Er hat mir erzählt, dass er vor ca. 17 Monaten in einen Unfall verwickelt war, bei dem dieser Roller eine Rolle spielt. Mein Roller gehörte nämlich damals seinem Kumpel. Die beiden sind mit ihren Roller seitlich gegeneinander Gefahren, wobei an meinen Roller die Gabel total verbogen war und die Spiegel kaputt gegangen sind. Außerdem soll der Roller total verzogen gewesen sein. Außerdem weitere Beschädigungen, die ich nicht weiß.
Hätte der Händler mir diesen Unfall nicht mitteilen müssen?
liebe grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Zitat:
Original geschrieben von markant01
Wenn es wirklich nachweisbar der Unfallroller ist, hat der Händler ganz klar ein Problem. Das ganze ist sogar strafbar. Bin Händler, weiß daher wovon ich rede. Auch, wenn der Erstbesitzer dem Händler den Unfall verschwiegen hätte, muss dem Händler Sachkenntnis unterstellt werden, so das Er den Unfall erkenn en muss. Hat der Händler den Roller repariert und den Unfall verschwiegen, ists Betrug.... Immer vorausgesetzt, es ist wirklich der Unfallroller und nicht ein baugleiches Modell.
Hmmm !!!
Muss ein Händler, selbst wenn er das Fzg fachkundig repariert hat, immer darauf hinweisen:
"HIER HALLO !!! HIER IST EIN (ehem.) UNFALLFAHRZEUG ZU VERKAUFEN !!!
Der Käufer hat sicher nicht nachgefragt und ganz offensichtlich ja auch keinerlei Beeinträchtigungen festgestellt ! (also wird, wenn es wirklich dieses "Unfallfahrzeug" ist, schon fachkundig repariert worden sein) !!
Der Händler hat ihn dann auch sicher nicht als "unfallfrei" deklariert !
wölfle
Fakt ist, wenn der Händler von den Schäden gewußt hat und es nicht der Kundschaft gesagt hat, ist das Betrug und man kann somit dann auch vom Kaufvertrag zurück treten.
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18 Antworten
Vielleicht hat er dies dem Händler nicht mitgeteilt und der Händler hat dir dann gegenüber im guten Glauben gehandelt. Dann trägt der Händler keine Schuld.
Dieser Freund vom Kumpel sagt, dass er den defekten Roller für 300,- an den haendler verkauft hat. also hat der haendler mir doch bewusst einen von ihm reparierten unfallroller verkauft.
Mag sein - und wie weiter? Wenn er fachmännsich reparert wurde, liegt kein Mangel vor. Wenn du nachweisen (!) kannst, dass der Händler dir die Unfallfreiheit zugesichert hast, könnet man weitersehen. Oder wenn der Roller nicht richtig repariert wurde.
Aber was soll das denn? Dann kannst du einen Anwalt bezhalen, hats ne Menge Ärger, und der Händler würde den Roller zurücknhehmen - abzüglich einer Summe für deine Nutzung und eventuell hinzugekommene Beschädigungen - tak würde mal sagen maximal 450 Euro kriegst du raus und hast noch Nerv und Anwalstkosten
Unfallfahrzeug bleibt Unfallfahrzeug - fahr zum Händler und sprich ihn darauf an, vielleicht ist ein Preisnachlass drin und die Sache ist durch - sofern der Roller denn in Ordnung ist.
Wenn es wirklich nachweisbar der Unfallroller ist, hat der Händler ganz klar ein Problem. Das ganze ist sogar strafbar. Bin Händler, weiß daher wovon ich rede. Auch, wenn der Erstbesitzer dem Händler den Unfall verschwiegen hätte, muss dem Händler Sachkenntnis unterstellt werden, so das Er den Unfall erkenn en muss. Hat der Händler den Roller repariert und den Unfall verschwiegen, ists Betrug.... Immer vorausgesetzt, es ist wirklich der Unfallroller und nicht ein baugleiches Modell.
