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gebrauchtes Auto mit Schaden gekauft, anschließend Totalschaden entstanden, haftet Verkäufer ?
Hallo,
ist mein erster Post hier, da mir etwas sehr gravierendes zugestoßen ist, falls Fragen sind, gerne stellen, ich versuche alle zu beantworten. Ich versuche alles kompakt und ausführlich da zu stellen.
Zum Thema :
Ich habe vor 1 1/2 Monaten einen VW Caddy Ecofuel 2009 Baujahr über Ebay Kleinanzeigen gekauft. In der Anzeige stand das das Fahrzeug in einem Top Zustand wäre, nur der Katalysator ausgetauscht werden müsste.
Ich fuhr dorthin, wir einigten uns auf einen Preis. Laut Verkäufer alles top ansonsten. Auf Ebay Kleinanzeigen schrieb er, er würde keine Rücknahme und Garantie akzeptieren, beim Kaufvertrag jedoch blieb dies aus. Ich bestand drauf, dies nicht reinzuschreiben sowie "Bastler" oder sonst etwas. Im Kaufvertrag steht nur drin, das der Wagen einen Kat Schaden hat.
Als ich damit fuhr, musste ich an einer Raststätte halten, um mein Handy aufzuladen, das Auto blieb über eine Stunde (Nacht) aus, als ich es anmachen wollte, lief er direkt auf Gas, über 1 im Drehzahlbereich, stotterte und machte komische Geräusche. Im gleichen Moment rief mich der Verkäufer an, um nachzufragen ob alles o.k sei. Ich sagte ihm daraufhin das Problem, er meinte zu mir telefonisch, das bei ihm nur ab und an das Auto nicht angesprungen sei (davor war nie die Rede davon!), und ich nur die Zündkerzen austauschen müsste, ich sagte ihm das auch so, das das nicht abgesprochen war, er bejahte soeinen Schaden nie gehabt zu haben und nach Zündkerzen tausch sowie Kat tausch sollte alles klappen.
Kat und Zündkerzen auf Ebay bestellt, privat vom Kollegen austauschen lassen (insgesamt 550 Euro). Nun dann, Problem weiterhin bestehen, Auto ist beim kalten Zustand nie auf Benzin erst gewechselt (Pfeil war nie zu sehen, nur kurz immer nach dem tanken), es war ein ecofuel erdgas Auto.
Daraufhin angeschrieben bei Whatsapp, Probleme geschildert, Auto spackt rum beim anfahren im kalten Zustand, brumt und fährt direkt auf erdgas. Verkäufer meinte ich hätte das Auto schon 20 Tage und er würde keine Rücknahme mehr annehmen.
Um sicherzugehen fuhr ich das Auto zu VW und ließ eine Gasanlagenprüfung machen auf eigene Kosten. Ergebnis : Vorkat ist voll mit diesen Keramikbolzen (was im Kat eigentlich drinne sein sollte. Aus dem Grund kämen wohl anfangs die Abgase nicht richtig raus, Auto würde brummen und eben deshalb nicht wechseln. Insgesamt über 700 Euro !!
Beim Kat : Mein privater Freund hatte diesen ausgetauscht und gemeint der Verkäufer habe bereits versucht diesen auszutauschen, scheiterte aber, da er den Vorkat irgendwie beschädigt hätte dabei. Der Verkäufer selbst bezeichnete sich als Mechaniker.
Ich sagte dem Verkäufer noch, das Getriebe würde im Rückwärtsgang und ersten Gang, sobald er noch kalt läuft, nicht richtig reingehen wollen, hatte er ignoriert. Ich rief beim Vorverkäufer an (was in Zulassungsbescheinigung steht), diese war eine Firma, die den Wagen mit Getriebeschaden bereits verkauft hatten !! Nichts davon hat der Verkäufer mir gesagt noch im Kaufvertrag geschrieben !
Die Rechnung von VW wollte ich nicht bezahlen, ich wollte das Auto zurückgeben. Noch dazu fraß das scheiß Auto jede 1.000 Kilometer einen halben Liter Öl !!! Der Verbauch war auch regelrecht hoch bei cng (300km pro 27 Euro Tank).
