Gebrauchtkauf Baujahr 2015, Fragen zur Garantie
Hallo,
mein Großvater hat einen C220 beim Mercedes-Händler seines Vertrauens gekauft, Baujahr 03/15.
Als ich bei den Preisverhandlungen den Händler darauf ansprach, er solle doch die Anschlussgarantie mit dazu geben, sagte er dass würde uns gar nichts bringen diese jetzt abzuschließen, da er ja noch über die Neuwagengarantie verfüge und erst am Ende die Anschlussgarantie abgeschlossen werden sollte, da die Garantien sich sonst überschneiden?
Ich habe einige Zeit im Netz gesucht, konnte aber leider nichts dazu finden, ob sich diese Garantien wirklich überschneiden. Ist es nicht so wie ich sagte, dass man sie jetzt schon abschließen kann und sie dann nahtlos an die Neuwagengarantie ankünpft?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Junge-Sterne-Garantie: Er hat nicht explizit gesagt, dass es sich um einen Jungen-Stern handelt. Hat dies nun garantietechnisch irgendwelche Nachteile? Außer der Mobilitätsgarantie, Rücknahmegarantie etc.? HU bekommt das Auto heute noch neu. Kilometerstand ist ca. 27.000.
Über welche Garantie verfügt der Wagen dann jetzt genau? 24 Monate Gebrauchtwagengarantie oder nur noch die verbleibende Neuwagengarantie, die sich mit 12 Monaten Gebrauchtwagengarantie überschneidet?
Verwirrung im Garantiedschungel, ich freue mich auf Antworten!
Beste Antwort im Thema
Die Anschlussgarantie (MB100 - die MB80 lohnt sich IMHO nicht) kann man jeder Zeit ab Übernahme des Neuwagens innerhalb der ersten zwei Jahre Werksgarantie abschließen.
In sofern hat der Verkäufer durchaus Recht, dass es derzeit keinen Sinn machen würde, denn sie fängt so oder so erst ab dem ersten Tag nach der zwei Jahres Frist an zu laufen!
Abschliessen kann sie jeder der im Besitz eines neuen Mercedes innerhalb der zwei Jahren Werksgarantie ist. Egal ob 1., 2. oder 3. Hand.
Die Gebrauchtwagengarantie gibt es hier nicht und greift auch nicht, da es kein Gebrauchtwagen ist. Es handelt sich um einen "Jahreswagen". Ein Gebrauchtwagen wäre ein so genannter junger Stern, diese Fahrzeuge sind in der Regel zwischen 2 und 5 Jahre alt.
Also, es gibt kein Problem. Ihr könnt die Garantie sofort kaufen oder aber erst im Februar kommenden Jahres erwerben. Die Preise werden sich bis dahin auch nicht ändern.
Ähnliche Themen
43 Antworten
Hallo,
der Wagen ist ja auch kein Junger Stern (dann wäre er ja schon etwas älter), sondern noch nicht ganz ein Jahreswagen.
Also praktisch noch "nagelneu"...
Die zweijährige Werksgarantie gilt noch bis zum Tag der Erstzulassung, d.h. also bis irgendwann im März 2017. Die hat euer Wagen nun auch noch.
Die Anschlussgarantie (MB100) macht definitiv Sinn, in meinen Augen, und sollte direkt für das 3. und 4. Jahr abgeschlossen werden.
Diese kann man auch jetzt schon direkt abschließen, da überschneidet sich nichts!
Man kann diese ja auch ab Werk "mitbestellen"!
Z.B. habe ich von meiner Niederlassung für meinen Neuwagen seinerzeit die Anschlussgarantie direkt mit erhalten, noch bevor ich meinen Wagen im Werk abgeholt hatte.
Warum macht ihr eine HU neu? Die hat der Wagen doch noch bis 03/2018?? Den Sinn verstehe ich jetzt nicht ganz.
Sternengruß.
Zitat:
@fittken schrieb am 2. Februar 2016 um 09:59:05 Uhr:
Hallo,
mein Großvater hat einen C220 beim Mercedes-Händler seines Vertrauens gekauft, Baujahr 03/15.
