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Gebrauchtes Auto (mitTüv) gekauft von Privat. Am nächstenTag Motorschaden erkannt und endlose defek
Hallo zusammen. Ich habe am 23.3. in Dresden ein Chysler Sebring Cabrio 2003 Bj 2,7 L gekauft. Fahrzeug hatte eine Zulassungsbescheinigung von der DEKRA, Gutachten vom 13.3.19 das mit leichten Mängeln bestanden wurde.
Bei Heimfahrt nach Augsburg schon erste Geräusche und Batterie so wie ABS Leuchte aufgeleuchtet.
Am nächsten Tag nicht mehr angesprungen. Am Mo 25.3.19 in der Werkstatt gewesen dort wurde festgestellt:
- Vermutung Kolbenkipper oder mit Glück Lagerschäden im Motor, Bremsscheibe defekt, Lichtmaschine kaputt.
Am 26.3.19 nochmals selber diesmal zum Tüv zum Prüfen des HU + AU . Ergebnis:
Bremsbelag 2. Achse beide Seiten verschlissen
Bremsscheibe 2. Achse beide Seiten verschlissen
Scheibenwischer verschlissen
Querlenker 2. Achse links ausgeschlagen
Getriebe , Motor Ölfeucht.
Die beiden Gutachten liegen nur 450 Fahr-km und 12 Tage auseinander.
Der gute Mann hat mir als Autolaie praktisch für 4400 euro nen Schrotthaufen verkauft.
Ich weiß : Privatverkauf, keine Mängelhaftung für verkäufer. Aber das Thema Tüv Gutachten müsste doch anfechtbar sein. Es bestehen 2 Gutachten eins bestanden eins nicht bestanden.
Wie groß denken Sie sind da die erfolgschancen über Rechtsanwalt den Kaufvertrag anzufechten
Vielen Dank im voraus für hilfreiche Kommentare !!°!
Beste Antwort im Thema
Ich glaube hier werden 2 Dinge verwechselt,
der Verkäufer ist mit dir einen Vertrag eingegangen,
dieser ist für dich bindend.
Was TÜV und DEKRA auskaspern ist nicht
das Problem des Verkäufers, er hat die
Sachmängelhaftung ausgeschlossen, somit
ist der nur bei Betrug oder Arglist dran,
beides eher unklar und noch viel
schwieriger nachweisbar.
Ich sehe hier absolut keinen Ansatz den Kaufvertrag anzufechten,
mir ist dafür keinerlei Beweggrund bekannt.
Lass es dir doch mal gaaaaaaaaaaaaanz langsam durch den Kopf
gehen, die HU Ingenieure bekommen es nicht gebacken das Auto
korrekt einzuschätzen, deshalb willst du den Verkäufer
den Kübel zurückstellen welcher noch viel weniger
Fachkenntnis von der Technik hat.
Sofern der VK nicht freiwillig einknickt und nö sagt
bleibst du mit großer Sicherheit auf den Haufen sitzen.
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40 Antworten
Hast eine Probefahrt gemacht, bevor du den Kaufvertrag unterschrieben hast?
Hast dir das Auto > Bremse angeschaut? Man erkennt auch als Autolaie, wenn die Bremse nicht mehr OK aussieht!
Für ein 15 Jahre altes Auto 4400€ auszugeben, ist schon mutig... zumal der Sebring sehr oft anzutreffen ist....
Ich würde es als Lehrgeld verbuchen...
Kolbenkipper kann von jetzt auf gleich passieren, das ist Pech...
Prbefahrt gemacht. Dachte das laute blecherne Rasseln wäre der Sportpuff ab 3,5 taus umdreh /min. Bremsen hab ich gesehen und auch ein foto gemacht von der scheibe
bzgl preis : wurde mit abe beschei einiges gemacht am auto, fahrwerk, sport modis felgen tiefer usw. hat eigentlich nur 119 000 km .... so würde er von aussen schön da stehen.. kein rost und so weiter
Stell das Foto von der Scheibe doch bitte hier ein.
bremsscheibe
Oh gott... den 2.7 kauft man nicht
hässlich wäre er ja nicht. aber wahnsinnige mängel die der verkäufer angeblich alle nicht kannte ....