Ich brauche eben ein Auto für die Arbeit, da ich beruflich viel unterwegs war, ich kam von der Arbeit und fuhr gestern nachhause, während der Kurve fing das Auto an zu brummen erneut, zog sich nach links (Straße war nass), statt zu bremsen gab ich gas und lenkte nach rechts, da neben mir links ein Auto war und ich sonst bei Bremse direkt ihm reingefahren wäre, trotz der Lenkung nach rechts kam ich ins Schleudern, traf seitlich eine Leitplanke, zog erneut nach links durch den Aufstoß, machte eine Vollbremsung und lenkte erneut nach rechts (wieder gegen Leitplanke), Auto Totalschaden.
Der Verkäufer hat mir ein Auto verkauft was Schäden hatte, die er nicht angegeben hat, durch die Keramikbolzen im Vorkat fing das Auto an zu brummen und der Unfall entstand. Ich bin sehr wütend auf den Verkäufer, ich hatte sowieso in Anbretracht gezogen, einen Anwalt aufzusuchen, da Garantie und Rücknahme im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen waren, jetzt aber, wo der Schaden entstand meine Frage :
Kann ich dafür den Verkäufer belangen ? Lohnt es sich einen Anwalt aufzusuchen ? Bescheinigungen von VW etc. habe ich alles. Er hat mir ja auch ein Auto verkauft mit Getriebeschaden, die er nicht repariert hat sowie keine Rechnung oder sonst was hatte.
Außerdem ging kein Airbag an, er gab mir 2 Tüv Berichte. Er ging zum einen Tüv und wurde abgelehnt mit der Begründung den Kat auszutauschen, anschließend stellte er etwas ab und ging zum anderen Tüv und bekam dort den Tüv, mit alten Kat.
Mir geht es Gott sei Dank gut. Für Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar.
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22 Antworten
Bitte die NUB beachten. Eine Rechtsberatung auf MT ist NICHT statthaft. Bitte wende dich diesbezüglich an einen Anwalt!
Kontaktiere einen Anwalt und lass den die Sache beurteilen.
Ich würde aber davon ausgehen das der Unfallschaden deine Schuld ist und du somit auf dem Schaden sitzen bleibst.
Hey, ja ich werde einen Anwalt hinzuziehen. Verstehe aber nicht warum ich auf den Schaden sitzen bleibe, wenn mir ein Auto mit Schäden verkauft wird, was nachweislich ist und ich Bescheinigungen dafür habe. Wäre ziemlich ärgerlich, trzdm. danke
Nur wie kann man einen Auto verkaufen, was vorher der 1. Besitzer verkauft hat wegen Getriebeschaden.
Wende dich wirklich an einem Anwalt.
Nur blöd das du damit einen Unfall gebaut hast. Frage ist nur, ist das die Folge aus dem Kat Schaden ???
Ja genau, aufgrund den ganzen Keramikbolzen im Vorkat, brummt das Auto, stotter und zieht sich ab und an, kommt drauf an wie die Keramikbolzen aufgestellt sind, das hat der Verkäufer mir geschwiegen. Genauso wie dass das Auto bereits einen Getriebeschaden hatte und mir das nicht aufgewiesen hat. Ich werde aufjedenfall einen Anwalt aufsuchen, da sollte meiner Meinung nach was zu machen sein, danke dir für deine Antwort
Was für ein Vorkat ?
Das Auto hat nur einen Kat und der wurde durch deinen Kumpel schwarz und ohne Rechnung gewechselt.
Wenn das mal kein Eigentor wird. Wissentlich mit Kat-Schaden gekauft und dennoch auf der Straße unterwegs……und das anscheinend nicht nur zu Überführungszwecken nach Hause oder in die Werkstatt zur Reparatur. Den Rest dazu erklärt dir der Anwalt, welche Rechten und Pflichten du im Straßenverkehr hast.
Dass ein Ecofuel auf Gas startet, ist übrigens kein Fehler. Das machen viele. Diese Leute müssen sich dann schon anstrengen, das (alte) Benzin aus dem Tank zu bekommen.
Ein Getriebeschaden in der Vergangenheit ist kein versteckter Mangel, wenn er damals repariert worden ist. Beim Gebrauchtwagen kann immer was sein. Ist halt kein Neuwagen.
Kauf von Privat - immer risikobehaftet.
Mängel verschwiegen? Der "Getriebeschaden" kann repariert worden sein, das muss dir der Verkäufer auch nicht sagen. Keine Probefahrt gemacht? Hätte man doch merken müssen.
Der Unfall steht in keinem Zusammenhang mit den genannten Mängeln. Den hast du - so hart es klingt - selber verschuldet.