Als ich bei den Preisverhandlungen den Händler darauf ansprach, er solle doch die Anschlussgarantie mit dazu geben, sagte er dass würde uns gar nichts bringen diese jetzt abzuschließen, da er ja noch über die Neuwagengarantie verfüge und erst am Ende die Anschlussgarantie abgeschlossen werden sollte, da die Garantien sich sonst überschneiden?
Ich habe einige Zeit im Netz gesucht, konnte aber leider nichts dazu finden, ob sich diese Garantien wirklich überschneiden. Ist es nicht so wie ich sagte, dass man sie jetzt schon abschließen kann und sie dann nahtlos an die Neuwagengarantie ankünpft?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Junge-Sterne-Garantie: Er hat nicht explizit gesagt, dass es sich um einen Jungen-Stern handelt. Hat dies nun garantietechnisch irgendwelche Nachteile? Außer der Mobilitätsgarantie, Rücknahmegarantie etc.? HU bekommt das Auto heute noch neu. Kilometerstand ist ca. 27.000.
Über welche Garantie verfügt der Wagen dann jetzt genau? 24 Monate Gebrauchtwagengarantie oder nur noch die verbleibende Neuwagengarantie, die sich mit 12 Monaten Gebrauchtwagengarantie überschneidet?
Verwirrung im Garantiedschungel, ich freue mich auf Antworten!
So wie ich das jetzt von dir lese, hast du nur noch die verbleibende Neuwagengarantie. Sprich 1 Jahr und 1 Monat.
Allerdings stimmt das nicht, was der Händler dir sagt, dass die Garantei erst nach Ablauf der NWGarantie abgeschlossen werden kann:
http://www.mercedes-benz.de/.../gurantee_package.0001.html
VG
Wooky
Jetzt bin ich aber platt. Ich habe beim Händler 2x nachgefragt und er hat es felsenfest behauptet...
Meinte er vielleicht die Anschlussgarantie für Wagen zwischen 2-5 Jahren (GEBRAUCHTWAGENANSCHLUSSGARANTIE ) und nicht die für Neufahrzeuge (NEUWAGENANSCHLUSSGARANTIE)?
Wenn ja, welche Vorteile hätte es die erst später abzuschließen und nicht jetzt schon?
Kann die Neuwagen Anschlussgarantie nicht nur explizit der Neuwagenkäufer also der Erstbesitzer beim Kauf direkt abschließen?
Die Anschlussgarantie (MB100 - die MB80 lohnt sich IMHO nicht) kann man jeder Zeit ab Übernahme des Neuwagens innerhalb der ersten zwei Jahre Werksgarantie abschließen.
In sofern hat der Verkäufer durchaus Recht, dass es derzeit keinen Sinn machen würde, denn sie fängt so oder so erst ab dem ersten Tag nach der zwei Jahres Frist an zu laufen!
Abschliessen kann sie jeder der im Besitz eines neuen Mercedes innerhalb der zwei Jahren Werksgarantie ist. Egal ob 1., 2. oder 3. Hand.
Die Gebrauchtwagengarantie gibt es hier nicht und greift auch nicht, da es kein Gebrauchtwagen ist. Es handelt sich um einen "Jahreswagen". Ein Gebrauchtwagen wäre ein so genannter junger Stern, diese Fahrzeuge sind in der Regel zwischen 2 und 5 Jahre alt.
Also, es gibt kein Problem. Ihr könnt die Garantie sofort kaufen oder aber erst im Februar kommenden Jahres erwerben. Die Preise werden sich bis dahin auch nicht ändern.
Gut zu wissen, danke.
Wieder was gelernt.
Werde gleich meinen Vater informieren, er hat einen Jahreswagen W246 gekauft. Wäre ja eventuell sinnvoll vor Ablauf der 2 Jahresgarantie die Anschlussgarantie zu buchen.
Ich habe dazu auch mal eine Frage.
Den Link von wooky_1 habe ich nun gelesen.
In meinem Fall habe ich meinen S205 auch "gebraucht" gekauft. Er ist EZ 06/2014, Kauf war 09/2015. Bei Kauf war er somit 1 Jahr und drei Monate erstzugelassen. Ich habe noch einen Rest Werksgarantie bis Juni 2016 und die Junge Sterne-Garantie beginnend ab Kauf. Diese ist gültig bis 09/2017. Kann ich die MB 100 Garantie auch erst abschließen vor dem Auslaufen der JS-Garantie ohne Probleme zu bekommen!? Ob ich das Auto bis dahin noch fahre weiß ich nicht, aber falls ja würde ich zumindest gern ein weiteres Jahr die Garantiemöglichkeiten ausschöpfen, mithin bis 09/2018.