Zitat:
Original geschrieben von markant01
Wenn es wirklich nachweisbar der Unfallroller ist, hat der Händler ganz klar ein Problem. Das ganze ist sogar strafbar. Bin Händler, weiß daher wovon ich rede. Auch, wenn der Erstbesitzer dem Händler den Unfall verschwiegen hätte, muss dem Händler Sachkenntnis unterstellt werden, so das Er den Unfall erkenn en muss. Hat der Händler den Roller repariert und den Unfall verschwiegen, ists Betrug.... Immer vorausgesetzt, es ist wirklich der Unfallroller und nicht ein baugleiches Modell.
Hmmm !!!
Muss ein Händler, selbst wenn er das Fzg fachkundig repariert hat, immer darauf hinweisen:
"HIER HALLO !!! HIER IST EIN (ehem.) UNFALLFAHRZEUG ZU VERKAUFEN !!!
Der Käufer hat sicher nicht nachgefragt und ganz offensichtlich ja auch keinerlei Beeinträchtigungen festgestellt ! (also wird, wenn es wirklich dieses "Unfallfahrzeug" ist, schon fachkundig repariert worden sein) !!
Der Händler hat ihn dann auch sicher nicht als "unfallfrei" deklariert !
wölfle
leute, ihr vergisst eins. Wenn der Privatverkäufer keine Angaben zum Unfall gemacht hat, ist er fein raus.
Naja das mag ja alles richtig sein - aber es kommt ja doch nichts bei Raus. Wir reden ja nicht von einem Auto für 25.000 Euro ....... Also wenn s meiner wer, und der würde gut laufen ohne Probleme wegen der Rep - wäre mir das egal wenn die Gabel gewechselt worden wäre - da macht man sich nur schlechte Laune mit
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Zitat:
Original geschrieben von markant01
Wenn es wirklich nachweisbar der Unfallroller ist, hat der Händler ganz klar ein Problem. Das ganze ist sogar strafbar. Bin Händler, weiß daher wovon ich rede. Auch, wenn der Erstbesitzer dem Händler den Unfall verschwiegen hätte, muss dem Händler Sachkenntnis unterstellt werden, so das Er den Unfall erkenn en muss. Hat der Händler den Roller repariert und den Unfall verschwiegen, ists Betrug.... Immer vorausgesetzt, es ist wirklich der Unfallroller und nicht ein baugleiches Modell.
Hmmm !!!
Muss ein Händler, selbst wenn er das Fzg fachkundig repariert hat, immer darauf hinweisen:
"HIER HALLO !!! HIER IST EIN (ehem.) UNFALLFAHRZEUG ZU VERKAUFEN !!!
Der Käufer hat sicher nicht nachgefragt und ganz offensichtlich ja auch keinerlei Beeinträchtigungen festgestellt ! (also wird, wenn es wirklich dieses "Unfallfahrzeug" ist, schon fachkundig repariert worden sein) !!
Der Händler hat ihn dann auch sicher nicht als "unfallfrei" deklariert !
wölfle
Fakt ist, wenn der Händler von den Schäden gewußt hat und es nicht der Kundschaft gesagt hat, ist das Betrug und man kann somit dann auch vom Kaufvertrag zurück treten.
Hallo!
Bei einem Auto muss der Händler das Fahrzeug NUR dann als Unfallfahrzeug,deklarieren WENN Die Karosserie( Rahmen) verzogen waren. Selbst nach fachgerechten Richten,muss er es angeben .
Anbauteile, Kotflügel, Stoßstange, Blinker Spiegel, usw. müssen nicht angegeben werden.
Zitat:
Original geschrieben von lucky1956
Hallo!
Bei einem Auto muss der Händler das Fahrzeug NUR dann als Unfallfahrzeug,deklarieren WENN Die Karosserie( Rahmen) verzogen waren. Selbst nach fachgerechten Richten,muss er es angeben .
Anbauteile, Kotflügel, Stoßstange, Blinker Spiegel, usw. müssen nicht angegeben werden.
Falsch... Selbst, wenn nur Kotflügel oder Stossfänger erneuert oder Heckblech ausgebeult und lackiert wurde, gilt das als Unfall. So ist die derzeitige Rechtslage. Da hat grad ein Händler aus dem Nachbarort bitter bluten müssen. Seitenteil war nachlackiert . Schichtdicke über 2 Millimeter-also gespachtelt. Laut Gerichtsurteil Unfallwagen !