Das Foto hast du bei der Besichtung vor dem Kauf gemacht?
Zitat:
@SPM2004 schrieb am 29. März 2019 um 21:23:54 Uhr:
Das Foto hast du bei der Besichtung vor dem Kauf gemacht?
das bild der bremsscheibe ja ist ja mit aufnahme datum und uhrzeit im andy gespeichert. das bild vom auto ist von verkäufer und aus dem inserat
Dann hast du das Auto, obwohl du die Bremsscheibe mit dem unzureichenden um nicht zu schreiben beschxxx Tragbild gesehen hast, gekauft. Warum macht man so was?
Als Laie kann man nicht alles wissen aber, dass die Bremse fertig ist musst du doch gesehen haben.
hab mich auf n tüv verlassen im übrigen bin ich 500 km da hin gefahren um zu holen und so ne bremsscheibe kostet nicht die welt .... mir schwante auf er rückfahrt schon das die bremsen im arsch sind .. so wie das auto beim bremsen gerütelt hat
die eigentliche frage ist doch tüv gutachten mit einem anderen gegenteiligen gutachten unwirksam machen und damit grundklage des kaufvertages nehmen .... denkbarer weg um wiede ran sein geld zu kommen ?
Hast du mit der ersten Prüfstelle Kontakt aufgenommen
ich werde am montag zurückgerufen vom bereichsreiter der dekra Dresden
Zitat:
@sebring123 schrieb am 29. März 2019 um 21:55:15 Uhr:
hab mich auf n tüv verlassen im übrigen bin ich 500 km da hin gefahren um zu holen und so ne bremsscheibe kostet nicht die welt .... mir schwante auf er rückfahrt schon das die bremsen im arsch sind .. so wie das auto beim bremsen gerütelt hat
Aha, ja dann verstehe ich deine 2. Aussage nicht...
Zitat:
die eigentliche frage ist doch tüv gutachten mit einem anderen gegenteiligen gutachten unwirksam machen und damit grundklage des kaufvertages nehmen .... denkbarer weg um wiede ran sein geld zu kommen ?
Ich will nicht nachtreten, aber ich denke du hast schlechte Karten...
Wie der Wagen mit der Bremse TÜV bekommen hat, ist mir unverständlich, aber es gibt hier genügend Beiträge die aussagen, dass frischer TÜV nicht viel wert und einige tricksen beim TÜV...
Wenn man Laie ist, dann organisiert man sich jemanden, der sich auskennt und informiert sich über solche "Exoten" BEVOR man kauft!!
Ich glaube hier werden 2 Dinge verwechselt,
der Verkäufer ist mit dir einen Vertrag eingegangen,
dieser ist für dich bindend.
Was TÜV und DEKRA auskaspern ist nicht
das Problem des Verkäufers, er hat die
Sachmängelhaftung ausgeschlossen, somit
ist der nur bei Betrug oder Arglist dran,
beides eher unklar und noch viel
schwieriger nachweisbar.
Ich sehe hier absolut keinen Ansatz den Kaufvertrag anzufechten,
mir ist dafür keinerlei Beweggrund bekannt.
Lass es dir doch mal gaaaaaaaaaaaaanz langsam durch den Kopf
gehen, die HU Ingenieure bekommen es nicht gebacken das Auto
korrekt einzuschätzen, deshalb willst du den Verkäufer
den Kübel zurückstellen welcher noch viel weniger
Fachkenntnis von der Technik hat.
Sofern der VK nicht freiwillig einknickt und nö sagt
bleibst du mit großer Sicherheit auf den Haufen sitzen.