Super, danke euch für die Antworten.
Also wollte der Verkäufer sich wohl aus der Affäre ziehen, indem er sagte es würde nichts bringen, wenn er uns jetzt die Anschlussgarantie dazu gibt. (Wir wollten Sie ja als Entgegenkommen kostenfrei dazu haben.)
Aber ob das Selbstkaufen lohnt, weiß ich nicht. Die Inspektionen bei MB durchzuführen nach Ablauf der Werksgarantie wäre dann ja zwingend notwendig und auch ein Kostenfaktor.
Ich würde in deinem Falle definitiv vor Ablauf der Werksgarantie die Anschlussgarantie kaufen...
Bin mir gerade nicht sicher, aber die Junge Sterne Garantie kann man ebenfalls verlängern, jedoch sind dort nicht die gleichen Garantieumfänge enthalten wie bei der Neuwagen-Anschlussgarantie.
Dazu müsste man sich einmal die jeweiligen AGB einlesen.
Hi,
Zitat:
@Der_Landgraf schrieb am 2. Februar 2016 um 16:55:09 Uhr:
Bin mir gerade nicht sicher, aber die Junge Sterne Garantie kann man ebenfalls verlängern, jedoch sind dort nicht die gleichen Garantieumfänge enthalten wie bei der Neuwagen-Anschlussgarantie.
Dazu müsste man sich einmal die jeweiligen AGB einlesen.
...habe ich gerade gemacht: Beide Garantien sind identisch und heißen dann letztlich auch beide MB100.
Gruß
Fr@nk
Zitat:
@Der_Landgraf schrieb am 2. Februar 2016 um 10:47:51 Uhr:
Warum macht ihr eine HU neu? Die hat der Wagen doch noch bis 03/2018?? Den Sinn verstehe ich jetzt nicht ganz.
Hallo Landgraf,
zu 99,9% ist das ein ex Leihwagen von Sixt und Leihwagen bekommen immer nur 1 Jahr TÜV, auch als Neuwagen.
Gruß Uli
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 2. Februar 2016 um 17:18:37 Uhr:
Hi,
Zitat:
@Fr@nk schrieb am 2. Februar 2016 um 17:18:37 Uhr:
Zitat:
@Der_Landgraf schrieb am 2. Februar 2016 um 16:55:09 Uhr:
Bin mir gerade nicht sicher, aber die Junge Sterne Garantie kann man ebenfalls verlängern, jedoch sind dort nicht die gleichen Garantieumfänge enthalten wie bei der Neuwagen-Anschlussgarantie.
Dazu müsste man sich einmal die jeweiligen AGB einlesen.
...habe ich gerade gemacht: Beide Garantien sind identisch und heißen dann letztlich auch beide MB100
Richtig und in beiden Fällen ist der Garantieumfang gleich.
Gruß Uli
Zitat:
@uliwuppertal schrieb am 2. Februar 2016 um 17:24:46 Uhr:
Zitat:
@Der_Landgraf schrieb am 2. Februar 2016 um 10:47:51 Uhr:
Warum macht ihr eine HU neu? Die hat der Wagen doch noch bis 03/2018?? Den Sinn verstehe ich jetzt nicht ganz.
Hallo Landgraf,
zu 99,9% ist das ein ex Leihwagen von Sixt und Leihwagen bekommen immer nur 1 Jahr TÜV, auch als Neuwagen.
Gruß Uli
Das ist, so glaube ich, nicht richtig. Falls es sich um einen jungen Stern handelt, darf die letzte HU nicht länger als 3 Monate zurück liegen.
~10 Monate " alt ", ~27.000km gelaufen und neue HU bedeuten zu 99,9% Leihwagen.
Einfach mal in den Kaufvertrag sehen ob da Mietwagen drin steht......................
Gruß Uli
Edit :
Nicht alle Mercedes Vertragshändler können " Junge Sterne " Fahrzeuge anbieten, dazu Bedarf es eine Mindestabnahme an Neuwagen.