Zitat:
Original geschrieben von lucky1956
Hallo!
Bei einem Auto muss der Händler das Fahrzeug NUR dann als Unfallfahrzeug,deklarieren WENN Die Karosserie( Rahmen) verzogen waren. Selbst nach fachgerechten Richten,muss er es angeben .
Anbauteile, Kotflügel, Stoßstange, Blinker Spiegel, usw. müssen nicht angegeben werden.
Ja, er darf dann dieses Fzg nicht als "unfallfrei" bezeichnen !!!
Er braucht aber nicht mit extra Blinklicht, Werbetafelln und grellbunten Hinweisschildern darauf hinweisen dass dies ein (fachgerecht repariertes) Unfallfahrzeug war !!!
Fragt ein Kaufinteressent jedoch danach, muss er natürlich wahrheitsgemässe Angaben machen !
Im vorgenannten Fall hat der Händler also nur Probleme, wenn er den Roller als UNFALLFREI im Kaufvertrag bezeichnet hat ! Ansonsten passiert da garnichts !! Denn der Käufer hat ja offenbar bis heute keinerlei Mängel oder dergleichen festgestellt und reklamiert !
Und ob das wirklich DER Roller ist, ist ja auch noch nicht 100%ig geklärt !
Wer kann ein Ei 2 Jahre später noch von einem anderen Ei unterscheiden ??
.....aber es war schön mal drüber geredet zu haben !!
wölfle
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Zitat:
Original geschrieben von lucky1956
Hallo!
Bei einem Auto muss der Händler das Fahrzeug NUR dann als Unfallfahrzeug,deklarieren WENN Die Karosserie( Rahmen) verzogen waren. Selbst nach fachgerechten Richten,muss er es angeben .
Anbauteile, Kotflügel, Stoßstange, Blinker Spiegel, usw. müssen nicht angegeben werden.
Ja, er darf dann dieses Fzg nicht als "unfallfrei" bezeichnen !!!
Er braucht aber nicht mit extra Blinklicht, Werbetafelln und grellbunten Hinweisschildern darauf hinweisen dass dies ein (fachgerecht repariertes) Unfallfahrzeug war !!!
Fragt ein Kaufinteressent jedoch danach, muss er natürlich wahrheitsgemässe Angaben machen !
Im vorgenannten Fall hat der Händler also nur Probleme, wenn er den Roller als UNFALLFREI im Kaufvertrag bezeichnet hat ! Ansonsten passiert da garnichts !! Denn der Käufer hat ja offenbar bis heute keinerlei Mängel oder dergleichen festgestellt und reklamiert !
Und ob das wirklich DER Roller ist, ist ja auch noch nicht 100%ig geklärt !
Wer kann ein Ei 2 Jahre später noch von einem anderen Ei unterscheiden ??
.....aber es war schön mal drüber geredet zu haben !!
wölfle
Auch falsch-er muss deutlich im Vertrag und beim Verkaufsgespräch auf den Umstand hinweisen, das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Sicherlich ist es jaedoch legitim, den Schaden genau zu erklären udbei einem Kotflügelwecxhsel beispielsweise oder wenn bei einem Roller Verkleidungsteile gewechselt wurden, das halt genau so zu sagen....
Also: "An diesem Fahrzeug haben wir den Kotflügel erneuert. Da ist dem Vorbesitzer an ner Kreuzung einer reingefahren. "
Oder halt: " An dem Roller wurde die komplette Gabel, die Verkleidung hinten und das Vorderrad erneuert, weil dem ein anderer roller die Vorfahrt genommen hatte und daher die sachen krumm waren. das ist aber jetzt alles neu und der Roller ist wieder ok"
Wenn dann im Vertrag noch drinsteht, das ein sachgerecht reparierter Unfallschaden vorliegt, ist alles gut. NUR DANN
Und ???
Was war jetzt mit dem "Gebrauchter Roller vom Händler stellt sich als Unfallfahrzeug heraus" ???
War's das Unfallfahrzeug und was hat der Händler gesagt/getan ??
Hast du dein Geld zurückbekommen oder ein paar aufs Maul ???
(wegen übler Nachrede)
wölfle