Zusammenfassend - sehr dumm gelaufen, du zahlst hier leider sehr viel Lehrgeld.
Natürlich kannst du eine Wandlung des Kaufvertrags verlangen. M.E. auch berechtigt. Allerdings musst du dann das Fahrzeug natürlich in DEM Zustand zurückgeben, wie du es erhalten hast....., also erst reparieren lassen. Denn der verschwiegene Mangel kann ja nun nicht ursächlich für den Unfall sein, bzw. DAS ist nun wirklich seehr schwer nachzuweisen.
Kurz und gut, nachdem DU es inzwischen zerlegt hast, kannst du es schwerlich im damaligen Kaufzustand zurückgeben und den Kaufvertrag wandeln.
} Shit happens, all the time.
Mich würde mal interessieren ob der Verkäufer das Fahrzeug gewerblich verkauft hat oder als Privatmann.
Grundsätzlich:
Verkauft jemand privates und schreibt in einer Anzeige "ohne Garantie" und/oder "keine Rücknahme" ist das rechtlich so wichtig als ob er schreibt das er gern Tomaten zum Frühstück isst.
Wenn ein Privatmensch etwas "ohne Gewährleistung" verkaufen will, muss er "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" schreiben, was dann noch immer nicht ausschließt, das er eine verkaufte Ware nicht tatsächlich doch zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss.
Letztendlich gilt das, was im Kaufvertrag steht und nicht das was in einer Anzeige als Verkaufsangebot steht.
Ich würde dir aber ebenfalls raten einen Rechtsanwalt zu konsultieren - so musst du dich in 5 Jahren nicht fragen ob du dich hättest anders verhalten sollen. Sofern du im ADAC bist, kannst du dich da auch mal schlau machen lassen welche Rechte und welche Pflichten wer hat.
Ansonsten kann ich @Collossus nur beipflichten. Manchmal hat man ganz einfach auch mal Pech im Leben und dann kann das auch teuer werden.
(Dies ist keine Rechtsberatung meinerseits sondern meine persönliche, unstudierte, juristisch nicht bindende Meinung gebildet aus Allgemeinwissen, wie ich auch weiß das jemand nicht bei Rot über die Ampel gehen darf ohne einen triftigen Grund oder das man bei einer Einkommenssteuererklärung auch unterschreiben muss.)
Wie teuer war denn der Wagen?
Vollkasko hätte hier geholfen.
Der Hobel Schrott ist und die hätten bezahlt.
Von den Mängeln hätte die Versicherung ja nichts gewusst.
Somit Pech und viel Lehrgeld bezahlt.
Erdgasauto würde ich nie von Privat kaufen!
Also.. gekauft, wie gesehen oder bin privatverkäufer u. Verkaufe ohne Garantie oder Rücknahme, gilt für autoververkaufen nicht mehr, egal ob privat oder Gewerbliche Verkäufer müssen eine Garantie oder Rücknahme akzeptieren falls etwas verschwiegen oder manipuliert worden ist, u. Mit einen Probefahrt am Ort ist lange nicht alles getan.. Du muss ein Anwalt der für solche Fälle zuständig ist, einschalten, auf jeden Fall kann dir dabei helfen, hier wird ein Gutachter beauftragt der alles gründlich unter die Lupe nimmt, ob der Tüvstelle sein Job richtig gemacht hat u. überhaupt ein TÜV für dieses Auto zulässig war, ob Unfall tatsächlich eigenverschuldung gewesen ist? usw..
Extra für den Beitrag angemeldet.....RESPEKT
Richtig ist: wird die Sachmängelhaftung bei Privatverkäufen nicht ausgeschlossen, so gilt diese auch bei privaten Geschäften. Heißt: 1 Jahr ist man als Verkäufer u. U. dabei, nach 6 Monaten tritt allerdings die Beweislastumkehr ein.
Verschwiegene und verdeckte Mängel waren davon noch nie berührt, weil das schon einen Straftatbestand erfüllt.
Problem dürfte in diesem Fall aber sein, dass der Mangel bekannt und im Kaufvertrag benannt wurde. Ob da noch mehr hätte stehen müssen, darüber können sich die Leute dann vor Gericht streiten. Ein Anwalt klärt (hoffentlich ehrlich) über die Chancen auf Erfolg auf und der TE hat eine Rechtschutzversicherung, die das mitträgt....